Wohnungseigentümer muss Gartenterrasse bei möglicher Einsichtnahme in Nachbarwohnung entfernen

Diskutiere Wohnungseigentümer muss Gartenterrasse bei möglicher Einsichtnahme in Nachbarwohnung entfernen im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Wohnungseigentümer muss Gartenterrasse bei möglicher Einsichtnahme in Nachbarwohnung entfernen Da frag ich mich, wie das in den heute sehr engen...

  1. #1 msfox30, 19.09.2019
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  2. #2 Fred Astair, 19.09.2019
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    Worin siehst Du das Problem?
    Erstens handelt es sich um zwei Parteien derselben WEG und zum anderen bauen seltenst Häuslebauer ihre erhöhte Terrasse vor die Fenster der Nachbarn.
     
  3. #3 Kriminelle, 19.09.2019
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    Es handelt sich hier um Gemeinschaftseigentum, nicht um pers. Eigentum.
     
  4. #4 msfox30, 20.09.2019
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    Macht es einen unterschied, ob Gemeinschaftseigentum oder pers. Eigentum?
    Ich habe aus dem Urteil mitgenommen, dass man von der Terrasse aus in Nachbars Wohnung schauen kann - was nicht geduldet wird. Aber wo ist des heutzutage nicht der Fall.
     
  5. #5 Fred Astair, 20.09.2019
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    Keine Ahnung, wie bei Euch gebaut wird. Bei uns stehen die Häuser nebeneinander und von Terrassen sehe ich zwar schräg die Nachbarhäuser, kann aber nicht in die Zimmer reinschauen.
     
  6. #6 Kriminelle, 20.09.2019
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    Aber sicher!
    Nur mal so: Gemeinschaftseigentum gehört jedem. Jeder muss gefragt werden. Jeder hat seine Stimme. Die Rasenfläche gehört jedem, auch dem, der im Dachgeschoss seine Wohnung hat. Normal ist dieses Rasenfläche Ausgleichsfläche und ist zum weiteren Ausbau (größere Terrasse als Balkon, Hecke um die Terrasse, Sicht- und Windschutz), als die Planung es vorsieht, nicht gedacht. Es wäre eine Duldung der anderen. Wenn man da unangenehm auffällt, hat man gleich verloren.

    Bei Eigentum wird nach Nachbarschaftsrecht, BPlan, etc geregelt.
     
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  7. #7 msfox30, 20.09.2019
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    Ah ok. Habs verstanden. Es ging hier um die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
     
  8. #8 Fred Astair, 20.09.2019
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    ...und um den direkten Einblick in die Klägerwohnung von einem erhöhten Standort. Ist das denn so schwer zu verstehen?
     
  9. #9 msfox30, 20.09.2019
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    Nein, der Zusammenhang.
    Es ging hier um Eigentümergemeinschaft und das Urteil bezieht daher §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG ein. Das hatte ich übersehen.
     
  10. #10 Wilma66, 20.09.2019
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    Vor allem wurde diese Terrasse doch nachträglich errichtet, oder? Also nicht mit engen Neubaugebieten zu vergleichen, wo man ja vorher weiß, was man bekommt.
    Unabhängig von der Einsehbarkeit frage ich mich, wieso überhaupt eine Terrasse auf Gemeinschaftseigentum zulässig sein sollte?
     
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