Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche?

Diskutiere Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; aber wenn beim damaligen Baugesuch eine Nutzfläche in der Flächenaufstellung Anlage war und dies jetzt in Wohnfläche geändert wird, benötigt man...

  1. #61 Bauherr0910, 11.05.2010
    Bauherr0910

    Bauherr0910

    Dabei seit:
    19.01.2009
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbst-Ständig
    Ort:
    Nähe Stuttgart
    aber wenn beim damaligen Baugesuch eine Nutzfläche in der Flächenaufstellung Anlage war und dies jetzt in Wohnfläche geändert wird, benötigt man kein Nachtragsbaugesuch o.ä.?

    Dann bleibt ggf. nur noch die Änderung der Teilungspläne/-berechnungen im Grundbuch beim Notar, oder?
     
  2. #62 Pirellitx31, 11.05.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    ..zunächst einmal müssen Sie zweifelsfrei klären, ob der Hobbyraum tatsächlich alle Kriterien für einen Aufenthaltsraum erfüllt. Dafür wäre das Bauamt der richtige Ansprechpartner.
    ja, das wäre ja richtig. Aber so, wie ich das verstanden habe, werden die anteiligen Kosten für Müllabfuhr / Hausmeister / Grundsteuer etc. für den Hobbyraum nicht berechnet, da der Hobbyraum in der Berechnung der Miteigentumsanteile nicht berücksichtigt wurde.

    .. das ganze würde auf eine Änderung der Teilungserklärung hinauslaufen. Da müssen alle Eigentümer zustimmen, zumal es ja Änderungen in der Berechnung der Miteigentumsanteile gäbe. Auch müssen alle Eigentümer gemeinsam die Kosten dafür tragen. Ob das durchsetzbar ist??

    Noch kann ich nicht erkennen, ob Sie tatsächlich Nachteile bei der jetzigen Regelung haben. Sie haben gemäß Teilungserklärung damals zB eine 80m² Wohnung mit 2 1/2 Zimmern zzgl. Hobbyraum gekauft. Jetzt wollen Sie eine 3 1/2 Zimmer-Wohnung mit 100 m² verkaufen, oder wie?
     
  3. #63 Ralf Dühlmeyer, 11.05.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wohnfläche ist kein Baurechtsbegriff der LBO. Dort gibts nur Aufenthaltsräume und Räume, die keine solchen sind/seien dürfen.
    Und Flächen nach DIN.
     
  4. #64 musiker, 11.05.2010
    musiker

    musiker

    Dabei seit:
    13.11.2009
    Beiträge:
    197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rhein-Neckar-Raum
    Wenn ich es richtig verstanden, betrifft es ohnehin nicht nur Euch, sondern auch 3 der anderen 5 Eigentümer. Ob die mehr bezahlen wollen, nur weil Du mehr Geld haben willst, ist fraglich. Ich würde als 3,5 Zimmer-Wohnung inserieren und darauf hinweisen, dass das eine Zimmer in der Teilungserklärung nicht berücksichtigt ist. Der Käufer hat dadurch keine Nachteile, sondern eher Vorteile. In der Anzeige kannst Du die gesamtfläche als "Wohn-/Nutzfläche" ausweisen und mit reinschreiben, wie groß die einzelnen Räume sind. Alles völlig legal. Darauf, dass der Eigentumsanteil das eine Zimmer nicht berücksichtigt, kannst Du ja dann hinweisen - warum sollte der Käufer aufgrund dieser Tatsache von einem erwogenen Kauf zurücktreten?

    Im übrigen bedeuten die Röhrchen im Keller nur, dass der verbrauchsabhängige Anteil (der ja nun auch eindeutig Euch zuzurechnen ist), umgelegt wird. Blödes Analogon: Hättet Ihr dort Euren einzigen Kabelanschlussfernseher angeschlossen, müsstet Ihr den ja auch bezahlen. Die Nebenkosten werden aber je nach Kostenart anders umgelegt, was nicht verbrauchsbezogen abgerechnet werden kann, geht entweder nach Anzahl der Personen im Haushalt (meit Müll) oder nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteil (muss wie gesagt nicht unbedingt auf das Gleiche rauskommen).
     
  5. #65 Bauherr0910, 12.05.2010
    Bauherr0910

    Bauherr0910

    Dabei seit:
    19.01.2009
    Beiträge:
    159
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbst-Ständig
    Ort:
    Nähe Stuttgart
    Vielen Dank für die vielen Antworten.
    Waren jetzt auf dem Bauamt, die konnten sich auch nicht erklären, warum die Räume damals mit "Hobby" und als Nutzfläche tituliert worden sind. Es handelt sich eindeutig um einen Aufenthaltsraum, sprich Wohnfläche, Dafür ist anscheinend auch keine Änderung der Baugenehmigung erforderlich, hieß es von den Profis beim Bauamt. Die waren echt Klasse, Kompliment!!!
     
  6. RGrau

    RGrau

    Dabei seit:
    28.06.2010
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Rechtsanwalt
    Ort:
    Mainz
    Ein großes NEIN ist kein Argument!!

    Nach der Wohnflächneverordnung zählen eben nicht nur nicht nur Aufenthaltsräume als Wohnfläche. Auch zählen beispielsweise Abstellräume, Küchen und Bäder zur Wohnfläche. Alle drei sind Räume sind keine Aufenthaltsräume zählen aber wohl unstreitig zur Wohnfläche.
    Die Diskussion hat sich an an dem Begriff der nach den Bauordnungen unzulässigen Räumen entfacht. Ein solcher unzulässiger Raum wäre beispielsweise die im Bauwisch stehende ausgebaute Garage.
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ot

    Das (Umlage nach Köpfen) wird zwar ab und an gemacht, ist aber (obwohl es gerechter erscheinen mag) unzulässig, daher angreifbar.
    Auch Müllentsorgungskosten müssen entweder pro WE oder nach m² oder nach MEA umgelegt werden!
     
  8. #68 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Falsch, Herr Grau!
    Es ging nicht um ausgebaute Grenzgaragen

    Und wenn der zur Debatte stehende Raum die LBO-Anforderungen nicht erfüllt, reicht ein einfaches dickes grosses NEIN sehr wohl ;).

    MfG
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    weshalb sollten insbesondere, küchen oder bäder, keine aufenthaltsräume sein?
     
  10. #70 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
  11. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    es soll ja menschen geben, welche
    mehr zeit im badezimmer benötigen,
    als in der küche.... :D
     
  12. #72 Pirellitx31, 28.06.2010
    Pirellitx31

    Pirellitx31

    Dabei seit:
    06.01.2009
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Leipzig
    also: irgendwie reden ja hier einige an der Sache vorbei...

    Die strikte Unterscheidung nach Aufenthalts- und Nicht-Aufenthaltsräumen stammt noch aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg, als die Anzahl der Räume als Kriterium für eine Wohnung wichtiger war als die Größe nach m².
    Das hat sich zT bis heute erhalten, was man zB in den Wohnungsinseraten sehen kann. Wenn da steht: "2 Zimmer, Küche, Bad" so heißt das: 2 Aufenthaltsräume zzgl. Küche und Bad.

    An Aufenthaltsräume werden besondere Anforderungen gestellt, was in den jeweiligen LBO's geregelt ist. Im allgemeinen:
    - Mindestgröße 8m²
    - Mindesthöhe 2,20m
    - Mindestbelichtung 1/10 der Grundfläche.

    Nun zählen aber nicht alle Räume einer Wohnung zu den Aufenthaltsräumen, zB eben nicht die Küchen, Bäder, Flure, Abstellräume, Hobbyräume, Balkone etc.
    Das heißt, eine Küche bspw. darf kleiner sein als 8m² und muss auch nicht unbedingt ein Fenster haben. Das gleiche gilt für ein Bad, einen Abstellraum usw. Und deshalb werden diese Räume zwar zur Wohnfläche mitgerechnet, aber nicht in der Auflistung der "Aufenthaltsräume". Und für eine Küche oder ein Bad, zB im Spitzboden muss auch kein 2. Rettungsweg nachgewiesen werden, weil diese Anforderung eben nur für Aufenthaltsräume gilt.

    Die Bezeichnung "2 Zimmer, Küche, Bad" ist ja heute eigentlich bereits überholt, da inzwischen die Wohnfläche ein wesentlich wichtigeres Argument für die Preisbildung darstellt. Das war mal anders. Und genau aus diesen Zeiten stammt noch die strikte Unterscheidung in Aufenthalts- und Nicht-Aufenthaltsräume.
    Die Gesetzgebeung ist eigentlich längst überholt. Küchen werden heute auch als Aufenthaltsraum genutzt. Das war aber mal anders.
     
  13. #73 musiker, 28.06.2010
    musiker

    musiker

    Dabei seit:
    13.11.2009
    Beiträge:
    197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Rhein-Neckar-Raum
    Dann legt meine WEG ungesetzlich um. In welchem Gesetz steht das denn?

    Hier
    http://www.betriebskosten-express.de/hilfe/kostenarten-umlageschluessel.php
    steht davon jedenfalls nichts, im Gegenteil - für Müll ist sogar "Anzahl Personen" als Beispiel angegeben.


    und hier

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/index.html

    steht:
     
  14. #74 Laienexpert2, 29.03.2011
    Laienexpert2

    Laienexpert2

    Dabei seit:
    29.03.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    HH
    Hallo,

    ich hoffe, es ist in Ordnung wenn ich gleich hier poste und keinen neuen Fred aufmache, denn es geht exakt bzw. leicht abgewandelt um die letzte Frage, die hier gestellt wurde, an der meine Schwiegereltern nun fast verzweifeln. Es geht auch um BW:
    Hier also mein leicht abgewandelter FAll:
    Partyraum, Kellerlage, ausgebaut (Klo,Wanne/Dusche,Küchenset,Theke, Heizung, Möbel etc.) und wird auch dementsprechend wohnlich genutzt (obwohl dies eigentlich nicht sein dürfte), erscheint aber nur als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche. Ist abgeschlossen, nicht mit der Wohnung des Eigentümers verbunden. Grund war wohl tatsächlich die Nebenkosten für diesen gering zu halten bzw. klein zu rechnen.

    Leider ist das für meine Schwiegereltern beim Kauf ihrer Wohnung in dieser Anlage nicht alles klar gewesen.

    Wie seht ihr das: handelt es sich nun um Wohnfläche oder nicht?

    Problem: Kriterien der LBO sind zwar weitgehendst erfüllt aber eben nicht ganz. Problem ist, dass die Fenster, die als Rettungsweg dienen sollen, jeweils mit einem Eisenkreuz versehen sind. Das wurde fest angebracht, vermutlich als Sicherheitsmaßnahme.

    Schönen Dank schonmal fürs Zeitnehmen!
     
  15. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Dazu gibts neuere BGH-Urteile. Einfach mal unter bundesgerichtshof.de und Entscheidungssammlung Suchkriterien eingeben.
     
  16. #76 Baufuchs, 29.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Laienexpert2

    Wo ist denn das Problem?

    Du schreibst selbst, die Räume seien nur als Nutzfläche ausgewiesen.
     
  17. #77 Laienexpert2, 29.03.2011
    Laienexpert2

    Laienexpert2

    Dabei seit:
    29.03.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    HH
    Danke Eric, ich werde dort auf jeden FAll nachschauen.

    @Baufuchs: das Problem ist, dass ein Ignorieren dieser Fläche als Wohnfläche eine Benachteilung aller anderen Eigentümer und deren Mieter darstellt, eben weil es nicht als Wohnfläche gilt (obwohl der Raum so genutzt wird!) und damit in keine Nebenkostenberechnung eingeht.
     
  18. #78 Laienexpert2, 29.03.2011
    Laienexpert2

    Laienexpert2

    Dabei seit:
    29.03.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    HH
    Noch ein Nachtrag: ja, die Räume sind als Nutzfläche ausgewiesen, erfüllen aber (Achtung Problem Vergitterung) die Vorgaben als Aufenthaltsraum.

    Oder sehe ich das falsch?
     
  19. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Nö, sind ja als dauernder Aufenthaltsraum nicht genehmigt und damit kein Wohnraum. Sie werden nur formell und materiell illegal als solcher genutzt.

    Die Vergitterung führt nur dazu, daß auch noch der 2. Fluchtweg fehlt. Nichtgenehmigung zu Wohnzwecken wird noch weitere Gründe gehabt haben, z.B. lichte Deckenhöhe zu niedrig, keine ausreichende Belichtung und Belüftung. Beim Bauamt nachfragen. Vielleicht erledigt sich dann auch das Problem mit der ungenehmigten Nutzung des Partyraums als Wohnraum auf Kosten der übrigen Wohnungseigentümer von selbst.

    Anderenfalls: Zauberwort ist die Teilungserklärung. Dort ist geregelt, wozu die Räume genutzt werden dürfen. Abweichende Nutzung wäre wohnungseigentumsrechtlich nicht zulässig > es sei denn der Schlaumeier zahlt endlich die anteiligen Nebenkosten mit, indem zu seinen Lasten der Verteilerschlüssel für die Nebenkosten geändert wird.
     
  20. #80 Laienexpert2, 30.03.2011
    Laienexpert2

    Laienexpert2

    Dabei seit:
    29.03.2011
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellt
    Ort:
    HH
    Hallo,

    erstmal danke, dass du dich meiner Fragen annimmst!

    Dann habe ich doch etwas nicht verstanden.

    Ein paar Beiträge vorher wurde gesagt, dass die Bezeichnung eigentlich nur Schall und Rauch ist. Wichtig sind die Gegebenheiten des Raums selbst und da geht es nach der LBO.

    Das können wir definitiv ausschließen. Deckenhöhe, Belichtung sind alle zutreffend. 2. Fluchtweg war auch zutreffend bis vom Eigentümer selbst die Vergitterung angebracht wurde.

    Eigentlich geht es, wenn ich alles richtig verstanden habe, primär nicht um die Frage wozu die Räume genutzt werden dürfen (da der Schlaumeier sowieso macht was er will und ständige Kontrolle wer, wann, wie, wo ein und aus geht auch problematisch ist).

    Ich versuche es mal umgekehrt: habe ich richtig verstanden, dass wenn die Vergitterung nicht da wäre und damit alle Kriterien der LBO erfüllt wären, der Raum automatisch als Wohnfläche gerechnet würde, egal wie er genutzt wird?

    Wenn dem so sein sollte, stellt sich ja 'nur' noch die Frage, wie man mit dem Problem des Gitters umgeht.
     
Thema: Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. landesbauordnung bayern keller wohnraum

    ,
  2. wann zählen kellerräume zur wohnfläche

    ,
  3. wohnflächenberechnung keller ausgebaut

    ,
  4. gehören kellerräume zur wohnfläche,
  5. Wohnfläche Kellerraum,
  6. kellerraum wohnfläche,
  7. baybo aufenthaltsraum keller,
  8. bayer. Bauordnung zur Nutzung: Kellerräume,
  9. keller als wohnfläche,
  10. wohnflächenberechnung fitnessraum,
  11. bad im keller wohnfläche,
  12. berechnung wohnfläche ausgebauter keller,
  13. ausgebauter keller wohnfläche,
  14. keller ausgebaut wohnfläche,
  15. kellerraum als aufenthaltsraum wohnfläche grundsteuer,
  16. ausgebauter kellerraun wohnfläche,
  17. kellerräume als wohnfläche urteile,
  18. ausgebauter keller grundsteuer,
  19. kann keller bei eigentumsanteilen angerechnet werden,
  20. Schlafzimmer im Keller zulässig,
  21. ist ein hobbyraum ein aufenthaltsraum,
  22. wohnfläche partykeller,
  23. bayerische bauordnung keller wohnfläche,
  24. wohnkeller brandenburg mindesthöhe,
  25. was ist ein hobbyraum
Die Seite wird geladen...

Wann gehört ein Kellerraum zur Wohnfläche? - Ähnliche Themen

  1. Abdichtung Übergang weiße Wanne zu Mauerwerk

    Abdichtung Übergang weiße Wanne zu Mauerwerk: Hallo zusammen, bei unserem 1982er Haus löst sich direkt beim Übergang der weißen Wanne zum Mauerwerk (Poroton) der Sockelputz. Der Übergang ist...
  2. (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?

    (Nachträgliche) Schwarze oder weiße Wanne?: Hallo, wir sanieren einen Altbau aus den 60ern in NRW. Zurzeit befassen wir uns mit dem feuchten Keller. Zu Anfang war der Plan, das Gebäude...
  3. Weiße Wanne undicht

    Weiße Wanne undicht: Wir haben eine Doppelhaushälfte aus 1997 mit weißer Wanne vor 4 Jahren gekauft..jetzt ist beim Hochwasser vor 2,5 Jahren und jetzt bei den starken...
  4. Blaue Abdichtung unter Fliesen-Boden in Dusche in Keller (ohne Wanne, boden-gleich)

    Blaue Abdichtung unter Fliesen-Boden in Dusche in Keller (ohne Wanne, boden-gleich): Wir haben ein im Jahr 1980 gebautes altes Haus, wegen einem Wasserschaden im Keller muss alte Fliesen entfernt werden und neue Fliesen drauf...
  5. Grundwasser trotz Wanne? Wie vorgehen

    Grundwasser trotz Wanne? Wie vorgehen: Hi zusammen, wir haben ein EFH, vollunterkellert (BJ 1978) und haben gerade "etwas" Hochwasser hier in Celle (sieht man ja in den Medien). Das...