Wie erteile ich dem Architekten die richtigen "Vorgaben"

Diskutiere Wie erteile ich dem Architekten die richtigen "Vorgaben" im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Und nicht anfangen, bevor es mal einen Vertrag gibt (schriftlich). Wenns schon dazu nicht komm, warum soll es dann besser werden? ... und dann,...

  1. #21 drachen, 02.06.2010
    drachen

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    ... und dann, mit dem noch nicht unterschriebenen Vertrag, ab zu einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Das Geld ist gut investiert. Hätten wir das von Anfang an getan, wäre auch uns eine Menge Ärger erspart geblieben.
     
  2. #22 greentux, 02.06.2010
    greentux

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    Ja, eigentlich das normalste von der Welt... Ich weiß nicht, warum weder Bauherr noch Archi da so selten dran denken. Vermutlich denkt jeder der beiden, er könnte einen Vorteil erlangen. Manchmal ist es aber sicher auch schlichtes Desinteresse an den weltlichen Dingen :)
     
  3. hps10

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    Glaube die Kollegen haben eigentlich konkret geantwortet.

    Glaube die Kollegen haben eigentlich konkret geantwortet.

    Nur noch einige kurze Hinweise.

    zur LP 1 gehört Lt. HOAI auch eine Kostenschätzung auf Grund
    DIN 277

    zur LP 2 gehört eine Kostenermittlung gem. DIN 277

    Eine ordentliche Kostenermittlung bedeutet für einen erfahrenen
    Architekten keinen hohen Zeitaufwand. zumal mal sich hier der
    Hilfsmittel des BKI- Dienste bedienen kann.
    Junge unerfahrene Kollegen brauchen hier zwar etwas länger, da
    man die Werte des BKI-Dienste nie 1:1 übernehmen kann und hier
    selbst unbedingt eingreifen muss.

    Erst Bauantrag fertig stellen und danach erst Baukostenermittlung
    und Kostenrahmenkontrolle, ist wohl sehr dubios.

    Ein erfahrener Architekt muss den max. Kostenrahmen schon bei der
    LP. 1 im Hinterkopf haben und stetig beachten.

    Passen Vorstellungen der Bauherrschaft und deren Kostenrahmen nicht
    überein so nützt auch der beste Entwurf nichts und landet meist letztlich
    in der runden Ablage.

    Nicht ohne Kostenlimit ins Abenteuer planen zeichnet einen guten Architekten
    aus, sondern schön, in guter Qualität, preisbewusstes bauen sw. eine Menge
    Phantasie sw. nicht zuletzt absolutes einhalten des Kostenlimits zeichnen
    gute Architekten aus.

    Gruß HPS
     
  4. #24 ManfredH, 04.06.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das ist ist ja gleich mehrfach falsch !

    Kostenschätzung gehört nicht zu LP 1, sondern zu LP 2.

    Und zu LP 2 gehört nicht irgendeine "Kostenermittlung" (das ist nämlich ein Sammelbegriff, darunter fallen auch Kostenberechnung, K-Anschlag usw..), sondern eben definitiv die Kostenschätzung.

    Und Grundlage für alle Kostenermittlungen ist nicht DIN 277, sondern DIN 276.
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Er hat ja auch nicht behauptet, daß er ein erfahrener guter Architekt wäre. :p :D

    Gruß Lukas
     
  6. #26 wasweissich, 04.06.2010
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :D:shades
     
  7. sepp

    sepp

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    @ hps10
    wie oft soll man dir eigentlich noch sagen, daß es die DIN 276 ist?
    also zum mitschreiben:
    LP 2 - Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungs-rechtlichen Berechnungsrecht
    LP 3 - Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
    LP 7 - Kostenanschlag nach DIN 276
    LP 8 - Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht
     
  8. #28 feuerabend, 11.06.2010
    feuerabend

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    Die Frage war ja: "Wie kann ich dem Architekten die richtigen Vorgaben machen?"

    Dazu schlage ich vor, dass man sich mal die DIN 276 nimmt und die von oben bis unten durchgeht. Auf dieser Basis kann man sehr schnell festlegen, beispielsweise welche Bodenbeläge man wo haben will.

    Beispiel:

    KG 352 - Deckenbeläge
    a - Fliesen der und derart - Bäder
    b - Parkett soundso - Wohnzimmer, Küche
    c - Teppich xyz - Schlafen

    Die DIN 276 kann hier m.E. als Checkliste dienen. Und die so erstellte Baubeschreibung nach Bauelementen kann dann weiter aufgebohrt werden. Mit Mengen und Preisen ermittelt man die Kosten. Und alles was da drinsteht muss ja auch gebaut werden. Also auch eine Basis für eine Terminplanung in der Nichts vergessen wird.
     
  9. #29 loennermo, 11.06.2010
    loennermo

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    Aha. Ich als Laie soll mir also nun die DIN 276 zu Gemüte ziehen. Zum einen glaube ich nicht, dass die im Netz frei verfügbar ist. Und zum anderen kann es doch wohl nicht sein, dass ein Bauherr sich erst in eine DIN einlesen muss nur um mit dem Architekten auf Augenhöhe kommunizieren kann. :mauer

    Im Grunde genommen ist meine Ausgangsfrage eher rhetorisch gemeint und diente meiner Frustbewältigung hier im Forum. :D
     
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