Wer trägt Kosten für gassicheres Fundament?

Diskutiere Wer trägt Kosten für gassicheres Fundament? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, bei unserem Bauvorhaben mitten im wie die Nordlichter unter den Bauexperten sicher wissen, ist der Boden im Hamburger...

  1. batzee

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    Liebes Forum,

    bei unserem Bauvorhaben mitten im

    wie die Nordlichter unter den Bauexperten sicher wissen, ist der Boden im Hamburger Elbe-Urstromtal sehr organischer Klei/Lehmboden und dementsprechend können Methan und CO2 aufsteigen. Es ist deshalb üblich, im Fundament Durchlässe und eine Gasdrainage einzubauen, und alle Leitungsdurchlässe in gassicherer Ausführung zu bauen. Die Hamburger Baubehörde hat dazu 2012 eine Broschüre herausgegeben, in der alles recht anschaulich beschrieben ist.

    Nun steht auch in unserer Baugenehmigung die Auflage, dass wir Gassicherungsmaßnahmen ergreifen müssen.

    Unser Generalübernehmer möchte uns die zusätzlichen Kosten für ein dementsprechendes Gutachten eines Geologen sowie die Mehrkosten für das gassichere Fundament aufdrücken. Dafür dass wir zahlen müssen spricht der Satz "Grundstücksbedingte Mehraufwendungen sowie Auflagen der Baugenehmigungsbehörde sind nicht Bestandteil des Vertrages". Dagegen spricht aus unserer Sicht, dass diese Gasdrainage in den niedrig liegenden Stadtteilen von Hamburg und im Umland immer gebaut werden muss, unser Grundstück weicht hier nicht von der Norm ab.

    Wer muss nun zahlen?
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Vermutlich du.

    Genaueres kann ein RA sagen, der den Vertrag prüft.
     
  3. #3 familieri, 05.07.2014
    familieri

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    Wie definieren sich denn "Mehraufwendungen"?

    In deinem LV steht doch bestimmt, was der GÜ im Standard herstellt. Sowas wie "x cm Schotterbett, usw." Wenn da nix von Gassicherungsmaßnahmen steht wirst du das wohl zahlen müssen.

    Und: wenn du auch weist, dass das gemacht werden muss, hast du ihn nicht mal darauf angesprochen - vor der Unterschrift?
     
  4. #4 Kater432, 05.07.2014
    Kater432

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    Ist im Vertrag des GU überhaupt das Grundstück irgendwie angegeben? Oder wird zum grundstück selbst garnix gesagt? Wenn da nichtmal ein Wort über Straße / Hausnummer / Lage ist, woher soll der GU wissen, was da an Auflagen kommen könnten? Wie soll er das in seinen Preis einbeziehen?
    Sicherlich steht nur wie oben schon erwähnt x cm Schotter, x cm Bodenplatte usw. Alles andere kostet halt extra.

    Wir haben direkt das Grundstück inkl. Baugrundgutachten in den Vertrag aufgenommen, das beides bekannt ist. Und das somit weitere kosten ausgeschlossen sind, Auflagen die nachträglich von der Baubehörde kommen, sind da nochmal was anderes.
     
  5. #5 Kater432, 05.07.2014
    Kater432

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    Wenn ich obigen Satz mit "grundstücksbedingte mehraufwendungen" lese, dann scheint das eigentliche Grundstück bzw. Ein Bodengutachten sicherlich dem GU NICHT vorher übergeben worden sein. Desweiteren wenn euch das mit solchen Gasdrainagen bekannt ist, warum habt ihr sowas nicht in de Bauvertrag aufgenommen. Bauleistung/Vertrag vorher prüfen
    Lassen ?
     
  6. #6 Gast036816, 05.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    baugrundrisiko ist bauherrensache. wenn das baugrundgutachten und die auflage der behörde erst nach der preisbildung übermittelt wurden, dann besteht der mehrkostenanspruch zu recht.
     
  7. batzee

    batzee

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    Dann werden wir wohl (oder übel?) zahlen müssen. Danke für die Einschätzungen!
     
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