Worauf bei der Auswahl achten?

Diskutiere Worauf bei der Auswahl achten? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Das kann man so unterschreiben - wobei es in einer gewissen Phase Sinn machen kann, direkt vor Ort zu sein und (kleinere) Entscheidungen direkt in...

  1. Einmal

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    Das kann man so unterschreiben - wobei es in einer gewissen Phase Sinn machen kann, direkt vor Ort zu sein und (kleinere) Entscheidungen direkt in Absprache mit Handwerker zu treffen. Details Fliesenleger, Farbe Versiegelung, Höhe Ablagen, Passepartout/Wandfarben etc. Irgendwann hört auch die detaillierteste Planung auf bzw. bei eher optischen Punkten kann man das vor Ort besser entscheiden.

    Dann gilt natürlich (a) Architekt oder Bauleiter informieren und (b) zur eigenen Entscheidung stehen.
     
  2. #22 Laila75, 11.12.2013
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    Vielen Dank für die vielen Tips!!

    Wir sind permanent auf der Baustelle, weil wir da wohnen (größerer Umbau - kein Neubau) - Anwesenheit lässt sich also nicht vermeiden ;)
    Was die Absprache mit den Handwerkern angeht ist mir schon persönlich wichtig, dass der Archi immer dabei ist. Da ich nicht vom Fach bin, kenne ich die Tragweiten bestimmter Entscheidungen nicht. D.h. wenn der Zimmermann mir mitteilt, dass die Sparren jetzt leider doch 10cm tiefer liegen als geplant. Das alles aber kein Problem sei, weil sie das irgendwie ausgleichen könnten wäre ich sehr sehr skeptisch. Ich kenne aber die rechtlichen (Bauamt usw.) als auch die planerischen (Aufentalsräume noch möglich?) Konsequenzen nicht. Dafür habe ich den Archi und er/sie darf sich das Geld auch verdienen ;) Ich erwarte aber schon als Bauherrin (und Goldesel, der das alles bezahlt) in die Entscheidungen mit einbezogen zu werden.

    Mit euren Hinweisen fühle ich mich jetzt zumindest deutlich sicherer. Großes Dankeschön in die Runde!
    Auf zur zweiten (und hoffentlich erfolgreicheren) Architektensuche...
     
  3. #23 Bauliesl, 11.12.2013
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    Das ist für mich zwar immer noch nicht der richtige Weg, aber sei´s drum...
    Ich (als Architekt) spreche mit Handwerkern und erarbeite dann eine Entscheidungsvorlage für den Bauherrn, auf deren Grundlage der Bauherr eine Entscheidung trifft, die er MIR mitteilt. Ich wiederum teile diese Entscheidung, Änderung etc. dem Handwerker mit. Ich - und sonst niemand.
    Anders arbeite ich nicht - das sind meine Spielregeln. Nur so kann ich gewährleisten (und das muss ich ja auch im rechtlichen Sinn), dass ich meine Arbeit machen kann. Und diese Arbeit sollte der Bauherr mich (zuallererst auch in seine Sinn) störungsfrei machen lassen, schließlich bezahlt er ein ordentliches Honorar dafür.

    Eine "Einscheidungsvorlage" bedeutet, dass ich ihm entweder vor Ort auf der Baustelle die Thematik aufzeige oder anhand von Plänen, Fotos wasauchimmer.... So kann er eine Entscheidung treffen - in Absprache mit mir und nicht mit dem Handwerker. Wie soll ich als Architekt denn sonst immer auf dem aktuellen Stand sein? (auch vermeintliche Kleinigkeiten können Konsequenzen haben, die Du als Laie gar nicht absehen kannst.... Und den Handwerker interessiert´s unter Umständen nicht, weil´s ja "nur" ein Folgegewerk betrifft")

    Es grüßt der
    Architektendrachen und Schrecken aller Bauherren ;-)
     
  4. #24 Thomas B, 11.12.2013
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    Jepp Liesl, so isses.

    "Meine" Bauherren/ -innen haben auf der Baustelle auch nicht anzugeben! Obgleich es deren Baustelle ist. Die können mich fragen, wir diskutieren,....aber Angeban an die handwerker mache ich. Und sonst Nobody. Man stelle sich vor: BH gibt irgendwas Falsches an oder nickt etwas ab und nachher gibt es Ärger...dann haftet nachher der A. für den Mist, den der BH evtl. in gutem Glauben, aber eben falsch an- o. freigegeben hat. Geht gar nicht. Nie nicht....
     
  5. #25 Bauliesl, 11.12.2013
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    Na dann, Thomas, sind wir schon zu zweit im Club der Drachen ;-)
     
  6. #26 Gast036816, 11.12.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hausrecht auf der baustelle hat der bauleiter oder die bauleiterin.

    änderungen oder entscheidungen, die kosten veruraschen oder in die gestaltung eingreifen selbstverständlich immer zusammen mit dem bauherrn, aber solche anweisungen vom bauherrn direkt an den handwerker ohne bauleiter kann schwierige haftungsprobleme zur folge haben.
     
  7. #27 Skeptiker, 11.12.2013
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    Genau so und nicht anders, auch bei mir.

    Ich habe mir inzwischen übrigens abgewöhnt, Entscheidungen vor Ort sofort verbindlich mitzuteilen. Ich mache das nur noch "vorläufig" direkt am Objekt, verbindlich wird's dann immer erst durch schriftliche Bestätigung / geänderter Planausgabe, denn irgendwas übersieht man meist vor Ort - ich jedenfalls.
     
  8. #28 Skeptiker, 11.12.2013
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    Ja, idealerweise schon, aber dafür muss der "Bauherr" im öffentlich rechtlichen Sinne auch einer sein und dem Bauleiter dann das Hausrecht auch formal übertragen.

    Ich habe da für den Notfall immer die vom Bauherrn unterschriebene Vollmacht einschließlich dessen weitergehender Legitimation (Kopie Personalausweis, Hamdelsregisterauszug ...) in der Tasche - und die schriftliche Benennung zum Bauleiter nach LBO, um mich auch Dritten gegenüber ausreichend legitimieren zu können.

    Die habe ich ehrlich gesagt noch nie wirklich zeigen müssen, aber einmal wollten Feuerwehr und Polizei bei einem Baustellenbrand schon sehr genau wissen, wer ich sei und weshalb (oder so ähnlich) ...
     
  9. #29 ralf9000, 11.12.2013
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    Richtig, aber der Bauherr sollte im Gegenzug sich schriftlich das Recht zusichern zu lassen, die Baustelle jederzeit - und auch mit einem Sachverständigen seiner Wahl - betreten zu dürfen. Ansonsten - da der Bauherr - ja der Zahlende ist, könnte BGB §309 Abs. 2 die Hausrechtsvereinbarung wirkungslos werden lassen.
     
  10. #30 Bauliesl, 11.12.2013
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    Ja aber der Bauherr darf doch sein Grundstück immer betreten....?! Außer, der Bauherr ist nicht Bauherr, weil´s der Bauträger ist.
    Aber ein ganz normaler Bauherr, der sein eigenes Grundstück bebaut, darf es doch betreten, wann er will.
    Mir geht´s doch nicht darum, den Bauherrn fernzuhalten - es geht doch allein darum, dass er Dinge, die den Bau betreffen, mit dem Architekten und nicht mit den Handwerkern bespricht.
    Ich glaub, Du bringst hier was durcheinander, ralf9000.....
     
  11. #31 Skeptiker, 11.12.2013
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    Der Bauherr als Grundeigentümer braucht sich von seinem Bauleiter keine Erlaubnis zum Betreten seines Eigentums geben zu lassen, dies ist selbstverständlich. Dies gilt natürlich nicht für Bauträgermodelle, denn bei diesen ist der BT Grundeigentümer + Bauherr, nicht der Erwerber. Der Erwerber sollte sich deshalb immer ein (idealerweise unabdingbares) Betretungsrecht für sich, seine Familie und für ihn tätige Sachverständige zusichern lassen.

    Zur Vermeidung von Mißverständnissen steht in meiner Bauleiter-Vollmacht, daß ich das Hausrecht (nur) in Abwesenheit des BH gegenüber Dritten ausüben darf, woraus sich schlüssig ergibt, dass ich dieses zeitweise Hausrecht nie gegen ihn verwenden kann.
     
  12. Baumal

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  13. #33 ralf9000, 11.12.2013
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    Wenn man das Hausrecht abgetreten hat, hat man das Hausrecht vollständig abgetreten. Ein halbes Abtreten gibt es nicht. Da ich genau in dieser Lage war und mein Bauleiter mir dies als Bauherr verboten hat, war der Gang zum Rechtsanwalt nötig und es wurde der Vertrag mit Hinweis auf diesem Passus aufgelöst.

    Ich wusste damals bei Unterzeichnung nicht, das dies in der von mir skizzierten Version gemacht werden muss. Es war kein Bauträgervertrag oder Generalübernehmervertrag sondern ein Bau in Einzelvergabe. Entzürnt hat sich das Ganze daran, dass ich Rechnungen zwar zahlen sollte, der Bauleiter die Rechnung inhaltlich geprüft hat, mir aber das Recht verwehrt hat, mir selber ein Bild machen zu dürfen. Trotz eigenen Grundstücks!
     
  14. Baumal

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    wer bitteschön läßt sich den zutriit zu seinem grundstück
    verbieten?
     
  15. #35 Baufuchs, 11.12.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Baumal
    Unterlass bitte diese verbalen Ausfälle gegen Ralf9000. (#32)

    Beim nächsten Mal ist Pause angesagt.
     
  16. Baumal

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    dann soll er dies aber auch mal näher erläutern!
     
  17. #37 ralf9000, 11.12.2013
    ralf9000

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    Wenn man einen Rohbau mit eingebauten Fenstern und eingebauter Tür hat, wo man den Schlüssel nicht besitzt und er einem mit Hinweis auf die Ausübung des abgetretenen Hausrechts nicht ausgehändigt wird. Und dann soll man Rechnungen in 5-stelliger Höhe zahlen, wo man die Leistung noch nicht mal selber zu sehen bekommt.

    Ein Aufbrechen einer neuen Wohnungstür war damals keine Lösung, nur der Gang zum Rechtsanwalt, der mittels Verweis auf §309 BGB die Abtretung des Hausrechts für ungültig erklären lies, der Schlüssel musste übergeben werden.
     
  18. Baumal

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    @ralf9000, ich möchte dich nicht dumm von der seite anmachen.
    aber was für einen vertrag, und mit wem, hast du damals unterschrieben?
     
  19. #39 Skeptiker, 11.12.2013
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    Sorry, aber das ist an sich zwar richtig, in diesem Zusammenhang liest sich das aber als ziemlicher Quatsch, denn:

    1. Von einer "Abtretung des Hausrechts" schreibst Du, ich schrieb von einer "Vollmacht zur Ausübung des Hausrechts gegenüber Dritten bei Abwesenheit des Grundeigentümers", das ist etwas völlig anderes und das ist auch genau so gemeint.

    2. Eine ausschließliche Weisungsbefugnis gegenüber Dritten brachte Bauliesl ins Spiel. Auch das ist etwas anderes, aber aus den genannten Gründen sehr sinnvoll, solange die Objektüberwachtung durch Bauleiter für den Bauherrn ausgeübt wird. Diese bedeutet aber bspw. keine Vollmacht zur Erteilung von Auftragserweiterungen, welche bei mir in den allermeisten Fällen nach meiner Vorlage nur direkt vom Bauherrn gegenüber dem Auftragnehmner erfolgen können.

    Vereinfacht und laienhaft gesprochen: Bauherr und Auftragnehmer sind Vertragspartner, bestimmte Aufgaben (hier: technische Weisungsbefugnis) überträgt der Bauherr begrenzt dem Architekten.
     
  20. #40 ralf9000, 11.12.2013
    ralf9000

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    Ja, diese Formulierung kann richtig sein, ich bezog mich nur bei meinem Statement auf eine andere Formulierung, die von Dir nur kommentiert wurde mit

    Die von Dir kommentierte Formulierung war das folgende Statement

    Und diese Statement befand sich genau so (nicht unbedingt wortwörtlich) in unserem (ersten) Bauleitervertrag, den wir einfach so in damaliger Unwissenheit unterschrieben haben. Und von unserem Rechtsanwalt erfuhren wir dann, das dies sehr oft so in Verträgen steht und wie es rechtlich richtig gemacht werden muss.
     
Thema:

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