Mischgebiet und seine "Grenzwerte"

Diskutiere Mischgebiet und seine "Grenzwerte" im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo an alle Experten, ich bin mir nicht sicher, ob meine Anfrage unter dieser Rubrik korrekt positioniert wurde, habe jedoch nichts...

  1. #1 jack1909, 06.07.2015
    jack1909

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    Hallo an alle Experten,

    ich bin mir nicht sicher, ob meine Anfrage unter dieser Rubrik korrekt positioniert wurde, habe jedoch nichts passenderes gefunden.

    Zu meinem Anliegen.

    Vor 4 Jahren haben wir in einem Mischgebiet ein EFH gebaut.
    Zum o. g. Zeitpunkt waren im angrenzendem Gewerbegebiet überwiegend kleine Unternehmen ansässig, welche kaum durch irgendwelche Belästigungen gestört haben.
    Doch im laufe der Zeit ist eine der Firmen expandiert, was auch mit dem Tätigkeitsfeld dieser zu tun hat.
    Im Zuge der Expandierung wurde in der Firma die Sparte Produktion erweitert, was uns aktuell nicht nur Kopf- vor allem aber auch Ohrenschmerzen bereitet.
    Der Kracht wird sowohl durch ständig laufende Maschinen (auch an Sonn- und Feiertagen) aber auch durch das Be- und entladen der Lieferfahrzeuge (befahren der Laderampe mit Hubwagen) verursacht.

    Der Feierabend auf der Terrasse zu genießen ist leider nicht mehr möglich.

    Nun bin ich mir nicht sicher wie die richtige Vorgehensweise wäre, vor allem aber auch wo die richtige Anlaufstelle wäre um evtl. die aktuellen Emissionswerte zu ermitteln.
    Es würde mich aber auch interessieren, ob ein "produzierendes" Gewerbe in einem Mischgebiet zulässig sei.

    Für alle Anregungen und Tipps bedanke ich mich im voraus.

    Gruß

    Jack1909
     
  2. #2 Der Bauberater, 06.07.2015
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    Zulässigkeit eines Vorhabens regelt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Bundesgesetz
    und die Schallobergrenzen regelt die
    Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)

    Überprüfungen nimmt meist das zuständige Umweltamt als Fachbehörde der unteren Baurechtsbehörde vor.
     
  3. R.B.

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    Selbstverständlich sind in einem Mischgebiet auch produzierende Firmen zulässig. Bei uns werden beispielsweise gar keine reinen Industriegebiete ausgewiesen. Wer sich dort wohnlich niederlässt, profitiert ja von den niedrigeren Grundstückspreisen und nimmt dafür in Kauf, dass es eben nicht so ruhig ist wie einem reinen Wohngebiet.

    In einem Mischgebiet sind nach 22:00 Uhr noch Schallpegel bis 45dB(A) zulässig, tagsüber 60dB(A). Die Messung und Bewertung ist aber nicht so einfach. Vereinzelte Pegelspitzen können durchaus höher liegen.

    Was bei Euch Gültigkeit hat, das kannst Du über das Bauamt und/oder Ordnungsamt in Erfahrung bringen. Für die Messungen gibt es Akustiker die man beauftragen kann.

    Nebenbei bemerkt, die Grenzwerte für Misch und erst Recht für Gewerbegebiete sind relativ hoch, ich würde freiwilig nicht dort wohnen wollen. Man unterschätzt diese Grenzwerte gerne mal.
     
  4. #4 jack1909, 06.07.2015
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  5. #5 Der Bauberater, 06.07.2015
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    Ein Bäcker, ein Schreiner, ein Schlosser produziert. Alle Handwerksbetriebe produzieren.
    Ein Schlosser, ein Gerüstbauer, ein Steinmetz und ein Karosseriebaubetrieb sind (im WA störende) Betriebe. Wenn die, die Grenzwerte eines MI nicht überschreiten werden sie genehmigt.
    Es können sogar Vergnügungsstätten zugelassen werden (Disko, Swingerclub, Kino)
    ein Friseur fällt nicht so stark auf!
     
  6. R.B.

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  7. #7 jack1909, 06.07.2015
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  8. R.B.

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    Zuerst mal klären ob der Lärm wirklich zu hoch ist, hatte ich oben schon geschrieben. Es ist und bleibt halt ein Mischgebiet, und da gelten relativ hohe Grenzwerte. Das wird immer wieder unterschätzt. Am Abend ein Bier auf der Terrasse, das macht bei 60dB(A) und Spitzen die noch höher liegen können, keinen Spaß. Aber dieser Lärm ist noch zulässig. Genau so wie die 45dB(A) in der Nacht. Das kommt schon an den Schallpegel einer Dunstabzugshaube heran. Schlafen bei offenem Fenster ist da nicht jedermann´s Sache. Selbst ein LKW der da auf dem Nachbargelände herum fährt kann noch unter den Grenzwerten liegen.
     
  9. Baumal

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    mischgebiete sind so eine sache.
    ich wohne auch gerne in einem mischgebiet,
    mit allen möglichen produzierenden betrieben.

    der einzige, welcher mir und der nachbarschaft auf den senkel geht,
    ist ein malermeister in rente. er steht (stand)
    in seinem hof mit der kettensäge. ununterbrochen
    machte er kleinholz für seinen kamin.
    rentner halt, nix zu tun.

    auf meine beschwerden hin war er der meinung, er dürfe
    das, wir wohnen schließlich in einem mischgebiet.

    ich habe mir dann eine motorsense gekauft,
    EN ISO 11806-1:2011, ZEK 01.4-08/11.11,EN ISO 14982-2009.
    das teil ist echt laut. seither ist ruhe.:D
     
  10. R.B.

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    Mit der Motorsense wirst Du einen produzierenden Betrieb aber kaum beeindrucken können, die werden Dich nur dazu verpflichten, auch bei ihnen zu mähen. ;)

    Wenn ich am Wochenende hier im Betrieb bin, ist es fast schon ruhiger als zuhause. Sollte der Nachbar aber auf die Idee kommen Wochenendeschichten einzuführen, dann hat sich das erledigt. Ich habe keine Chance mich zu beschweren so lange die Grenzwerte eingehalten werden. In Mischgebieten ist es ähnliche wie in Gewerbe- oder Industriegebieten, nur dass halt andere Grenzwerte gelten. Das weiß man aber vorher.
     
  11. Baumal

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    ich wollte ja nur den rentner beeindrucken,:D
    bzw. ihm vor ohren führen was er für einen
    lärm veranstaltet, da sich die gewerbe nicht
    mehr auf die arbeit konzentrieren können, aufgrund seines höllenlärm.
     
  12. #12 Frau Maier, 06.07.2015
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    Naja, Du kannst dir ein Schallmessgerät kaufen und mal gucken ob sich die langfristige Messung eines Sachverständigen überhaupt lohnt. So ein Messgerät kostet auch unter 100 Euros, also nicht die Welt. Lass das Ding mal laufen und beobachte es mal eine halbe Stunde lang und dann mach mal einen groben Mittelwert. Danach kannst Du dich entscheiden ob sich weiterer Aktionismus lohnt oder nicht.

    Experten machen immer Halbstundenmittelwerte über einen längeren Zeitraum. Auch wenn innerhalb der zeit der Wert für wenige Minuten den Maximalwert überschreitet, ansonsten aber in der halben Stunde es sehr ruhig war, wird dieser Messwert auf die halbe Stunde verteilt. Sicherlich unangenehm wenn mal ein Berg von Iso-Containern umfällt, wenn aber es ansonsten ne halbe Stunde ruhig ist, hasde Pech gehabt.
     
  13. #13 Der Bauberater, 07.07.2015
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    Umziehen!
    oder Schallschutz am eigenen Gebäude.

    Ein Bauplatz im MI ist eben günstiger als im WA oder WR
     
  14. #14 jack1909, 07.07.2015
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    bring mir nichts wenn ich auf der Terrasse sitze ;)
     
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    Ach, so eine 30cm dicke Beton-Schallschutzwand um die Terrasse herum, und ein massiver Deckel drauf, das bringt schon etwas.
     
  16. rage82

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    Da würde ich aber Gegenschall bevorzugen, da hätten dann auch die anderen Nachbarn was davon :e_smiley_brille02:
     
  17. R.B.

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    kann man machen, wenn sich der TE auf der Terrasse nicht bewegst.
    Aber darauf achten, dass die Grenzwerte auch für die Nachbarn Gültigkeit haben. Wenn der TE bei denen zuviel Krach produziert, dann hat er den nächsten Ärger. :D
     
  18. #18 jack1909, 07.07.2015
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    bin zwar kein Architekt, könnte mir schon vorstellen, dass es nach o. g. Umbau keine Terrasse im klassischen Sinne wäre.... :mauer
     
  19. R.B.

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    Nicht so kleinlich sein. :mega_lol:
     
  20. #20 Frau Maier, 07.07.2015
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    Boah, Bist Du böse.... :yikes

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