Wer muss den Hang absichern (die dreitausendste)

Diskutiere Wer muss den Hang absichern (die dreitausendste) im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo liebes Forum, ich weiß diese Frage gab es bestimmt schon 3000 Mal, jedoch hab ich nie eine befriedigende Antwort gefunden. Folgender...

  1. #1 baluderbaer, 19.09.2019
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    Hallo liebes Forum,

    ich weiß diese Frage gab es bestimmt schon 3000 Mal, jedoch hab ich nie eine befriedigende Antwort gefunden.

    Folgender Fall:
    Wir bauen gerade unser Haus. Wir liegen zu unseren rechten Nachbarn und zu denen geradeaus ca. 1,5 Meter tiefer, sprich wir haben soviel ausgegraben.
    Unser rechter Nachbar hat vor 5 Jahren gebaut und hat dabei ca. 1 Meter aufgeschüttet.
    Unser Nachbar geradeaus hat vor einem halben Jahr gebaut und hat ebenfalls 1 Meter aufgeschüttet.

    Nun stellt sich die Frage wer die Hänge absichern muss? Wir, da wir als letztes mit dem Bauen angefangen haben und sozusagen den Hang erstellt haben. Oder die Nachbarn, die davor das Gelände schon durchs Aufschütten verändert haben.

    Unser Bauleiter meint die Nachbarn wären dafür zuständig. Ein Gärtner den wir wegen dem Hang da hatten, meinte auch die Nachbarn.

    Im Internet lese ich aber meistens nur, dass wir dafür zuständig wären oder man sich mit den Nachbarn evtl. auf Kostenteilung verständigen soll.
    Letzteres wird aber schwierig, da der rechte Nachbar kaum mit sich reden lassen würde. Außerdem hat er schon gesagt, dass sich bei ihm durch unsere Grabungen der Garten etwas gesetzt hat und tritt uns natürlich dementsprechend auf die Füße, dass wir schnell was unternehmen.


    Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Danke
     
  2. #2 Mok, 19.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 19.09.2019
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    Bin kein Jurist, aber § 909 BGB, Vertiefung: "Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist." [Editiert, weil mir Fabian Webers Antwort einleuchtet]

    Kannst du das mit den Setzungen beim Nachbarn denn auch nachvollziehen? Wenn ich das richtig verstehe, dann hast du auf deinem Grundstück nur 0,5 m abgetragen. Womit hat der Nachbar aufgeschüttet, welchen Boden hast du und unter welchem Winkel habt ihr abgeböscht?
     
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  3. #3 Fabian Weber, 19.09.2019
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    Du muss nur bis zum ursprünglichen Niveau bevor die Aufschüttung der Nachbarn stattfand abstützen. Den Rest müssen die Nachbarn machen.

    Logischerweise tut man sich zusammen und macht fifty-fifty.
     
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  4. #4 baluderbaer, 19.09.2019
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    Danke für eure Antworten.

    @Mok wir haben 1,5m tief gegraben, die Nachbarn hatten schon vor uns aufgeschüttet.
    Der Nachbar hat mit ganz normalen Aushub aufgeschüttet. Puh welcher Boden das genau ist, welchen wir haben, kann ich dir nicht sagen.
    Der Böschungswinkel auf der rechten und hinteren Seite ist ca 70 Grad.
     
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