Zwei Flurstücke, ein Eigentümer, Vorgehensweise für zweites Haus

Diskutiere Zwei Flurstücke, ein Eigentümer, Vorgehensweise für zweites Haus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in die Runde, ich habe versucht mich mit meiner Fragestellung hier im Forum schon ein bisschen zu belesen, aber ich brauche jetzt doch...

  1. Apfel

    Apfel

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    Hallo in die Runde,

    ich habe versucht mich mit meiner Fragestellung hier im Forum schon ein bisschen zu belesen, aber ich brauche jetzt doch konkretes Schwarmwissen. Ich bin selbst in einem technischen Büro beschäftigt, aber mit dieser baurechtlichen Frage für meine Freunde komme ich nicht so ganz zurecht. Ich weiß, es kann hier keine Rechtsberatung erfolgen, aber für jeden Tipp und Hinweis bin ich dankbar.

    Folgende Sachlage: (siehe Datei anbei)
    Es gibt zwei Flurstücke. Eins mit ca. 870 m2 (A) und mit einem Haus drauf. Und ein angrenzendes Flurstück mit ca. 500 m2 (B). Beide Flurstücke gehören einem Eigentümer. Nun soll auf dem 500m² Grundstück ein weiteres Haus für die Kinder entstehen. Dazu müsste man aber schon mal im ersten Schritt die beiden Flurstücke als ein Grundstück betrachten können, damit es nach B-Plan mind. 1250 m2 hat. Nach B-Plan ist auf dem 500 m2 kein Haus zulässig, weil es nicht > 1250 m2 ist. So auch die Auskunft beim Bauamt. Zudem herrscht eigentlich Einzelhausbebauung.

    Der Eigentümer hat nun berechtigterweise festgestellt, dass es direkt nebenan mit dem Grundstück (C) doch einen ähnlichen Fall gibt. Dort gibt es eine hintere Bebauung, also zwei Einzelhäuser auf einem Flurstück, dass ca. 1.900 m2 hat. Wenn man die Grundstücke (A) und (B) zusammen betrachten kann ist die Grundstücksgröße 1.370 m2. Die Anforderungen im B-Plan sind fast gleich und das hintere Haus ist auch erst vor ca. 6 Jahren entstanden. Nun soll überlegt werden, wie eine sinnvolle Bauvoranfrage zusammengestellt werden kann und vor allem unter welchen B-Plan Bedingungen.

    Meine ersten konkreten Fragen lauten:
    Müsste man die Flurstücke zusammenlegen, damit man überhaupt die selbe Grundlage schafft wie bei Grundstück (C)? Also die Zusammenlegung beim Katasteramt beantragen und Grundbucheintragung veranlassen?

    Welches Flurstück sollte man erweitern (A) oder (B)? Da schließt die Frage an welches Planrecht sinnvoller wäre?

    Ich hoffe diese Fragestellung ist nicht zu detailliert/ kompliziert und freue mich über Hilfe und Anmerkungen!

    B-Plan Auszug_Apfel.png
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Das ist aber nicht die einzige Bedingung. Der BPlan setzt ja auch Baugrenzen fest und Mindestabstände zu bestehender Bebauung. Außerdem dürfte es mit der GRZ von 0,2 eng werden.
    Das wäre unschädlich, da Du ja nicht anbauen willst.
    Nein. Die Anforderungen sind genau gleich, aber die Gegebenheiten sind sehr verschieden. Während beim Nachbarn die Forderungen nach 25m Abstand zum Vorderlieger und 5m Abstand zur hinteren Grenze eingehalten werden konnten, beträgt beim Freundgrundstück der Abstand zwischen Bestandsbau und hinterer Grenze selbst nach der Vereinigung gerade einmal 25m.
    Nein. Eine ähnliche Grundlage wäre nur zu erreichen, wenn man die beiden süd-westlichen Grundstücke mit einbezieht und Haus Nummer 13 abreißt.
    Ich denke, Du willst die Flurstücke vereinigen. Was meinst Du mit erweitern?
    Was meinst Du mit Planrecht?

    Schlagt Euch die Idee aus dem Kopf. Eine Verdichtung an dieser Stelle steht im krassen Widerspruch zu den Zielen des BPlans, denn genau das, was Ihr vorhabt, sollte mit dem BPlan verhindert werden.
     
  3. Apfel

    Apfel

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    Hallo Dimento,

    vielen Dank ,dass sich überhaupt jemand sich die Zeit genommen hat um zu antworten! Ja, ich befürchte auch, dass es ein langer Weg bis zu einer Genehmigung wäre. Der Punkt ist, dass in der Gegend seit 2006 eigentlich vieles verdichtet wurde trotz Gegenteiliger B-Pläne. Und da dieses Grundstück da ist, stellt sich die Frage, wie kann man noch was möglich machen, mit wenigen Befreiungen.

    Wahrscheinlich meine ich vereinigen. Die Anforderungen der Mindestgrundstücksgröße gilt nur für das Grundstück (B). Wenn man es mit (A) zu einem Grundstück vereinigt, dann hätte ich gedacht, das man diese Anforderung schon mal nicht mehr hat. Oder ich hätte mich gefragt welche Anforderungen aus dem BPlan gelten .

    Ja es ist im Widerspruch. Es wurde so viel verdichtet in den letzten 10-15 Jahren, dass man hier eigentlich nichts unversucht lasen möchte. Und wenn man sich die Gegend dort ansieht, dann kann man nicht feststellen, dass ein weiteres Einzelhaus dort städtebaulich nicht hinpasst. Das zweite Haus auf Grundstück (C) ist wie gesagt auch nach dem B-Plan erst entstanden.
     
  4. Dimeto

    Dimeto

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    Das schließt der BPlan ja auch nicht aus. Im Gegenteil: Er weist ausdrücklich auf eine weitere Bebauung hin:
    Zitat aus der Begründung: In geeigneten Bereichen soll eine rückwärtige Bebauung zugelassen werden.
    Leider liegt das Grundstück Deiner Freunde in einem ungeeigneten Bereich.
    Was zu beweisen wäre.
    Die da wären? Spielen wir guter Planer (Du), schlechter Genehmiger (Ich)? Dann mal her mit Deinen Begründungen.
    Doch, es sei denn, man reißt Haus Nr. 13 ab.
    Ja, aber es hält die Festsetzungen ein. Oder gegen welche Festsetzung verstößt es Deiner Meinung nach?
     
Thema: Zwei Flurstücke, ein Eigentümer, Vorgehensweise für zweites Haus
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