Wann ist ein Mangel ein Mangel?

Diskutiere Wann ist ein Mangel ein Mangel? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Der Fragesteller des vorliegenden Falls sollte mal die Fragen von 'Thomas MD' von ziemlich zu Anfang beantworten. Wieso fällt ihm das erst ein...

  1. #21 RMartin, 18.07.2010
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2010
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    Der Fragesteller des vorliegenden Falls sollte mal die Fragen von 'Thomas MD' von ziemlich zu Anfang beantworten. Wieso fällt ihm das erst ein Jahr später auf? Und sind noch keine Oberbodenbeläge vorhanden?
    Weiter sind weitere Details interessant:
    - 'Fugen sind zu klein' wird geschrieben - Was heißt das? Wie groß/ breit sind denn nun die Fugen? Und wie groß/ breit wäre korrekt?
    - Fugen zwischen mehreren Räumen sind teilweise nicht ausgeführt - Wer sagt, dass zwischen jedem Raum eine Fuge muss?! Meines Wissens nur entspr. der Heizkreise bzw. abhängig der Flächengrößen- gemoetrien?!

    Bin aber hier kein Fachmann drin. Erstmal muss aber mal ganz klar der Mangel beschrieben werden. Mit lapidaren Aussagen wie 'zu klein', 'schief', 'zu groß', etc. kann erstmal keiner richtig was mit anfangen. Genaue Beschreibung was wie vom Sollzustand abweicht. Dafür muss man natürlich erstmal wissen was der Sollzustand eigtl. ist.
     
  2. #22 Olaf (†), 18.07.2010
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    Was treibt...

    Ihr eigentlich, wenn Ihr einen zu beseitigenden Ausführungsmangel an einen Schaden knüpft? :wow
    Frei übersetzt würde das ja bedeuten, dass Ihr DIN's und aaRdT ad absurdum führt, frei nach dem Motto: "Es ist noch immer gut gegangen".
    Blättert mal ein bisschen, wo BH NACH der GL-Frist einen Schaden haben, in die Röhre gucken und von uns Prügel gekriegt haben, weil ein Ausführungsmangel vorliegt, der mit einem eigenen Baubegleiter hätte erkannt werden können.
    Tom: Die Beseitigung eines technischen Mangels kann eigentlich nie unwirtschaftlich sein - da kommt höchstens der Nachweis im Einzelfall (HÄLT) in Frage.
     
  3. #23 tooonebee, 18.07.2010
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    Danke für das starke Interesse!

    1. Leider bin ich nur Angestellter mit einem normalen Gehalt und wohne seit mehreren Jahren in einem Ort, in welchem die normalen Grundstücke fast nicht bezahlbar sind (über 100.000 EUR), wodurch ich mich zu einem Kauf eines Reihenhauses entschlossen habe (ab 199.000 EUR inkl. Grundstück).

    2. In einem alten Forumseintrag ( http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=45781 ) hatte ich schon die Problematik mit BT und SUB's beschreiben. Es gibt keine Kontrolle durch den BT, ob die SUB's alle Gewerke nach den aktuellen Richtlinien errichten.

    3. Im Winter 2009/2010 ist ein Mangel / Schaden aufgetreten, nach welchen ich mir einige Richtlinien / DIN / etc. besorgt habe und daraufhin feststellen musste, dass etliche aRdT nicht eingehalten wurden. ***Nachmals der Hinweis: BT kontrolliert nicht die SUB's und einen richtigen Bauleiter gibt es auch nicht***
    Ich möchte halt nicht auf Schäden nach den 5 Jahren Gewährleistung sitzen bleiben, welche auf eine mangelhafte Herstellung der Gewerke zurückzuführen sind.

    Gruß
    Steffen
     
  4. #24 RMartin, 18.07.2010
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2010
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    Ist auch vollkommen legitim, dass Du nicht auf Schäden sitzenbleiben möchtest.
    Dann musst Du halt alle Dir erkennbaren Ausführungsmängel dokumentieren und schriftlich sauber formuliert an den BT schicken mit der Aufforderung um Mängelbeseitigung. Was ein Mangel ist, ist ja ausreichend gesagt worden.
    Wenn Du dann schriftliche Stellungnahmen des BT erhälst und dann weitere Fragen auftreten, werden wir hier gerne wieder 'diskutieren'....
     
  5. #25 tooonebee, 18.07.2010
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    In unserem Reihenhausblock wurde als erstes Anhydritestrich als Heizestrich verlegt.
    In den Etagen von jeweils ca. 50m2 gibt es keine Fugen im Estrich, wobei teilweise mehrere Räume hintereinander angeordnet sind und auch unterschiedliche Heizkreisläufe besitzen.

    An den Rändern wurde nur ca. 5mm starke Kunststoffluftfolie zu den Außenwänden eingebracht.

    In allen Räumen ist bereits der Bodenbelag eingebracht, hierbei handelt es sich um Eigenleistungen ( Laminat, …).

    Über sie aaRdT bin ich leider erst jetzt informiert worden, da ich beruflich auch nichts mit Hausbauen am Hut habe.

    Ich hatte natürlich kein Sachverständigen beauftragt, da der Bauträger bereits über ca. 60 Reihenhäuser gleicher Bauart in den letzten zwei Jahren baute und ich leider auch das Geld sparen wollte.

    Gruß
    Steffen
     
  6. #26 tooonebee, 18.07.2010
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    Gemäß aaRdt sollten eine 10mm Fuge zu den Außenwänden existieren und zwischenden einzelnen Heizkreisen Fugen vorhanden sein.

    Bei mehreren Räumen hintereinander sollten in den Türbereichen Fugen in den Estrich eingebracht werden.

    Die ist mein derzeitiger Kenntnisstand.

    Gruß
    Steffen
     
  7. Lukas

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    Dann füge Deinem Kenntnisstand mal hinzu, daß Fugen geplant werden müssen.
    Was ist, wenn sie so geplant wurden und der Bauherr (nicht Du, sondern der BT) davon in Kennnis gesetzt wurde? :p

    Gruß Lukas
     
  8. #28 Karlheinz, 18.07.2010
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    Deine aaRdT in Bezug auf Anhydridestrich sind mir neu - bin allerdings kein Experte, nur Bauherr (mit ca. 250 qm Anhydridestrich auf drei Etagen ohne Fugen). Ich habe den Eindruck, dass Du hier fleissig mit angelesenem Halbwissen Probleme erfindest, wo (möglicherweise/wahrscheinlich - kann ich nicht beurteilen) gar keine sind. Also: Ball flachhalten.

    @Olaf: Deine Aussage, dass die Beseitigung eines Mangels "eigentlich nie unwirtschaftlich sein kann", ist - höflich formuliert - falsch.
     
  9. #29 Gast036816, 18.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mangel?

    Das ist leider mehr als falsch!

    Olaf spricht von einem ´technischem`mangel, dessen beseitigung immer wirtschaftlich ist, sofern noch kein folgeschaden aufgetreten ist. Die feststellung, dass eine mangelbeseitigung unwirtschaftlich ist, kann nur bei optischen mängeln oder bei mängeln mit geringem potential an folgeschäden gelten.

    Ob dies bei fußbodenheizung mit anhydritestrich mit mehreren heizkreisen, mehreren räumen und ohne trennfugen gilt, sollte ein sachverständiger vor ort untersuchen.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  10. #30 Karlheinz, 18.07.2010
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    Sehe ich anders. Und solche Aussagen sollten - gerade in diesem Forum - auch nur von Leuten mit entsprechender Ausbildung (sprich: Rechtsanwälten) gemacht werden. Gerade das Beispiel des OP ist ja durchaus interessant für eine solche Diskussion: Unterstellt, das Nichtvorhandensein von Fugen stellt in der Tat einen Mangel dar, halte ich es schon für mehr als zweifelhaft, dass dann, ohne dass irgendein Bodenbelag gerissen wäre, die Bodenbeläge auf Kosten des für den Mangel Verantwortlichen entfernt und hinterher wieder aufgebracht werden müssen, um die Mangelbeseitigung zu ermöglichen.

    Verhältnismäßigkeit von Mängelbeseitigung ist eine juristische Frage, über die Gerichte entscheiden. Der Sachverständige kann und muss in diesem Zusammenhang Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben.

    Aber nochmal zurück zum Problem des OP: Wenn sich innerhalb der Gewährleistungsfrist keine Folgeschäden = Risse in den Bodenbelägen bilden, gehe ich mal davon aus, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass es nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch dazu kommt. Also würde ich mir an Stelle des OP hier wirklich keine großen Sorgen machen. Im übrigen: Meiner Erfahrung nach achten die Bodenleger schon darauf, dass mit dem Estrich alles in Ordnung ist, die sind ja für Risse in ihrem Folgegewerk verantwortlich.
     
  11. #31 wasweissich, 18.07.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    karlheinz , und was ist mit eigenleistungbodenverlegung ??

    wer lesen kann..........
     
  12. #32 tooonebee, 18.07.2010
    tooonebee

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    Für die aaRdt gibt es z. B. das Merkblatt 5 "Fugen und Calciumsulfat-Fließestrich" sowie die Vorgaben des Herstellers. Insofern es sich um einen Heizestrich handelt, sind gewisse Fugen nach diesen Vorgaben einzubringen und Fugenabstände einzuhalten.

    Dies ist auch nur einer von mehreren Mängeln .... u. a. ist der Estrich auch in Bädern eingebracht, welche eine ebenerdigen Dusche besitzen.

    Oder an der Haustür ist ein Bodeneinstandsprofil aus Holz verbaut ( http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=45739 ).

    Gruß
    Steffen
     
  13. Berni

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    Tach tooonebee,

    wo Du Recht hast, hast Du Recht.:28:
    So steht es auch noch in diversen anderen Merkblättern, die auch a.R.d.T. sind.

    Ich muss gestehen, auch wir haben synthetische Calcium-Sulfatestriche bis etwa vor 15 Jahren aus Unwissenheit ohne Bewegungsfugen eingebaut. Das ging auch meist, bis auf das letzte Mal ohne Schaden gut.
    Auch das hatten wir schon immer so gemacht.:D
    Passiert mir heute nicht mehr.;)

    Randdämmstreifen müssen von der Dicke her so dimensioniert sein, dass sie eine Bewegung von mindestens 5 mm gewähren. Das sieht bei einem 5 mm starken Streifen etwas dürftig aus.
     
  14. #34 Gast036816, 18.07.2010
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mangel?

    moin moin,

    @ Karlheinz - Sie verdrehen gerne den sachstand und machen den 5. schritt vor dem 2. schritt.

    Olaf schrieb von einem technischen mangel, Sie vom mangel. Jetzt sehen Sie das wieder anders. Sei´s drum.

    Ich war mit meinem letzten beitrag noch bei der feststellung der mängel durch einen sachverständigen. Sie sind mit Ihrem folgebeitrag schon beim juristen oder vor gericht. Juristen können mit dem fall erst etwas anfangen, wenn jemand mit sachverstand erst einmal festgestellt hat, wo die fehler im system und/oder in der verarbeitung liegen.

    Solange dies noch nicht ermittelt ist, sollte man sich nicht zu weit aus dem fenster legen.

    Es gibt hier nur einen verantwortlichen zur beseitigung des mangel - ein bauträger - und der ist für das gesamte werk verantwortlich. Alles weitere muss ein sachverständiger vor ort feststellen. Ob das dann etwas für einen juristen wird, steht noch lange nicht fest oder man einigt sich mit dem bauträger auf einer anderen basis.

    Freundliche grüße aus berlin
     
  15. #35 Karlheinz, 18.07.2010
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    Ich will hier mal offen lassen, wer sich hier zu weit aus dem Fenster lehnt. Die Differenzierung "technischer Mangel" - "Mangel" war mir bislang nicht bekannt - na ja, wird wohl an mir liegen. Dass Sie dem OP ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts allen Ernstes empfehlen, einen SV zuzuziehen (= weitere Kosten), will ich auch nicht weiter kommentieren.

    Ich bleibe bei meiner Aussage mit dem angelesenen Halbwissen - davon zeugt auch das letzte Statement des OP, der nun offensichtlich mit Anyhdridestrich bei bodenebener Dusche ein Problem hat. Es wird dringend Zeit, unser Haus abzureissen und nach den Vorgaben des OPs neu zu errichten ... :winken

    Sorry, dass ich das mit den Eigenleistungen überlesen habe - wenn man nicht in der Lage ist, sich (selbst oder mit Unterstützung Dritter) vor Erbringung der Eigenleistung von der ordnungsgemäßen Erbringung der Vorgewerke zu überzeugen (wobei ich immer noch nicht davon ausgehe, dass es da Probleme gibt), sollte man das mit der Eigenleistung eben lassen. Ich habe meine eigene Meinung zu GUs, aber einfach mal auf Verdacht auf einen GU einprügeln ist auch nicht gerade die feine Art.
     
  16. Berni

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    Nicht nur er, ich auch.

    Wenn der Estrich ordentlich mit einer Verbundabdichtung abgedichtet ist, auch der Boden-Wandanschluss, dann mag es gutgehen.
    Als Estrichleger würde ich mich da aber nicht immer auf eine sorgfältig ausgeführte Arbeit des Nachfolgehandwerkers verlassen.
    Anerkannte Regel der Technik ist das nicht.
     
  17. #37 mazepan, 19.07.2010
    Zuletzt bearbeitet: 19.07.2010
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    Ich als Laie verstehe die Sorgen des Fred-Erstellers u. würde in diesem Fall auch mal hier und da nachfragen.

    Was ist den das für ein Schwachsinn? Wenn ich für etwas bezahle, kann - ja ich muß- mich darauf verlassen können, das alles so ist, wie es sein soll. Sonst benötige ich keine sogenannten Facharbeiter, sondern versteigere meine Aufträge per Auktion.

    Karlheinz, kommst du dafür auf, wenn ich 7 Jahren die Probleme auftauchen (Murphys)?
     
  18. #38 tooonebee, 19.07.2010
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    Eigentlich will ich versuchen, die Mängel mit dem BT ohne GU / Anwalt / Gericht zu klären. Insofern dies nicht möglich ist, werde ich eine oder mehrere Beweissicherungen durchführen lassen.

    Einer meiner Nachbar hatte ein GU für die Bauüberwachung beauftragt, welcher keine relevanten Mängel feststellen konnte / wollte. Dieser GU war von einer großen Überwachungsinstitution. Bei seinem Haus sind jedoch die gleichen Mängel wie an meinem Haus vorhanden und sein BlowerDoorTest weist erhebliche Undichtigkeiten auf, welche bis dato nicht behoben wurden.

    Der BT verweist nun gerne auf die Überwachung des GU, da dieser kein relevanten Mängel feststellen konnte.

    Eventuell wollte der GU die Mängel auch nicht feststellen oder er kannte sich mit den a.R.d.T. / Richtlinien / DIN / Herstellervorgaben nicht aus.

    Gruß
    Steffen
     
  19. #39 RMartin, 19.07.2010
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    Was ist jetzt nach Deiner Definiton ein GU?
     
  20. #40 tooonebee, 19.07.2010
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    Durch die große Überwachungsinstitution werden Gutachten angeboten sowie eine Überwachung durch Experten (Homepage).

    Ein Gutachten wird doch von einem Gutachter / Experten erstellt!

    Im KFZ-Bereich wir vermutlich jeder mal mit dieser Institution in Kontakt gekommen sein.

    Gruß
    Steffen
     
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Wann ist ein Mangel ein Mangel?

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