Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Ich werde heute mit Laser-Wasserwage zur Baustelle fahren (mache ich immer erst wenn die Bauarbeiter weg sind, sonst habe ich keine Ruhe - so...

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  1. Taipan

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    So wie die Bilder aussehen, wird es reichen ein Maß in die Pfütze zustellen. Dort wird bereits ein Wasserstand höher 2cm vorherrschen. Abgesehen davon, ist der Bugrund immer noch wasserempfindlich und die Suppe steht immer noch drin. Desweiteren sind die Baugrubenflanken nicht gesichert und zeigen bereits deutliche Erosion. Die Flanke auf der Straßenseite ist definitv zu steil. Dir ist schon bewußt, dass DU als Bauherr gegenüber dritten ALLEIN für die Baustellensicherheit verantwortlich bist?
     
  2. #162 Kater432, 27.08.2015
    Kater432

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    wird dahinter noch so eine Grube von den gleichen Leuten gebaut ? Dann sprecht doch mal mit diesen und sucht euch zusammen einen SV
     
  3. roboco

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    Hier die Antwort des Kellerbauers auf meine heutige Baumängelanzeige:

    Sehr geehrte …,
    in Beantwortung ihrer E-Mails vom heutigen Tag teilen wir Ihnen mit, das wir die Mängelanzeigen vollumfänglich zurückweisen.

    Begründung:
    Die Statische Berechnung, die Schal- und Bewehrungsplanung sowie die Ausführungsplanung wurden uns bauseits übergeben.
    Sowohl in der Schal- und Bewehrungsplanung als auch in der Ausführungsplanung ist eine Sauberkeitsschicht flügelgeglättet nicht beschrieben.
    Es obliegt nicht dem Auftragnehmer, zu prüfen, ob die Vorgaben der Statik in den bauseits bereitgestellten Ausführungsunterlagen berücksichtigt wurden.
    Anders wäre der Fall, wenn wir die Planung erstellt hätten( z.B. bei der Werkplanung der Fertigteile).

    Im Übrigen beruht der in der Statik ausgewiesene Wert des Reibungskoeffizienten auf eine Annahme, und dient der Bemessung des erforderlichen Bewehrungsgrades zur Rißweitenbeschränkung.
    Gemäß Tabelle ist hier eine Bewehrungsgrad von 0,67 cm²/m unten und oben erforderlich.
    Tatsächlich vorhanden sind 2,57 bzw. 3,35 cm²/m unten und 6,36 cm²/ oben, also ein Vielfaches der erforderlichen Bewehrung.

    Bei Annahme des Reibungskoeffizienten von 2,0µ für eine rauhe Sauberkeitsschicht, wäre die geplante Bewehrung immer noch ausreichend, um die erforderliche Rißweitenbegrenzung zu garantieren, bzw. könnte diese noch angepasst werden.
     
  4. Kalle88

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    Der AN ist dir entsprechend ein mängelfreies Werk schuldig, seine Zurückweisung kannst du meiner Meinung nach in die Rundablage legen. Damit wird er wohl nicht durchkommen, aber warten wir mal die Juristen ab :D
     
  5. roboco

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    Hier ein Auszug aus dem Bodengrundgutachten:

    Im November 2014 wurde ab ca. 2,0 m u. GOK unterirdisches Wasser erkundet. Höhere Wasser- stände und Staunässebildungen sind grundsätzlich möglich. Dementsprechend sind geeignete Was- serhaltungen zur Trockenhaltung der Baugrube und zur Herstellung einer fachgerechten Gründungs- unterlage vorzuhalten (u. a. offene Wasserhaltung über mehrere Pumpensümpfe bis zur Herstellung der Auftriebssicherheit des Kellergeschosses, sofortige Versiegelung der Gründungssohle).


    Was bedeutet "…bis zur Auftriebssicherheit des Kellergeschosses…"? Heisst das, bis zur Fertigstellung der Bodenplatte? Oder ab wann ist das Kellergeschoss auftriebssicher. Das viele Wasser in der Baugrube stört mich. Es sind zwar zwei Pumpensümpfe an den alten Wasserleitungen installiert - ich denke es fehlt aber ein dritter.
     
  6. #166 Gast71313, 27.08.2015
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Frag bitte einen SV.
    Warum wehrst du dich so dagegen?
     
  7. #167 Ralf Dühlmeyer, 27.08.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - es fehlen viel wesentlichere Dinge:
    1) Eine Baufirma, die weiß wie man vernünftige Arbeit abliefert
    2) und noch viel wesentlicher - Ein Bauherr, der endlich mal aufwacht und die Dinge ernst nimmt, die ihm fachkundige Menschen sagen!!!

    Alles andere findet sich dann.

    Zum Thema Auftriebssicherheit: SuchbegriffSchürmannbau
     
  8. roboco

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    Hier meine Messungen zu den Unebenheiten auf der SKS:

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    @Ralf: Ist bekannt. Danke für den erneuten Hinweis.
     
  9. Kalle88

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    Mal davon ab, dass ich null Plan von Betontechnologie und dem Zeugs habe - wäre die Oberflächenbeschaffenheit bei einer BoPla gegeben und ich müsste da eine Sohlenabklebung vornehmen, dann würde ich die Arbeit schlicht verweigern. Schon verwunderlich das hier munter weiter gebaut wird und keiner mal Stopp schreit...
     
  10. #170 Gast036816, 27.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    169 beiträge und keinen schritt weiter.
     
  11. Lexmaul

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    So stelle ich mir BauGrym in Action vor :D
     
  12. ultra79

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    Vielleicht findet er einfach keinen?

    Als ich damals jemanden suchte hab ich 5 oder 6 Leute angepingt - und nur einer hat überhaupt Interesse gezeigt. Bei den anderen war keine Reaktion oder Absage angesagt...

    Und wir haben derzeit einen Bauboom und es ist Sommer - alle Auftragsbücher sind voll würde ich meinen und das Personal überall knapp.
     
  13. #173 wuselklaus, 28.08.2015
    wuselklaus

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    Sehe das ähnlich wie ultra79. Der Betoniertermin am Montag ist erst mal gekippt - damit ist der allergrößte Zeitdruck schon mal weg.
    Und der nächst beste SV hilft ihm ja auch u.U. nur begrenzt wenn dann vertraglich die Haftung zu sehr gedeckelt ist.
    Ich würde das weitere Vorgehen (und die Prüfung in Frage kommender Verträge) in seiner Situation auch mit dem Bekannten besprechen.

    Nach den letzten Detailfotos frage ich mich allerdings, wie man eine solche Betonfläche überhaupt hinbekommt.
     
  14. #174 Alfons Fischer, 28.08.2015
    Alfons Fischer

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    bis jetzt habe ich ja nur mitgelesen. Aber haben Sie wirklich die Planung zur Verfügung gestellt? Was liegt da dann näher, als den durch Sie beauftragten Statiker und ggf. Baugrundgutachter an die Baustelle zu holen?

    Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass die Planung unzureichend sein könnte (nicht beschriebene Flügelglättung bzw. unzutreffende Annahmen in der Planung) und dass diese unzureichende Planung Vertragsgrundlage sein könnte. Damit liegt die Verantwortung dafür beim Bauherrn?
     
  15. #175 Baufuchs, 28.08.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    mal abgesehen von allem anderen: Wie will der BU bei dieser Buckelpiste die ausreichende Betonüberdeckung sicherstellen?
     
  16. #176 Gast036816, 28.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der SV, der hier jetzt noch mit voller haftung einsteigt, muss erst noch geboren werden.

    man darf ja ein büsschen träumen - aber nur ein büsschen.
     
  17. #177 Ralf Dühlmeyer, 28.08.2015
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    Warum? Wer schreibt, der bleibt ist hier die Devise! Ob der TE allerdings bereit ist, die Kosten des SV zu tragen, der ja die ganze Schreiberei kalkulatorisch mit einbeziehen muss, ist was anderes und daran hakt es vermutlich weit mehr als den SV-Ressourcen!

    Ich seh nicht die Haftung des SV als Problem.
    Das Problem hat der TE, wenn er die irgendwann in Anspruch nehmen will und dann darüber aufgeklärt wird, dass er den Mangel selber durch Ignorieren der fachlichen Empfehlungen verursacht hat.
     
  18. #178 Gast036816, 28.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die zurückweisung der mängelanzeige durch den kellerbauer ist aus meiner sicht unwirksam. sollte es differenzen zwischen planung und vertrag geben, die zu mängeln in der ausführung führen, dann muss er darauf hinweisen. Macht er das nicht, sitzen planer, bauüberwacher, auftragnehmer und eventuell bauherr in einem boot. da lässt sich vortrefflich in der schuldfrage quoteln.

    ich möchte jetzt nicht der gute bekannte des bauherrn sein, der den freundschaftsdienst als qualitätsüberwacher macht. da kann eine freundschaft schnell den bach runter gehen.
     
  19. #179 Ralf Wortmann, 28.08.2015
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    Ja, da könnte etwas dran sein. Aus diesem Grunde empfehle ich auch stets, keine separaten Verträge mit Hausbau-GÜ und Kellerbauer zu schließen, sondern zu versuchen, dass man beide Leistungen einschließlich Statik „aus einer Hand“ bekommt. Tut man das nicht, findet sich der Bauherr sofort in einer Rolle des Bauleiters und Baukoordinierers wieder. Eine Rolle, mit der die Bauherren regelmäßig überfordert sind.

    Hier hätte ein Fachkundiger die Statik lesen, verstehen und daraus die Notwendigkeit ableiten müssen, dass aufgrund der Annahme des Statikers eine Flügelglättung der Sauberkeitsschicht auszuführen ist, um die Annahme einer entsprechenden verminderten Reibung zu erfüllen. Das hätte in den Werkvertrag / das Leistungsverzeichnis der Kellerbaufirma aus meiner Sicht aufgenommen werden müssen, zusammen mit anderen, offenbar erforderlichen Notwendigkeiten, wie z.B. der Vorgabe, dass der Keller (einschließlich der Lichtschächte) bis zur Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens als wasserdichtes Betonbauwerk so auszuführen ist, dass er für den Lastfall entsprechend DIN 18 195, Teil 6 gegen drückendes Wasser gemäß Baugrundgutachten ausgelegt ist und der Nutzungsklasse A entspricht

    Ob damit die Verantwortung dafür beim Bauherrn liegt? Für die fehlenden Vorgaben im Leistungsverzeichnis, ja.

    Für die sich abzeichennden Mängel, nein. Wenn in der Statik tatsächlich irgendwo steht, „Verminderte Reibung mit 2 Lagen Folie“ und wenn es tatsächlich zutreffend ist, dass diese Eigenschaft nur zu erzielt werden kann im Zusammenhang mit einer flügelgeglätteten Sauberkeitsschicht, dann sind vom Kellerbauer diese Vorgaben auch zu erfüllen.

    Wer die Statik erstellt hat, ist klar, der Statiker. Aber wird hat die im Antwortschreiben erwähnte Ausführungsplanung erstellt? Eine externen, vom TE bezahlter Architekt oder Bauingenieur? Da kämen bejahendenfalls Haftungsansprüche in Frage, wenn diese Planung Wichtiges unerwähnt lässt. Aber das ist eine Frage für später. Jetzt muss gehandelt werden.

    Aus der Antwort der Kellerbaufirma schließe ich, dass sich die Mängelanzeige wohl nur als einziges Thema die nicht vorhandene Flügelglättung hatte. Wenn das so sein sollte, reicht das natürlich nicht. Wurde im Werkvertrag die VOB/B vereinbart?

    Ohne Anwalt kommt der TE in dieser Sache wohl nicht weiter.

    @roboco: falls eine Empfehlung für einen Fachanwalt in der Nähe deines Wohnortes gewünscht wird, bitte PN.
     
  20. roboco

    roboco

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    Vielen Dank für die vielen Antworten! Insgesamt hat mir dieses Forum, vor allem die PNs massiv geholfen, die Sache auf den richtigen Weg zu bringen. Der GÜ wurde eingeschaltet (obwohl separater Vertrag mit dem Kellerbauer - anders ging es nicht). Gleichzeitig habe ich versucht den Statiker, der vom Planungsbüro (Architktin) beauftragt ist und den Bodengrundgutachter einzubinden. Vorhin dann folgende Mail vom Bodengrundgutachter:

    Nun muss der Kellerbauer ausbessern bevor Bewehrung etc. reinkommt. Somit ist Zeit gewonnen (bzw. verloren). Ab nächster Woche ist mein SV wieder vor Ort ausserdem wird ein SV vom GÜ allein zur Bauüberwachung des Kellerbaus abgestellt. Des Weiteren wird eine Erkundung der Wasserleitung auf dem Nachbargrundstück vorgenommen.

    Also nochmal, vielen Dank für die vielen Hinweise, die Gold wert sind.
     
Thema: Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)
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