Vertragserfüllungsbürgschaft beim Grundstückskauf

Diskutiere Vertragserfüllungsbürgschaft beim Grundstückskauf im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich weiß nicht recht, ob mein Thema hier überhaupt richtig ist. Folgende Frage: 2013 habe ich ein Grundstück erworben und in...

  1. #1 Wolfsburger, 25.08.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25.08.2015
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    Hallo zusammen,
    ich weiß nicht recht, ob mein Thema hier überhaupt richtig ist. Folgende Frage:

    2013 habe ich ein Grundstück erworben und in Folge bebauen lassen. Im Grundstückskaufvertrag gab es u.a. zwei Passagen mit zu erbringenden Leistungen des Grundstücksverkäufers ( ich wohne auf einem mehreren HA großen Privat-Gelände, ehemals Feriengebiet, mit ca. 500 Bau- Neubauplätzen ) das einer GmbH gehört.
    Diese beiden Passagen beziehen sich auf zu erbringenden Leistungen des Gesamt-Grundstücksbesitzers wie beispielsweise Leitungsnetz ( Strom, Gas Wasser etc. ) und Strassennetz ( Hauptstrassen, Nebenstrasse ) Die jeweiligen 2 zu erbringenden Leistungen wurden im Grundstückskaufvertrag jeweils mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft für mich abgesichert. Die Leistungen sollten bis Ende 2014 erbracht werden.

    Da der Eigentümer die Leistung nicht fristgerecht per Ende 2014 erbracht hat und auch eine Fertigstellung derer nicht absehbar ist, habe ich die Bürgschaften zurückgefordert und mir die Summen aus dem Bankdepot bereits auszahlen lassen. Lief alles ohne Probleme.

    Nun stellt sich für mich und hier die Frage: hat der Verkäufer überhaupt noch einen Anspruch auf die Zahlungen, oder sind diese durch Nichteinhaltung des Vertrags durch den Verkäufer und der im Vertrag zugesicherten Ausführungsfristen nun nicht sogar verwirkt ?
    Danke und Gruß
    Klaus

    ....wer sich ein besseres Bild machen möchte: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 25.08.2015
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    Das kann dir ohne genaues Lesen des gesamten Vertragstextes deines Kaufvertrags wahrscheinlich niemand beantworten.
     
  3. Julius

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    Wieso zurückgefordert?
    Das waren doch wohl Bürgschaften zu Deinen Gunsten!
     
  4. #4 Wolfsburger, 25.08.2015
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    ....richtig, aber die Bürgschaften hatte der Notar bei einer Bank hinterlegt. Ich hab die zurückgefordert und Geld von der Bank auszahlen lassen
     
  5. #5 Wolfsburger, 31.08.2015
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    Danke für die Antwort ! ....kann ich denn Textpassagen des Vertrags hier einstellen ?
    Gruß aus WOB
    Klaus
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 31.08.2015
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    Textpassagen reichen nicht, da muss ein Anwalt den gesamten Vertrag nebst allen Verweisurkunden lesen und mit dir gemeinsam den Sachverhalt erörtern, der hier eigentlich zugrunde liegt. Das kann das Forum nicht leisten.
     
  7. #7 Wolfsburger, 08.09.2015
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    Vielen Dank trotzdem !
    Gruß
    Klaus
     
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