Wann sollte der Architekt einen Kostenvoranschlag bringen?

Diskutiere Wann sollte der Architekt einen Kostenvoranschlag bringen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Alles recht was du sagst, ABER vom 20.03 bis jetzt gibt es einen gewaltigen Sprung in der Summe, und zwar nicht nur um Zehntausende!Auch die...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Auch die 400.000 sind, wie ich schon schrieb, eine gewaltige Summe.

    Um weitere Aussagen treffen zu können, müsstest Du schon mal die Katzen aus dem Sack lassen.

    Wie sieht das alte Haus aus, was soll gemacht werden, wie soll angebaut werden und vor allem - wo findet das ganze statt.
    Deutschland ist groß und hat kräftige Preisunterschiede.

    Aber irgendwie ahne ich, dass wir konkreteres nicht zu wissen bekommen werden; mit Begrünungen wie:
    Vielleicht liest der Planer hier mit
    Will nicht erkannt werden
    Urheberrecht
     
  2. #22 generation, 09.04.2013
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    generation Gast

    es ist auch auch nur 2.rangig, was gemacht werden sollte. Mag sein , dass die Umbausumme auch so in Ordnung ist.

    Aber sie passt nicht in unser Budget. Und das war dem Architektendoch klar.

    Was für eine Katze soll ich denn da noch aus dem Sack lassen?

    Wir als Laien können doch einen Umbau nicht einschätzen, dafür haben wir doch den Architekten. Und der müsste uns doch wohl schon beim Begehen des Objekts und unseren Wünschen äußern, wohin die REise geht und ob es in unseren Budget liegt.
     
  3. uban

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    Als Laien habt ihr einen Bau-Profi vertraut, das ist hier schon der erste Fehler (passiert vielen).
    Ihr hättet, da es wohl eine mehr oder weniger hartes Limit für euch ist, schriftlich eine Obergrenze vorgeben sollen, jetzt ist es zu spät, der Architekt hat viel Zeit und Erfahrung in die ganzen Pläne gesteckt, dafür steht ihm natürlich eine Vergütung zu.
    Habt ihr wenigstens ein paar andere schriftliche Vorgaben zum Bauumfang, z.B. Betonsteine anstelle Ziegel, ...
     
  4. #24 Thomas B, 09.04.2013
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    ...also die 400T waren i.O. oder nicht?

    Wenn 400T i.O. waren (nehmen ich jetzt einfach mal an) um wieviel Erhöhung reden wir denn nun. Denn für mich ist dies i.A. noch alles andere als klar.....

    Bitte auch im Auge behalten, daß es bei Umbauten tatsächlich (gänzlich unverschuldet) zu weiteren Erhöhungen kommen kann, weil man einfach nicht reingucken kann in die Substanz. auch sind viele Dinge nur in Klein-Klein machbar. Da gibt es andere Preise, als bei der Erstellung eines Neubaus....
     
  5. #25 Gast036816, 09.04.2013
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    Gast036816 Gast

    das ist entweder die falsche erwartungshaltung oder zu verfrühte anforderungen. manche sachen werden auch erst klar, wenn der entwurf steht, die erstem aussagen vom tragwerksplaner und/oder fachplaner vorliegen. die kosten, die er jetzt vorgelegt hat, wurden zu spät vorgelegt. in der phase 3 - vor einreichen des baugesuchs - hättest du die reissleine spätestens ziehen müssen.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
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    Es ist kein Fehler, dem Fachmann zu vertrauen. Ein Fehler war (und ist) es, sich dann schlau zu machen und Ratschlägen von Fachmenschen nicht zu folgen, sondern den Kopf im Snd zu lassen.

    Welche Katze Du rauslassen sollst? Na - was für einen Altbau habt Ihr (Bilder, Zeichnungen), was soll daran gemacht werden, was für ein Anbau soll dran?
    Wenn Du denn meinst, der Kollege habe keine Fehler gemacht, versteh ich die ganze Jammerei nicht.
     
  7. #27 generation, 09.04.2013
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    Was die Baupläne/ Grundrisse angeht hat er keinen Fehler gemacht. Seine fachliche Kompetenz ist zweifelsohne gut.

    Den einzigsten Fehler den ich bemängle, ist dass er erst jetzt uns die Größenordnung angibt.

    Die zeitliche Reihenfolge lief doch wohl schief. In welcher Phase befinden wir und denn nun? Die erste Kostenschätzung liegt vor und die Pläne fürs Bauamt? Das stimmt doch nicht überein.

    Auf der einen SEite sind nun alle Unterlagen fürs Bauamt da, und paralell dazu habe wir eine erste Kostenschätzung erhalten. Hätten wir die früher bekommen, hätte er und wir uns die Unterlagen fürs Bauamt sparen können und das Gerenne zu den NAchbarn.

    Wir haben immer gesagt wir rechnen mit 400T Kosten und nun geht es auf 700T zu. Ist das denn nun kein Aufreger!

    Jetzt würde mich ja nur noch interessieren, welche Kosten auf uns zukommen?

    Und sind wir nun Schuld dran an der Misere?

    Wahrscheinlich reisen wir nun das Objekt ab und bauen was neues (ist dann nur die Frage mit Wem?)
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
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    Alleine - nein.
    Unschuldig? In keinem Fall!!!

    700.000 € in einem ALTBAU und einem Anbau zu versenken hat entweder etwas mit exorbitantem Programm oder mangelndem Preiswissen des Kollegen zu tun.

    In so weit mag ich dem Kollegen auch nur bedingt Vorwürfe machen, dass er das nicht eher bemerkt/angesagt hat.
    Ohne Kenntnis von Programm und Bestand kann man zwar nichts ausschliessen, aber das auf den ersten oder auch zweiten Blick zu sehen, ist sicher nicht zwingend!

    Ich kann Euch versprechen, dass ein Neubau nicht (wesentlich) billiger wird. Ich denke, da gibt es ein massives Problem auch auf Bauherrenseite!
     
  9. #29 Thomas B, 09.04.2013
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    Wenn diese Größenordnung (400T) dem Architekten in etwa bekannt war (+/-), dann ist eine Kostenschätzung, die nun bei etwa 700T landet ein absolutes Knock-Out-Kriterium.

    Ich weiß ja nicht wa sda alles gemacht werden soll, aber die größenordenung spricht schon für eine ganz schön große bzw. umfangreiche Baumaßnahme. Solche Größenordnungen sollte man aber überschlägig schon vorab machen können. (sicher mit erheblichen Unsicherheiten, aber eben so, daß der BH sagen kann: geht/ geht nicht).

    Wenn es jetzt schon auf die 700T zugeht, dann dürften -gerade weil Umbau dabei ist- schon noch ein paar knackige Tausender Sicherheit hinzukalkuliert werden.
     
  10. #30 Manfred Abt, 09.04.2013
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    also LPh. 4 sozusagen fertig, auf jeden Fall 1 bis 3
    AK = 400.000 € am 20.3., HZ III unten, Umbauzuschlag 30 % und 5.000 € Honorar ????

    Hier passt keine einzige Angabe des TE zusammen. Ich verstehe den Ärger des TE über den Architekten aber der TE ärgert uns auch massiv, in dem er die gleichen Fragen wieder und wieder stellt ohne auf die zielführenden Hinweise zu reagieren.

    So z.B.: was hat er seit der Ansage von Baufuchs am 23.2.2013 in die Wege geleitet?
     
  11. #31 generation, 09.04.2013
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    Ja, diese Größenordnung war ihm bekannt. Und ja es ist schon eine größere Baumaßnahme.

    Meine letzte Frage: Wenn wir nun sagen, das geht nicht, und somit wollen wir die Zusammenarbeit beenden. Was erwarten uns denn nun da für kosten? Wie werden die berechnet?
     
  12. #32 Manfred Abt, 09.04.2013
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    Ich prophezeie mal:

    Erster Ansatz, Sicht des Architekten:
    Nach Kostenberechnung
    Solange diese nicht vorliegt nach Kostenschätzung

    Zweiter Ansatz, Architekt nach Protest:
    Abrechenbar sind nur die erbrachten Leistungen, hier ja offensichtlich nicht komplett.

    Dritter Ansatz, Sicht des Bauherrn:
    siehe Beitrag 8
     
  13. #33 Gast036816, 09.04.2013
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    du hast 3 möglichkeiten:

    - du teilst deinem architekten mit, kobe zu teuer, reduzieren auf budgetmaß und er macht weiter bis phase 8,
    - er reduziert die kobe nicht und du beendest nach phase 4 bzw. vorlage der baugenehmigung mit dem hinweis ziel verfehlt und ihr rechnet phase 1 - 4 ab, vertragsaufhebung beiderseitig und du suchst dir danach einen anderen architekt mit dem du ab phase 5 weiter machst und kostenobergrenze vereinbarst.
    - dein jetziger vertragspartner sucht den rechtsstreit und rechnet phase 1 - 8 abzüglich ersparter aufwendungen ab, du zahlst erst einmal nix und wartest die entscheidung des gerichts ab.

    die erste oder zweite variante ist für beide das beste. bei der dritten verdienen nur die anwälte.
     
  14. #34 Thomas B, 09.04.2013
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    ...wobei ich, Norbert, nicht sehe, daß er LP 1- 4- komplett abrechnen kann, da ja ein ganz wesentlicher Teil seiner Leistung, nämlich die Kostenschätzung, fehlte.

    Ich gehe noch weiter: Hätte er diese ordnungsgemäß zum rechten Zeitpunkt (zumindest überschlägig) erbracht, hier also in LP 2, so wäre es wohl nie zu LP 3 + 4 gekommen, weil der Bauherr Stopp! geschrien hätte. Erst das (bewußte??) Weglassen dieser ganz wesentlichen Teilleistung wog den BH in seliger Sicherheit und der Architekt durfte weiterwerkeln.

    Ich denke daher: Abrechnung der LP 1 + 2? Ja, mit Abstrichen (da auch hier nix mit Kosten los war). Aber sicher 95% könnten fällig sein.

    LP 3 baut auf der LP 1+2 auf und mündet in die 4. Zu deren Beauftragung aber wäre es bei ordnungemäßer Leistungserbringung der LP 1 +2 wohl gar nicht gekommen. Daher sehe ich hier erstmal keinen Honoraranspruch...bin aber auch kein Rechtsverdreher, denn vor Gericht und auf hoher See.....
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
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    Wenn Ihr beweisen könnt, dass dem Architekten die 400.000 bekannt waren, dann vermutlich gar nichts, weil unbrauchbare Leistung!

    Wenn nicht beweisbar, dann habt Ihr einen Auftrag (wenn auch nicht schriftlich) bis LP 8 erteilt.
    Dann dürfte das gesamte Honorar abzgl. ersparter Aufwendungen (geschätzt incl Fahrtkosten 3 - 5.000) fällig werden bei einer Kündigung oder einem Totalstopp.

    Bei einer Umplanung auf Neubau wäre das vertraglich zu regeln
     
  16. #36 Baufredi, 09.04.2013
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    mal angenommen, trotz Aussage gegen Aussage, der TE "gibt zu" dass er bist LP 8 beauftragt hat,

    inwiefern ist dann das gesamte Honorar fällig ? urteil?

    Honorar bis LP4 + voller Schadenersatz für lp5-8 abzg. lediglich FAhrtkosten?
    kann ich mir nicht vorstellen
     
  17. #37 Gast036816, 09.04.2013
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    Gast036816 Gast

    wieso sollte TE etwas zugeben, er hat bereits geschrieben, dass er bis phase 8 beauftragt hat.

    ganz einfach - ist ein kostenlimit nachweisbar und der architekt hat dieses nicht eingehalten, aber weiter geplant, hat er keinen anspruch auf honorierung, sofern dieses das kostenlimit nachweisbar kannte. fehlt dieser nachweis und der bauherr kündigt, da ihm das vorhaben jetzt zu teuer ist, hat der architekt anspruch auf das volle honorar abzüglich ersparter aufwendungen, da es eine einseitige kündigung eines bestehenden vertrags ist.

    Thomas - natürlich kann man noch teilleistungen in der abrechnung mindern, aber man kann auch einem streit aus dem wege gehen.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
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    Was Du Dir vorstellen kannst ist, irrelevant.
    Relevant ist das hier:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/649.html

    Der letzte Satz beginnt mit: Es wird vermutet.... Eine Vermutung kann man widerlegen. Und das ist bei Architekten und anderen freien Berufen relativ einfach.
    Der Architekt macht eine prüfbare Aufstellung dessen, was für ihn an Kosten angefallen wäre:
    Das sind nun mal überwiegend Fahrtkosten, ein paar Ct. Strom und Heizung, ein paar Blatt Papier und etwas Tinte/Druckerpatrone.

    Telefon und Porto sind Nebenkosten und werden daher extra abgerechnet!
     
  19. #39 Gast036816, 09.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ... und einen bleistift!
     
  20. #40 Ralf Dühlmeyer, 09.04.2013
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    Einen Bleistift pro Bauvorhaben? Alter Verschwender :p
     
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