Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen

Diskutiere Grenzabstände, Nachbarschaftsthemen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsmitglieder, wir haben im letzten Jahr unser Einfamilienhaus gebaut und dabei alle Grenzabstände eingehalten. Unser Nachbar hat sein...

  1. #1 nachtigall, 07.10.2015
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    Liebe Forumsmitglieder,

    wir haben im letzten Jahr unser Einfamilienhaus gebaut und dabei alle Grenzabstände eingehalten. Unser Nachbar hat sein Haus bereits seit 10 Jahren dort stehen. Ich habe folgende Fragen in Bezug auf Grenzabstände:

    - heute habe ich im Garten gebuddelt und mir kam das Nachbarhaus so nah an der Grenze vor. Harke rübergeholten und rausgefunden, dass es exakt 2 Meter sind. Also... Seine Hauswand steht genau 2 Meter vor der Grenze zu unserem Grundstück. Das ist doch eigentlich nicht erlaubt, oder? Bedeutet das nun, dass unser Grundstück weniger wert ist? WIR haben die Abstände alle eingehalten.

    - Unser Nachbar hat eine über 2 Meter hohe Hecke gepflanzt, deren Bewuchs bisher genau auf der Grenze endete. Er hat die Hecke millimetergenau beschnitten. (Wir finden die Hecke gut). Nun hat er seine Hecke aber nur auf seiner Seite beschnitten. Ich werde ihn fragen, ob wir das auf unserer Seite machen sollen. Ich würde nur gerne wissen: MÜSSEN wir seine Hecke auf unserer Seite schneiden?

    - Unser Nachbar hat auch ein Gartenhäuschen auf 0,5 Meter Grenzabstand gesetzt. Ich gehe davon aus, dass so kleine Holzhütten da keinen vorgeschriebenen Abstand haben, oder?!

    Ich möchte keinen Ärger haben. Möchte die Themen nur für mich klar haben.

    Danke!
    nachtigall
     
  2. #2 tomtom79, 07.10.2015
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    bevor ein fass aufmachst!

    wann wurde der Bebauungsplan erstellt? es gibt nämlich bestandsschutz

    Gartenhaus bis 40m³ kannst hinstellen wo willst außer im Bebauungsplan steht was anderes.
     
  3. #3 SirSydom, 07.10.2015
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    Wir haben auch ein Grundstück gekauft, bei dem das Nachbarhaus bis 1m an die Grenze gebaut war.
    Ich dachte zuerst, die Abstandsflächen des Nachbarhauses würden dann auf unserem Grundstück liegen und wir müssen weiter weg als 3m (Abstandsflächen dürfen sich ja nicht überlappen).

    Es ist aber (bei uns) so, dass das Nachbarhaus so alt ist, da gabs noch keine BayBo, ergo löst das Nachbarhaus keine Abstandsflächen aus! Wir sind trotzdem so weit weggeblieben, das wir dem Nachbarn bei einer Sanierung immer noch gestatten KÖNNEN es zu machen, denn der Bestandsschutz gilt nur bis was verändert wird.
    Du bist aber nicht in Bayern und dein Nachbarhaus ist wohl neuer. Es könnte z.B. sein, dass der Vorbesitzer unterschrieben hat, dann geht sowas auch ohne Baulast, zumindest in Bayern.

    Die Hecke hat der Nachbar zu pflegen, alles was zu dir rüberwächst muss er wegschneiden, da gibts keine Frage. Aber ich wäre froh und würde gerne auch ein paar cm abgeben für eine 2m Hecke zum Nachbarn :)
    Wenn du ganz vorsichtig sein willst, lass es dir schriftlich bestätigen, dass du die Hecke schneiden darfst.
     
  4. #4 Diamand, 08.10.2015
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    Zum Thema Hecke ist zu sagen das du an der Hecke zunächst mal nichts schneiden darfst es sei den der Heckenbesitzer hat dir dieses erlaubt. Wenn er dieses erlaubt dann lasse dir dieses wie SirSydom schon anmerke unbedingt schriftlich geben. Sonst könnte es womöglich irgendwann mal Ärger geben.

    Über welche Heckenlänge reden wir hier eigentlich?

    Bedenke auch das nicht jeder eine Hecke anständig schneiden kann. Ob du dieses vermagst kannst nur du wissen. Zudem benötigst du natürlich auch eine Heckenschere (kostet Geld) bei 2 Meter Höhe wird wohl auch noch eine Leiter benötigt (Unfallgefahr) und du musst auch noch entsprechend Zeit aufbringen. Dieses können je nach Fläche schon einige Stunden bedeuten. Und das alles für eine fremde Hecke. Ich würde dieses nicht machen sondern den Besitzer selber schneiden lassen.

    Weiter ist anzumerken das die Hecke so wohl auch nur mit Zustimmung des Nachbarn gepflanzt werden darf.

    Sie dir mal die folgende Seite an

    https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_...miete_und_nachbarrecht/nachbarrecht/index.php

    Dort kannst du etwas zum Thema Bepflanzung finden.
     
  5. HelgeK

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    Warum genau soll das nicht erlaubt sein (= was steht in der Baugenehmigung?). Selbst wenn es ein Schwarzbau sein sollte (sehr unwahrscheinlich) - Ihr hattet den IST-Zustand beim Kauf doch vor Augen, und es hat Euch nicht gestört - wo ist das Problem?

    Zur Hecke: Unabhängig von der Rechtslage jeden Streit vermeiden. Der Zustand ist für Euch doch optimal! Ihr habt den Sichtschutz, ohne dass dieser zu Lasten Eurer Grundstücksfläche geht
     
  6. kike

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    Weil die TE eben wohl mit vermutlich 3m Abstand zur Grenze bauen musste und sich in der BauO NRW da in den letzten Jahren nichts geändert hat.

    Das Problem für sie ist, dass sie eine Wertminderung für ihr Grundstück befürchtet.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2015
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    Falsch!

    Wenn man den Nachbarn auffordert und das ganze entsprechend dem juristischen Vorgehen und beweisbar, dann darf man, wenn der Nachbar alle Fristen verstreichen lässt, sehr wohl selber schneiden, sogar schneiden lassen und den Nachbarn für die Kosten haftbar machen!!!
     
  8. #8 SirSydom, 09.10.2015
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    gar nix ist falsch! Der zweite Teil deiner Aussage ist zwar korrekt, aber deswegen ist kikes (und meine) noch lange nicht falsch.

    Diese Aussage ist völlig richtig. Das von dir beschriebene Vorgehen setzt nämlich ganz klar hinter "zunächst mal" an.

    Interessant, dass du "den Nachbarn für die Kosten haftbar machen" als keinen Ärger bezeichnest. Für mich ist das ganz klar ein Ärgernis, ob ich nun am Ende Recht bekomme oder nicht.
     
  9. Julius

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    Trotzdem sollte man die Hecke umgehend und regelmäßig schneiden!
    Sonst bleibt bei einem späteren Schnitt gerne mal nurmehr ein braunes Astgewirr übrig...
    Am besten macht das der Nachbar selbst. Er muß ja zwangsläufig über Ausrüstung und Übung verfügen (bzw. vergibt die Arbeit sowieso).
    Lade ihn im Gegenzug zum Grillen etc. ein!
     
  10. HelgeK

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    - eine Minderung bezieht sich auf den Wert zum Zeitpunkt des Kaufes des Grundstücks.

    Sie kann sich somit nur auf eine nach dem Kauf erfolgende Änderung oder einen verdeckten Mangel ergeben. Beides ist hier nicht der Fall.
     
  11. kike

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    Die TE ist bei Kauf davon ausgegangen, dass das Nachbarhaus mit ordnungsgemäßem Abstand erbaut wurde. Jetzt stellt sie fest, dass das ggf. ein nicht rechtmäßiger Abstand sein könnte. Warum soll sie nicht eine Wertminderung befürchten?

    Ich kenne die Umstände nicht, aber in aller Regel dürfte kaum/keine Wertminderung vorliegen.
     
  12. HelgeK

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    Das Nachbarhaus stand ja schon da, wo es steht, als die TS das Grundstück erworben hat. Es dürfte schwerlich zu übersehen gewesen sein, und ist somit "eingepreist". Schadensersatz ohne Schädigung gibt es nicht.

    Mit Mutmaßungen, ob ein rechtswidriger Zustand vorliegt, sollte vorsichtig umgegangen werden. Ein Blick in die Baugenehmigung würde Klarheit verschaffen - mehr aber auch nicht. Wenn die Absichten tatsächlich friedliche sein sollten, würde ich den Nachbarn einfach in Ruhe lassen.
     
  13. kike

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    Was soll dein Geschreibsel eigentlich? Wo schreibt die TE was von "Schadensersatz" ??? Wo schreibe ich was von "Schadensersatz" ???

    Und vielleicht will die TE ja auch nichts vom Verkäufer sondern vom Nachbarn - wenn überhaupt !!!

    Warum soll die TE sich nicht informieren, ob das Nachbargebäute mit rechtmäßigem Abstand errichtet wurde??? Und selbst wenn sie eine eventuelle Rechtswidrigkeit feststellt heißt das ja nicht, dass sie etwas unternimmt - aber es ist halt gut zu wissen, wenn dann der Nachbar sich vielleicht mal ändert - so habe ich das Anfangsposting verstanden.
     
  14. #14 nachtigall, 10.10.2015
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    Danke für all Eure Antworten. Natürlich habe ich das Grundstück gekauft, "wie es war" und mache nun kein Fass auf. Der kleine Abstand hat mich lediglich gewundert, da UNSER Architekt auf jedem Zentimeter Abstand eines Haustürvordaches beharrt hat, um die 3 (!) Meter Abstand ab Vordachkante auf unserer Seite einzuhalten. Ich werde einfach unseren Architekten mal dazu befragen.

    Wünsche Euch alles Gute bei Euren Häuslebauerthemen. Und bin ganz ehrlich froh, dass wir diese Lebensphase nun hinter uns haben.

    nachtigall
     
  15. HelgeK

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    - woran er gut getan hat!

    Abweichungen sind z.B. mit nachbarschaftlicher Zustimmung möglich. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ich um eine genehmigte Abweichung handelt (zumal wenn es um einen runden Meter und nicht nur um ein par cm geht), ist sehr groß.
     
  16. kike

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    Bei 2m Grenzabstand in NRW ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um eine genehmigte Abweichung handelt gering. Wie soll das gehen?

    Ich würde an Stelle der TE erst mal klären, wo die Grenze ist, nicht dass der Fehler ggf. bei ihr liegen könnte. Ein Blick in den Katasterauszug wäre auch nicht schlecht.
     
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