Mindestneigung Holzterrassen auf Dächern / Balkonen?

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  1. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ja, schreiben wir ein how2 für diy ..
     
  2. #22 Alfons Fischer, 03.12.2015
    Alfons Fischer

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    ok, dann halt nicht...
     
  3. #23 Skeptiker, 03.12.2015
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    eigene Planungsregeln sind etwas anderes als eine diy-anleitung.

    ich würde deshalb mitmachen!
     
  4. #24 Gast036816, 03.12.2015
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    Gast036816 Gast

    gleiche probleme wie bei glasdächern?

    empfehlungen der mindestneigung:

    ein profilhersteller empfiehlt 1,00° (was ein absoluter quatsch ist, da er auch nur eine dichtungsebene empfiehlt - im glasfalzraum!)

    ein anderer profilhersteller empfiehlt 10° mindestneigung,

    ein gelehrter empfiehlt 7,00° mindestneigung.

    aber zurück zum holz!
     
  5. #25 Thomas B, 03.12.2015
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    Bei 1 - 2 % wird man Wasser auch auf einem normalen Untergrund (Platten, Pflaster) nur mit Mühe und gutem Zureden zum Laufen bekommen. Auf sehr glatten Untergründen mag das schon gehen (Glas, KG-Rohre).

    Auf Holz, welches -auch ungeriffelt- alleine durch die Bewitterung früher oder später eine Riffelung erhält sind Oberflächerauhigkeiten anzunehmen, daß es schon eines ganz erheblichen Gefälles bedürfte bis da Wasser geordnet abfließt.

    Auf einem Balkon also jede Bohle mit Gefälle von...sagen wir 5%?- ausführen? Das soll die Lebensdauersignifikant verlängern? Mag sein, dass man damit eine Saison rausholt (oder auch nicht). Dafür dürfte der Nutzwert durch die Berg-und-Tal-Bahn-Oberfläche minimiet werden.

    Holz ist eine natürlicher, verwitternder Baustoff. Ist dieser dem Wetter ausgesetzt wird er darunter leiden und irgendwann auch seine Tragkraft verlieren. Dann muß man diese Teile eben ersetzen. So what?!
     
  6. ps0125

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    Ich habe diese interessante Diskussion verfolgt und mich deshalb hier angemeldet.
    Eventuell sollte folgendes beachtet werden, bevor hier wild spekuliert und über den Wasserpegel in schräg stehenden Suppentellern philosophiert wird:
    Es gibt in der Tat a.R.d.T., was solche Konstruktionen angeht.
    Die Fachregel 02 des Zimmererhandwerks, "Balkone und Terrassen" von 2007 gelten als a.R.d.T.
    Hier wird auch die Ausführung von Belägen beschrieben.
    Kurzes Zitat:

    "(5) Horizontale Flächen, ausgenommen Bauteile der Schutzklasse 4 (Verschleißbauteile)
    sowie Beläge, sind so auszubilden, sodass Niederschlagswasser schnell abgeleitet
    wird. Es ist ein ungestörtes Gefälle von mindestens 2 % auszuführen (Bild 19)."

    Somit sind Beläge von der Regel ausgeschlossen, ein Gefälle haben zu müssen.
    Dieses Bild 19 kann ich hier nicht einfügen, darauf ist aber eine Konstruktion dargestellt, bei der die Abdichtungsebene im Gefälle liegt, und der darauf liegende Belag mit Gefällekeilen wieder im Wasser dargestellt ist.

    Ich hoffe damit etwas geholfen zu haben ;-)
     
  7. ps0125

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    Noch was zu den gestoßenen Brettern:

    (4) Längsstöße von Belagbrettern müssen offen mit einer Fuge von mindestens 3 mm
    und maximal 10 mm ausgeführt werden.
    (5) Werden Holzbeläge ausschließlich in Schutzklasse 1 ausgeführt, dürfen Bretter
    ohne Fugen angeordnet sowie Nut-und-Feder-Bretter verwendet werden.
     
  8. #28 Skeptiker, 03.12.2015
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    Schön, herzlich willkommen!

    Genau den Punkt habe ich gesucht. Dann lagen die anderen SV bei der AK einschließlich Vortragendem richtig, auch mit der implizierten Aussage "Verschleißbauteil" wussten nur nicht weshalb. Erstaunlich, wieviele Kundige es dann doch nicht so genau wissen! :sleeping Und ich kann mir zukünftig überflüssige Diskussionen ersparen. Bleibt allenfalls vielleicht noch die Frage zu klären, ob es sich bei dieser Regel um eine "anerkannte" Regel handelt, wenn sie unter Händlern wie Ausführenden kaum bekannt ist, aber das führt mir jetzt zu weit.

    Danke, mir hast Du sehr geholfen, vielen Dank!
     
  9. Eric

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    Dann tu es auch. Wäre doch interessant, wenn die Vor- und Nachteile einmal zusammengestellt und daraus ein Fazit gezogen wird..

    Sprachlich offenbar total verunglückt. Die Zimmermänner benötigen ein Bild, um zu erklären, von welchem Gefälle die Rede ist :mega_lol:
    Hier: offenbar nur unterhalb des Belags.

    Und warum nur dort? Die Fachregel zu Außenbelägen sagt es etwas völlig anderes: Gefälle auf der Abdichtung + Oberflächengefälle. Was unterscheidet ein Belag aus Platten von einem Belag aus Holzdielen.
     
  10. rose24

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    Vielleicht, dass Holz schneller verrottet? :think
     
  11. #31 Skeptiker, 03.12.2015
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    kommt noch, anderes ist momentan wichtiger!

    wären nicht Holz ihr Werkstoff, sondern Sprache, so wären sie nicht Zimmerleute, sondern Dichter, Philosophen oder Juristen geworden ...

    Die Haltbarkeit. Natürliches totes Holz ist Nährstoff für Tiere und Pflanzen und wird deshalb von diesen ziemlich flott zerlegt.
     
  12. ps0125

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    Vorwort der Fachregel:

    Die Qualität einer Bauleistung wird im Wesentlichen danach beurteilt, ob sie den allgemein
    anerkannten Regeln der Technik entspricht. Allgemein anerkannte Regeln der
    Technik zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der technischen Wissenschaft als theoretisch
    abgesichert legitimiert, den maßgeblichen Fachleuten bekannt und aufgrund
    fortdauernder praktischer Erfahrungen als geeignet und notwendig anerkannt sind.
    Eine ausschließliche Beurteilung der ausgeführten Leistung auf der Grundlage von
    Normen ist nicht in jedem Falle hinreichend und zielführend.
    Die Fachregeln „Balkone und Terrassen“ geben den derzeitigen Stand der allgemein
    anerkannten Regeln der Technik wieder. Sie stellen eine Zusammenfassung von Erkenntnissen
    dar, deren Einhaltung eine einwandfreie technische Leistung sicher stellen.
    Die Fachregeln sind ein Leitfaden für eine sachgemäße Planung und Ausführung,
    der übliche Regelfälle erfasst. Sonderlösungen für spezielle Ausführungs- und Anwendungsfälle
    können darüber hinaus möglich und gegebenenfalls erforderlich sein.
    Zur fachlichen Absicherung wurden die Fachregeln in einem öffentlichen Einspruchsverfahren
    mit den maßgebenden, diese Regeln tangierenden Fachkreisen und Institutionen
    abgestimmt.
     
  13. mls

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    der unterschied ist die lage der entwässerungsebene bzw.
    der kürzeste weg des wassers.
    von holzdielen läuft das wasser seitlich ab.
    auf einem plattenbelag (oder einer "dichten" fläche) staut
    das wasser auf, bis die aufstauhöhe ein ausreichendes gefälle
    bis zum entwässerungsort (rinne, einlauf) erzeugt.
     
  14. #34 Kalle88, 03.12.2015
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    Irrelevant... Auch ein Brett von 15cm führt Wasser. Ob nun Fugenanteil X oder nicht. Die Herleitung ein Holzdeck würde "anders" sein als ein Belag aus Platten ergibt keinen Sinn. Ob nun positives Beispiel bei Nullgefälle hin oder her. Ein "Nulldach" ist zwar möglich - vielleicht bald auch nicht mehr - dennoch konstruiere ich es nicht ohne trifftigem Grund.

    Wasserglaspegel oder "rutschhemmend" sind da jetzt nicht die Argumente. Klar kann ich das Gefälledeck auch versauen, in dem ich nicht weiß was ich tue ( Holzart, Uk, Dielenbreite, Wetterwirkung usw.) aber das macht geltende Bestimmung nicht obsolet.

    Im Zweifel wird ein Gericht den Weg vorgeben. Ist dann nur die Frage ob die richtigen "Vortragen".
     
  15. ps0125

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    Da der Satz wirklich unglücklich formuliert ist, habe ich es noch mit dem Verweis auf die Zeichnung ergänzt. Entschuldigung dafür.
    Außerdem habe ich ja nicht die gesamte Abhandlung zitiert, sondern nur den betreffenden Absatz. Es ist sehr wohl auch beschrieben, dass die Abdichtung ein Gefälle haben soll. Darum ging es aber nicht.

    Die Tatsache, dass irgendjemand einmal eine Fachregel für Pflasterbeläge erfunden hat, hat mit dem Thema hier aber nichts zu tun.
    Da könnte man ja auch anführen, dass sicher in irgendeiner Fachregel des Tischlerhandwerks geschrieben steht, dass Parkettböden eben und gefällelos auszuführen sind. Nur weil es aus Holz und auf dem Boden ist, gilt das aber nicht zeitgleich für Balkon/Terrassenbeläge.
     
  16. #36 Kalle88, 03.12.2015
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    Nein, nein, nein! Das würde bedeuten, dass ich bei einem Holzdeck die Anschlusshöhen von der Abdichtung messen würde - dem ist bekanntlich nicht so. Selbst bei einer Kiesschüttung gehe ich von OK Kies aus und nicht von der Abdichtung. Theoretisch kommt es bei Kies ja auch nicht zum Aufstauen.
     
  17. ps0125

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    Tatsächlich gibt es hier einen Widerspruch zwischen den Fachregeln der Dachdecker und der Zimmerleute.
    Ob das gewollt ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
    Die Zimmerleute gehen in diesem speziellen Fall aber von 5cm Anschlusshöhe über dem Bohlenbelag bzw. 15cm über der Abdichtung aus.

    Das solls dann jetzt aber von mir gewesen sein mit dem zitieren von Fachregeln ;-)

    Das wäre im Streitfall sicherlich ein schöner Punkt, bei dem sich die Sachverständigen gegenseitig beweisen können, dass sie falsch liegen, obwohl jeder auf seine Art Recht hat, indem er sich auf die jeweilige Fachregel beruft.
     

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  18. Eric

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    @ps0125: Die Fachregeln zur Vertikalabdichtung kannst Du in die Tonne hauen. Am Text und an der Zeichnung stimmt so gut wie überhaupt nichts.

    Die DIN 18 195-5 ( hat die Vermutung als aRdT ) und die Flachdachrichtlinie gehen eindeutig vor. Ich habe noch kein einziges Urteil gelesen, wo abweichend hiervon auf die zitierte Zimmermannsfachregel abgestellt worden ist und ich lese sehr viele Urteile. Immerhin könnte es eine Erklärung dafür sein, wo die irrige Ansage herkommt, dass für die Hochführung der Abdichtung von min. 15 cm/5cm auf die wasserführende Schicht ( = OK Abdichtung ) abzustellen ist.

    Merkwürdig ist auch der Satz:

    " Sie ( die Abdichtung ) muß bis zur Regenschiene des Türelements herangeführt werden, damit eine sichere Entwässerung gewährleistet ist ".

    Entwässerung von was und wie? Von der Regenschiene?

    Die Abdichtung von Balkonen und Terrassen gehört nicht zum Kernbereich des Zimmermannshandwerk. Warum Zimmerleute gleichwohl meinen, die Fachregeln des zuständigen Gewerks umschreiben zu können, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein Verweis auf die DIN/Flachdachrichtlinie und Gitterrost am Wandanschluß in der Zeichnung hätten ausgereicht.

    Aber vielleicht brauche ich ja einmal die sog " Zimmermanns-aRdT ", um Bodennebel zu verbreiten. Dafür würde sie allemal ausreichen. Soll der Gerichtssachverständige doch mal erklären, was dann aRdT ist und warum die " Zimmermanns-aRdT " nicht auch für sonstige Beläge gelten soll :sleeping

    Schon klar. Ich rede aber von Gefälle auf zwei Ebenen und hier geht es speziell um das Oberflächengefälle.

    Scheint mir die gleiche Diskussion zu sein, wie bei den Türschwellen. Dort wollen die Bauherren die Füße nicht anheben und hier wollen sie keine " schiefen Gläser " auf Holzbelägen.

    Wohl kaum. Im Merkblatt " Außenbeläge " werden auch lose verlegte Plattenbeläge auf Stelzlager geregelt und auch hierfür wird ein Oberflächengefälle gefordert.

    Es bleibt insofern dabei: Wo ist der sachlich gerechtfertigte Unterschied, den der BGH in seinem Urteil fordert?

    Ihr habt ein Problem: Der Jurist denkt anders. Er arbeitet mit Analogien. Die galten - soweit mir bekannt ist - bislang nur für gesetzliche Vorschriften, werden vom BGH jetzt aber auch auf DIN-Normen übertragen: Wenn die zu prüfende Bauart keine schriftlich niedergelegten aRdT hat ( = Normungslücke ), dann sind andere Bauarten heranzuziehen und zu klären, ob die hierfür geltenden aRdT auf die ungeregelte Bauart angewandt werden können. Das sind dann die " ungeschriebenen aRdT ".

    Das ist die völlig Neue an dem Urteil des BGH und selbstverständlich werden dem die Untergerichte folgen.
     
  19. mls

    mls Bauexpertenforum

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    nö, das passt scho zusammen, ist aber (auch unter berücksichtigung
    des holzschutzes und üblicher konstruktiver anforderungen wie umlfd.
    "luft") nicht ideal gezeichnet: jedenfalls sind 15cm hochzug eingehalten
    und die 10cm gibts/gabs in der schweiz als mindestforderung. man
    könnte auch postulieren, die randdiele sollte nicht unmittelbar an der
    wand anschliessen.

    erg.: hat sich mit dem beitrag von eric überschnitten, dazu: die relevanz
    aufgestelzter aussenbeläge müsste ich mir zu gemüte führen .. manana ;)
     
  20. #40 Fliesenfuzzi, 03.12.2015
    Fliesenfuzzi

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    Das ist der Kernsatz.
    Dazu noch vernünftige Belüftung unter den Bohlen, außerdem um die UK und die Terasse hält lange.
     
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