Wassereinbruch Regenwasser durch Kanalisation rückwärts

Diskutiere Wassereinbruch Regenwasser durch Kanalisation rückwärts im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Nabend ins Forum, Das Thema dürfte vielen bekannt sein, nur unter welche Pflichten fällt das beim Hausbesitzer ggn.über seinen Mietern? Wenn...

  1. #1 HansFranz, 22.07.2023
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    Nabend ins Forum,

    Das Thema dürfte vielen bekannt sein, nur unter welche Pflichten fällt das beim Hausbesitzer ggn.über seinen Mietern?
    Wenn durch Starkregen der Abwasserkanal auf der Straße dadurch so voll, läuft dass über die Einleitungen (Schmutz- u. Abwasser WC Toliette u.ä.) der Häuser dadurch rückwärts das immense Regenwasser dann in die Wohnhäuser ohne Rückstauklappe läuft.
    Mit Google finde ich nichts richtiges dazu, nur immer Versicherungen u. Anwälte wie Firmen die die Schäden dann beseitigen.
    Den Sachverhalt an sich selber, um den Vermieter damit zur Schadensregulierung zu belangen, ist nicht zu finden.
    Ist das jemandem hier im Forum vllt. bekannt, auch ohne den Hinweis einer Rechtsberatung?
    Es ist auch nicht das 1. Mal dass dies passiert ist, u. im Keller liegen nicht nur die Autoreifen die man wieder sauber waschen könnte.

    Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 Fred Astair, 22.07.2023
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    Mehr als den tatsächlich monetär entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen, wird Dir nicht gelingen. Die Versicherung des Vermieters wird auf Deine Hausratversicherung verweisen.
    Im Übrigen gehört es zur Verkehrssitte, wervolle Ölgemälde nicht auf dem Kellerfußboden zu lagern. Lacht nicht, solch Ansinnen eines Mieters hatte ich schon.
     
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  3. #3 HansFranz, 22.07.2023
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    Die Frage war eher wie begründet man den Sachverhalt bei Gericht, die wollen für alles einen § oder VO haben.
    Mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit wird nicht ganz reichen. Danach kommt erst der Durchsatz der Ansprüche.
     
  4. #4 VollNormal, 22.07.2023
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    Das ist aber ganz klar eine Frage, die eine Anwältin beantworten sollte. Die hat das gelernt. Der Richter hätte dann die undankbare Aufgabe, zu entscheiden, ob das Versäumnis des Vermieters, einen geeigneten Schutz gegen Rückstau einzurichten, schwerer wiegt als das Versäumnis des Mieters, sein Hab und Gut trotz bekannter Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
     
  5. #5 petra345, 23.07.2023
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    Die Kanalisation wird aus Kostengründen nicht so ausgeführt, daß bei einem Hochwasser kein Wasser in die angeschlossenen Grundstücke zurückstaut.
    Daß ein Mieter hier seinen Schaden ersetzt bekommt aber ein dort wohnender Vermieter nicht, fände ich eine Bevorzugung des Mieters.
     
  6. #6 Hercule, 23.07.2023
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    Würde nicht eine simple preiswerte Froschklappe reichen um so einen Rückstau zu verhindern ?
     
  7. #7 VollNormal, 23.07.2023
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    Die ist dafür da, dass kein Getier in das offene Ende eines Rohrs (z.B. bei einem Auslauf in einer Böschung) krabbelt und ist regelmäßig als Gitter oder als Lochplatte ausgebildet, damit das Wasser ablaufen kann, auch wenn die Klappe blockiert ist. Ein Rückstauverschluss muss dagegen das Rohr sicher abdichten.
     
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  8. #8 HansFranz, 23.07.2023
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    Ich hab es geahnt, diese Art Antworten kennt man schon vorher, da gehört nicht viel dazu. Und Anwälte suchen sich ihre Arbeit nach gewissen Krirterien aus, welche u.a. den Aufwand ggn. den Nutzen (Einnahmen) gegenrechnen.
    Eigentlich immer das Gleiche überall, wenn man als Antworter nichts weiß auf Andere höhere Instanzen verweisen.

    Die Erklärung zur Froschklappe war dann für einen Anderen vllt. hilfreich.
     
  9. #9 Fred Astair, 23.07.2023
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    Und auch eigentlich immer das Gleiche, wenn man als Frager nicht gebauchpatschelt wird, die Antworter zu beschimpfen.
    Melde Deinen Wasserschaden bei Deinem Vermieter an und pass besser auf, was Du im Keller auf den Fußboden stellst.
    Ein Keller ist ein Keller ist ein Keller...
     
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  10. Neurus

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    Hallo, das ist leider eine Frage, die man pauschal nicht zu beantworten kann. Hier kommt es tatsächlich auf den Einzelfall an. Der Vermieter muss grundsätzlich nur Vorkehrungen gegen Gefahren treffen, die für ihn vorhersehbar sind. Was das bedeutet, liegt letztlich im Ermessen des Gerichts, das über den Fall entscheidet. Völlig überzogene Anforderungen darf man an den Vermieter nicht stellen. Eine Rolle spielt sicher auch, wie oft es bisher zu Überschwemmungen wegen eines Rückstaus kam. Einen Mangel der Mietsache könnte man zum Beispiel dann bejahen, wenn solche Überschwemmungen eher die Regel als die Ausnahme sind. Dann könnte der Vermieter ggf. schadenersatzpflichtig sein.
    Das sind leider Ermessensfragen, die viele Gerichte unterschiedlich beurteilen. Ausfechten könnte man das, dann wäre aber eine Rechtsschutzversicherung sicher hilfreich.
     
  11. #11 Hercule, 26.07.2023
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    Kanal ist öffentlich. Pflicht für Rückstauklappen - gibts die ?
    Ich denke wenn da was passiert fällt das untere höhere Gewalt.
     
  12. #12 Fred Astair, 26.07.2023
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    Nein, gibts nicht.
    Nur die Pflicht, sich selbst zu schützen. Am Einfachsten geht das, alle Öffnungen unterhalb der Rückstauebene zu verschließen.
     
  13. Neurus

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    Bei uns heisst es in der Satzung:
    "Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasseranlage hat sich jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer selbst zu schützen."

    Wenn da jahrzehntelang nix passiert ist, könnte man einen Rückstau in den Keller des Mieters aus rechtlicher Sicht "als für den Vermieter nicht vorhersehbar" deklarieren.
     
  14. #14 simon84, 27.07.2023
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    Das bedeutet doch nur dass die Stadt nicht für Schäden haftet.
    Das heißt doch noch lange nicht dass der Vermieter seine Mieter schützen muss.

    das heißt es war dir bekannt dass der Keller bei Starkregen fluten kann?
     
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  15. Neurus

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    Korrekt. Die Stadt ist damit aus der Haftung raus. Ist für das Mietverhältnis auch irrelevant.
    Kam es in der Vergangenheit schon regelmäßig zum Rückstau im Keller und wurde dies bei Abschluss des Mietvertrags verschwiegen, stünden die Chancen des Mieters auf Erfolg vor Gericht besser. Spannend auch die Frage, wenn dies früher nie vorkam, jetzt aber wegen gehäuft vorkommender Starkregenereignisse regelmäßig der Fall ist. Grundsätzlich sollte man als Mieter ja erwarten können, das man einen Keller vermietet bekommt, in den nicht halbjährlich Wasser eindringt. Oder andersrum: Würde aufgrund des Klimawandels der Grundwasserstand sinken und die Wohnung des Mieters von dicken Setzrissen durchzogen werden, könnte der Vermieter sich das ja auch nicht einfach nur schulterzuckend anschauen.

    Alles Einzelfallentscheidungen, von vielen Umständen abhängig.
     
  16. #16 simon84, 27.07.2023
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    @Neurus mir ging es gar nicht um Verantwortung oder schuld Zuweisung

    sondern eher darum ob die Kenntnis dass der Keller flutet dem Mieter zuvor bekannt war ! oder ob sich das nach dem Ereignis rausgestellt hat

    rechtliche Beratung und Prozessrisiko Einschätzung gibts nur beim Anwalt
     
  17. #17 HansFranz, 29.07.2023
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    Deine ganzen Punkte hast du ganz sicher von Beiträgen wie diesen hier drüber! Bauchpinseln von Leuten die eigentlich nichts zum Thema beitragen können, genau wie du selber.
    Sich in Bereiche einmischen wo dir jeglicher Sachverstand fehlt. Und die Anfrager dann dumm anmachen weil was Anderes kannst du ja gar nicht.

    Da merkt man wo bei dir das Interesse beginnt, beim Betrügen oder Tricksen!

    Wo schrieb ich was von Vermieter oder Versicherung bis Hausrat?
    Dein allgemeiner Kenntnislevel ist nur Nachplappern vorheriger Beiträgen aus dem Internet von anderen Leuten.

    Man braucht sich nur deine letzten Beiträge anzusehen, nur dummes Geschwätz ohne Anstand u. Moral.
    Deine 2 Fähigkeiten Bauchpinseln und Beschimpfen.

    Was sind dann eigentlich die Bereiche > Bauvertrag + Baugenehmigung + Bauleitung u. Überwachung? So ein wenig "wir versuchen mal was am Rande von Rechstgebieten, aber wir dürfen keine RechtsBeratung geben.

    Hier will auch keiner eine Rechtsberatung, weil die ja sowieso meist fallbezogen durch RA verkauft wird u. nie ein Garant für Erfolg oder Mißerfolg ist.
    Hier geht es um Meinungen u. Erfahrungen, nur haben davon die Meisten keinen wirklichen Plan.
     
  18. #18 simon84, 29.07.2023
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    Warum wird denn auf meine Fragen nicht geantwortet? Ich stelle die doch nicht zum Spaß….

    spielt tatsächlich ne Rolle :)
     
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Wassereinbruch Regenwasser durch Kanalisation rückwärts

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