"Zu verschenken" mit eigenem Ausbau / Abbau. Wie sieht das rechtlich aus?

Diskutiere "Zu verschenken" mit eigenem Ausbau / Abbau. Wie sieht das rechtlich aus? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo liebe Forengemeinde, ich stecke mitten in meinem Sanierungsprojekt und habe schon einige Male bei eBay Kleinanzeigen gewissen Dinge "zu...

  1. #1 Thrasher1103, 12.01.2020
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    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich stecke mitten in meinem Sanierungsprojekt und habe schon einige Male bei eBay Kleinanzeigen gewissen Dinge "zu verschenken" angeboten. Glasscheiben, Türen, Stürze, etc. wurden dann abgeholt. Der Beschenkte hat sich gefreut und ich war froh, dass die Sachen weg waren.
    Wie verhält es sich jedoch, wenn dabei etwas passiert? Beispielsweise hat der örtliche Schrotthändler bei mir angehalten und ich habe ihm die Heizkörper geschenkt, wenn er sie selber ausbaut. Ich spare mir Zeit, er hat gratis Heizkörper. Was wäre, wenn ihm dabei einer der Heizkörper auf den Fuß fällt und er behindert wird? Hafte ich bzw. mein Bau dann oder er? Bzw. kann ich ein Schriftstück aufsetzen, was mir der ausbauende unterschreiben muss, um aus der Haftung heraus zu kommen?

    Die oben genannten Beispiele sind ja relativ Risikolos. Jetzt habe ich jedoch noch zwei "Verschenkungsvorhaben", die etwas größer sind. Zum einen muss die alte Klinkerfassade ab - den Klinker brauche ich nicht mehr. Meine Idee ist es also nun, diesen Klinker zu verschenken - er muss lediglich selbst abgebaut werden. Dabei kann natürlich einiges passieren.
    Dasselbe betrifft einen Lastenaufzug (BJ 1978). Der Schrotthändler hätte sicherlich Interesse daran, diesen kostenlos abzubauen.

    Danke im Voraus

    Markus
     
  2. SvenvH

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    Ich würde das immer selber abbauen und dann zum abholen anbieten. Vor allem glaube ich nicht, dass dir jemand kostenlos die Klinkerfassade abreißt nur weil er Bauschutt benötigt. Aber ich denke, dass du dafür haftest wenn auf deinem Grundstück etwas passiert.
    Ich hab für den Umbau meines Anbaus eine Baugenehmigung beantragen müssen. Da musste ich für die Versicherung über die BG auch die Namen der am Umbau beteiligten angeben.
     
  3. #3 Thrasher1103, 12.01.2020
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    Ob es jemand macht, sei mal dahin gestellt, es gibt auch Leute die holen Pflaster ab, wenn sie es selber aufnehmen müssen.

    Die Frage die sich mir halt stellt ist, ich hafte ja auch nicht, wenn ein Dachdecker vom Dach fällt, weil er unvorsichtig gearbeitet oder nicht die richtigen Schutzmaßnahmen vorgenommen hat. Das ist dann ja vertraglich geregelt. Deswegen müsste es doch auch für den o.g. Fall eine Möglichkeit geben, da raus zu kommen.

    Bevor ich das nicht weiß will ich es halt auch nicht anbieten :-)
     
  4. SvenvH

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    Ich denke es gibt einen Unterschied zwischen eingetragenen Handwerksunternehmern und Leuten die unentgeltlich bei der Arbeit helfen.
    Im Prinzip bist du für die Sichheit der Helfer verantwortlich. Wenn du mit dem Schrotthändler eine schriftliche Vereinbarung triffst, ist das ja einer Auftragsvergabe für ein Handwerklich Zertifiziertes Unternehmen gleichgestellt. Somit wären die dann über ihr eigenes Unternehmen versichert. Da wäre dann aber erstmal zu klären ob ein Schrotthändler die Befugnis dazu hat bei dir irgendwelche Heizkörper auszubauen. Wenn ich irgendwo als Flieseleger einen Fussboden kleben soll, hab ich mit dem Pinsel auf der Leiter nichts zu suchen. Wenn die den Schrott bei dir lediglich abholen dann tun die das wofür die als Unternehmen stehen und sind dann versichert.
     
  5. SvenvH

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    Mit der Klinkerfassade ist das genauso. Dazu müsstest du dann einen Offiziellen Autrag an ein eingetragenes Unternehmen übergeben. Wenn das Jemand aus der Nachbarschaft macht der dazu nicht die nötige Ausbildung im Umgang mit den Sicherheitsvorschriften hat, bist du selber für die Sichheit verantwortlich. Korrigiert mich wenn ich falsch liege aber so in etwa sieht aus.
     
  6. #6 Thrasher1103, 12.01.2020
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    Danke, das hilft mir schon sehr weiter :-)
     
  7. #7 WerniMB, 13.01.2020
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    Vorsicht bei solcher Konstellation!
    Auch bei einem Tauschgeschäft ist die Leistung des Unternehmers (Rückbau, Abbruch) umsatzsteuerpflichtig.
     
  8. BaUT

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    Wie berechnet sich denn die Höhe der Umsatzsteuer für einen verschenkten Heizkörper, von dessen Schrottwert noch der Ausbauaufwand abzuziehen wäre?
     
  9. #9 WerniMB, 13.01.2020
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    Gar nicht, weil der Ansatz in diesem Zusammenhang falsch ist.
    Im Idealfall hat bei einem Tauschgeschäft wie vom TE beschrieben der alte Heizkörper den selben oder annähernden Wert wie der Aufwand für Ausbau usw.
    Wenn sich zwei Privatpersonen auf diese Weise austauschen, besteht natürlich keine Steuerpflicht.
    ABER, Leistungen (=Umsätze) von Unternehmern sind im allgemein umsatzsteuerplichtig.
    Bei Tauschgeschäften zwischen Unternehmen sollten / müssen die jeweiligen Umsätze, auch wenn bei Tausch naturgemäß kein Geld fließt, per Rechnung belegt werden. Am Ende bleibt es aber auch da bei einem Nullsummenspiel, da die Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug ausgeglichen wird.
    Diese Möglichkeit (Vorsteuer) hat man als Privatperson jedoch nicht und da entsteht das Problem, auf das ich hinweisen wollte.
     
  10. BaUT

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    Also Lärm um nix.
    Realistisch gesehen wird keiner in einem solchen Fall Umsatzsteuer ansetzen.
     
  11. #11 WerniMB, 13.01.2020
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    Da hast du wahrscheinlich Recht. Faktisch ist es aber Schwarzarbeit.
     
  12. BaUT

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    Das gilt dann wohl für die meisten Gartenzaungeschäfte "kostenloser" Schrottabholung...
    denn auch für den Abtransport "könnte/müsste" ja Umsatzsteuer berechnet werden.

    Aber vielleicht sind diese Kleinunternehmer ja auch umsatzsteuerbefreit
     
  13. #13 WerniMB, 13.01.2020
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    k.A.
    Bin mir nicht mal sicher, ob die Schrottsammler, die hier so vorbei kommen, überhaupt ein Gewerbe haben.
     
  14. SvenvH

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    Bevor das Thema hier weiter vertieft wird sollte vielleicht erst mal jemand gefunden werden der so blöd ist und sich darauf einlässt. Die Arbeitszeit übersteigt den tatsächlichen Schrottwert eines Heizkörpers um ein vielfaches. Vor allem der Schutt von der Fassade ist nach dem Abbruch völlig wertlos. Der tatsächlich wert entsteht erst nach dem recyceln. Sortieren, mahlen, sieben, mischen.
     
  15. #15 simon84, 13.01.2020
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  16. #16 Manufact, 13.01.2020
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  17. #17 simon84, 13.01.2020
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    Fuchsschwanz gibt weniger dreck.. habe ich selbst rausgefunden ;)
    Leer sollten sie aber schon sein !
     
  18. SvenvH

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    Oder ausbauen, vor die Tür schmeißen, Schrotthändler anrufen und abholen lassen. Abholen werden die die Heizkörper auf jeden Fall aber auch noch ausbauen mag ich ernsthaft zu bezweifeln. Es sei denn da sind noch etliche Meter Kupferrohr abzugreifen. Vor allem würde ich mir da als Schrotthändler die Frage stellen, wenn der sich auf diese Weise absichert, wie ist das dann wenn ich einen Schaden verursache. Zb. wenn ich irgendwo ne Delle in die Tür hau. Da hätte ich viel zu große Angst dafür noch angekreidet zu werden.
     
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  19. #19 simon84, 13.01.2020
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    Ne Tonne Heizkörper kriegst halt dann nen hunderter oder so. Muss jeder selber wissen. Ich hab sie bei uns zum Schrott gebracht
     
  20. SvenvH

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    Wir lassen uns hier übrigens auch gerne eines besseren belehren. Wär also schön wenn du uns über dein geplantes Vorhaben hinterher Feedback gibst.
     
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