Weitere Zufahrt zu unserem Grundstück - Genehmigungspflicht

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  1. #1 Bergmann, 04.07.2022
    Bergmann

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    Hallo zusammen, meine Frau und ich haben zu unserem bestehenden und bereits bebauten Grundstück (EFM) weitere Flurstücke zur Erweiterung unseres Gartens hinzugekauft. Wir planen nun eine zweite Einfahrt für PKWs für das Grundstück über eines der neuen Flurstücke. Diese ist auf einem der hinteren Flurstücke geplant, dass direkt an einer verkehrsberuhigten, gepflasterten Strasse liegt. Wie planen eine Tor-Einfahrt (mind. 3m breit). Bürgersteige gibt es keine, die dafür abgesenkt werden müssten. Benötigen wir für diese zweite Einfahrt/Zufahrt eine Baugenehmigung bzw. müssen wir uns eine Sondergenehmigung einholen? Das bebautet Grundstück mit unserem Wohnhaus ist bereits an eine Straße angebunden. Über diese erreichen wir auch unseren Parkplatz auf dem Grundstück. Die zweite Auffahrt benötigen wir, um Gartenabfälle leichter zu entsorgen.
    Unser Architekt teilte uns heute mit, dass die zweite Zufahrt genehmigungspflichtig ist. Ebenso weil wir das Tor nicht direkt an der Grundstücksgrenze zur gepflasterten Straße setzen möchten, sondern etwas weiter auf unserem Grundstück. So haben wir die Möglichkeit vor dem Tor noch zu parken (= ist ja unser Grundstück) Wir freuen uns über hilfreiche Rückmeldungen. Vielen Dank vorab.
     
  2. artibi

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    Wenn der Architekt sagt "genehmigungspflichtig", was willst du dann hören? Im Zweifel lässt sich die Frage mit einem Anruf beim Amt vor Ort ziemlich schnell klären.
     
  3. #3 Bergmann, 04.07.2022
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    Unser Architekt hat sich leider in den letzten Wochen als sehr unzuverlässig gezeigt. Er tätigte oftmals Aussagen, die nicht korrekt waren. Daher hoffe ich hier auf einen Ansatz. Die zuständigen Mitarbeiter bei der Stadt geben telefonisch keine Auskünfte. Es ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Das möchte ich mir/uns gerne ersparen.
    Grundsätzlich können wir doch als Eigentümer eines Grundstücks dieses an so vielen Stellen wie uns lieb ist hin öffnen. Also auch Tore einbauen, oder?
     
  4. #4 simon84, 04.07.2022
    simon84

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    Nein das stimmt so pauschal auch nicht.

    Erstmal hast du je nach dem dein Grundstück einzufrieden (je nach Einfriedungssatzung der Gemeinde, Bundesland etc.)

    Zufahrten sind generell nur an Straßen und Zuwegen nach Rücksprache mit dem Eigentümer zulässig, da spielen im öffentlichen Bereich auch andere Parameter wie Verkehrsfrequenz etc. eine Rolle. Wenn es Privateigentümer (Nachbarn etc.) sind, so ist das z.B. für einen Gartenweg recht einfach.
    Wenn es um öffentlich gewidmete Zuwege geht, brauchst du eine Aussage der Gemeinde. Da hat dein Architekt erstmal Recht.

    Tolle idee, dann sagt hier in einem anonymen Internetforum der eine ja, der andere nein, der dritte ja aber, der vierte Nein und .
    Und dann bist du komplett verwirrt und weisst nicht was du tun sollst. Oder tust irgendwas, was dann negative Folgen (Rückbau, Strafe etc) nach sich zieht.

    Wie wäre es, wenn du deine Bedenken direkt mit dem Architekt klärst, und

    am besten mal etwas Mut und Energie fasst und den korrekten Weg beschreitest, wenn euch das Thema wichtig ist.
    Warum will man sich eine persönliche Vorsprache "ersparen". Das ist ein ganz einfaches, kurzes Gespräch mit einer Skizze und keine Wurzelkanalbehandlung beim Zahnarzt !
     
    Fred Astair und CVA gefällt das.
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