WDVS im Altbau mit starken Unebenheiten

Diskutiere WDVS im Altbau mit starken Unebenheiten im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich baue gerade ein altes Mehrfamilienhaus um und möchte u.a. ein WDVS anbringen. Jetzt ist eine Wand dermaßen schief das ich...

  1. #1 Arminysl, 18.07.2023
    Arminysl

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    Hallo zusammen,

    ich baue gerade ein altes Mehrfamilienhaus um und möchte u.a. ein WDVS anbringen. Jetzt ist eine Wand dermaßen schief das ich hier unterschiede von bis zu 7 cm habe. Jetzt überlege ich wie ich diese aus meiner Sicht ernormen Unterschiede ausgleichen kann. Von der Firma STO gibt es ein speziellen Dübel für die Dämmplatten um Unebenheiten ausgleichen zu können. Die Platten werden dann nur noch gedübelt. Um später Schwitzwasser hinter der Dämmung entgegenzuwirken müsste ich die Lücken dann mit Dämmung stopfen, so zumindest meine Idee. Ich wollte mal fragen, welche Lösung dazu einfallen würde? Ggf. ausmessen und unterschiedliche Dämmplattenstärke einsetzen? Oder ?
     
  2. #2 Gast 85175, 18.07.2023
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    Gast 85175 Gast

    Es gibt da mehrere Möglichkeiten.

    1. Ausgleichsputz (bei bis zu 7cm ist das aber eher was für den Stuckateur).

    2. Rein mechanische Befestigung (bei bis zu 7cm könnte es da auch knapp werden, sowohl von der Zulassung, als auch von der Dübellänge her).

    3. Verschiedene Plattenstärken (sehr aufwändig in Planung und Verarbeitung, nicht in allen Zulassungen möglich).
     
  3. #3 Arminysl, 19.07.2023
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    Hi, erstmal danke für deinen Beitrag. Was hälst du davon wenn ich ne Schnurr Spanne ausmesse und die Plattenstärke danach bestelle. Also Punkt drei aber nur mit einer unterschiedlichen Plattenstärke statt mehreren Platten?
     
  4. #4 Gast 85175, 19.07.2023
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    Gast 85175 Gast

    Jein, es ist formal so, dass die Zulassungsbedingungen vom WDVS penibel einzuhalten sind, sonst erlischt die Zulassung und Du stehst ohne Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis, etc... da. Soweit das knallharte Baurecht.

    Jetzt müsste man kucken was in der Zulassung steht, da steht meistens irgendwas wie "Unebenheiten bis max. 0,5cm/m dürfen mit Klebemörtel ausgeglichen werden" oder sowas. Du müsstest also nicht nur die exakt richtige Plattendicke erwischen, sondern auch noch innerhalb dieses Puzzels immer noch die max. Unebenheiten einhalten. Ich stelle mir das recht schwierig vor. Ich würde mir als Planer den Schuh nicht anziehen. Der Praktiker mag das anders sehen, aber man kann halt trotzdem nicht wildfremden Leuten von denen man nicht weiß wie viele linke Hände sie haben zu sowas raten. Meine Meinung.
     
  5. #5 nordanney, 19.07.2023
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    Formal korrekt, aber ansonsten ist es totaler Unsinn, "im System" bleiben zu müssen. Das ist i.W. (eher ausschließlich) Geldmacherei der Hersteller.
     
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  6. #6 Gast 85175, 19.07.2023
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    Nö, da geht's um grundsätzliches Baurecht, Standsicherheit, Brandschutz und noch am Rand um Schallschutz. Es bräuchte eine in die Bauregelliste aufgenommene DIN um das Zulassungproblem zu erledigen und da trauen sich die "freien" Spezialisten im DIN nicht ran und die Hersteller denken nicht mal dran bei sowas mitzumachen...

    Aber ich kann dich beruhigen, das System ist bereits/wird der kompletten EU übergestülpt. Man kann noch nicht mal mehr sagen in anderen europäischen Ländern ginge es doch auch anders...
     
  7. #7 nordanney, 19.07.2023
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    Grundsätzlich? Das ist so, als ob ich den Fischer Dübel verpflichtend zum Aufhängen meiner Küchenschränke vorschreiben. Dem bei allen Anbietern identischen EPS ist es egal, ob ich Fischer, weber.therm, Ejot oder Knauf nutze.

    Habe für mich selbst WDVS-Platten vom Produzenten gekauft. Damit bin ich direkt komplett aus jedem System raus - auch wenn quasi jeder große Systemanbieter von diesem Produzenten kauft. Mir als DIY so was von egal, welche Dübel ich nutze oder welchen Putz. Aber ja, rechtlich stimme ich Dir zu. Aber nicht jedes Recht ist sinnvoll...
     
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  8. #8 VollNormal, 19.07.2023
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    Zumindest nicht immer und unter allen Umständen. Aber für so ziemlich jedes Gesetz lässt sich vermutlich mindestens ein sinnvoller Anwendungsfall finden ...
     
  9. #9 Fabian Weber, 20.07.2023
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    Warum dürfen denn die Unebenheiten nicht einfach bleiben, hat das optisch bisher gestört?
     
  10. #10 nordanney, 20.07.2023
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  11. #11 Gast 85175, 20.07.2023
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    Gib das was Du bei dir getan hast generell frei und warte mal ab was dann in der Praxis passiert…

    Wenn Du gewährleisten müsstest (und auch dafür haften), dass die Küchenschränke wirklich an der Wand hängen bleiben, dann könntest Du selbstverständlich auch jeden beliebigen Dübel freigeben, das wäre dann ja dein Privatproblem. Ich wäre ja sehr gespannt ob Du das dann auch tun würdest…

    Ich kenne das Gemaule zu den Zulassungen schon lange und mir stinkts manchmal auch, aber wie man sowas planen, überwachen, bewerten, abnehmen, etc. soll, wenn garnierendes mehr steht was richtig und was falsch ist, das verstehe ich trotzdem nicht. Eine verbindliche Norm ginge (ist aber nicht in Sicht) und alles andere funktioniert mE nicht.
     
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