Wer darf Statik abnehmen (außer Statiker) ?

Diskutiere Wer darf Statik abnehmen (außer Statiker) ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin in einer recht verzwickten Situation: Bundesland: Schleswig Holstein Mein Vater ist seit über 30 Jahre Bauingenieur im...

  1. #1 virility, 12.03.2018
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    Hallo zusammen,
    ich bin in einer recht verzwickten Situation:

    Bundesland: Schleswig Holstein

    Mein Vater ist seit über 30 Jahre Bauingenieur im öffentlichen Bereich. Vergangenes Jahr hatte ich ein Haus gebaut, welches mein Vater als offizieller Bauleiter geleitet hat - wir haben komplett mit Einzelvergaben gearbeitet.
    Mein Vater hat sich nie auf die Landesliste setzen lassen, da er dies nie brauchte. Wir haben die Statik von einem Statiker rechnen lassen; im Angebot war ebenfalls ein Preis für die Abnahme aufgeführt.

    Da wir noch zu recht winterlichen Zeiten gebaut haben, und der Statiker nicht gerade in der Nähe wohnt, hat er sich selbst GEGEN eine Vor-Ort-Prüfung von Bewehrung und Dach entschieden.
    Wir haben
    1) alles fotodokumentiert;
    2) mein Vater, der auch größere Brückenbauwerke baut und abnimmt, hat alles geprüft
    3) ein befreundeter Ingenieur, der auch als Statiker arbeitet und auf der Landesliste eingetragen ist hat die Baustelle ebenfalls besichtigt [...leider wussten wir zum Zeitpunkt der Vergabe noch nicht, dass er auch Statiken rechnen darf; wir dachten er wäre einfach nur Ingenieur]

    Das Haus wurde fertig gebaut und der beauftragte Statiker verlangt nun 60% mehr Geld, als in seinem Angebot, da er ja nicht auf der Baustelle war und mehr Risiko trägt. Dass es seine eigene Entscheidung damals war, interessiert ihn heute nicht mehr - er will einfach mehr Geld.

    Da ich dieses Vorgehen unfassbar dreist finde, suche ich nun eine Möglichkeit den Bau fertig zu melden, ohne dass er unterschreiben muss.

    Frage: DARF ein anderer Statiker, der auf der Baustelle war unterschreiben?
    Auf dem Formular der Baufertigstellungsanzeige steht : "Ersteller der statischen Nachweise"....Ist das nur ein Ausdruck oder ist es wirklich wörtlich zu nehmen?

    Danke vorab für die Unterstützung
     
  2. #2 simon84, 12.03.2018
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    Selbstverständlich darf auch eine andere berechtigte Person einen Standsicherheitsnachweis erstellen.
    Aber natürlich darf nicht eine andere Person den Standsicherheitsnachweis deines Statikers unterschreiben.

    Die genaue Vertragskonstruktion ist auch wichtig. Was war beim Statiker beauftragt, was wurde bereits bezahlt ?
    "Gehört" euch der Standsicherheitsnachweis überhaupt schon ?

    Bereits erbrachte Leistungen werden zu bezahlen sein, so dass es vermutlich auch keinen Sinn machen wird einen neuen Statiker von "0" reinzuschicken, da ihr dann auch doppelt zahlt.

    In Bayern ist es für Gebäudeklassen 1-3 wie untenstehend geregelt.
    Für SH kann vielleicht jemand anders recherchieren:

    Die Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises in den oben genannten Fällen haben nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO

    - Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Stu-diums der Fachrichtung Architektur, Hochbau (i. S. v. Art. 49 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG) oder des Bauingenieurwesens mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Tragwerksplanung, die in eine entsprechende Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind,

    - staatlich geprüfte Bautechniker und Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- oder Zimmererfachs mit dreijähriger zusammenhängender Be-rufserfahrung und Zusatzqualifikation im Rahmen ihrer Bauvorlageberech-tigung (Liste bei der Handwerkskammer Mittelfranken, § 10 Abs. 3 ZQual-VBau) sowie

    - Absolventen eines – durch das Bayerische Staatsministerium des Innern als gleichwertig anerkannten – Studiengangs der Fachrichtung Holzbau und Ausbau für bestimmte Bauvorhaben in Holzbauweise im Rahmen ihrer Bauvorlageberechtigung.

    Bei
    - Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 und
    - nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen be-stimmten eingeschossigen Gebäuden mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und nicht mehr als 1.600 m2 Fläche
    findet keine Überprüfung des Standsicherheitsnachweises statt.

    Quelle: https://www.stmi.bayern.de/assets/s...ndtechnik_bautechnischenachweise_20130301.pdf
     
  3. #3 petra345, 12.03.2018
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    Ich weiß nicht wie das in SH geregelt ist. In Bayern braucht man für ein EFH überhaupt keine Statik vorzulegen. In Hessen darf jeder eine Statik rechnen und ich habe einst meine Statik selbst erstellt ohne damals eine entsprechende Ausbildung zu haben. Das Ganze ging zum Prüfingenieur und der machte überall seine grüne Haken dran und das war es.

    Heute habe ich einen Abschluß, und der Weg wäre der Gleiche, weil ich keine Prüfung abgelegt habe, damit ich die Statik selbst prüfen kann. Dazu wären auch mehrjährige Tätigkeiten plus Prüfung notwendig, die ich noch nicht vorweisen kann.

    Aber wenn ein anderer die Statik vor Ort abgenommen hat und dafür unterschreibt hat der Ersteller der Statik doch keine Verantwortung. Besonders hat er keine besonders hohe Verantwortung.

    Der soll sich seine Rechnung abschminken.

    Nebenbei: Die Statik für ein EFH ist, bis auf die Kellermauer unter dem breiten Terrassenfester, reine Papierverschwendung mit Ausnahme des Dachstuhles. Aber ein erfahrener Zimmermann kann einen Dachstuhl auch ohne Statik zuverlässig erstellen. Notfalls wird er etwas mehr Holz brauchen.

    Es gibt immer wieder Statiker, die diese Mauer unter dem Terrassenfester in Mauerwerk ausführen wollen.
    Der Nachweis, daß dies dem Erddruck standhält, ist aber nicht zu erbringen. Also muß dort Beton mit Bewehrung eingebaut werden.
    Sie erfahren dies aber erst von einem erfahrenen Prüfingenieur. Das ist kein Ruhmesblatt für die Branche.

    .

    .
     
  4. #4 simon84, 12.03.2018
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    In Bayern brauchst du keine Prüfstatik für Gebäudeklassen 1-3. Ich glaube das meinst du oder?
     
  5. #5 petra345, 12.03.2018
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    Das meine ich, ohne allerdings die besonderen Einzelheiten zu kennen.
    Man sagt eben salopp, in Bayern braucht man für ein EFH keine Statik.
    In Hessen darf es jeder, wenn sie prüffähig ist und
    im Saargebiet ist sogar eine Ausbildung vorgeschrieben.

    Ich erkläre damit immer das Bildungsgefälle von Bayern über Hessen zum Saargebiet.
    Möglicherweise sind es aber die Risiken aus dem ehemaligen Bergbau.
     
  6. #6 virility, 12.03.2018
    Zuletzt bearbeitet: 12.03.2018
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    Danke schon mal für Eure Unterstützung.

    @simon:
    Die Statik wurde gerechnet und bezahlt. Das Haus ist auch schon fertig!
    Es geht jetzt nur noch um die Formalität der Baufertigstellungsanzeige. Dort gibt es einen zu unterschreibenden Absatz, dass den der "Aufsteller der bautechnischen Nachweise" unterschreiben muss, dass das Haus nach seinen Berechnungen erstellt wurde.
    Und genau dafür verlangt der Statiker jetzt einen Haufen Geld -> 60% mehr als bei der eh schon frechen Summe vereinbart. Bevor ich ihn verklage (Angebot liegt ja schriftlich vor), würde ich gerne eine schnellere und einfachere Lösung finden.

    @Petra:
    Da ist ja eben der Witz. Mein Vater darf als Ingenieur in HH höchstkomplexe Stahlfundamente für Brücken abnehmen, aber an dem kleinen EFH scheitert es :-(
    Bei dem Paragrafendeutsch bin ich mir eben nicht sicher, ob mein Vater oder der andere Statiker das "einfach" unterschreiben darf, oder nicht, da keiner von beiden der Aufsteller der bautechnischen Nachweise ist.
     
  7. #7 simon84, 12.03.2018
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    Nein, ein Statiker darf nicht einfach den Nachweis eines anderen unterschreiben.
    Wenn die Statik vom ersten Statiker bereits bezahlt ist gehört sie dir.
    Frag mal dein Bauamt dazu.
    Ggf. kann der neue Statiker mit einer Formulierung auf einer A4 Seite die sich auf die ursprüngliche Statik bezieht das ganze "abnehmen".
    Sofern du einen Statiker (Im Sinne der SH BauOrdnung) findest der dazu berechtigt ist und sich den Schuh anzieht.

    Ansonsten ist der Klageweg nicht verkehrt ! Wieso nicht ?
     
  8. #8 virility, 12.03.2018
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    Ja, die Statik ist meine. Dieser Punkt bedarf wohl keiner weiteren Diskussion

    Das werde ich tun müssen, würde gerne nur schon ein paar Argumentationshilfen haben ;-) Behörden sich da manchmal nicht ganz einfach

    Den habe ich!

    Keine Rechtschutzversicherung....Vor Gericht und auf hoher See ....
    Will das Thema am liebsten abschließen und mit dem Statiker nichts mehr zu tun haben.
     
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  9. #9 simon84, 12.03.2018
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    Naja ich würde ehrlich gesagt einen Termin beim Bauamt ausmachen, mit dem Dokument und dem Statiker zusammen (falls möglich, alternativ per Telefon dazuholen) dort hin gehen und das vor Ort besprechen.

    Was anderes ist doch Kristallkugelraten.

    Wenn ich der neue Statiker wäre würde ich jedenfalls keine vom Konkurrenten erstellten Dokumente unterschreiben sondern
    wenn dann mich in einem separaten, eigenen Blatt darauf beziehen.
     
  10. #10 virility, 12.03.2018
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    Hab das Formular mal rausgesucht:

    "Bescheinigung des Aufstellers der bautechnischen Nachweise:

    Als verantwortlicher Aufsteller der bautechnischen Nachweise für das oben genannte Bauvorhaben bestätige ich die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit (§ 78 Abs. 3 LBO)"

    § 78 Abs. 3 LBO:
    "Die Person, die in die Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes eingetragen ist, überwacht die Bauausführung bei baulichen Anlagen nach § 70 Abs. 2 Satz 1 hinsichtlich des von ihr oder ihm aufgestellten Standsicherheitsnachweises."

    Läuft wohl also auf eine reine Gutmütigkeit des Bauamtes hinaus -_-
    Ich mache da morgen mal einen Termin und hoffe, dass ich um den Betrüger doch noch herum komme.
     
  11. #11 Fenstertechnik, 14.11.2018
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    Hallo,

    Baurecht ist Länderecht und wird entsprechend unterschiedlich Dokumemtiert und geprüft.

    Eine prüffähige Statik zu erstellen ist die eine Sache, die Abnahme und die Gewährleistung für die Art und Ausführung vor Ort zu übernehmen ist eine andere und Bedarf somit der überprüfung vor Ort und ist entsprechend mit weiteren Kosten verbunden.

    Soviel zu meiner Einschätzung.

    Was wurde abschliessend gemacht?
     
  12. #12 Leser112, 14.11.2018
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    Korrekt, in z.B. Brandenburg, wie auch in einigen anderen Bundesländern, ist ein Prüfstatiker erforderlich, der sowohl ausgängliche, planungsseitige Statik, wie auch die bauseitige Ausführung abschnittsweise kontrolliert.
    Damit übernimmt dieser die allseitige Haftung bezüglich der Statik für das jeweilige BV, völlig unabhängig davon, wer die ausgängliche Statik erstellt hat!
    Korrekt!
    Im vorliegenden Fall sind die finanziellen Nachforderungen einfach ein Versuch, Unbedarfte nachträglich abzukassieren!
     
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  13. KSH

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    Guten Morgen, ich befinde mich in einer ähnlichen Situatuion. Mich würde interessieren wie die Geschichte ausgegangen ist ? Ist ein Standsicherheitsnachweis auch von einer anderen Person möglich? z. B. dem Bauleiter, der einegetragene Ingenieur ist? Ich befinde mich ebenfalls in Schleswig Holtein. VG
     
  14. #14 BaUT, 01.03.2024
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    Das musst du hier bitte etwas genauer darlegen.
    Wer hat bisher was geleistet?
    Wer will welches Honorar für welche Leistungen?

    Jeder bei der Baukammer eingetragene bauvorlageberechtigte Bauingenieur darf eine Statik aufstellen und zum Bauantrag einreichen.
     
  15. SIL

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    Gibt es keine LBO mehr in SH ? Ansonsten VPI für Prüfstatiker.
     
  16. #16 virility, 04.03.2024
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    Hi.

    Wir hatten damals mit unserem Bauamt gesprochen, ob sie die Abnahme von einem anderen Statiker, der in der Landesliste eingetragen ist, akzeptieren würden.
    Sie fragten nach dem Hintergrund, welchen wir ganz offen kommunizierten. Am Ende bejahten sie die Frage und wir sind auf die Suche nach einem anderen Statiker gegangen.


    Wir haben zufällig über 3 Ecken einen Kontakt bekommen, der nach Durchsicht aller Dokumentationen und einem längeren Gespräch mit meinem Vater, der ja selbst Bauingenieur ist, die Abnahme unterschrieben hat.
     
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  17. BaUT

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    So lief das bei mir auch schon bei kfw-Anträgen, wo der BzA-Ersteller vom GÜ nicht ordentlich bezahlt wurde und dann ein anderer Energieberater zum Schluss das BnD-Formular ausfüllen musste.
     
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