Nachträgliche Abrechnung nach HOAI

Diskutiere Nachträgliche Abrechnung nach HOAI im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; doch!

  1. #41 Thomas B, 08.02.2015
    Thomas B

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    doch!
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    "immer" nicht - aber dann, wenn keine andere vereinbarung
    getroffen ist, gilt in der jeweiligen HoZ der mindestsatz.
     
  3. #43 Gast036816, 08.02.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kommt jetzt drauf an, was im vertrag steht.

    hier zum vergleich, zone II mindestsatz:

    1. Grundlagenermittlung 2% 678,44€
    2. Vorplanung 7% 2.374,54€
    3. Entwurfsplanung 15% 5.088,30€
    4. Genehmigungsplanung 3% 1.017,66€
    5. Ausführungsplanung 25% 8.480,50€
    6. Vorbereitung der Vergabe 10% 3.392,20€
    7. Mitwirkung bei der Vergabe 4% 1.356,88€
    8. Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation 32% 10.855,04€
    9. Objektbetreuung 2% 678,44€

    100% 33.922,00€

    die zahlen sollen auch nur verdeutlichen, wie groß die differenz bei voller beauftragung zu den 60.000 € ist.

    wie bereits beschrieben, wenn die honorarrechnung nicht prüfbar ist, dann hat der TE beste aussichten, diese wieder los zu werden. die frage ist dann nur, was nachgelegt wird.
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Leute - bei einem User mit so viele Beiträgen immer schön in die Historie schauen. Das Thema haben wir vor 2 Jahren schon mal diskutiert

    http://www.bauexpertenforum.de/show...rvanda-gilt-nicht-f%FCr-Architektenvertr%E4ge

    Der vOlli ist Koofmich und war es gewöhnt, Verträge zu verhandeln und Preise ins bodenlose zu drücken und hat sich einen Kollegen gesucht, dem es in vielerlei Hinsicht dreckig ging.
    Ob er das bei Beuaftragung schon gewusst hat und ob er darauf gebaut hat bei der Preisfindung oder nicht, weiss nur er.

    Aber er hat es nicht erst lange nach Abschluß der Maßnahme erfahren, hat sich aber wohl über die preisangemessen schlanke Leistung des Kollegen beschwert.

    Ich bin mir nicht so sicher, ob nicht die Schelte des Kollegen vielleicht nicht ganz gerechtfertigt ist.
    Keiner von uns weiß, was da bei den "Tarifverhandlungen" besprochen wurde und was die einzelnen Parteien sich bei den besprochenen Inhalten gedacht haben.

    Ich unterstelle mal, der Kollege hat in der Not einen dünnen Auftrag angenommen, wollte den sehr schlank ausführen und wird vom AG zu HOAI-Vollleistung "verdonnert".
    Bei Ollis "pacta sund servanda" Haltung braucht er über Nachverhandlungen nicht weiter nachdenken!
    Also zieht er die einzig verbliebene Karte - die HOAI.

    Sicher - das ist Spekulation, aber irgendwie fühle ich, nicht so weit am Kern vorbei zu liegen.
    Und das was "Stockstadt" weiter oben geschrieben hat - der Kollege spekuliere auf den Vergleich - mag, wenn man die negative Grundtendenz der Antwort mal weglässt, durchaus des Pudels Kern zeigen.
    Nachverhandeln ist nicht, mehr Honorar wird gebraucht, also die HOAI so richtig in allen Punkten voll ausspielen, in der Hoffnung, bei irgendwelchen Verhandlungen bleibt dann ein Honorar über, das den tatsächlich vom AG abgeforderten Leistungen ein halbwegs betriebswirtschftlich auskömmliches Entgeld gegenüberstellt!
     
  5. #45 stockstadt, 08.02.2015
    stockstadt

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    Hallo,

    wenn man beide Themen quer liest, hattest du schon einen Architektenvertrag unterschrieben und nicht "einfach einen Pauschalvertrag" geschlossen.
    Allerdings hätte ich diesem Vertrag auch "vertraut", wenn der Architekt selbst und handschriftlich diese 11000,-€ vermerkt und gegenzeichnet ... auch oder gerade, weil der Architekt sich (kleine) Zusatzleistungen extra vergüten ließ.
    Das wird der Knackpunkt vor dem Richter sein ... durftest du daran glauben??

    Die nachgeschobenen 7500,- und 10000,-€ Rechnungen halte ich eher für "Verhandlungsmasse" bei einem Vergleich (oder gibt es darüber event auch Verträge/Vereinbarungen)
     
  6. #46 Gast036816, 08.02.2015
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  7. #47 lastdrop, 08.02.2015
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    Legt es der Architekt vielleicht auf einen Vergleich an, um einen "Nachschlag" zu erhalten? Vielleicht wäre dieser sogar gerechtfertigt!
     
  8. #48 Ralf Wortmann, 08.02.2015
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    Stimmt, danke, „AG“ muss es heißen. Ich habe das im Beitrag korrigiert.

    Ohne jetzt das 2 Jahre alte Parallelthema gelesen zu haben:

    Dann fehlt dir hier noch der Beweis, dass du dich tatsächlich finanziell (nicht nur in Gedanken, sondern auch mit beweisbaren Taten) darauf eingerichtet hat, nicht mehr als das zahlen zu müssen.

    Alles nach Abschluss des Architektenvertrags. Das kann eine Baufinanzierung sein, mit einem Betrag, der nur diese 11.000 € Architektenkosten berücksichtigt, das kann aber auch z.B. die Anschaffung einer teueren Küche oder eines Pkw sein, die ihr euch dann, wenn ihr gewusst hättet, dass ihr 48.000 € mehr zahlen müsst, nicht mehr hättet leisten können. Auf diesen Sachvortrag und die dazu gehörigen Beweisanträge sollte in einem etwaigen Prozess viel Wert gelegt werden.

    Das geht nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Zugang der Rechnung.
     
  9. vOlli

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    Die Klage liegt auf dem Tisch. Nix Mahnbescheid (-;
     
  10. vOlli

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    Nein, dazu gibt es nichts. Auch keine Kommunikation. Es wurde ja ein Handwerksbetrieb beauftragt.
     
  11. vOlli

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    Wir mussten einen nicht unerheblichen Betrag nachfinanzieren. Zu diesem Zweck gab es fortlaufend Kalkulationen, in die die Angebotspreise eingetragen wurde, der Status der Zahlungen sowie die auf Basis von Angeboten errechneten Restzahlungen.

    Die Differenz ergab den Betrag der Nachfinanzierung.

    Nach jeder Aktualisierung wurde der Status der Datei mit Datum abgespeichert. Darin ist zu ersehen, mit welchem Architektenhonorar bis zuletzt kalkuliert wurde. Und es ist der aus dem Vertrag.
     
  12. vOlli

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    Das wird das Gericht entscheiden. Nur weil ich vor zwei Jahren das Thema angesprochen hatte, hat sich an der Grundtendenz des Zustande kommens des Vertrages nichts geändert.

    Das 5-fache Honorar zu fordern ist nicht zu rechtfertigen. Wie der Vertrag seitens des Architekten eingefädelt wurde, ist nicht zu rechtfertigen.

    Und jetzt soll er belohnt werden, indem er sich auf die HOAI beruft, von der ich keine Ahnung hatte? Soll jetzt jeder Bauherr erstmal einen HOAI Kurs machen müssen, bevor er baut?

    Ich finde, dass es die Pflicht eines Architekten sein sollte, sich eine Unterschrift des Bauherrn geben zu lassen:

    "Der Bauherr wurde über die grundlegenden Wesenszüge der HOAI - der Honorarordnung für Architekten - informiert. Ihm ist bekannt, dass das Honorar danach bemessen wird, in welchen Leistungsphasen (1-8) der Architekt für den Bauherrn tätig ist. Die HOAI schreibt zwingend vor, zu welchen Prozentsätzen, bezogen auf die Netto-Baukosten der Architekt honoriert wird".

    So lässt sich das lösen. Dann gäbe es sicherlich weniger Streit und ich als Bauherr kann mit reellen Zahlen arbeiten. Und der Architekt erhält seinen Lohn.
     
  13. vOlli

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    Hallo Ralf,

    ich habe es oben auch erwähnt, dass ich nur meine Sicht der Dinge darstellen kann.

    Der Architekt hat den Vertrag eingefädelt, den Betrag vorgeschlagen und ich habe zugestimmt.

    Wenn jemand in schwieriger Lage war, bin ich das, der A. hätte es ausnutzen können. Sicher weiss ich im Nachhinein der Vertragsunterzeichnung, dass es dem A. schlecht ging. Ich glaube aber eher, dass er vermutete, dass ich Vergleichsangebote beschaffen würde und er bot daher diesen niedrigen Betrag an.

    Bitte unterstelle mir nicht, ich würde versuchen, hilflose Architekten auszunehmen. So verstehe ich nämlich Deinen Post.
     
  14. #54 Micki77, 10.04.2015
    Micki77

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    Irgendwie passt das nicht zusammen ... vor 3 Jahren erzählt er was von HOAI und wird vom Architekt aufgeklärt gesetzlich verpflichtet zu sein nach HOAI abzurechnen/bezahlen. Will aber nix davon wissen. Und jetzt tut er so als wüsste er von HOAI nix.

    Riecht für mich nach bewusstem umgehen der HOAI und somit glaube ich auch, daß Ralf den Nagel auf den Kopf getroffen hat. Das zeigt mal wieder wie schnell ein angebliches Opfer zum Täter wird?! ;)
     
  15. vOlli

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    Das ist doch ein aus dem Zusammenhang herausgezogener Satz. Ich wußte nichts von der HOAI. Und natürlich weiss ich etwas, seit dem ich mich damit zwangsweise beschäftigen muss. Die Aufklärung des Architekten zur HOAI erfolgte mit der Nachforderung eines um das 5-fache den schriftlichen Vertrag überschreitenden Betrages. Die Argumentation des A.: Der Vertrag besitzt keine Gültigkeit, da er die Mindestsätze unterschreitet. Er hat ihn mir aber angeboten und ich soll jetzt seine Zeche zahlen.
     
  16. mls

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    die klage liegt seit 10 wo. auf dem tisch.
    und?
     
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