ZMG Z2 in Wasserschutzgebiet

Diskutiere ZMG Z2 in Wasserschutzgebiet im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, bei uns wurde beim Neubau in Hamburg ZMG verbaut der Güte Z2. Erst später ist dem Bauleiter klar geworden, dass wir uns in einem...

  1. Norden

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    Hallo zusammen,

    bei uns wurde beim Neubau in Hamburg ZMG verbaut der Güte Z2.
    Erst später ist dem Bauleiter klar geworden, dass wir uns in einem Wasserschutzgebiet befinden.

    Wer hat hier erstmal die Bring/Hol-Schuld? Hätte der Bauherr dem Bauleiter das mitteilen müssen oder hätte sich der Bauleiter vorher über sowas informieren müssen?

    Zusätzlich hat der Bauleiter Meldeauflagen vergessen an die Baubehörde zu schicken.
    Als er dies nachholte, meldete er auch den aktuellen Baustand und erwähnte, dass Mineralgemisch verwendet wurde, aber nicht welcher Güteklasse.
    Das Bauamt hat ihr ok gegeben, dass so weiter fortgefahren werden kann.

    Nun haben wir aber Sorge, weil überall im Netz steht, dass Z2 nicht im Wasserschutzgebiet verbaut werden soll.
    Was für Optionen haben wir? Wer trägt die Kosten für etwaige Korrekturen?

    Gibt es Zwischenlösungen? z.B. dass der Bereich der sowieso unter dem Haus liegt, einfach zugebaut wird, weil da später ja eh kein Wasser durchsickern kann.
    Dann müssten wir nur die Freiflächen nochmal korrigieren.

    Was passiert, wenn wir nicht korrigieren? Der Bauleiter wird sich ja auf die Baubehörde berufen, dass alles ok sei und dass wir weiter verfahren sollten.
     
  2. #2 VollNormal, 10.06.2022
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    Der Bauherr muss grundsätzlich über Besonderheiten informieren, die Lage der Baustelle in einem Wasserschutzgebiet ist auf jeden Fall eine Besonderheit.

    Dessen ungeachtet hätte nach meiner Einschätzung da überhaupt kein Z2-Material eingebaut werden dürfen. Der Einbau ist nur zulässig mit entsprechenden technischen Maßnahmen, die einen Austrag der Schadstoffe in die Umgebung verhindern.
     
  3. Norden

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    Ok, aber der Bauherr kann nicht wissen, dass sowas in irgendeiner Art relevant ist. Er ist in den meisten Fällen ja totaler Laie?
    d.h. du siehst die Schuld nicht beim Bauleiter? Der Bauherr würde also die Kosten übernehmen müssen für die Korrektur?

    Meinst du unabhängig vom Wasserschutzgebiet? Wer trägt hier denn dann die Schuld?
     
  4. #4 VollNormal, 10.06.2022
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    Deswegen engagiert er einen Fachmann, der ihn in solchen Dingen unterstützt.

    Bei besonderen Anforderungen an das Verfüllmaterial sind diese in der Ausschreibung auch zu benennen. Wobei die offensichtlichen gesetzlichen Anforderungen aus meiner Sicht auch ohne besondere Erwähnung vom Auftragnehmer berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört auch, dass der AN wissen muss, dass Z2 nicht offen eingebaut werden darf.
     
  5. Norden

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    Genau, aber ist der Fachmann nicht in dem Fall der Bauleiter?

    Das hab ich bisher noch nirgendwo gelesen. Also Z2 darf generell nie offen eingebaut werden?
    Bedeutet es dann auch, dass das Haus über den Z2-Mineralgemisch ruhig gebaut werden kann, aber drum herum das Material
    nur entfernt werden sollte?
    Wie sieht es aus bei den Bereichen wo später Rasenfugenpflaster verlegt werden müssen?
     
  6. #6 VollNormal, 10.06.2022
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    Hast du den engagiert um deine Interessen zu vertreten? Dann kuck in euren Vertrag, was zu seinen Aufgaben gehört.
    Oder ist der für den AN tätig? Dann kannst du nicht erwarten, dass der deine Arbeit macht.

    Dann empfehle ich dringend die Lektüre der Schriften der LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall). Besser sich beim Original informieren, als auf irgendwelche Foren-Postings (inkl. meinem) zu vertrauen.
     
  7. #7 Fabian Weber, 10.06.2022
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    Wäre mir auch komplett neu, dass man Z2 einfach irgendwo einbauen darf. Daher sehe ich hier schon den Hauptfehler bei der ausführenden Firma.
     
    Mok gefällt das.
  8. Mok

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    Sehe ich auch so.

    Z 2 hat auch außerhalb von Wasserschutzgebieten in der Regel nichts verloren. In der Regel deshalb, weil je nach Baumaßnahme individuell mit Umweltamt/Wasserbehörde abgestimmt werden kann. Zum Beispiel bei Geländemodellierungen über ohnehin belastetem Boden, unter Versiegelung und bei Ausschluss einer Grundwassergefährdung. Aber das muss vorher geklärt sein und das muss die Fachfirma auch wissen. Der Einbau von RC-Material, egal ob Z 2 oder nicht, ist in der Regel auch erlaubnispflichtig. Kleinere Mengen sind davon meist ausgenommen, das regeln die Kreise für sich. Wo baust du und wie viel wurde eingebaut?

    RC-Material im Wasserschutzgebiet ist nicht pauschal nicht genehmigungsfähig, aber bei Zuordnungsklasse Z 2 halte ich das für äußerst unwahrscheinlich bzw. nur bei hohem technischen Aufwand für möglich.
     
  9. #9 simon84, 10.06.2022
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    Füße still halten?
     
  10. #10 VollNormal, 10.06.2022
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    Kommt drauf an, was die Behörde für Auflagen gemacht hat. Wenn die irgendwann mal Nachweise fordern und dann kommt raus, dass wissentlich gegen die Auflagen verstoßen wurde, wird es erst richtig doof.

    Falls bis jetzt noch nicht mit dem eigentlichen Hausbau begonnen wurde, lässt sich das ja noch heilen. Z2 raus, dafür Z0 rein. (Vorher prüfen, ob RC erlaubt ist.) Und die Kosten dafür würde ich dem ausführenden Unternehmen überlassen, das hätte Z2 von vornherein gar nicht einbauen dürfen. Eventuell würde ich für den Bereich unter der Bodenplatte die Mehrkosten zu Z1 übernehmen, wenn mir der Unternehmer nachweist, dass er in Unkenntnis der Zusatzanforderung "Wasserschutzgebiet" entsprechend kalkuliert hat.
     
    Fabian Weber und simon84 gefällt das.
  11. #11 Norden, 29.06.2022
    Zuletzt bearbeitet: 29.06.2022
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    Also wir haben den Bauleiter engagiert, damit er uns vertritt und für einen reibungslosen Ablauf zwischen der verschiedenen Gewerken sorgt.
    Von daher sehe ich das schon als Aufgabe des Bauleiters an. Sowas muss er wissen und uns sagen.

    Es gibt ansonsten keine weiteren Auflagen der Behörde. Man könnte sich natürlich jetzt darauf berufen, dass die Baubehörde uns grünes Licht gegeben hat.
    Aber so richtig find ich das nicht, da es nicht ihr Aufgabengebiet ist. Theoretisch könnten wir die Füße still halten und ich vermute mal, dass
    es nicht herauskommen wird. Wie schlimm ist sowas aber denn für das Grundwasser?

    Es wurde quasi das gesamte Grundstück damit belegt. 30-50cm tief, weil dort vorher nochmal schwere Maschinen auf das Grundstück mussten.
    Hatte es ganz vergessen zu erwähnen.... Also aus der Sicht könnte man natürlich wieder sagen, dass klar war, dass das Zeugs wieder raus musste.
    Wurde mir aber weder vom Bauleiter noch vom Erdbauer gesagt.
    Da wär ich auch bereit die Mehrarbeit zu bezahlen, aber
    ansonsten wurden ebenfalls für die Stellplätze und die Einfahrt das RC Material verwendet. Hier seh ich die Schuld dann schon beim Bauleiter/Erdbauer, da das auf keinen Fall hätte eingebaut werden dürfen.


    EDIT: Und was könnte man denn stattdessen nehmen was Z0 ist? Hab da auf die Schnelle nichts gefunden.
     
  12. Norden

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    Ich hab jetzt mal bisschen gesucht was man stattdessen nehmen könnte für eine Einfahrt + Stellplätze.
    Frostschutz und Kies-Sand-Gemisch aus Naturstein hab ich bisher gefunden. Aber scheinbar muss man einfach bei jedem Produkt drauf achten woraus der gebrochen ist und die entsprechenden Schadstoffe enthält?

    Komme hier aktuell nicht so wirklich weiter. Was aber sofort auffällt ist der Preis. Mindestens 5x teurer manchmal sogar auch 10-fach.
    Wie hoch sollte so eine Tragschicht bei einer Zufahrt/Stellplatz denn sein?
     
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