Ab welchem Ausbaustand zählt ein Dachraum als Wohnraum?

Diskutiere Ab welchem Ausbaustand zählt ein Dachraum als Wohnraum? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Dachgeschoss ca. 60qm Wfl. wenn es mal ausgebaut ist ist momentan nicht ausgebaut, d.h. -keine Heizung -kein Estrich -kein Bodenbelag...

  1. #1 Memento, 08.04.2015
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    Unser Dachgeschoss ca. 60qm Wfl. wenn es mal ausgebaut ist ist momentan nicht ausgebaut, d.h.

    -keine Heizung
    -kein Estrich
    -kein Bodenbelag
    -Dach nur mit Gipskarton (nicht verspachtelt) geschlossen.

    Zählt das schon als Wohnraum?

    Der Raum wird über eine normale Geschosstreppe erreicht.

    Derzeit dient der Raum als Werkstatt
     
  2. #2 Baufuchs, 08.04.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Welchen Hintergrund hat die Frage?

    Grundbesitzabgaben? oder was?
     
  3. #3 Gast036816, 08.04.2015
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    Gast036816 Gast

    wenn er bewohnbar ist! keine heizung = nicht bewohnbar.
     
  4. #4 Alfons Fischer, 08.04.2015
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    m.E. muss er auch als Wohnraum genehmigt sein.
     
  5. #5 Memento, 08.04.2015
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    Sozusagen ja.

    Im Plan ist es als Wohnfläche angegeben aber eben noch nicht ausgebaut.
     
  6. OlliL

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    Wo spielt die Wohnfläche bei den Grundbesitzangaben eine Rolle?
    Wenn es um Versicherungen geht, interessiert i.d.R. die Grundfläche und nicht die Wohnfläche - und die meisten Versicherungen definieren Wohnraum über Putz an den Wänden, Heizung vorhanden (sprich: man könnte theoretisch drinn wohnen) , oder die Funktion die der Raum erfüllt (Hobbyraum im Keller, kleine Werkstatt usw....). Völlig unabhängig davon ob der Raum als Wohnraum "genehmigt" ist.
     
  7. #7 Memento, 08.04.2015
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    Es geht um eine Abgabe bei der Gemeinde für Wasserversorgung und Kanal usw...Wir zahlen schon vierteljährlich Beiträge für die Erneuerung usw..die höhe wurde damals anhand der Baupläne ermittelt.

    Letztes Jahr war einer da um die Geschossflächen zu ermittelt, der hat aber nur gefragt ob Dach ausgebaut ist und ob im Hof auf die noch unbebaute Bodenplatte mal eine Garage kommt. Das haben wir auch so angegeben, also Garage ja, irgendwann und Dach nicht ausgebaut.
     
  8. reezer

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    Bei Verbesserungsbeiträgen für Wasser und Abwasser ist der jeweilige Satzungswortlaut ausschlaggebend.
    Da kann ich mir schlecht vorstellen dass der Begriff "Wohnraum" eine Rolle spielt
     
  9. #9 SirSydom, 09.04.2015
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    normal geht das nach Geschossfläche..
     
  10. #10 Memento, 09.04.2015
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    Ja genau richtig, dass passt dann auch so, die haben das neu ermittelt. Ist aber dennoch ein Witz. Wir haben ohne Dach (das wird ja nicht berücksichtigt) 174qm Wfl (also ohne Treppenhaus und HWR), aber Geschossfläche 250qm (Außenmaße) ist ja wohl ein Witz. 210qm waren bereits bezahlt vom Vorbesitzer des Grundstücks.

    Die Gemeinde hat echt einen Schuss jedes Jahr immer über 1000 Euro für irgendwelche Verbesserungsbeiträge, Vermessungen usw.. Wasser über 5 Euro pro cbm.
    Und das ist ein Dorf mit 800 Einwohner und nicht München.
     
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  1. dachraum als wohnraum

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