Wird bei einer Änderung des Fluchtwegsystems ein Bauantrag fällig?

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  1. #1 werdi01, 07.01.2024
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    Hallo,

    wird bei einem Anpassen des Fluchtwegsystems ein neuer Bauantrag (Genehmigung) fällig?

    Anstatt eines Feststellmagneten von je 1 Tür pro Etage in den Brandwänden, der die Türen offen hält (Schließen bei Rauch, Feuer, Alarm, etc.) soll ein Fluchtwegsystem mit Haftmagneten und Fluchtwegterminal verbaut werden, der die Türen geschlossen halten soll und nur bei Betätigung mit Dongle, Schlüssel oder Notfalltaster zur Flucht zu öffnen sein soll. Dem Brandschutzkonzept arbeiten wir ja entgegen, da die Türen ohnehin im Falle eines Falles geschlossen sein sollen.

    Ausnahme zur bauaufsichtlich Zulassung des Fluchtwegsystems: Der Nottaster ist in einem Schwesternzimmer, wo die Clienten (schwerstbehindert) nicht hinkommen und nicht direkt neben der Tür.

    Weiß jemand, ob dies ein Grund zur Antragspflicht (nicht genehmigungsfrei) darstellt. In der Brandenburgischen Landesbauordnung habe och dazu direkt nichts gefunden.

    Erst einmal vielen Dank, falls jemand sich die Mühe macht und allen einen schönes Sonntagabend.
    LG Werdi01
     
  2. #2 Fabian Weber, 07.01.2024
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    Bei einer Abweichung von der Zulassung muss man das mit dem Prüfsachverständigen für Brandschutz abstimmen.

    Das ist schon eine ziemlich große Abweichung.

    Ich hätte da zwei Alternativvorschläge.

    A: Die Türen werden über die BMA freigegeben, das Fluchttürterminal entfällt.

    B: Das Fluchttürterminal kommt da hin, wo es hingehört und bei Betätigung wird im Schwesternzimmer zusätzlich ein Alarm aufgeschaltet.

    Mit der Baugenehmigung hat das alles nichts zu tun.

    Wieso Haftmagneten und nicht ein SVP-Schloss?
     
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  3. #3 werdi01, 07.01.2024
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    Hallo Fabian,

    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe einmal deine Themen/Hinweise kommentiert.

    - Die Anfragen an den damaligen Brandschutzkonzeptersteller und den Prüfer sind parallel bereits versandt worden.
    - Mitarbeiter sollen im Alltag dort mit Schlüssel, Transponder oglw. zwischen den Bereichen wechseln dürfen.
    - Leider ist das nicht alltagtauglich. Clienten würden das zum Sport machen und immer diesen Knopf drücken
    - Unser Brandschutzbeauftragte hat bei der Bauaufsicht diese Änderung angefragt, die daraufhin einen Bauantrag (auf Abweichung) eingereicht haben möchte.
    - Die Fluchtrichtung ist in beide Seiten, da beide Seiten Rettungswege sind. 1. und 2. RW. Die Panikfunktion würde zudem den Clienten leider ein Durchschreiten der Türen ermöglichen. Die Clienten sollten von beiden Bereichen voneiander getrennt bleiben. Außer zur Flucht, Panik, Brand usw.

    LG und Danke
     
  4. #4 Fabian Weber, 07.01.2024
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    Hallo @werdi01 Auch bei der Aufschaltung auf die BMA ist ja die Funktion des Zutritts für das Personal mit Transponder weiterhin gewährleistet.

    Die BMA soll ja nur im Brandfall dann automatisch die Tür freigeben. Das kann man doch in der Brandfallmatrix ganz einfach reinprogrammieren.


    Noch eine Anregung:

    wenn die Tür nicht verriegelt werden muss, dann könnte man auch beidseitig einen Knauf machen und einen Blindzylinder in das Schloss. Die Tür wird dann einfach über einen Fluchttüröffner zugehalten. Über Rückmeldung des FTÖ sowie Magnetkontakten kann man auch den Verschluss überwachen und ggfs. einen Alarm ins Schwesternzimmer legen.

    So würde ich das bauen, ist dann schön clean:

    Also zusammengefasst:

    FTÖ inkl. Rückmeldung (z.B. von Eff Eff)
    normales PZ-Schloss
    Knauf/Knauf
    Blindzylinder oder ohne PZ-Bohrung
    Öffungsüberwachung mit Magnetkontakt
    Freigabe FTÖ im Brandfall durch BMA
    Freigabe FTÖ regulär durch Zuko

    So ähnlich habe ich das in einem Laborgebäude auch umgesetzt.
     
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  5. #5 Fabian Weber, 07.01.2024
    Fabian Weber

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    Was steht denn überhaupt im ursprünglichen BS-Konzept zu diesen Türen?

    Meistens geht doch ein BS-Konzept gar nicht so ins Detail, da werden doch nur die Brandschutzanforderungen der Türen beschrieben.

    In den Plänen zum BS-Konzept finden sich üblicherweise ja auch keine Hinweise zu Zuko, Offenhaltung oder dergleichen.
     
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