Zaun - Einfriedigungen - Bebauungsplan

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  1. abBau

    abBau

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    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben letztes Jahr ein Haus gebaut und wohnen schon eine Weile mit unseren Kindern, hier drinnen.
    Wir sind gerade dabei den Zaun zur Straßenseite zu planen, haben aber ein kleines Dilemma (mehr ich als meine Frau).

    (Sorry, aber der Text wurde nun doch viel länger, als ich geplant habe. Ich hoffe aber, alles schon im vor hinein wesentlich beschrieben zu haben.)

    Als wir das Grundstück vor ein paar Jahren kauften, haben wir selbstverständlich einen Bebauungsplan erhalten und diesen vorher studiert. So weit war dieser auch gut (ich habe auf der Suche nach einen Grundstück einige Bebauungspläne gesehen, die echt „nervige“ Regeln beschrieben). Deswegen ist die Frage, die ich gleich beschreiben werde, nicht darauf zurückzuführen, dass wir das nicht wussten, sondern dass es kein No-Go war und wir das „Problem“ nach hinten geschoben haben. Nun möchte ich mein Dilemma gerne lösen .

    Unser Grundstück ist so geschnitten, dass der Gartenbereich neben dem Haus verläuft. Hintern Haus haben wir auch noch einen kleinen Streifen Wiese.

    Nun ist mein Dilemma, dass ich mich gerne vor Blicken von Straßenseite aus in meinen Garten schützen möchte. Wir reden hier von ca. 28m. Laut Bebauungsplan gibt es folgende „Textfestsetzung“:
    „Einfriedigungen sind vor der straßenseitigen Baugrenze und deren geradlinigen
    Verlängerung zur seitlichen Grundstücksgrenze (Vorgarten) nur als Gitter-, Holzzäune
    oder Hecken bis zu 1,00 m Höhe über der angrenzenden Verkehrsfläche, und bei hiervon
    ansteigendem Gelände bis 1,00 m Höhe über diesem zulässig.“.

    Wenn ich den Text richtig deute, darf ich auf die Grenze einen Zaun in der sagenumwobenen Höhe von 1,00 m setzen. Das Problem ist, dass die meisten Personen, die bei uns entlanglaufen größer als 1,00m sind.

    Mir wäre ein Zaun mit Sichtschutz in Höhe von 1,80m/2,00m lieber. Soweit ich es weiß, könnte ich einfach 3m von der Grenze nach hinten gehen und dann einen solchen Zaun errichten. Mir sind die 84m2 aber schon was Wert. Eine andere Möglichkeit ist wohl (hier bin ich nicht sicher), dass ich nur um so viel den Zaun zurücksetzen muss, um wie viel ich diesen höher bauen möchte. D.h. bei erlaubten 1m und gewünschten 2m, müsste ich „nur“ 1m hinter die Grenze gehen. Das wären dann nur 38m2. Leider befinden sich 2 Bäume in der Nähe der Grenze (waren schon vorher da) und ich würde den Zaun gerne vor die Bäume setzen und die Bäume gerne behalten. Auch würde der Kontrollschacht, vor den Zaun rutschen, was ich mir auch nicht so recht ist.

    Das war erst einmal die Beschreibung, was ich gerne hätte.

    Wir haben unser Haus in einer Gegend gebaut, wo schon einige weitere Häuser stehen. Die meisten Nachbarn (direkt angrenzende eingeschlossen) haben Hecken, die auch so um die 2m hochgewachsen sind. Die Nachbarn wissen auch, von der 1m „Regel“, aber ignorieren diese. Wenn ich nun Lust habe, kann ich natürlich einen 1m Zaun bauen und dahinter Hecken wachsen lassen. Eine Hecke hat den Vorteil, dass bei einer Beanstandung durch die Gemeinde, diese einfach gekürzt werden kann. Einen Zaun (Doppelstabmattenzaun) würde ich ungern um 1m kürzen müssen. Das ein Zaun in der Nachbarschaft gekürzt werden muss, ist hier leider auch schon vorgekommen. Die Lage war zwar was „heftiger“, weil der Nachbar sein Grundstück um weit über 1m (sicher fast 2m) aufgeschüttet hat und dann darauf noch einen über 1m hohen Zaun errichtet hat, aber es ist eben vorgekommen.
    Andere Nachbarn haben aber auch ihr Grundstück weit aufgeschüttet und darauf eine 2m hohe Hecke wachsen lassen. Bisher ohne Probleme.

    Wir sind hier eher ländlich unterwegs.

    Soweit die gesamte Geschichte.

    Mir ist bewusst, dass ein einfacher Zaun plus Hecke, die einfachste Lösung darstellt. Ich bin anders als meine Frau kein so großer Freund von Hecken und hätte auch gerne einen direkten Sichtschutz. Wenn ich nun diese Lösung umsetze und vielleicht in einem Jahr einen ähnlichen Fall lese, mit einer anderen und für mich besseren Lösung, dann werde ich mich sehr sicher ärgern.

    Meine Fragen:
    1. Ein Zaun mit einer Höhe von 1m stellt für mich zu mindestens keinen Schutz meiner Privatsphäre dar. Gibt es ein Recht auf Privatsphäre (Im Internet lese ich zwar, dass es ein Grundrecht ist, aber ich will hier nicht mit Grundrechten kommen, ist wahrscheinlich auch anders gemeint), oder muss ich mir aufgrund dieser Regel gefallen lassen, dass mir einfach jeder in den Garten gucken kann?
    2. Der Nachbar, der seinen Zaun kürzen musste, hat diesen höher gebaut, weil er seinen damaligen Hund daran hindern wollte, über den Zaun zu kommen. Den Hund bzw. die Personen vor den Zaun zu schützen, war aber scheinbar kein ausreichender Grund. Ich hätte auch gerne einen Hund, aber müsste diesen anhand dessen aussuchen, dass er im Stand nicht mit dem Kopf über den Zaun kommt. Ist wahrschlich richtig so?
    3. Ein Kollege aus der Arbeit plant im Moment, ein Carport zu bauen. Hierfür wird er eine Art verkürzten und vereinfachten Bauantragt stellen. Kann ich für den Zaun auch einen Bauantrag stellen?
    4. Ein kleines Beispiel unseres Hauses. An unserem Haus hängt direkt als Nebengebäude eine Doppelgarage. Diese ist laut Bebauungsplan so nicht möglich, da Nebengebäude mit Flachdach, nur eine maximale Größe (von außen gemessen) von 35m2 haben dürfen. Unser Architekt hat daraufhin die Gemeinde angerufen und nach einem Gespräch, aus dem Dach eine Dachterrasse definiert. Eine direkte Größenbeschränkung für eine Dachterrasse gibt es nicht und zack wurde der Bauantrag (mit grünen Punkt) genehmigt. Mir ist auch hier bewusst, dass ich mich an die Gemeinde wenden könnte, aber ich möchte keine Pferde schau machen und dies eher als letzten Verzweiflungsakt machen. Meine Frage ist nun, wenn ich einen Bauantrag für einen Zaun stelle, kann ich einfach umdefinieren, dass es sich nicht um einen Zaun, sondern um z.B. eine Sehenswürdigkeit mit der Charakteristik eines Zaun handelt (gerne auch mit besserer Beschreibung)?
    5. Sollte ich den Zaun einfach bauen und mich bei Beanstandung darauf berufen, dass jegliche Umfriedung hier in unserer Gegend ca. 2m hoch ist?

    Ich hoffe ich habe alles wesentlich genannt, auch wenn es wie Anfangs beschrieben, leider einfach sehr langer Text geworden ist.


    Vielen Dank
     
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