Was heißt bei einem Angebotvertrag ca 8-12 Wochen

Diskutiere Was heißt bei einem Angebotvertrag ca 8-12 Wochen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo (Fassade verputzen 360m2 mein Bauunternehmer hat im Vertrag stehen die Arbeiten werden ca 8-12 Wochen dauern leider hat es ein halbes Jahr...

  1. #1 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    Hallo (Fassade verputzen 360m2
    mein Bauunternehmer hat im Vertrag stehen die Arbeiten werden ca 8-12 Wochen dauern leider hat es ein halbes Jahr gedauert.
    Angefangen am 26.042021 Ende 26.10.26 war ca 4-6 Wochen komplett nicht am Bau und danach ca 1-2Std aber nicht täglich da.jetzt will er Mehrarbeit berechnen was kann ich tun.gut er ist jetzt unter Insolvenz Verwaltung. Was heißt ca 8-12Wochen wie lange ist die Karenzzeit
    Mit freundlichen Grüßen
    Speedy 1604
     
  2. #2 Gast 85175, 11.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es gibt keine „Karenzzeit“. Alles was es gibt sind Hindernisse die der Handwerker nicht selbst zu vertreten hat, also wenn zB. noch irgendwas an Vorleistungen fehlt. Dazu zählt auch wenn er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt anfangen kann weil die Baustelle noch nicht so weit ist und dann später aber zuerst wo anders sein muss. Aber wenn solche Störungen nicht vorliegen , dann sollte er in dem Fall nach 12 Wochen fertig sein. Nix Karenz, Toleranz oder was auch immer…

    „Mehrarbeit“ ist was ganz anderes, das hat damit nix zu tun, außer in dem einem Sonderfall in dem die Mehrarbeit irgendwas mit dem Terminverzug zu tun hatte, dann wird’s kompliziert, aber sonst sind das einfach zwei paar Schuhe.

    Ich muss mal kurz Vermutungen anstellen. Du hast nichts schriftliches zum Terminverzug, also ihm nie wirklich etwas dazu geschrieben und zwar schon als das noch akut war? Und er hat die Mehrkosten nicht vorab schriftlich angekündigt? Herzlichen Glückwunsch, in dem Fall könnt ihr euch jetzt mit ungewissem Ausgang streiten, oder Du halt mit dem Insolvenzverwalter…
     
  3. #3 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    Hallo Chillig80
    doch ich hatte ihn leider erst am 12.10.021 eine schriftliche Mahnung zukommen lassen das er bitte bis zum 26.10.2021 die Baustellefertig zu stellen hat .aber er war bis dahin noch nicht fertig
     
  4. #4 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    das Problem ist wir haben leider bis dahin still gehalten weil wir wollten das er die Baustelle noch fertig macht da wir schon 28.000€ gezahlt hatten zwar nicht allessondern hatten noch 8xxx zurückbehalten. weil ier schon wahrscheinlich im Juni Insol- war was wir aber bis dahin nicht wussten
     
  5. #5 Gast 85175, 11.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ja, hab ich mir gedacht. Und jetzt hast noch den Insolvenzverwalter an der Backe und das sind idR Rechtsanwälte… Hinzu kommt, das alles kann man natürlich fürchterlich kompliziert machen, also wenn man Rechtsanwalt ist oder sich sonst damit auskennt halt. Ich weiß nicht um wieviel Geld es da geht, aber ich sehe da wenig Möglichkeiten, ein Rechtsstreit kostet da oft mehr als es bringt und der Ausgang ist oft nicht sicher abzusehen. Ich kann dir da nicht raten, das ist alles nur unschön, so oder so…
     
  6. #6 Gast 85175, 11.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich glaube wir reden gerade aneinander vorbei. Ist der Insolvent und noch nicht fertig? Oder geht’s nur um die „Mehrarbeit“? Was ist das Problem?
     
  7. #7 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    ja da gib ich dir vollkommen Recht aber wir haben die Baustelle nie beeinträchtigt .aber noch 12 Wochen mehr zu brauchen ist schon ein Unding
     
  8. #8 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    das Gericht hat uns ein Insolvenzschreiben geschickt so das jetzt der Insolvenzverwalter verantwortlich ist weil noch andere Gläubiger noch Geld bekommen wahrscheinlich also ich darf an ihn kein Geld mehr Überweisen
     
  9. #9 Gast 85175, 11.11.2021
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Hmm, ich arbeite fast nur mit Handwerkern die ich kenne und da ist sowas selten. Aber ich höre von Kollegen immer öfter weit schlimmeres als 12 Wochen…
     
  10. #10 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    jo gut ich werde ja am Mittwoch sehen was der will
     
  11. #11 Gast 85175, 11.11.2021
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    Gast 85175 Gast

    Das mit der Insolvenz ist schon klar, aber wo ist jetzt das eigentliche Problem. Der war 12 Wochen zu spät fertig, OK. Willst Du jetzt Geld von ihm dafür? Oder geht’s um die Mehrarbeit? Ich verstehe es gerade nicht, wo ist das „Geldproblem“? Und wie viel?
     
  12. #12 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

    Speedy 1604

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    aber trotzdem Danke Chilling80 für die Antworten
     
  13. #13 Speedy 1604, 11.11.2021
    Speedy 1604

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    nee wir wollen vom ihm kein Geld aber er will von uns jetzt noch Geld für die Mehrarbeit nach 12 Wochen mehr er musste ein bisschen losen Putz abmachen ca 2Tage mehr nicht und 2 Sterodurplatten unterm Dach zuschneiden .das wars. aber egal wir sehen es am Mittwoch achja und 4 Palletten Putz mehr berrechnen die ich hier nie gesehen habe. aber da soll der Insolv. mir die Rechnung vorlegen wo meine Anschrift drauf steht das er sie für meine Baustelle benutz hat.
     
  14. #14 Gast 85175, 11.11.2021
    Gast 85175

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    Wie siehst Du der Rechnung an, dass der Putz „Mehrverbrauch“ war, vielleicht war das ja auch „Normalverbrauch“, auch dann gibt’s ne Rechnung…
     
  15. BaUT

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    Moment!
    Der Unternehmer hat Insolvenz angemeldet und will "schnell noch" Rechnungen eintreiben?

    Die vertraglich vereinbarte Leistung ist jetzt komplett mängelfrei fertig gestellt?
    Dann müsst ihr die Schlussrechnung (gemäß Vertrag vereinbarte Summe) zahlen.
    Mehrarbeit hätte vorher schriftlich vom Auftragnehmer angemeldet werden müssen, dann hätte hierüber ein sog. Nachtrag beauftragt werden können.
    Für "Trödelei" (Sorry - aber das hat viel länger gedauert als ich gedacht habe) gibt es kein zusätzliches Geld.

    Nur wenn der Unternehmer bei der schnellen Ausführung seiner Arbeiten vom Auftraggeber behindert wird (z.B. keine ordentlichen Pläne vorliegen oder die Baustelle nicht betretbar ist), kann er eine Behinderungsanzeige schreiben und die verlorene Zeit anteilig in Rechnung stellen. Aber das gilt bei euch gar nicht.

    Ihr könntet jetzt mit einem Gutachter die Putzleistung ganz genau prüfen lassen (Fensteranschlüsse, Fensterbankanschlüsse, sonstige Anschlüsse, Ebenheit, Kantenausbildung, etc.) und dann eine Mängelliste inkl. Grobkostenschätzung der Mängelbeseitigung vorlegen lassen. Dann habt ihr eine Begründung um die ausstehende Restzahlung an den Unternehmer nicht tätigen zu müssen. Dann soll sich der Insolvenzverwalter damit rumschlagen ob er gegen euren Mängeleinbehalt klagen will.
     
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