Zählt ein Treppe mit zur Terrassefläche?

Diskutiere Zählt ein Treppe mit zur Terrassefläche? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Moin, In SH sind Terrassen verfahrensfrei, jedoch wird zumindest in der Durchführungsverordnung darauf hingewiesen, das Terrassen in größeren...

  1. #1 Donpepe, 16.06.2023
    Donpepe

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    Moin,

    In SH sind Terrassen verfahrensfrei, jedoch wird zumindest in der Durchführungsverordnung darauf hingewiesen, das Terrassen in größeren Abmessungen, als die unter §61 Abs 1 Nummer 1 genannten Abmessungen für Gebäude als nicht verfahrensfrei gelten, da diese dann bau- und planungsrechlich relevant sind. Nun ist die Durchführungsverordnung aber kein Gesetz und kann auch Fehler beinhalten...

    Zitat (VollzBekLBO):

    "Verfahrensfreie unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen
    i. S. dieser Vorschrift sind solche, denen die bauordnungsrechtliche und baupla-
    nungsrechtliche Relevanz fehlt (OVG Greifswald, Beschluss vom 16. März 2000 –
    3 M 13/ 00 –, juris). Die beispielhaft aufgeführten Bauvorhaben sind nicht generell
    verfahrensfrei, sondern nur dann, wenn sie zugleich unbedeutend im genannten
    Sinne sind. Diese Voraussetzungen sind bei Anlagen, welche die Maße vergleichba-
    rer, nach § 61 Absatz 1 verfahrensfreier Vorhaben überschreiten, regelmäßig nicht
    erfüllt."


    Wenn ich jetzt mal die Überdachung von Terrassen nehme, dann wären 30m² das max. für die Verfahrensfreiheit.

    Da ich nicht unbedingt eine Baugenehmigung für eine Terasse beantragen möchte, da dann alle im Zusammenhang stehenden verfahrensfreien Vorhaben mit in die Baugenehigung müssen, die Frage:

    Zählt eine Treppe (ca 7m² Fläche) mit zur Terrassenflächen oder nicht?

    Hat hier jemand Erfahrung?
     
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