Wie lange darf die Öl-/Holzzentralheizung verwendet werden – alte gesetzliche Regelungen

Diskutiere Wie lange darf die Öl-/Holzzentralheizung verwendet werden – alte gesetzliche Regelungen im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, es geht mir nicht um die neuen gesetzlichen Regelungen, sondern um ältere Regelungen. Ich heize zentral mit Holz und Öl: Vitolig 100...

  1. #1 FriederS, 14.05.2023
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    Hallo,

    es geht mir nicht um die neuen gesetzlichen Regelungen, sondern um ältere Regelungen.

    Ich heize zentral mit Holz und Öl:
    • Vitolig 100
    • Vitotronic 150
    • Vitola 100
    • Vitocell 100
    • leider ohne zusätzlichen Pufferspeicher für die Holzheizung
    Der Schornsteinfeger, dessen Vater als Bezirksschornsteinfeger die Anlage genehmigt hatte (ist jetzt im Ruhestand, sagte bereits im letzten Jahr, die Anlage darf so nur bis 2024 (oder Ende 2023) betrieben werden. Danach wären Investitionen von bestimmt 30.000€ notwendig, um sie weiter laufen zu lassen.

    Was ich leider nicht gefragt habe:
    Warum?
    Welche gesetzliche Regelung schreibt das vor?

    Ich habe ihn gefragt, ob ich evtl. jetzt schon den neuen Bezirkschornsteinfeger fragen kann/soll. Er: Lieber erst 2024 fragen. (?)

    Meine Fragen ans Forum:
    Liegt die zeitliche Beschränkung am fehlenden Puffer für die Holzheizung?
    Wo finde ich die entsprechenden Regelungen?
    Könnte ich nach Abhängen der Holzheizung in den gleichen Kamin einen Holzofen (einen Stock höher) anschließen? Also zusätzlich zur Ölheizung.

    Zur Vollständigkeit: Wir können, nach Verzögerung durch Pandemie, Anfang nächstes Jahr an die Nahwärme angeschlossen werden. Was wir auch mach. Zumindest die Anschlussrohre bis in den Keller legen lassen. Denn die Holz-/Ölheizung wird die nächsten Jahre vermutlich noch günstiger sein.
    Danke.
     
  2. #2 Deliverer, 14.05.2023
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    Wie alt sind denn die Geräte? Bei Holz gibts irgendwelche Regelungen, die sich für Geräte ab (ich glaube) 2012 geändert haben. Davor muss recht bald raus.
    Bei Heizungen, die nicht Niedertemp. oder Brennwert-Kessel haben, gelten mWn. 30 Jahre Maximalbetriebsdauer, wenn Du nach 2002 (plus minus) eingezogen bist.

    Ich hab jetzt alle Zahlen nicht mehr nachgelesen, kann also daneben liegen, aber vielleicht hilft das beim Suchen.
     
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  3. #3 Gast 85175, 14.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Es gibt das Emissionsrecht (Abgaswerte), das ist ein sehr spezielles Thema für Schornsteinfeger, wenn er sich darauf bezogen hat, dann kann ich da nicht weiterhelfen.

    Dann gibt es noch das GEG, das ist das woran gerade im Rahmen des „Heizungsverbots/Wärmepumpenpflicht“ (nach derzeitigem Stand beides Halluzinationen der Medien) gewerkelt wird.

    Es gibt schon im jetzigen GEG §72 eine Frist dernach alle Gas- und Ölkessel die über 30 Jahre als sind ausgetauscht werden müssen außer es sind NT oder Brennwertkessel. Gem. §73 gibt’s noch eine Altfallregelung. Darüber sind dann gefühlte 90% aller im Betrieb befindlichen Kessel von der Austauschpflicht ausgenommen.

    § 72 GEG - Einzelnorm

    Wie das in der derzeit strittigen Novelle geregelt sein wird ist wohl noch nicht ganz raus.

    Im Hinblick auf die Nahwärme würde ich da überhaupt nichts tun, Du bekommst während der Wartezeit jegliche Austauschpflicht über die in dem Fall offensichtliche Unwirtschaftlichkeit ausgehebelt, wenn bei euch im Landratsamt nicht totale Irrläufer unterwegs sind sollte da im Falle eines Falles ein formloser Antrag genügen (einen kurzen Brief schreiben). Das alles würde ich aber erst tun wenn es sein muss, lass die Hunde einfach schlafen.

    Solltest eines Tages den weiteren Betrieb untersagt bekommen kannst dann ja unkompliziert auf die Nahwärme umsteigen. Ich würde das alles entspannt sehen, das klingt nach einem eher unkritischen Fall.

    Wenn der Schornsteinfeger mal wieder vorbeikommt erzählst ihm freudig von der Nahwärme und dass du ihn nach der Umstellung ja garnicht mehr brauchen wirst, da hast dann noch die realistische Chance auf einen mehrjährigen Burgfrieden.
     
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  4. #4 FriederS, 14.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 14.05.2023
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    @Deliverer
    danke für die Nachfrage. Die komplette Heizung wurde ca. 2010 erneuert. Also auf jeden Fall vor 2012 erneuert. Bedeutet dies, dass Öl und Holz rausmüssen, oder nur Öl oder Holz?
    Danke.
     
  5. #5 Gast 85175, 14.05.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Ich verstehe bei einer Anlage von 2010 überhaupt nicht wieso die raus muss. Was der Schornsteinfeger da gesagt hat ist sehr erklärungsbedürftig… Das weiß der vermutlich selbst nicht so richtig…
     
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  6. #6 Deliverer, 14.05.2023
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    Ich kann jetzt hier nur spekulieren, daher hoffe ich mal, dass sich noch andere melden. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass 2010 eine Ölheizung verbaut wurde, die jetzt schon nicht mehr betrieben werden darf. Dass der Holz-Teil sich nicht mehr an die gültigen Vorschriften hält, kann aber durchaus sein.

    Hab grad nochmal nachgeschaut, es war 2010, nicht 2012: Wenn der Ofen vor April 2010 hergestellt (nicht eingebaut) wurde, darf er ab 2025 nicht mehr betrieben werden, WENN nicht nachgewiesen werden kann, dass er aktuelle Emmissionsgrenzwerte einhält. Wie das gemessen wird, weiß der Schorni.
     
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  7. #7 FriederS, 14.05.2023
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    @chillig80
    danke. Der jetzige Schornsteinfeger, der letztendlich ja nicht entscheidet aber vermutlich an den Bezirkschornsteinfeger melden muss, ist eigentlich ganz o.k. und umgänglich. Er weiss ja auch schon von der kommenden Nahwärme. Er hat zumindest erklärt, ich soll beantragen, dass der zentrale Holzkessel als "Notheizung" für den Fall des Falles noch stehen bleiben darf. Von Härtefallregelung hat er allerdings nichts gesagt / vielleicht auch nicht sagen sollen/dürfen. Wenn ich deine Aussagen lese wird mir auch die Aussage eines Nachbars plausibel: Er kennt jemand, der seine Heizung schon vor Jahren hätte austauschen müssen, aber immer noch damit heizt.
    Ich muss mal die zitierten Rechtsquellen anschauen, wobei ich ganz so fit auch nicht bin. Aber man kann dann hoffen, dass man noch Jahre mit der alten Heizung durchkommen könnte.
    Die Frage ist dann, wie auch in anderen Gesetzen, was sind Ausnahme-/wichtige Gründe. Vielleicht die finanzielle Belastung. Aber dann weiß ich wo ich suchen muss.
     
  8. #8 Tilo, 14.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 14.05.2023
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    Hallo
    Ich habe mir deine Öfen jetzt nicht im Einzelnen angeschaut. Aber wir reden doch hier von der BImSchV und seinen Stufen , oder ?
    Siehe Anlage .....
     

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  9. #9 Gast 85175, 14.05.2023
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    Ich hatte dir den GEG 72 oben verlinkt, da ist schon im §72 von der "unbilligen Härte" die Rede, dann gibt's noch den §102 zu den Befreiungen.

    Ausserdem würde ich persönlich da überhaupt keine voreiligen Anträge stellen. Damit gibt man oft den Bestandsschutz ganz ohne Not freiwillig auf. Wenn ich das gerade richtig verstehe kann es sich da fast nur um die Abgasgrenzwerte handeln:

    § 25 1. BImSchV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Das betrifft dann aber maximal den Holzkessel. Dass du plötzlich ganz ohne Heizung dastehst sehe ich jedenfalls nicht.
     
  10. #10 FriederS, 14.05.2023
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    Hallo @chillig80 und @Deliverer ,
    danke für die 2. Beiträge, die ich erst nach meinem letzten Beitrag gelesen habe. Jetzt habe ich endlich die Rechnung gefunden. Einbau war doch schon 2005.
    Also müsste ich den Schronsteinfeger (praktischer Wert) oder evtl. auch Viessmann (theoretischer Wert - evtl. Verbesserungsmöglichkeiten) fragen, ob der Holzofen noch durchgeht.
    Falls dafür noch eine Schätzung bekommen könnte: Dürfte man an einen Kamin nur mit einer Ölzentralheizung noch einen Einzelofen hängen? Vor 2005 hatten wir an die Ölheizung (ohne zentrale Holzheizung) noch einen Einzelofen gehängt. Danke.

    Hallo @Tilo ,
    danke. 23 Seiten! Aber ich habe ja noch einige Monate Zeit.
     
  11. #11 VollNormal, 14.05.2023
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    In 2010 wird wohl kaum noch ein Konstanttemperaturkessel eingebaut worden sein. Von daher darfst du den Ölkessel vermutlich solange betreiben, bis es keine Ersatzteile mehr gibt bzw. bis gemäß der Novelle des GEG fossile Brennstoffe komplett verboten werden. Ein Austausch gegen ein neues Gerät, das mit fossilem Brennstoff betrieben wird, soll ab Anfang nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein, das kann dir aber relativ egal sein, wenn denn die Nahwärme dann verfügbar ist.

    Beim Holzkessel bin ich erstmal überfragt, kann mir aber nach aktueller Gesetzeslage vorstellen, dass das an dieser Immissionsschutzverordnung hängt.
     
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  12. #12 Gast 85175, 14.05.2023
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    Das Thema der Mehrfachbelegung ist auch wieder so eine Schornsteinfeger-Spezialfrage...
     
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  13. #13 VollNormal, 14.05.2023
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    Die Frage kann dir (hoffentlich) der Schornsteinfeger beantworten. Das kommt auf verschiedene Dinge an, nicht zuletzt auf das persönliche Befinden des Schornis zu dem Thema.
     
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  14. #14 FriederS, 14.05.2023
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    Nachtrag: Bei der Begründung muss ich leider oder Gott sei Dank eben die Möglichkeit der Nahwärme beachten. Muss mir also was einfallen lassen. Kommt aber auch auf den Preis der Nahwärme an, die im Ort gerade ganz neu erstellt wird.
    Also Ermessen. Also vorher nach Gründen suchen um nicht überfahren zu werden und nicht einfach alles glauben zu müssen.
     
  15. Tilo

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    Hallo
    Vielleicht überspringt du ein paar Seiten und fängst auf Seite 14, Abschnitt 6 (Übergangsregelung) an zu lesen....
     
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  16. #16 Deliverer, 14.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 14.05.2023
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    Ich würde auch ein bisschen auf den Ursprung der Wärme schauen. Wenn da am Ende wieder irgendwas für brennen muss, wird es das auch nicht mehr lange geben. Dann wirds entweder teurer, umgerüstet (und dadurch teurer), oder abgeschaltet.
     
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  17. #17 Gast 85175, 14.05.2023
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    Ich kann dir das kommende Problem kurz erklären. Du wirst bei der neuen Heizung, egal ob Fernwärme oder was auch immer, in Verbindung mit dem Ölkessel, den Nachweis führen müssen, dass du trotz Öl noch 65%EE erreichst. Dazu brauchst irgendwen der dir diese "Hybridheizung" mit einer Berechnung nach DIN V 18599 gesundbetet. Und dann hast das "Öl-Problem" halt noch immer dauerhaft an der Backe. Du siehst das evtl. aufgrund der aktuellen Emissionsproblematik anders, aber das eigentliche Problem an deiner Anlage ist der Ölkessel, der steht halt auf der politischen Todesliste.

    Dann hast irgendwann den gesundgebeteten Hybriden bei dem man dir zunehmend übergriffig versuchen wird den alten Ölkessel abzuschießen. Da kommt nicht nur die steigende CO2-Besteuerung, da ist auch mit allerlei flankieren Maßnahmen zu rechnen, der Grundwasserschutz wird Maßnahmen an den Öltanks erfordern, der Brandschutz sowieso, der Kaminkehrer muss aufwändiger messen, den Ölkutschern hat man teure Pflichten um die Ohren, usw...

    Also ich sehe das eher so, die alte Anlage bleibt in Betrieb bis zum Tag X und dann gibt's entweder die Erneuerung des Holzkessels (ggf. Pellets), oder die Fernwärme. Aber in beiden Fällen eher ohne Öl-Hybrid... Beim Holzvergaser ist der Kaminofen eher sinnlos und bei der Fernwärme hast den Kamin dann eher frei.
     
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  18. #18 FriederS, 14.05.2023
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    Natürlich schaue ich auf die Kosten.
    Übrigens wird die Nahwärme (jetzt in Bau) mit Hackschnitzel und Photovoltaik betrieben. Für Spitzen Öl. Ich warte nur darauf, dass Hackschnitzel auch nicht mehr gehen.

    Da ich selbst noch Holz im (nicht eigenen) Wald hole und aufbereite, will ich Holz beibehalten. Ist sehr günstig. Wenn sich der zentrale Holzkessel in die Nahwärme einbinden lässt, wäre das gut. Wenn das nicht (mehr) sein darf, will ich wenigstens ein oder zwei Einzelöfen an den Kamin hängen, um so die Kosten der Nahwärme zu begrenzen. Habe zunächst befürchtet, dass ab nächstem Jahr keine neuen Einzelöfen aufgestellt werden dürfen. In einer Ratgebersendung hieß es aber diese Woche, in Altbauten (Ende 70er Jahre) ist dies noch möglich. Allerdings werde ich altersbedingt auch nur noch wenige Jahre in den Wald gehen (können).
    Und wenn ich gerade die Hochrechnungen der Bremen-Wahl sehe, wird Habeck evtl. von denen Druck bekommen, die in der eigenen Partei demnächst Ihre Sitze verlieren. Ist aber ein anderes Thema.
     
  19. #19 Gast 85175, 14.05.2023
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    So wie es aussieht hast halt am Holzkessel das Abgasproblem und der Ölkessel steht eh auf der Abschussliste... Du kannst auch mal mit dem Schornsteinfeger reden was es damit wirklich auf sich hat, aber ich sehe halt den mittelfristigen Erhalt des Ölkessels trotzdem nicht. Überall wo es echte Alternativen zum Ölkessel gibt kann man nur dazu raten vom Öl weg zu kommen, jedenfalls nicht noch ne Menge Geld in den Erhalt zu stecken... Dazu müsstest dann evtl. in einen neuen Holzkessel investieren den du evtl. auch nicht mehr lange mit Eigenholz betreiben kannst und dann läuft es halt doch wieder auf die Nahwärme raus...
     
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  20. #20 FriederS, 14.05.2023
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    Wie gesagt, auf den Ölkessel kann ich, wenn es sein muss, verzichten. Nahwärme ist die Alternative. Für den Ersatz des Holzkessels wären 1-2 Einzelöfen die Wahl, um Kosten der Nahwärme zu senken. Aber wenn es anders geht, werde ich auf dem Alten beharren, zumal der Ölpreis, vor dem nächsten Anstieg, gerade sinkt.
     
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