Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?

Diskutiere Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, folgendes Szenario: 1. Ich habe mit meiner Frau ein Fertighaus gekauft (bereits unterschrieben, Haus kommt frühestens 2025) 2. Das...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. #1 internet, 26.06.2023
    internet

    internet

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    3
    Hallo,

    folgendes Szenario:

    1. Ich habe mit meiner Frau ein Fertighaus gekauft (bereits unterschrieben, Haus kommt frühestens 2025)
    2. Das Grundstück hat sie von ihren Eltern überschrieben bekommen
    3. Ich bringe deutlich mehr Eigenkapital ein, sodass ich ihr quasi die Hälfte des Grundstücks abkaufe
    4. Im Grundbuch werden wir zeitnah dann beide zu 50:50 stehen, da Kredit und Hausvertrag von uns beiden unterschrieben wurde / wird.
    5. Ich werde von meinen Eltern zusätzlich noch 70k erhalten.

    Die Frage ist nun wie ich ermittle, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?
    Ich sehe das so:

    Von Ihr:
    + Ermittlung Bodenrichtwert von heute des Grundstücks multipliziert mit dem qm vom Grundstück
    + Eigenkapital in Cash

    Von mir:
    + Eigenkapital in Cash
    + 70k von Eltern

    Hierzu dann 2 Fragen:
    1) Wir sind in einer Zugewinngemeinschaft (Ehe). D.h. die 70k gehören dann aber trotzdem zu mir?
    2) Wie wird die Differenz vom jeweiligen Eigenkapital festgehalten? Rein über das Bankkonto? Vom Notar?

    Bei 2) kommt es ehrlich gesagt auf den Bodenrichtwert an, den ich noch erfragen muss.
    Wenn hier die Differenz von uns irgendwo bei 5k liegt, dann würde ich sagen: ist OK.
    Aber wenn wir hier > 10k liegen, sollte da m.E. irgendwo festgehalten werden.

    Danke für jede Hilfe.
     
  2. #2 nordanney, 26.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Wenn Du jetzt schon für die Scheidung planst, ist heute die Berechnung der EK-Einbringung eigentlich egal, da der Zeitpunkt Eheschließung zu Trennung/Scheidung relevant ist. Du kannst das nur durch eine korrekte Verteilung der Eigentumsanteile lösen.

    Frage 1: Schenkungen sind im Fall der Scheidung nicht ausgleichspflichtig
    Frage 2: Gar nicht. Kannst Du nur über Dokumente festhalten. Also mach ne ordentliche Schenkung mit Vertrag.

    Bei 2 ist nicht der Bodenrichtwert relevant, sondern der Bodenwert. Kleiner, aber feiner Unterschied. Wenn es schon jetzt um Themen im Hinblick auf eine Vermögensauseinandersetzung geht, dann geht bitte vorab zur Beratung (Steuerberater o.ä.). Da gibt es ganz fiese Fallen, Tricks und Kniffe (selbst erlebt...). Das ist deutlich komplexer, als Du es Dir hier denkst.

    Und jetzt - off topic - noch meine persönliche Meinung: Scheiß auf die paar Kröten in der Ehe. Wenn Du für über T€ 10 schon irgendwo irgendetwas festhalten möchtest, ist die Ehe mit Zugewinngemeinschaft das falsche Lebensmodell. Wie verarbeitest Du finanziell die Kinderbetreuung durch die Frau? Wie bewertest Du finanziell den Mehraufwand eines Partners, der sich um Hausarbeit kümmert? Bei 20 Jahren Ehe kommen da große Summen zusammen. Nur um mal zwei Beispiele zu nennen. Da gibt es noch viel mehr
     
    mojo2, ichweisnix und Fred Astair gefällt das.
  3. #3 Fred Astair, 26.06.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.725
    Zustimmungen:
    5.202
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Nicht heiraten! GbR gründen.
     
  4. #4 nordanney, 26.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Zu spät :e_smiley_brille02:
     
  5. #5 internet, 26.06.2023
    internet

    internet

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    3
    danke für die Antwort. Natürlich hoffe ich nicht den Fall zu erleben, aber lieber jetzt sich erkundigen.

    Naja, die Eigentumsanteile werden im Grundbuch 50:50 sein. Oder wie meinst du die korrekt Verteilung der Eigentumsanteile.
    Wenn ich bpsw. 70k mehr für das Haus nun eingebracht habe, dann möchte ich doch auch, dass das irgendwo festgehalten wird.

    Wenn der Zeitpunkt Eheschließung zu Trennung/Scheidung betrachtet wird, dann ist das doch immer 50:50 bei Zugewinngemeinschaft?

    Noch eine Frage:
    In der Vorabversion der Urkunde vom Notar (Ehebedingte Zuwendung) steht ein Betrag von 70k:
    Ich weiß nicht, wie man bei der Umschreibung auf meine Frau auf diesen Wert gekommen ist.
    Vermutlich wurde es mir weniger angegeben um Steuern zu sparen.
    Es erscheint mir aber zum eigentlichen Grundstückswert deutlich geringer.
    Ich schätze das Grundstück (laut Google) auf so ca. 214.000 EUR. Demnach wäre die Hälfte 107.000 EUR.
    Sollte ich das zwingend berichtigen? Im Scheidungsfall würde ich nur die 70k bekommen, anstatt den vermutlich korrekten Wert 107k ?
     
  6. #6 Hercule, 26.06.2023
    Hercule

    Hercule

    Dabei seit:
    11.11.2019
    Beiträge:
    3.348
    Zustimmungen:
    780
    ANWALT. SOFORT.
    Ist der einzige der in so einem Fall helfen kann. Kein Forum.
    Und ja, es ist durchaus sinnvoll für den Ernstfall vorzusorgen. Ich kenn einige die schon mehr als zwei Häuser für Ex Frauen gebaut haben und wenig begeistert darüber sind.
    Frauen sind von der Venus...und denen darf man nicht trauen. Basta.
     
    simon84 und internet gefällt das.
  7. #7 nordanney, 26.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Ich mache keine Beratung, auch ich sage: Ab zum Anwalt!!! Warum? Ihr baut riesige (mögliche) Probleme auf. Da ist die mögliche "Steuervermeidung" noch das kleinste Problem.

    Hypothetisches Beispiel - Ähnlichkeiten zu Fällen hier im Forum sind nicht beabsichtigt ;):
    - Bei Ehebeginn haben beide Partner genau 0€ Vermögen und Schulden
    - Partner bekommt Grundstück über T€ 70 übertragen
    - Grundstück hat bei Scheidung kurze Zeit später einen objektiv festgesetzten Wert von T€ 110 (Bodenrichtwert)
    - Somit Zugewinn von T€ 40 in kurzer Zeit
    - Von den T€ 40 bitte T€ 20 an den Partner abgeben, da es ja einen Zugewinnausgleich gibt

    Also bitte lasst Euch vernünftig beraten.
     
    simon84 gefällt das.
  8. #8 Gast 85175, 26.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Mach's wie ich, gib ihr einfach immer Geld wenn sie welches will, dann musst dich nie scheiden lassen, so blöd ist die nicht!
     
    simon84, Fred Astair und Viethps gefällt das.
  9. #9 ichweisnix, 26.06.2023
    ichweisnix

    ichweisnix

    Dabei seit:
    21.11.2022
    Beiträge:
    598
    Zustimmungen:
    164
    Super Ehe :eek::e_smiley_brille02:
     
  10. #10 Gast 85175, 26.06.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Meine Frau ist sehr glücklich damit.
     
  11. #11 klappradl, 26.06.2023
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.942
    Zustimmungen:
    829
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Beide werfen in das Projekt, was geht und am bitteren Ende wird alles, was man vor der Ehe noch nicht hatte, durch 2 geteilt. Das ist nun mal so. Da brauchst du gar nichts rechnen.
     
    hanghaus2000 und BaUT gefällt das.
  12. #12 ichweisnix, 26.06.2023
    ichweisnix

    ichweisnix

    Dabei seit:
    21.11.2022
    Beiträge:
    598
    Zustimmungen:
    164
    Ich meinte dennTE. Ich mach’s ähnlich:e_smiley_brille02:
     
  13. #13 Fred Astair, 26.06.2023
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.725
    Zustimmungen:
    5.202
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Dann dürfte aber das dritte oder vierte Haus nahezu perfekt sein, während sich die Verflossenen mit den Mängelbuden rumärgern dürfen.
     
    Tilfred und Gast 85175 gefällt das.
  14. #14 Tikonteroga, 26.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 26.06.2023
    Tikonteroga

    Tikonteroga

    Dabei seit:
    18.06.2016
    Beiträge:
    665
    Zustimmungen:
    135
    Ort:
    Baden-Württemberg
    1. Das müsstest du über das BGB recherchieren. Hier sind die Regeln für die Zugewinngemeinschaft und alternativ die Gütergemeinschaft festgelegt. Vielleicht ist bei euch auch ein Ehevertrag sinnvoll, in dem das Individuell geregelt wird. Aber bedenke: "Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist, als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr nicht in das Himmelsreich kommen."
    2. Ihr könntet vielleicht einen Vertrag zusammen formulieren, den ihr dann vielleicht im Grundbuch hinterlgen könnt. Analog wie man das mit einer Teilungserklärung macht. Wenn das Grundstück überschrieben wurde, dann müsste es ein Gesetz (Bewertungsgesetz) geben, welches festlegt, wie das Grundstück bewertet werden muss, um daran dann ggf. die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer zum Stichtag der Überschreibung festzusetzen. Daran würde ich mich orientieren.
     
    simon84 gefällt das.
  15. #15 nordanney, 26.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Sorry, so einfach ist das nicht. Die beiden sind schon verheiratet. Dazu kommen Schenkungen, die nicht unter den Zugewinn fallen. Daneben Fake-Grundstückswerte, die notariell fixiert werden, um Steuern zu sparen.

    Glaub mir, da kann man sich ganz schnell ein Beinchen stellen. Ich habe über zwei Jahre gebraucht, bis die Vermögensauseinandersetzung durch war :yikes
     
    simon84 gefällt das.
  16. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    "Ohne das Grundstück meiner Eltern hätten wir nie ein Haus bauen können!"
    "Ich habe all die Jahre mehr Geld mit heim gebracht als sie und davon das Haus zu großen Teilen alleine abgezahlt!"
    "Dafür machte sie unentgeltlich den Haushalt und seine Wäsche und zog seine Kinder groß!"

    Texte aus der Scheidungsverhandlung.
     
    simon84 und WilderSueden gefällt das.
  17. #17 klappradl, 27.06.2023
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.942
    Zustimmungen:
    829
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Auch beim Grundstück, wenn beide ein Haus darauf bauen?
     
    hanghaus2000 gefällt das.
  18. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Es ist doch schon geklärt, dass er mit ins Grundbuch kommt, es also quasi auch ihm anteilig übereignet wurde/wird.

    Da Erbschaften und Schenkungen von Grundstücken nicht in den Zugewinn fallen, wird es eben schwierig...
     
  19. #19 nordanney, 27.06.2023
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.895
    Zustimmungen:
    1.533
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Klar. Schenkung ist Schenkung. Und sie wir ja auch noch beim TE notariell mit Betrag fixiert.
     
  20. #20 Tikonteroga, 27.06.2023
    Tikonteroga

    Tikonteroga

    Dabei seit:
    18.06.2016
    Beiträge:
    665
    Zustimmungen:
    135
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Man sollte m. M. im Idealfall schon versuchen es unter sich im gegenseitigen Einverständnis und gerecht zu regeln. Ohne einen Dritten hinzuziehen zu müssen.

    Wenn man jemandem grundsätzlich nicht vertraut, dann sollte man ihn nicht heiraten oder gemeinsame Nachkommen zeugen.
     
    Oehmi gefällt das.
Thema:

Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?

Die Seite wird geladen...

Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat? - Ähnliche Themen

  1. Ermittlung Grundstückswert

    Ermittlung Grundstückswert: Hallo, ich habe eine Frage zur Finanzierung. Meine Frau bringt das Grundstück ein (hat sie von ihren Eltern umgeschrieben bekommen). Ich bringe...
  2. Ermittlung Estrichdicke

    Ermittlung Estrichdicke: Guten Abend Community, ich habe aktuell alte Baupläne vorliegen und versuche irgendwie noch rauszufinden, wie Dick der aktuelle Estrich...
  3. Betonmengen ermittlung

    Betonmengen ermittlung: Hi, ich versuche gerade zu ermitteln, wie viel Beton ich für eine Fläche benötige, die in 2 Richtungen ein Gefälle aufweisen soll. Die Fläche...
  4. Ermittlung Grundstückswert mit Bodenrichtwert

    Ermittlung Grundstückswert mit Bodenrichtwert: Hallo, ich kaufe mir demnächst ein Reihenmittelhaus. Grundstücksfläche sind 150m^2 Mein Steuerberater hat mir empfohlen den Grundstückswert beim...
  5. Ermittlung Baujahre

    Ermittlung Baujahre: Hallo zusammen, dies ist mein erste Beitrag hier im Forum und hoffe hier ein paar Antworten bzw. Einschätzungen zu bekommen. Also: Wir sind im...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.