Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne)

Diskutiere Sauberkeitsschicht so zulässig? (Weisse Wanne) im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; weshalb war der bodengutachter erst jetzt vor ort? vom baugrund kann er doch gar nichts mehr sehen, ist doch schon alles zugesuppt mit beton....

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  1. Baumal

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    weshalb war der bodengutachter erst jetzt vor ort?
    vom baugrund kann er doch gar nichts mehr sehen,
    ist doch schon alles zugesuppt mit beton.

    kompakter fels? na gut ich wohne nicht in halle,
    hier aber schaut kompakter fels anders aus.
    in deiner baugrube lagen ein paar steinbrocken herum.
     
  2. Baumal

    Baumal

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    das ist zwar der dritte, oder vierte schritt, bevor der
    erste gemacht wird. aber immerhin.
     
  3. roboco

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    @Baumal: Der Bodengutachter war nach Aushub und vor Verschüttung der SKS vor Ort und jetzt erneut auf Bestellung des GÜ, zur erneuten Begutachtung der Baugrube und SKS. Das heisst er hat den Baugrund vor Verschüttung sehen können.

    Tatsächlich handelt es sich um kompakten Fels - die von dir angesprochenen Steinbrocken sind eben dieser Kompakte Fels nach der Aufstemmung.

    Sicherlich wäre es besser gewesen, die Wasserleitung früher zu ergründen, aber wie du sagst: Immerhin.


    Ich war gerade nochmal an der Baugrube (die angesprochene Baugrube neben uns sind meine Eltern - identische Probleme).
    Es hat sich seit Freitag natürlich rein gar nichts getan, ausser dass die Bewehrungsmaterialien abgestellt wurden. Bin mal sehr gespannt auf Montag - der Kellerbauer MUSS Ausbessern und dem Statiker nachweisen, dass die Unebenheiten kleiner 2 cm sind - bin gespannt wie er das machen will. Immerhin hatte er bereits schriftlich vor einigen Tagen bestätigt, dass die Unebenheiten kleiner 2 cm sind - der Bodengutachter konnte dies sehr leicht widerlegen.

    Immerhin, die Abstandshalter für die Bewehrung scheinen die richtigen zu sein.

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    [​IMG]

    [​IMG]
     
  4. Baumal

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    und diese fußgänger laufen immer noch unkontrolliert neben
    deiner baugrube herum, schmieren ab, haben ein anschlußeisen
    im auge oder kopf stecken?

    da kannst du nachts schlafen als arzt?
    ohne baustellenabsicherung?
     
  5. Baumal

    Baumal

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    laß da einen bauzaun vormachen!
    so geht das nicht.
     
  6. Taipan

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    ABM? *d&r*
     
  7. Julius

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    Logisch. Gerade als Arzt!
    Er kann die Verunfallten dann ja in Eigenleistung flicken...
     
  8. #188 Ralf Wortmann, 29.08.2015
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.08.2015
    Ralf Wortmann

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    Mit dem Arztberuf des TE hat das aber nichts zu tun. Diese Pflicht trifft jeden gleich. Auch ein Arzt hat diesbezüglich keine höhere moralische Verantwortung.

    Auf die Verkehrssicherungspflicht wurde nun schon zig Mal hingewiesen:

    Das erst Mal von lebski am 24.08. in #53,
    dann am 24.08. von bauloehr in #65,
    dann nochmal erläutert am 24.08. von bauloehr in #70,
    dann hat der TE darauf reagiert in #71 mit dem Argument, das gesamte Baugebiet sei ja eingezäunt (was meiner Meinung nach nichts nützt und die Haftung des TE nicht entfallen lässt),
    dann am 25.08. Ralf Dühlmeyer in #84,
    dann ich am 25.08. in #90,
    dann du, Baumal, am 25.08. in #92,
    dann Taipan am 27.08. in #161,
    dann du, Baumal, am 29.08. in #184,
    und nochmal du, Baumal, am 29.08. in #185.

    Also 9 Hinweise von 5 technischen Experten und einem Juristen – mehr können wir hier aus der Ferne nicht tun. Schicksal, nimm deinen Lauf ...

    Hoffentlich passiert nichts, denn der TE hat schon genug Probleme.
     
  9. Baumal

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    arzt hin oder her.
    weshalb sollte man bei der anmeldung die berufe angeben?
    um zu wissen um was es geht.

    die fußgängerin auf dem bild hat sich schon staube gemacht.
    in der dämmerung werden links welche langlaufen plötzlich
    in eine ungesichterte baugrube abschmieren, ein anschlußeisen
    im hirn haben, der nachbar möchte morgens zur arbeit fahren,
    hört schreie, gibt gas und landet in der baugrube.

    worst case. ist aber so. ein bauzaun kostet mit vorhaltungskosten
    ca. 800€ für das bauvorhaben, das sollte drin sein .
     
  10. #190 Gast036816, 29.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der Herr Doktor scheint ziemlich beratungsresistent zu sein!
     
  11. roboco

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    Ich kaufe ein schlüsselfertiges Haus in einem Neubaugebiet von einem GÜ - ich bin der Meinung, sämtliche Dinge, wie eben die Sicherung der Baustelle abgegeben zu haben. Der Bauabschnitt ist für die Öffentlichkeit nicht freigegeben und eingezäunt. Fußgänger, die dort unterwegs sind, sind illegal in das Baugebiet eingedrungen.

    Egal wie, eine Mail zur Klärung ist an den GÜ abgeschickt. Ich warte auf Antwort und werde berichten.
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Das Grundstück ist gekauft?

    Damit ist man als Besitzer verantwortlich. Ist und bleibt so, kann man auch nicht abgeben. Wenn Gefahr droht, muss man diese Beseitigen, ein Bauzaun ist sicher zumutbar.

    Hat man die Sicherung der Baugrube einem Vertragspartner übertragen (was erst mal zu prüfen wäre), muss man entsprechend drängen, mahnen und sogar eine Erstazvornahme zur Gefahrenabwehr durchführen, wenn es nicht anders geht. Ansonsten wird sich der Staatsanwalt eingehend mit der Situation beschäftigen, sobald das Kind in den Brunnen, äh Baugrube gefallen ist!

    Die Drunterleisten sehen übrigens geeignet aus.
     
  13. #193 Gast036816, 29.08.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sorry - du bist für dein bauvorhaben verantwortlich und kannst dich nicht hinter einem weiter entfernt stehenden zaun verschanzen oder alles auf den gü schieben.

    bei gefahr im verzug musst du sofort handeln und nicht darauf warten, dass dein gü eine email beantwortet.

    vom 24.08. bis 29.08. ist verdammt lang und nicht sofort.
     
  14. #194 lawrence, 29.08.2015
    lawrence

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    Was du meinst gekauft zu haben und was du wirklich bekommen wirst - werden sicherlich 2 unterschiedliche Dinge sein, da kann man sich jetzt schon sicher sein. Das sage ich ganz ohne Schadenfreude.
     
  15. #195 Ralf Wortmann, 29.08.2015
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    Du selbst hältst dich doch im Baugebiet auf. Ebenso tun es alle anderen Bauherren, die ihr Bauvorhaben begutachten möchten. Sie bringen ihre Kinder mit oder Freunde und Bekannte, die sich das BV ansehen möchten. Das Gebiet ist damit öffentlich. Es ist für dich erkennbar, dass unbeteiligte Dritte ohne weiteres dort reinkommen. Es scheint zudem nicht wirklich abgeschlossen zu sein. Jedenfalls können Passanten und sonstige Dritte offenbar in das Gebiet hineingelangen. Es besteht die Verpflichtung, auch diese zu schützen.

    Ist das weiße Haus mit dem Satteldach im Hintergrund etwa schon bewohnt? Sehe ich einen Liegestuhl auf dem Balkon und ein Auto unter dem Carport? Liegen etwa schon bewohnte Hauser innerhalb des großräumig eingezäunten Baugebiets? Dann gilt das alles nach wie vor und umso mehr.

    Aufgrund der Vielzahl von Menschen die sich dort, berechtigt oder unberechtigt, aufhalten, bist du als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig und musst verhindern, dass jemand in die Baugrube stürzen kann.

    Der GÜ wäre dafür nur verantwortlich, wenn es im Leistungsverzeichnis seines Werkvertrags steht. Da keine Vertragsberatung stattgefunden hat, bezweifele ich das (bitte nachlesen!), zumal im Moment sowieso nicht die Leistung des GÜ, sondern die Vorleistung eines anderen Vertragspartners von dir stattfindet, nämlich die der Kellerbaufirma.

    Du solltest eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, falls nicht schon geschehen und falls deine Privathaftpflichtversicherung das Bauherrenrisiko nicht mit abdeckt oder diese Leistung (wie oft üblich) auf eine bestimmte Bausumme beschränkt. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, einen Bauzaun aufstellen zu lassen.
     
  16. roboco

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    Vielen Dank für die Hinweise zum Bauzaun - ich werde mich morgen Früh gleich darum kümmern.

    Gerade eine Mail vom Kellerbauer (es ist wirklich nicht zu fassen...):

    Nochmal zur Verdeutlichung: Es ist bislang GAR nichts unternommen worden, dem Wasser Herr zu werden oder um die Sauberkeitsschicht auszubessern! Der Baugrundgutachter hat eindeutig bestätigt, dass diese nicht den Kriterien des Statikers entspricht!

    Das ist doch ein Witz, oder?!
     
  17. #197 Gast036816, 29.08.2015
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    die nehmen dich einfach nicht ernst!
     
  18. roboco

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    Ja, mag sein. Allerdings sind die Kellerbauer vom GÜ direkt via Mail dazu aufgefordert worden die Mängel zu beseitigen. Der GÜ vergibt immerhin die Aufträge an den Kellerbauer. Aber anscheinend nehmen die noch nichtmal den ernst.

    Sie versuchen einfach mich als Laien zur Baustelle zu bewegen, mir mit dem Zollstock und ein paar netten Worten zu zeigen, dass alles nur halb so wild ist und gut.

    Nix da.
     
  19. #199 AlexSinger, 29.08.2015
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    Er ist halt einer von der Sorte, die sich im Fall der Fälle selbst behandeln... wendet diese Praxis auch am Bau an.
     
  20. #200 Ralf Wortmann, 29.08.2015
    Ralf Wortmann

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    Wie jetzt? Ich hatte das bislang so verstanden, dass du der direkte Auftraggeber des Kellerbauers bist.

    Also ist der Kellerbauer doch ein Subunternehmer des GÜ und du hast das ganze Haus inkl. Keller beim GÜ in Auftrag gegeben? Dann müsstest du die Mängelanzeigen direkt an den GÜ richten und nicht an dessen Subunternehmer.
     
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