WDVS und die Abdichtung ggü Alu-Fenster-Fasade und Terrassentüre

Diskutiere WDVS und die Abdichtung ggü Alu-Fenster-Fasade und Terrassentüre im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Es ist doch erstmal egal wie die Terrasse aussieht. Das WDVS muss doch anständig gegen die Umwelteinflüsse abgedichtet werden. Derzeit kann...

  1. #21 martinb07, 02.06.2015
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    Es ist doch erstmal egal wie die Terrasse aussieht. Das WDVS muss doch anständig gegen die Umwelteinflüsse abgedichtet werden. Derzeit kann überall Wasser hinter die Dämmung fließen und keine Ahnung was es alles anstellen wird.
    Jedes Gewerk sollte doch so abgeschlossen werden, dass das Nachfolgegewerk ohne Probleme weitermachen kann.
    Uns hat ein ehemaliger Bauträger auf den Zustand aufmerksam gemacht und er meinte, dass das von unserem BT noch zu machen sei, damit der Gartenbauer anständig weitermachen kann. Denn so wie es jetzt ist das Gewerk WDVS noch nicht fertig.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2015
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    Sagt wer????
    Jemand, der den Vertrag gelesen hat und alle Randbedingungen kennt oder nur einer, der schlau über seine Ex-Kollegen schwätzt???

    Keiner hier weiß (sage ich nicht zum ersten Mal) was bei Euch wie vereinbart ist. Du wahrscheinlich auch nicht.
    Klar ist nur, das Ihr vor 6 Monaten das Fehlen einer Fensterbank nicht beanstandet habt!
    Wer die zu liefern hatte und was dann dazugerechnet wurde, kann keiner sagen! (Ausser einem, der den Vertrag komplett kennt)

    Laß Dir eine vernünftige Planung machen und umsetzen, sonst sitzt Du 2019 noch auf dem Schotter!
     
  3. #23 martinb07, 02.06.2015
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    Ich zitiere aus der Baubeschreibung:
    Als Bauherr und Laie gehe ich bei einem schlüsselfertigem Haus davon aus, dass ich nach Abnahme/Übergabe mit dem Gartenbauer ohne Probleme weitermachen kann. Selbst zwei Gartenbauer, die wir vor Ort hatten, um ein Angebot zu erstellen, waren mit dem "Abschluss" des WDVS nicht zufrieden. Ein Gartenbauer hat noch angemerkt, dass selbst der "Schwarzanstrich" vom BT bzw. Maler zu leisten wäre. (Davon hat sich der BT allerdings distanziert, "da er ja nicht weiß wie das Gelände später wird".)

    Außerdem geht es hier ja nicht nur um ein Fensterbrett, das bewusst weggelassen wurde.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2015
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    Genau!
    Du gehst von etwas aus und meinst, nur weil Du das so siehst, müssten alle anderen das auch so sehen und umsetzen.

    Ähhhh -NÖ!

    Ich lese da nix von Abdichtung in Deinem Zitat!!!

    Der übliche Fehler. Man liest, was enthalten ist und ergänzt den Rest fiktiv.
    Ne - lesen, was nicht drin steht und das klären!!!
     
  5. #25 Kalle88, 02.06.2015
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    Ist es nicht so, dass der BU oder wer auch immer hier dem TS ein Werk entsprechend der a.R.d.T schuldet? Ich meine wie hatten die Diskussionen von Leistungen die inbegriffen sind ja schon zu genüge und wenn ich mich an Eric oder Ralf W. Stellungnahme erinnere, dass die im Zweifel immer für den Verbraucher spricht.

    Ich bin zwar nur Laie auf dem Gebiet aber der Putz muss doch in erdnahen oder erdberührenden Teilen geschützt werden. Ebenfalls wäre es doch ziemlich sinnlos, wenn das WDVS jetzt eine vertikale Wasserführung ermöglichen wird, weil sie schlicht hinteraufen werden kann - so denn mal Wasser kommt?
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 02.06.2015
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    Nach den aRdT, wenn denn die Leistung im Vertragsumfang ist. Hier wird sich jemand elegant "aussi" geschlichen haben.
    Daher - keine vereinbarte Leistung, keine aRdT :(
     
  7. #27 martinb07, 03.06.2015
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    Deswegen habe ich weiter oben schon mal nach Richtlinien und dergleichen gefragt, wo sowas vorgeschrieben ist.

    Ich meine mich erinnern zu können, dass er bei den ersten Gesprächen gesagt hat, dass sie so eine Alu-Fassade noch nicht gemacht hätten und sich erst informieren müssten, wer so was macht. Ich vermute mal, dass der Architekt genau dieses Detail damals noch gar nicht auf den Schirm hatte und somit nur die "Standard"-Sachen in den Vertrag gewandert sind.

    Als ich mit dem Thema zu ihm gekommen bin, hat er es schon mal nicht abgestritten, dass sie das noch schuldig sind. Er wusste im ersten Augenblick anscheinend auch nicht wer das macht, da er die Firma, die uns die Haustüren eingebaut haben (da ergibt sich aber das gleiche Bild), darauf angesprochen hat. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass es sich primär um die Alu-Fassade und Terrassentüre handelt (das war am 11.05). Seit dem ist Funkstille und er ist seit 10 Tagen im Urlaub.
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2015
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    Irgendwie weigerst Du Dich, das Problem zu verstehen, oder?
    1) Du hast keinen Architekten!
    Dein Vertragspartner ist ein GÜ/BT. Mag sogar sein, dessen Chefe ist als Architekt eingetragen. Trotzdem ist Dein Partner der BT/GÜ

    2) Was nützen Dir Fachregeln, so lange nicht klar ist, ob die aus Sicht des GÜ/BT überhaupt greifen und ob sie vertraglich geschuldet sind!
    Wenn für den GÜ/BT seine Leistung 30 cm unter den Fensterlöchern endet und er Alufensterbänke geplant hatte und der Rest Eure Eigenleistung ist, kann es gut sein, das für sein Vertragswerk da gar nichts mangelhaft ist!

    3) Was er Dir mündlich sagt, ist weniger wert als die Zeitung von vorgestern!

    4) Du sprichst immer von Details. Auf die hättest Du Anspruch, wenn Du bei einem freien Architekten die Leistungphase 5 beauftragt hättest.
    Du aber hast das andere Model GÜ/BT gewählt. Da hast Du Anspruch auf ein Haus gemäß Vertrag! Wenn er das mit den Zeichnungen aus dem Bauantrag und 2 mündlichen Anweisungen hinbekommt, dann darf er das!!!!
    DER muss keine Details zeichnen!!!

    5) Ich denke, Du weißt nicht mal, was für einen Vertragspartner Du hast!
    Ein BT - von dem Du immer redest - baut das Haus auf seinem Grundstück und verkauft Dir Haus und Grundstück en block.
    Hast Du das Grundstück selbst gekauft von A und lässt von B darauf ein Haus bauen, ist es ein GÜ oder GU!!!
    Wesentlicher juristischer Unterschied!
     
  9. #29 martinb07, 03.06.2015
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    Vermutlich weigere ich mich, weil ich mich über den Tisch gezogen fühle. :-( Und für mich ist das keine fertige Arbeit. Aber anscheinend läuft das am "Bau" anders.

    Mein Vertragspartner ist eine Bauträger und Immobilien GmbH, mit einem Architekten als Geschäftsführer. Deswegen schreibe ich immer von Bauträger und Architekt.

    Wir haben das Grundstück von der Gemeinde gekauft und haben ein schlüsselfertiges Haus bauen lassen.

    Bin auch menschlich vom "Vertragspartner" enttäuscht, da er zuerst immer große Sprüche klopft und uns dann immer im Regen stehen lässt, bzw. sich an abgesprochene Sachen nicht mehr erinnert.
     
  10. #30 Baufuchs, 03.06.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach deinem Textauszug hast Du ja auch keine fertige Arbeit beauftragt....
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2015
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    Auf dem Bau läuft es genauso wie überall anders auch. Was im Vertrag steht, ist zu leisten, was nicht drinsteht, nicht!

    Wenn in der Ausstattungsbeschreibung Deines Neuwagens keine Reifen und Felgen aufgeführt sind, musst Du die zur Abholung halt mitbringen!

    Was beim Bau anders läuft, ist die Käuferseite.
    Die meint nämlich oft genug, ihre Vorstellungen zu Ausstattung und Leistungsumfang seien quasi Gesetz und sind mehr an unten rechts und dem Rasierwasserduft des Verkäufers interessiert als daran, was sie tatsächlich kaufen!

    Das wird durch zwei Tatsachen gefördert.
    Zum einen der Kauferfahrung vieler Kunden, die neben dem Grundmodell entweder eine Liste höherwertiger Modelle oder eine Aufpreisliste kennen.
    Was da nicht drin ist, gibst nicht.
    Da es das auf dem Bau so nicht gibt, denken die halt - na, is ja alles drin.

    Zum anderen die Gerichte, die Verbrauchen jede Form der Dummheit über völlige Ignoranz bis hin zur Nähe von Demenz zubilligen.
     
  12. #32 martinb07, 03.06.2015
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    Ist es dann auch üblich bei den Eingangstüren das WDVS einfach unterhalb der Türe, ohne Abdichtung, enden zu lassen. Wer kümmert sich dann darum? Der Gartenbauer? Das wäre ja jetzt der nächste der sich damit auseinander setzen muss.

    Ralf, du schreibst ich soll das anständig planen lassen. Ich vermute ein Gartenbauer oder vergleichbares wird das verweigern. Und ein Architekt wird mich wegen diesem Detail vermutlich auch nicht bedienen wollen.
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2015
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    Nicht würde ich jetzt nicht sagen.
    Natürlich ist das nichts, bei dem Dir die Kolleginnen und Kollegen den roten Teppich ausrollen!
    Teuer (relativ) wirds auch werden!

    Aber unnmöglich würde ich nicht sagen!
     
  14. #34 martinb07, 03.06.2015
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    Übrigens noch zu deinem Beispiel: Beim Autokauf werden die Dichtungen auch nicht extra mit aufgeführt und trotzdem bekomme ich sie. ;-)
     
  15. #35 martinb07, 03.06.2015
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    Darf ich dich noch zu zwei weiteren Themen mit unserem GÜ/GU/BT nach deiner Meinung fragen. Die rechtliche, bzw. von einem Anwalt, Seite kennen wir schon. Wie sieht das aber ein Architekt.

    Wenn es dir recht ist, mache ich dazu ein neues Thema auf, oder lieber per PN?
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2015
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    Ja, weil sie zur Funktion der aufgeführten Teile zwingend nötig sind.

    Bei bestimmten Ausführungen Deines Aussengeländes und anderer Punkte wäre aber dort keine Abdichtung zwigend erforderlich.
    Bei anderen schon.

    Bei Deinen Dachlatten sind die Nägel auch nicht aufgeführt, weil die Latten ohne nicht liegen bleiben.
     
  17. #37 martinb07, 03.06.2015
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    Ist die Abdichtung des WDVS bei Terrasse und Haustüre nicht zwingend erforderlich? Wenn wir es nicht brauchen, warum dann der ganze Terz? Dann kann der Gartenbauer einfach seinen Split drüberwerfen und die Terrasse belegen.
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 03.06.2015
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    Ist das denn SO schwer.

    Für die von Euch geplante Terrasse braucht ihr eine Abdichtung!!!
    Für andere Ausführungen nicht!!!

    Und der GÜ wird sich immer auf die ohne Abdichtung zurückziehen!!!
     
  19. #39 berlinerbauer, 03.06.2015
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    Martin, ich glaube hier im Forum kommst du nicht weiter.
    Die rechtlichen Auffassungen der hier anwesenden Architekten werden auch öfter mal von den Juristen kassiert, insofern betrachte die bisherigen Postings als Meinung aber nimm sie im Zweifel nicht zu ernst.

    Die BGB Gesetzgebung die bei dir mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt (wäre im Vertrag zu prüfen) ist grundsätzlich sehr Verbraucherfreundlich aufgestellt. Ganz einfach weil der Gesetzgeber festgestellt hat, dass es ein Ungleichgewicht im Wissen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gibt und es ja für eine funktionierende Gesellschaft nicht sein kann, dass man für jede Sache einen dedizierten Planer braucht, damit man nicht von der sich auskennenden Seite über den Tisch gezogen wird.
    (Was nicht heißt, dass man in einen Hausbau blauäugig ohne Vetragsprüfung gehen sollte)

    Neben den a. R. d. T. hilft dir möglicherweise auch der Umstand dass bei BGB Verträgen bei Regelungslücken auch hinterfragt wird, was die Verkehrssitte im betreffenden Bereich ist. Ein Haus in das nach Fertigstellung Wasser reinlaufen kann, finde ich persönlich jetzt nicht so üblich, wenn es nicht explizit so beschrieben wurde (meine Meinung muss aber nichts heißen).
    Dieses Grundkonstrukt erklärt übrigens auch, warum bei deinem Auto Dichtungen dabei sind, obwohl sie in Vertrag nicht aufgeführt wurden.

    Wie genau das bei dir aussehen kann, wird die aber nur ein Jurist sagen können. Eine Erstberatung kostet in der Regel um die 100 bis 150 €, was sicherlich eine sehr sinnvolle Investition ist um Gewissheit zu haben, ob du selbstsicher deinen GÜ zur Nachbesserung auffordern solltest oder die Kröte schlucken musst, weil du vor dem Vertrag selbigen nicht auf Regelungslücken hast prüfen lassen.
     
  20. #40 martinb07, 03.06.2015
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    Wir warten jetzt mal ab, was nach dem Urlaub passiert. Vielleicht hat sich die Klärungsphase ja mit der Urlaubsplanung überschnitten.

    Und Ralf, ich frage mich noch immer, welche Ausführung der Terrasse von der Alu-Fassade/Terrassentür herab und hinter das WDVS fließende Wasser verhindert. (Analog dazu bei der Eingangstüre)

    Ich danke aber trotzdem schon mal allen Meinungen.

    Übrigens, wir haben einen BGB-Vertrag.
     
Thema: WDVS und die Abdichtung ggü Alu-Fenster-Fasade und Terrassentüre
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