Was gehört zur Leistung eines Energieberaters?

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  1. Wooody

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    Hallo!

    Kurz zu unserer Situation:
    Wir haben vor drei Jahren unseren Altbau (Zweifamilienhaus) sanieren lassen. Neben der Sanierung einiger Schäden und einer Wohnraumerweiterung war es insbesondere eine energetische Sanierung von Heizung (wurde über Bafa gefördert), Dach bzw. Dachboden, Kellerdecke, einem Teil der Außenwände und Fenster.
    Das ausführende Zimmereiunternehmen, welches selbst für die Energieberatung zertifiziert ist, hat mit uns zusammen alle Arbeiten geplant, koordiniert und den größten Teil selbst ausgeführt (einige Teile wurden von Subunternehmern ausgeführt). Offenbar dürfen aber wohl Energieberater für die KfW-Förderung 430 und ausführendes Unternehmen nicht identisch sein, weshalb zu einem der Vorgespräche ein externer Energieberater vom Bauunternehmer hinzugezogen wurde.
    Mittlerweile sind alle Arbeiten abgeschlossen und die KfW-Förderung ausgezahlt.

    Nun - rund ein Jahr nach Ende der Baumaßnahmen bekomme ich plötzlich eine Rechnung des Energieberaters. Bis dahin bin ich davon ausgegangen, dass die Leistungen des Energieberaters in den Rechnungen des Bauunternehmens enthalten waren. Es wurde nie darüber gesprochen, welche Leistungen die Energieberatung beinhalten soll. Außer der Tatsache, dass alles was förderfähig ist, über die KfW gefördert werden soll. Angaben z.B. zu Wand- und Dachaufbau etc. waren bereits im ersten Angebot des Bauunternehmens enthalten, noch bevor der Energieberater hinzugezogen wurde. Ich hatte den Eindruck, dass seine einzige Aufgabe darin bestand, seinen Namen für den Förderantrag herzugeben.

    Um es kurz zu machen: Ich kann nicht ganz nachvollziehen, welche Leistungen der Energieberater nun eigentlich erbracht hat und ob seine Rechnung gerechtfertigt ist.
    Für mich erkennbare Leistungen waren lediglich die Bearbeitung des KfW-Antrags und die "Bauabnahme". Diese bestand daraus, dass er nach Abschluss der Arbeiten kurz (15 min) vorbeikam und ein paar Fotos gemacht hat. Das war das zweite Mal in zwei Jahren Sanierung, dass ich ihn überhaupt zu Gesicht bekommen habe. Dass auch die Kellerdeckendämmung Bestandteil der Sanierung war, musste ich ihm erst erklären und ihn in den Keller führen. Das wusste er selbst gar nicht mehr.

    - Ein Gespräche mit dem Energieberater über mögliche (ggf. auch unterschiedliche) Optionen hinsichtlich der energetischen Sanierung hat nie stattgefunden.
    - Eine Information, wie der energetische Zustand des Hauses nach Sanierung einzuschätzen ist, ggf. auch im Hinblick auf zukünftige Maßnahmen, habe ich auch nicht erhalten. (U.a. die Außenwand wurde bisher nur im Bereich der Wohnraumerweiterung gedämmt, ca. 30% der gesamten Außenwand)
    - Die Kellerdeckendämmung konnte letztlich nicht gefördert werden, da hierzu die oberen 50 cm aller aufsteigenden Wände hätten gedämmt werden müssen. Diese Aussage bekam ich allerdings erst lange nach Abschluss der Arbeiten während seiner 15-minütigen "Bauabnahme". Ich hatte die Nicht-Förderung auf sich beruhen lassen, da die maximale Fördersumme ohnehin schon erreicht wurde.
    - Zuletzt erhielt ich auch keine Information darüber, ob die Kosten für die Energieberatung selbst ggf. förderfähig sind. (Über das KfW-Programm wäre es ohnehin nicht mehr gegangen, da die Rechnung erst Monate nach Auszahlung der Förderung kam)

    Abgerechnet wurden vom Energieberater fünf Einzelpositionen - Dach, Dachboden, Außenwand, Fenster, Dachfenster und Kellerdecke mit jeweils einem pauschalen Betrag. Hier stehe ich vor der Frage, ob ich zumindest die Pauschale für die Kellerdecke abziehen sollte, da deren Dämmung nicht KfW-konform durchgeführt wurde und somit auch keine Förderung dafür zustande kam.

    Vielleicht kann mich hier ja jemand aufklären, welche Leistungen üblicherweise von einem Energieberater für die KfW 430-Förderung übernommen werden und wie hoch die ungefähren Preise dafür liegen. Vielleicht hat auch jemand einen Hinweis, ob sich nachträglich noch die Energieberatung selbst fördern lässt.
    Danke.
    W.
     
  2. #2 Deliverer, 16.12.2022
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    Hattest Du ein Angebot mit den Pauschalbeträgen unterschrieben?
    Wenn nicht, würde ich nach einer Rechnung mit Leistungsbeschreibung fragen.
     
  3. Wooody

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    Hallo!
    Ich habe vor Durchführung weder ein Angebot mit Pauschalbeträgen noch irgend ein anderes Angebot erhalten oder unterschrieben.
    Die Rechnung enthielt neben den Pauschalbeträgen eine Leistungsbeschreibung - wenn man das so nennen kann - die mir nach einem aus den KfW-Förderbedingungen herauskopierten Text aussieht. Ich füge sie hier mal ein:

    Vorhabenbezogene Maßnahmen: Außenwand,
    Dach, Fenster, Kellerdecke, DF
    Förderprogramm Einzelmaßnahme KFW (430)
    Ausdruck von:
    Online-Antrag der KFW, Mindestanforderung der KFW,
    Merkblatt der KFW, Mindestanforderung, Kontrolle der
    U-Werte.
    > Prüfen der Unternehmererklärungen (Vom
    Unternehmer bestätigen),
    > Vorlage Hydraulischer Abgleich (Vom Unternehmer
    bestätigen)
    Folgende Unterlagen und Angaben werden
    benötigt:
    - Anzahl der Wohneinheiten
    - Energetische Kosten (Angebote), beantragter Kredit
    - Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die KFW
    - Planunterlagen vom Maßnahmegebäude
    Durchführende Maßnahmen:
    Technische Berechnungen (U-Werte)
    Antragstelluzng KFW
    Abnahme BV
    Durchführungsbestätigung KFW

    Würdet ihr sagen, dass die Forderung mit den Pauschalbeträgen aus der Rechnung berechtigt ist - insbesondere der Teil der Kellerdeckendämmung, die nicht gefördert wurde / werden konnte?
    Kann ich verlangen, schriftliche Informationen zu erhalten, die der Dokumentation des energetischen Zustandes meines Hauses dienen? ich denke hier an eine Informationen wie der Aufstellung von Wand-, Dachaufbau etc. und Nennung der U-Werte /Technischen Berechnungen.

    Bis dahin Danke!

    W.
     
  4. #4 Deliverer, 17.12.2022
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    Das ist keine Leistungsbeschreibung. Frag ihn, WAS konkret er gemacht hat und wie viele Stunden das gedauert hat. Hast Du einen iSFP?

    Über welche Summe reden wir eigentlich?
     
  5. Wooody

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    Ich werde nachfragen, Danke!
    Einen iSFP gibt es nicht. Die Summe liegt bei rund anderthalbtausend.
    Eine Möglichkeit der Förderung der Energieberatung gibt es nachträglich wohl nicht, oder?
     
  6. #6 Deliverer, 17.12.2022
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    Für die Summe gibts für gewöhnlich nen iSFP. Also ähnlich viel Arbeit sollte er reingesteckt haben.
    Der iSFP ist stark gefördert (genau weiß ich es nicht) und um die Förderung desselben sollte sich am besten der Energieberater kümmern... ;-)

    Ich kann dein Leid übrigens (fast) nachvollziehen. Mein Energieberater war auch ein absolute Vollnulpe. Hat alle Absprachen vergessen und letztlich drei Monate zu spät (Umbau hatte schon angefangen) die Heizlast geliefert. Glücklicherweise war er so verpeilt, er hat auch gleich vergessen, die Rechnung zu stellen. Möglicherweise war es auch Anstand... :lock

    Seither nur noch mit Ing-Büros.
     
  7. SIL

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    Nein , die 1300 sind wech ( EFH ), 5% nur noch in Kombination bekommst oben drauf auf deine "Sanierung" , also eigentlich direkt nix mehr.
    Klar umsonst gibt es alles für Deliverer , du hast keine Ahnung was das mittlerweile für ein Aufwand ist.
    Also Fred macht es pro bono weil schlechtes Gewissen, Baut für einen Kaffee, Chilli bekommt einen Lachkrampf und bekommt sich nimmer ein , ich bin eh gierig für 1,5 bekommst du nichtmal einen Wärmeschutznachweis von mir ... geschweige denn einen iSFB , dazu gehört schon lange eine ausführliche Beratung und Alternativen in der Ausführung , das erledigt sich nicht an einem Tag ...
    Die erledigen das umsonst..... vermutlich.
    Im Nachgang nein.
     
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  8. #8 Fabian Weber, 17.12.2022
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    Wer hat denn nun den Energieberater beauftragt?
     
  9. #9 Deliverer, 17.12.2022
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    @SIL was soll das denn bitte? Ich habe dieses Jahr zwei iSFP machen lassen. Für MFH. Gefördert. Daher glaube ich, die Preise einschätzen zu können.

    Du hast ne ganz schön große Klappe!

    Und Ingenierbüros sind nicht günstiger, aber aus meiner Erfahrung heraus (viel) besser.
     
  10. #10 Deliverer, 17.12.2022
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    Also, grad nochmal nachgeschaut:
    Nein, nachträglich gibt es nichts. Die Frage wäre nur, warum (auf Basis welcher Absprache) der Berater keinen iSFP angeboten hat. Der wäre nämlich (zu 80%, maximal 1300,-€) gefördert worden. Aber eben auch nur nach vorherigem Antrag.

    Der wäre auch dafür nötig gewesen:
    Ich dachte allerdings, dass diese 5%igen Regelungen nur für Bafa-Förderungen gelten. Du hast ja aber KfW genutzt - keine Ahnung, ob es da auch was gibt. Also mglw. war ihm klar, dass ihr den iSFP nicht braucht. Warum er aber trotzdem weniger für mehr Geld liefert, darfst Du ihm jetzt entlocken. Vielleicht hat er nen guten Grund, den ich noch nicht kenne.
     
  11. SIL

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    Ja und du musst googlen oder schreibst einfach ab,
    wenn du deine iSFP vor August erledigt hat , aber bei MFH gab es mehr als 1300 und genau wegen solchen Auftraggebern , die immer alle Preise und Kosten kennen , werden es immer weniger ( zumindest die es konsequent und ernsthaft erfassen ) die solche Anträge und Anfragen bearbeiten und falls du dich wirklich beschäftigt hast , sage ich dir nochmals das ist ein relativ großer Aufwand.

    All dies muss dir in Schriftform vorliegen.
     
  12. #12 Deliverer, 17.12.2022
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    @SIL, ich konnte jetzt nicht ganz greifen, worauf Du hinaus willst. Ab ich glaube, es ging gar nicht so sehr um mich oder meine Aussagen. Ich habe wohl nur etwas getriggert. Du wolltest viel mehr mitteilen, dass eine anständige Beratung incl. Fahrplan mehr wert ist, als 1500,-€, oder?
    Das wäre ein absolut valider Punkt, dem ich keineswegs widersprechen möchte.

    Und jetzt geht es ja hier im Thread noch darum, was eigentlich überhaupt geleistet worden ist.
    Und ich fände noch interessant, ob der Berater nicht hätte gefördert sein können und wenn ja, ob er darauf nicht hätte hinweisen müssen.
     
  13. Wooody

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    Will mal ein paar Nachfragen versuchen zu beantworten.
    Hier ging es um die durchführenden Maßnahmen:
    Technische Berechnungen (U-Werte) -> liegt mir nicht vor
    Antragstellung KFW -> liegt vor
    Abnahme BV -> ist erfolgt in Form eines 15-minütigens Besuchs nach Abschluss aller Arbeiten (genauen Wandaufbau etc. konnte man da gar nicht mehr erkennen..), ein paar Fotos gemacht und an einer Stelle die Wandstärke mit nem Meterstab nachgemessen
    Durchführungsbestätigung KFW -> liegt mir vor, hat allerdings nach Abschluss der Arbeiten und Weiterleitung aller Unterlagen an ihn über ein halbes Jahr und viele Nachfragen meinerseits gedauert. Zuvor durfte ich (als Laie) ihm noch die umfangreichen Rechnungen des Bauunternehmens aufdröseln und die Positionen den einzelnen Maßnahmen zuordnen.

    Den hat das Bauunternehmen hinzugezogen.
    Wir hatten die Sanierung (Planung, Koordinierung, Überwachung) anfangs über einen Architekten (und Energieberater) machen lassen wollen. Daraus ist nichts geworden, nach zwei Vorgesprächen hat er über 6 Monate nicht mit der Planung begonnen, weshalb wir den Auftrag zurückgezogen haben. Deshalb sind wir zu einem auf Neubau und Sanierung spezialisiertes Bauunternehmen zugegangen und haben auf Grundlage der zusammen mit dem Architekten entwickelten Vorstellungen die Sanierung besprochen. Zu Beginn dachte ich, das Bauunternehmen kann auch die KfW-Anträge erledigen, da sie ebenfalls als Energieberater zertifiziert sind. Offenbar darf das ausführende Unternehmen wohl nicht zugleich den Antrag stellen, weshalb der Ansprechpartner des Bauunternehmens zu einem der Vorgespräche einen externen Energieberater mitgebracht hat. Eine schriftliche Beauftragung des Energieberaters und ein Gespräch über den Leistungsumfang des Energieberaters ist nie erfolgt (allenfalls insofern, dass er die Dinge übernehmen soll, die für die Antragstellung der KfW-Förderung notwendig sind).

    Kann jemand dazu etwas sagen, ob er darauf hätte hinweisen müssen?
    Bafa-Förderung gab es übrigens parallel auch für die Heizungsanlage. Wurde aber alles über den Heizungsbauer abgewickelt.

    W.
     
  14. #14 Fabian Weber, 19.12.2022
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    Na dann würde ich die Rechnung an die Baufirma weitergeben.
     
  15. Knebel

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    Nun prinzipiell arbeiten die meisten Energieberater selbstständig auf eigene Rechnung
    Eine Honorar Ordnung oder sowas gibt es nicht
    Der Energieberater kann also verlangen was er will...völlig frei.
    Wenn Förderungen mit im Spiel sind sollte/muss der Energieberater gewisse Leistungen erbringen und bestätigen, dass er dies getan hat.
    Wie genau er das tut ist wiederum seine Sache

    Fazit : Immer Vorab alles klärten und sich ein Angebot geben lassen.
    Gut ist es 2 oder 3 Angebote einzuholen...wenn man welche bekommt
     
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  16. Wooody

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    Hallo noch einmal!
    Den letzten Beitrag #15 habe ich leider jetzt erst gelesen.
    Das Problem ist halt, dass es keinen expliziten, schriftlichen Auftrag durch uns gab, in dem Leistungen und Prreise festgehalten wurden. Ich war davon ausgegangen, dass der Energieberater als Subunternehmer des Bauunternehmens auftritt. Bestenfalls konnte man den kurzen, durch das Bauunternehmen hergestellten Kontakt im Vorfeld als impliziten Auftrag durch uns verstehen, die Tätigkeiten auszuführen, die für den Erhalt der KfW 430-Förderung notwendig sind.
    In Rechnung gestellt wurden letztlich fünf Einzelmaßnahmen (Außenwand, Dach, Fenster, Kellerdecke, DF) mit einer Pauschale von je 260,- EUR netto. Keine Ahnung, was "DF" heißen soll...
    In der BnD sind jedoch nur vier geplante Maßnahmen (Dachflächen, Wände, Geschossdecken, Fenster und Türen) und davon drei umgesetzte Maßnahmen (abzüglich Wände) aufgeführt. Daher finde ich es merkwürdig, dass in der Rechnung fünf Maßnahmen mit Pauschalen berechnet werden sind.

    Die Kellerdeckendämmung wurde nicht in die Förderung genommen, da nicht ganz den Förderbedingungen entsprechend umgesetzt. Mit Geschossdecke dürfte nur die Decke zwischen Erweiterungsbau im OG und Garage gemeint sein. Das Dach wurde je hälftig als Zwischen/Untersparrendämmung (teilweise offener Wohnbereich bis zum Dach) bzw. als Dachbodendämmung (übrige Haushälfte) gedämmt. Ich weiß nun nicht, ob das als zwei unterschiedliche Einzelmaßnahmen gesehen wurde. Wände wurden teilweise auch erneuert und gedämmt, evtl. sind diese Kosten in der BnD in der Dachflächendämmung enthalten.

    Zu meiner Nachfrage, wie seine Leistungen im Einzelnen aussahen (technische Berechnungen, Zeitaufwand,..) kam nur zur Antwort, dass Pauschalen üblich sind und U-Wert-Berechnungen nur internen Zwecken dienen, die ggf. übersandt werden können, allerdings erst nach Begleichung der Rechnung.

    W.
     
  17. Knebel

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    Der Energieberater MUSS unabhängig beauftragt und bezahlt werden
    Er darf also nicht als Subunternehmer von der Baufirma arbeiten
    DF dürften Dachfenster sein.
    Leider gibt es unter den Energieberater auch weniger gute bzw Trittbrettfahrer, welche nur auf das schnelle Geld aus sind
    Wie hoch ist die Rechnung der EB insgesamt ?
    Die Hälfte davon wird ja wieder erstattet
     
  18. Wooody

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    Mit Mehrwertsteuer gut 1.500,-
    Erstattet bekomme ich da aber nichts...
     
  19. #19 Deliverer, 16.01.2023
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    Wird das nicht zu 80% gefördert?
     
  20. Wooody

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    Kurze Rückmeldung zum aktuellen Stand, vielleicht ist diese Info ja für den Einen oder Anderen von Interesse.
    Ich hatte ein aufschlussreiches Telefonat mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Laut diesem muss der Energieberater mindestens vorlegen:
    Die Dokumentation aller Bauteile mit technischen Berechnungen
    Das Lüftungskonzept
    Die Fachunternehmererklärungen der ausführenden Unternehmen
    ...und laut BnD muss er dem Bauherrn auch die Dokumentation der Prüfung der Unternehmerrechnungen übergeben

    Diese Dokumente muss ich der KfW bei einer eventuellen Prüfung überreichen, allein deshalb bin ich schon darauf angewiesen, darüber zu verfügen.

    Bisher habe ich kein einziges dieser Dokumente erhalten...

    W.
     
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Was gehört zur Leistung eines Energieberaters?

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