Zuständigkeit und Kosten Abwasseranschluss

Diskutiere Zuständigkeit und Kosten Abwasseranschluss im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein baufälliges Bestandsgebäude (BJ vor 1900) abgerissen und sind am neu bauen. In der Baugenehmigung bzw. der Anlage zum Wasser...

  1. Fra

    Fra

    Dabei seit:
    18.07.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    wir haben ein baufälliges Bestandsgebäude (BJ vor 1900) abgerissen und sind am neu bauen. In der Baugenehmigung bzw. der Anlage zum Wasser steht, dass wir an die alten Leitungen anschließen müssen.
    Nun hat sich jedoch herausgestellt, dass das alte Haus mit einem DN100 Abwasserrohr angeschlossen war, was die Stadt nun nicht mehr zulässt. Statt dessen soll von uns ein neuer DN150 Anschluss zum Kanal unter der Straße gebaut werden. Das ist extrem bescheuert, da die Straße eine Kreisstraße ist, die einzige Möglichkeit für Busse durch den Ort zu fahren, ...
    Die Sperrungskosten und der Aufwand wären vermutlich sehr hoch, obwohl das neue Rohr nur ca. 3m unter der Straße, 0,7m unter dem Gehweg und 0,7m auf dem Grundstück lang wäre.
    Nun die Frage: müssen wir das wirklich auf eigene Kosten stemmen oder können wir hier die Stadt irgendwie verpflichten, uns den Abwasserkanal auf Kosten der Stadt an die Grundstücksgrenze zu legen? Das Grundstück war ja schon erschlossen. Gibt es da Erfahrungswerte?

    Vielen Dank.
     
  2. #2 VollNormal, 18.07.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.902
    Zustimmungen:
    1.729
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Lies die Abwassersatzung, da steht es geschrieben.

    Bei uns ist der gesamte Hausanschluss privat und somit Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers. Andernorts ist der Hausanschluss auf öffentlichem Grund Eigentum des Kanalnetzbetreibers. Die Erfahrungen können dementsprechend ganz unterschiedliche sein.
     
    seaway, Viethps, simon84 und einer weiteren Person gefällt das.
  3. Fra

    Fra

    Dabei seit:
    18.07.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Ok, danke dir. Als Laie ist das nicht ganz einfach bei der Abwassersatzung durchzusteigen.

    § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse
    (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von dem Städtischen Versorgungsbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
    (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum des Städtischen Versorgungsbetriebs. Soweit sie in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.

    [...]
    § 15 Kostenerstattung
    (1) Der Anschlussnehmer hat dem Städtischen Versorgungsbetrieb zu erstatten:
    1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs. 2).
    2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.
    Als Laie liest sich das so, dass die Stadt mit den kritischen Leitungsteil unter der Straße herstellen muss und mir das auch nicht berechnen darf? Ich bin dann für den Teil unter dem Gehweg und auf dem eigenen Grundstück verantwortlich. Bin ich da auf dem Holzweg oder könnte das hinhauen?
     
  4. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    594
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Der Gehweg gehört zur öffentlichen Verkehrsfläche.
    Demnach beginnt dein Kostenanteil an der Grundstücksgrenze.
     
    Fra gefällt das.
  5. #5 Fra, 18.07.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2023
    Fra

    Fra

    Dabei seit:
    18.07.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Mist, zu früh gefreut. Habe gerade eben erst bemerkt, dass das die Frischwassersatzung war. Die Abwassersatzung geht da leider in eine ganz andere Richtung :(

    § 12 Grundstücksanschlüsse
    (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden grundsätzlich von der Stadt hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
    (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Stadt stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit.
    (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten beide Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Stadt kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (zum Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Stadt den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen.
    [...]
    § 13 Kostenerstattung
    (1) Der Stadt sind vom Grundstückseigentümer zu erstatten:
    a) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Grundstücksanschlüsse (§ 12 Abs. 3);
    b) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Grundstücksanschlüsse (§ 12 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen.
    Will heißen die Stadt ist dafür verantwortlich, dass angeschlossen werden kann und erstellt den Grundstücksanschluss, aber wir müssen dafür blechen?
     
  6. #6 simon84, 18.07.2023
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.888
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Was kann denn die Stadt dafür, dass ihr direkt an der Hauptverkehrsstrasse wohnt ?
    Ist es denn so unüblich, dass ein Kanalanschluss ca. in der Mitte der Straße ist?

    Also bei uns hier in der Gegend gibt es das durchaus öfters.

    Vielleicht weiss @Dachs Doedel oder @seaway noch was
     
  7. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    594
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Grundsätzlich ja.
    Vielleicht kannst du aushandeln, dass erstmal eine Kamerainspektion stattfindet und der Zustand des Kanals festgestellt wird.
    Wenn das Rohr keine Schäden oder Ablagerungen hat, lassen sie sich vielleicht drauf ein die Erneuerung hinauszuschieben bis es sich lohnt.
     
  8. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    594
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    @simon84 gibt ja auch Städte, wo ein Hausanschluss nach Grundstückslänge oder pauschal bezahlt wird.
    Der einzige Kritikpunkt, den ich hätte, wäre ein intaktes Rohr auszugraben, um eines eine Nennweite größer einzugraben.
    Die Kostenverteilung ist halt so.
    Woanders kostet der Anschluss nix, dafür holt man sich die Kosten über die Abwassergebühren rein.
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 Gast 85175, 18.07.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wieso sollten andere dafür blechen müssen/sollen?
     
  10. Fra

    Fra

    Dabei seit:
    18.07.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Naja, wenn die Stadt uns erst schriftlich (in der Baugenehmigung) sagt wir dürfen nicht nur, sondern wir müssen sogar genau an das eine Rohr anschließen. Und heute plötzlich hat sie in alten Plänen im Archiv entdeckt, dass das alte DN150 Rohr kurz danach in ein DN100 Rohr geht (nicht mehr auf unserem Grundstück) und wir daher nicht mehr dran anschließen dürfen.
    Das war für uns nicht absehbar, da wir keinen Einblick in die Archivunterlagen hatten, und m.E. hätte die Stadt das prüfen müssen, bevor sie uns angeordnet hat, da anzuschließen und nicht jetzt erst, wo das Kind schon halb in den Brunnen gefallen ist. Da macht es sich die Stadt jetzt sehr einfach, wenn sie einfach die Verantwortung abwälzen will.
     
  11. #11 Gast 85175, 18.07.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Es ist vollkommen richtig, dass auch Du deinen Krempel den Vorschriften entsprechend machen musst und auch, dass das dein Problem ist und nicht von der Allgemeinheit finanziert werden muss.
     
  12. #12 simon84, 18.07.2023
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.888
    Zustimmungen:
    5.622
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ist “die Stadt” denn überhaupt die gleiche Behörde ? Ist auch leicht die Schuld komplett auf „die Stadt“ zu schieben.

    Bei uns gibts zwei Bauamt „Instanzen“, Abwasserversorger ist komplett separat etc

    Und das ist keine große Gemeinde hier ….

    genauso wie es euch selber gar nicht aufgefallen ist, ist es denen eben spät aufgefallen

    was willst machen ? Ist halt so

    die Idee mit TV Fahrt find ich gut
    Vielleicht gibts ja doch nen Kompromiss
     
  13. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    594
    Zustimmungen:
    230
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Naja. Ist ja nicht so, dass du wegen eines kaputten Kanals einen Wasserschaden hast und die Stadt dich darauf hängen lässt.
    Wenn Sie es sofort festgestellt hätten, müsstest du auch zahlen. Die Sachlage ändert sich bezüglich der Erneuerung und deren Kosten nicht. Ist nur blöd für dich, dass du jetzt unerwartet Kosten hast, die du nicht eingeplant hast, aber sowieso da sind.
    Wie gesagt sprich mit denen und versuch ne Lösung zu finden. Sind alles nur Menschen, aber zu deinem Nachteil sitzen die am längeren Hebel.
     
  14. #14 VollNormal, 18.07.2023
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.902
    Zustimmungen:
    1.729
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Wäre das vor einem Jahr bereits aufgefallen, hätte sich faktisch für dich nichts geändert. Du hättest es nur eher gewusst ...
     
  15. Fra

    Fra

    Dabei seit:
    18.07.2023
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Mit TV Inspektion wird es leider nichts, ein Anschluss an 100er wurde kategorisch abgelehnt.

    Das ist bei uns die selbe Behörde. Die Person, die geschrieben hat, dass das Rohr nicht geht ist genau die Selbe, die den Vermerk in der Baugenehmigung gemacht hat, dass wir das Rohr nehmen müssen.

    Vielleicht hat man es durchgehört, dass ich nicht ganz gut auf die Stadt zu sprechen bin. Durch das Bauamt gab es grundlos (Nichtbeachtung von Fristen, verlorenen Dokumenten, ...) bei Abbruch und Bauantrag massivste Verzögerungen, die bei uns massiv ins Geld gegangen sind (und noch zum kompletten KfW-Verlust wegen Fristverletzung führen könnten). Obwohl wir eigentlich mit ordentlich mit Puffer ins Rennen gegangen sind wird es dadurch und weitere unvorhersehbare Sachen inzwischen richtig eng.

    Wäre das Sach schon vor einem Jahr aufgefallen und klar gewesen, wie sehr sich alles verzögert, hätten wir daher das ganze Projekt abgeblasen.
     
  16. seaway

    seaway

    Dabei seit:
    09.05.2019
    Beiträge:
    349
    Zustimmungen:
    284
    VollNormal - hat eigentlich alles gesagt. Die Abwassersatzung ist auch deutlich.
     
    simon84 gefällt das.
Thema:

Zuständigkeit und Kosten Abwasseranschluss

Die Seite wird geladen...

Zuständigkeit und Kosten Abwasseranschluss - Ähnliche Themen

  1. Einfahrt fast fertig aber schmutzig part2 trockener zustand

    Einfahrt fast fertig aber schmutzig part2 trockener zustand: Hallo hab diese frage schon gestellt aber mich haben einige wohl falsch verstanden bzw hat man auf fotos nicht gesehn im nassen zustand was ich...
  2. Einbau Dachfenster - Zuständigkeit Anschluss Dampfbremse

    Einbau Dachfenster - Zuständigkeit Anschluss Dampfbremse: Hallo, Folgende Situation liegt bei mir vor: - Dach (Sparren, Sichtschalung, Dampfbremse, Aufdachdämmung, Unterdeckbahn, Lattung)… die...
  3. Dachziegel - Einschätzung Zustand & Kosten Dacheindeckungt

    Dachziegel - Einschätzung Zustand & Kosten Dacheindeckungt: Hallo liebe Bauexperten, ich bräuchte eine Ferndiagnose und erste Einschätzung zu dem Zustand des Daches, welches auf dem angehängten Fotos zu...
  4. Zuständigkeit / Kosten für Zufahrt

    Zuständigkeit / Kosten für Zufahrt: Hallo zusammen, wir sind gerade dabei ein Grundstück in einem Industriegebiet anzumieten. Dieses ist ein Teil eines größeren welches geteilt...
  5. Zuständigkeit/Kosten defekter Abwasser-Hausanschluß?

    Zuständigkeit/Kosten defekter Abwasser-Hausanschluß?: Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: von unserem Wohnhaus geht ein zweiter Abwasseranschluß (Ton 80 mm) in den Strasen-Sammler...