Widerspruch in Bauvertrag und Leistungsbeschreibung

Diskutiere Widerspruch in Bauvertrag und Leistungsbeschreibung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Wieso? Weil siehe §650k BGB: (1) Die Angaben der vorvertraglich zur Verfügung gestellten Baubeschreibung in Bezug auf die Bauausführung werden...

  1. #21 VollNormal, 14.12.2023
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    Weil siehe §650k BGB:
     
  2. #22 Projekt2023, 14.12.2023
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    Es ist aber im Angebot/Vertrag nicht eindeutig verständlich, dass die Erdarbeiten nicht im Preis enthalten sind, da auf die BLB verwiesen wird „ohne Erdarbeiten gemäß Baubeschreibung“. Eventuell verstehe ich das falsch, aber für mich ist dieser Verweis auf die BLB, um mich als Bauherr darauf hinzuweisen das nicht alle Erdarbeiten im Preis enthalten sind sondern nur wie in der BLB dargestellt
     
  3. #23 VollNormal, 14.12.2023
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    Genau so lese ich das auch. Sind wir mal gespannt, was der freundliche Rechtsverdreher dazu meint.
     
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  4. #24 Fabian Weber, 14.12.2023
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    Da ist einfach ein Fehler im Vertrag, denn im Vertrag steht ohne Erdarbeiten mit Verweis auf die BLB (Vertragsbestandteil), die BLB regelt aber ganz eindeutig, dass der Aushub Teil des Vertrags ist. Nur der Abtransport ist extra zu bezahlen.

    Pech für die Baufirma.

    Da ist doch ein leichtes für Euren Anwalt.

    Allerdings war es taktisch vielleicht unklug das Geld zurückzufordern, so sinkt bei denen natürlich die Motivation.

    Besser wäre es zur Schlussrechnung einfach die Summe dann wieder abzuziehen und viel weniger zu zahlen.
     
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  5. #25 Projekt2023, 14.12.2023
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    leider steht die Baufirma in keinem guten Licht was die Liquidität angeht. Abgesehen davon, dass wir bereits seit über 1,5 Jahren bauen und schon weit über dem Zeitlimit. Die Handwerker haben teilweise die Arbeiten niedergelegt, da Rechnungen nicht bezahlt wurden. Aus diesem Grund wollen wir sicherheitshalber so schnell wie möglich alle Kosten die Irrtümlich von uns bezahlt wurden zurück holen, damit wir im Nachhinein nicht mit leeren und nicht fertiger Baustelle da stehen
     
  6. #26 Fabian Weber, 14.12.2023
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    Die Kohle ist erstmal weg, soviel ist sicher. Die bekommt Ihr so schnell nicht zurück.

    Darum fertigbauen und dann streiten.
     
  7. #27 Gast 85175, 15.12.2023
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    Gast 85175 Gast

    Es gibt da kein "Angebot" mehr, das war einmal, das "Angebot" ist jetzt einfach nur Vertragsbestandteil geworden, genau so wie die BLB... was vom dem widersprüchlichen Mist gilt, das wird wohl am Ende ein Gericht entscheiden müssen.

    Es ist ja so, die Genies unterscheiden jetzt zwischen Vertrag, Angebot und BLB. Das ist aber gemäß ihrem eigenen Vertrag alles plötzlich Teil des Vertrags und im Vertrag selbst, da steht zu den Erdarbeiten kein Wort...

    Dieses Konstrukt hat ein Idiot entwickelt. Das ist überhaupt nicht schlau, es hätte ungefähr eine Million Möglichkeiten gegen auch viel eleganter um euer geld zu bringen. Darum unterstelle ich da auch noch nicht einmal böse Absicht bei denen, sondern einfach nur Unfähigkeit, da hat irgendwer versucht einen neunmalklugen Juristen nachzuäffen und ist daran gescheitert...

    Es ist gemäß dem was Du "Vertrag" nennst ja so, da steht "Angebot" und "Leistungsbeschreibung" würden teil des Vertrags, aber man hat dem da keine Hierarchie verpasst, es steht da nirgends was im Zweifel vorgeht (Angebot/BLB). Da steht nur der Vertrag selbst würde vorgehen, was ja nix bringt wenn da nichts über die Erdarbeiten gesagt wird....

    Das ist wirklich Widersprüchlich und ob das Gericht da zum Schluß kommt, dass die speziellere Regelung (Leistungsbeschreibung) vorgeht, oder ob es viel grundsätzlicher sagt aus dem Angebot sei der Vertrag geworden, deshalb gelte vorrangig der Angebotstext, das kann ich dir nicht sagen, das kann dir vermutlich auch der Anwalt nicht sagen, das ist mE Hochrisiko für beide Streitparteien...
     
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  9. #29 Gast 85175, 15.12.2023
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    Gast 85175 Gast

    Ja ne, derjenige der das gemacht hat, kennt nicht einmal die „Rangfolge der Vertragsbestandteile“, oder hat halt nicht kapiert, wozu das gut ist. Die wollen Verträge über ganze Häuser machen, eine Rangfolge führen sie aber nur in Bezug auf eventuell in Pläne eingezeichnete Einrichtungsgegenstände ein…

    Die Sache mit der eindeutigen Rangfolge ist der verdammte §1 der VOB/B… Der §1… 1!11!
     
  10. #30 nordanney, 15.12.2023
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    Welche VOB? BGB als Normalfall bei Privatpersonen und VOB im gewerblichen/öffentlichen Bereich.
    Ich lese hier nix davon, dass VOB irgendwie eine Rolle spielen.
     
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  11. #31 Gast 85175, 15.12.2023
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    Das ist derart grundlegendes Bauvertragsrecht… Wenn man nicht in Komplexität ersaufen will, dann braucht man bei solchen Konstruktionen, bei denen man mit potentiell widersprüchlichen Komponenten hantiert, eine Rangfolge… Zu meiner Zeit, also schon lange her, fingen so auch alle Standard-Verträge der Großen (Hochtief, Holzmann, Bilfinger, etc.) an… Jeder Meisterschüler muss das wissen…

    Das ist so niederschwellig, man hat es in der verdammten §1 der VOB/B geschrieben… Dort natürlich mit zementierter Rangfolge, was sonst aber überhaupt nichts ändert…

    Weisst was den Genies jetzt bevorsteht? Ein Gericht wird orakeln… allgemeine Verkehrssitte… Treu und Glauben… Speziell vor allgemein… der Bauvertrag muss aber sinnvolles Ganzes bleiben… sind es vielleicht sogar AGBs…

    Es gibt auch andere Möglichkeiten, man muss nicht zwangsweise mit derartigen Vertragsbestandteilen arbeiten, aber wenn man es tut, dann braucht es ne Rangfolge. Oder man muss halt damit leben, dass am Ende Gerichte bestimmen was da wirklich steht…
     
  12. #32 VollNormal, 15.12.2023
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    Ansonsten nimmst halt wieder BGB §650k (2) Satz 2:
    (Hauptsache, der Richter ist nicht genauso verstrahlt und meint, das sei doch alles "sonnenklar" ...)
     
  13. #33 Projekt2023, 11.01.2024
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    Hallo Zusammen!

    Leider hat es mit der Info etwas länger gedauert, da der Anwalt aufgrund von Corona für einige Wochen ausgefallen war.

    Ich hatte heute den Termin bezüglich der Erdarbeiten. Nachdem der Anwalt alle Unterlagen durchgeschaut hat, war für Ihn die Thematik "glasklar". Der im Angebot hinterlegte Zusatz "ohne Erdarbeiten gemäß Baubeschreibung" deutet ganz klar auf die in der Baubeschreibung hinterlegten Leistungen des Bauunternehmers. Dementsprechend verweist diese Aussage auf der in der Baubeschreibung aufgezählten Leistungen zum Thema Erdarbeiten und erklärt dort genau, welche Kosten von uns als Bauherren getragen werden müssen. Diese Kosten beinhalten die Abfuhr des überschüssigem Mutterboden. Alle weiteren Arbeiten werden laut Baubeschreibung vom Generalunternehmer übernommen.

    Gute Nachrichten für uns!

    Zwischenzeitlich hatte sich auch der Generalunternehmer gemeldet, nachdem ich ihm erzählt habe, dass wir das ganze vom Fachanwalt prüfen lassen wollen und hatte angeboten, einen kleinen Teil der Erdarbeiten aus Kulanz zu übernehmen.

    Ich halte euch weiterhin auf dem laufenden und bedanke mich nochmals bei allen, die Kommentiert haben und eventuell noch kommentieren werden.
     
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  14. #34 JohnBirlo, 11.01.2024
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    Wenn das so wäre, hätte es nicht 32 Forumsbeiträge gebraucht :D

    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.......
     
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  15. #35 hanghaus2000, 11.01.2024
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    Wie willst Du jetzt Deine Erfahrungen mit dem Anwalt umsetzen?
     
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  16. #36 Fred Astair, 11.01.2024
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    Dir ist aber im letzten letzten Eckchen Deines euphorisierten Bewussseins doch klar, dass der Anwalt nur eine juristische Meinung äußert, aus deren Wirkung auf Dich er zudem noch Honig saugen möchte?
    Ich hätte da durchaus noch eine andere Deutungsmöglichkeit.
    Man darf gespannt bleiben.
     
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  17. #37 JohnBirlo, 11.01.2024
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    auch wenn meine Meinung belanglos ist, bedeutet für mich "ohne Erdarbeiten gemäß Baubeschreibung", dass in der Baubeschreibung keine Erdarbeiten drin hätten sein dürfen und das diese komplett extra hätte beauftragt werden müssen......

    Also "glasklar" ist das definitiv nicht
     
  18. #38 Projekt2023, 11.01.2024
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    Ja dann hätte wohl in diesem Fall die Baubeschreibung, welche von beiden Seiten unterschrieben wurde (auf jeder Seite Unterschrift), die Punkte bezüglich der Erdarbeiten durchgestrichen hätten werden müssen.

    Da die Aussage "Ohne Erdarbeiten gemäß Baubeschreibung" auf verschiedene Arten verstanden werden kann, würde hier eine "Täuschung?" vorliegen, da die Bauverträge für den Endverbraucher 100% verständlich ausgedrückt werden müssen.

    Wir lassen uns Mal überraschen, sobald das Schreiben an den Bauunternehmer rausgegangen ist und was das ganze dann bringt.

    Das der Anwalt natürlich sein Geld so oder so verdienen wird, kann das ganze natürlich für uns im weiteren Verlauf eher Negative Auswirkungen haben, aber meines Erachtens, würde der Bauunternehmer sich 100% sicher sein, würde er uns eine Teilkostenübernahme nicht anbieten. Den so, wie ich ihn kennengelernt habe, versucht er jede Kleinigkeit auf uns abzuwälzen.
     
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  19. SIL

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    Wie ich bereits bemerkt hatte besteht hier kein Widerspruch, die Formulierungen sind gängige Praxis in Bezug auf etwaige Sonderposten oder Leistungen, insbesondere sind hier die im Kontext erfolgten Verweise klar ersichtlich,wer da etwas zu deuten versucht viel Erfolg.
    @Projekt2023 es ist der richtige Weg , eine Teilübernahme der Kosten würde ich nicht akzeptieren, die Firma hat ihre Leistungen zu erbringen.
     
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  20. #40 Projekt2023, 13.04.2024
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    Hallo Zusammen! Nach längerer Zeit wollte ich nun ein kleines Update da lassen : Nach einem Treffen bei dem Anwalt (Bauleiter, Geschäftsführer, Anwalt und meine Wenigkeit), hatte der Anwalt dem Bauunternehmer die Problematik geschildert. Der Bauunternehmer wollte das ganze natürlich nicht eingestehen, hatte aber zwischen zeitlich ein Angebot einer Gutschrift in Höhe von 5.000€ angeboten. Nachdem wir dann Rücksprache mit dem Anwalt gehalten haben, sitzen wir in diesem Fall am "längeren" Hebel nach Aussage des Anwalts. Da noch einige Arbeiten ausstehen, lassen wir den Bauunternehmer das Gebäude soweit fertigstellen, bis wir dann die offenen Posten mit der Schlussrechnung verrechnen. Ich halte euch in jedem Fall auf dem laufenden.
     
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