Fragen zur EnEV2014 ab 01.01.2016

Diskutiere Fragen zur EnEV2014 ab 01.01.2016 im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, so richtig verstehe ich nicht, was sich ändert. Kann mir das jemand aus der Praxis vielleicht besser erklären. Wenn ich ein KfW70 Haus...

  1. #1 BennyTurbo, 08.12.2015
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    Hallo,

    so richtig verstehe ich nicht, was sich ändert. Kann mir das jemand aus der Praxis vielleicht besser erklären. Wenn ich ein KfW70 Haus habe (Gas, Lüftungsanlage, 16cm Außenwanddämmung, Kalksandstein, 8cm Untersohlendämmung, 3x Verglasung) und es dieses Jahr einreichen würde, wäre das ja kein Problem. Was müsste an genau diesem Haus verändert werden, wenn man den Bauantrag in 2016 erst einreicht? Oder ist hier schon genug getan, um noch unter dem neuen Wert zu bleiben?

    Wo liegt denn dieser Wert?

    Vielen Dank.
     
  2. #2 BennyTurbo, 08.12.2015
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    Noch eine Frage: Was erstellt der Statiker alles normal an Unterlagen im Rahmen eines Neubaus? Gehört hierzu auch die Wärmeschutzberechnung und der Energieausweis oder woher erhält das Bauamt diese Informationen?
     
  3. #3 macmike771, 08.12.2015
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    1.) wenn der Bauantrag ab dem 01.01.2016 eingeht sind die Anforderungen an den Energiebedarf um 25% verschärft - heisst salopp das Gebäude muss 25% besser gedaämmt werden oder eine aufwändigere Haustechnik verbaut bekommen um den gleichen KfW-Standard erfüllen zu können als wenn dieses mit Bauantragseingang bsi zum 31.12.2015 bewertet wird.

    2.) Der Statiker erstellt alles das was Ihm beauftragt wurde - wenn nicht du als AG das weisst wer dann? (evtl. den Statiker fragen?)
     
  4. #4 Skeptiker, 08.12.2015
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    Von dem, der es erstellt. Das kann der Tragwerksplaner, der Haustechnikplaner oder sonst irgendwer sein, der's kann und dafür bezahlt wird. Das kann auch der Architekt sein. Ich hab kürzlich einen Nachweis von einem Schornsteinfeger gesehen. Ob der sein Geld wert ist? Als planender Architekt würde ich von dem vermutlich keine weitergehenden Auskünfte zur Planung bekommen ...
     
  5. #5 BennyTurbo, 08.12.2015
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    Danke für die schnelle Antwort.

    Okay, wenn man keine KfW Mittel hat, ist der Standard doch eigentlich egal, oder gibt es eine gewisse Norm, die einzuhalten wäre? Sowie ich es verstehe, ist dann halt der Energieausweis gemäß neuer Norm entsprechend schlechter oder?

    Ich beauftrage das nicht direkt, ist ein wenig kompliziert. Soweit sind wir noch nicht, mich würde es von neutraler Stelle nur einmal interessieren, was ist das Minimum, was normal beauftragt wird, damit das Bauamt glücklich ist und den Antrag bearbeiten kann. Also was benötigt man neben den Bauantragsunterlagen, Zeichnungen und der Statik noch?

    Viele Grüße :28:
     
  6. #6 Skeptiker, 08.12.2015
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    Da kommt es drauf an, was Du bauen lassen willst: Kino, Disco, Döner-Bude, Tankstelle, Einfamilienhaus, Wohnheim für Menschen mit Behinderungen ...
     
  7. #7 BennyTurbo, 08.12.2015
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    Nur ein Einfamilienhaus mit Garage...
     
  8. #8 mastehr, 08.12.2015
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    Stimmt das? Nach meinen Informationen bleibt bei den gleichen Anforderungen für KfW-55 und KfW-40. KfW-70 fällt weg, weil das bisherige KfW-70 jetzt ungefähr zum Mindeststandard wird.
     
  9. #9 macmike771, 08.12.2015
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    @mastehr: hast recht - 70 entfällt
     
  10. #10 BennyTurbo, 08.12.2015
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    Das heißt Kfw70 war das bisher mindeste nach der alten Verordnung, was man im Neubau nehmen durfte. Also heißt das ab Januar immer noch Kfw70 hat aber höhere Auflagen und wird damit quasi zum Kfw55 Haus?

    Darf man wirklich keine Häuser bauen, die unter Kfw70 Norm liegen? Kann ich kaum glauben, gibt doch noch etliche Reihenhäuser die einfach nach Standard gebaut werden und weder Lüfttungsanlage noch 3fach Verglasung haben... die haben dann nur Gas und nix weiter. Die erreichen doch nicht mal Kfw70? Irgendwie verstehe ich das noch nicht so wirklich wovon das nun abhängt. (Mir geht es nicht um Kfw Mittel)
     
  11. #11 mastehr, 08.12.2015
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    Bisheriger Mindest-Standard war im Prinzip KfW-100 = 100% Primärenergieverbrauch nach EnEV 2009. Der neue Standard sieht als Minimum 75% vor. Die Anforderungen für KfW-55 und KfW-40 verändern sich praktisch nicht.
     
  12. #12 BennyTurbo, 08.12.2015
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    Das heißt doch aber, das ich im Grunde den alten Kfw70 Standard trotzdem bauen "dürfte" ohne Änderungen am Haus? Ich liege dann doch unter den 75%? Wiegesagt KfW Mittel sind unwichtig und werden nicht abgerufen.
     
  13. R.B.

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    Ja, Du kannst so bauen, weil der "Mindeststandard" eingehalten wird. Es wird eben nur nicht mehr gefördert, aber das spielt bei Dir ja keine Rolle.

    Genaueres kann derjenige sagen der die Berechnungen macht. Aus den Infos aus dem Eingangsbeitrag könnte man zwar Vermutungen anstellen, mehr aber nicht.
     
  14. AndreR

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    Ändert sich mit den verschärften Anforderungen an den Primärenergiebedarf nicht auch der Schwellwert ab wann eine Solaranlage (oder andere regenerative Energiequelle) eingesetzt werden muss - oder habe ich das falsch verstanden???
     
  15. #15 Alfons Fischer, 09.12.2015
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    hier kommt einiges durcheinander. Wir tun uns leichter, wenn wir das Referenzgebäude der EnEV 2014 mit in die Erläuterung einbeziehen.

    Das Referenzgebäude ist ein Gebäude gleicher Geometrie und Größe wie das zu bauende Gebäude, jedoch in Referenzausführung (da sind Daten zu den Bauteilen und zur Haustechnik hinterlegt). Dieses Gebäude wird in der EnEV-Berechnung parallel zum tatsächlichen Gebäude gerechnet, das Ergebnis aus der Berechnung des Referenzgebäudes stellt ein energetisches "Soll" dar, auf das sich die EnEV bezieht.
    Das Referenzgebäude ändert sich mit Einführung der verschärften Anforderungen nicht!

    Fangen wir von vorne an, ich beschränke mich der Einfachheit auf den Primärenergiebedarf (vereinfacht gesagt: dies ist ein Äquivalent zum CO[SUB]2[/SUB]-Ausstoß):
    EnEV 2014 (2014-2015) Anforderung an den Primärenergiebedarf: Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,max[/SUB] = Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,Referenzgebäude[/SUB]
    EnEV 2014 (ab 2016) Anforderung an den Primärenergiebedarf: Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,max[/SUB] = 0,75xQ[SUP]''[/SUP][SUB]P,Referenzgebäude[/SUB] (demzufolge also 25% weniger als Ref-Geb. und als bisher)


    Die KfW-Anforderungen haben sich auch bisher auf das Referenzgebäude bezogen. Auch diese Art der Beurteilung ändert sich nicht. Nur wird halt nach den künftigen Förderbedingungen (ab 01.04.2016)das Effizienzhaus-70 nicht mehr gefördert

    KfW-Effizienzhaus 70 Anforderung an den Primärenergiebedarf: Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,max[/SUB] = 0,70xQ[SUP]''[/SUP][SUB]P,Referenzgebäude[/SUB] (0,70 sind 70%, demzufolge also 30% weniger als Ref-Geb.)
    KfW-Effizienzhaus 55 Anforderung an den Primärenergiebedarf: Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,max[/SUB] = 0,55xQ[SUP]''[/SUP][SUB]P,Referenzgebäude[/SUB] (0,55 sind 55%, demzufolge also 45% weniger als Ref-Geb.)


    Es tut sich aber noch eine Kleinigkeit, was die Anforderungen (zumindest an den Primärenergiebedarf) widerum etwas entschärft: der Primärenergiefaktor für Strom reduziert sich von 2,4 auf 1,8 (also um25%).
    Davon profitieren vor allem strombasierte Heizsysteme, Heizsystem mit anderen Energieträgern werden quasi "bestraft". Strombasiert sind zum Beispiel Wärmepumpen. Für diese ändert sich zwar auch die Anforderungsgröße, gleichzeitig sinkt aber rechnerisch der ausgewiesene (nicht der tatsächliche) Primärenergiebedarf. Was auch so gewertet werden kann, dass es für wärmepumpenbeheizte Gebäude quasi keine Verschärfung der Anforderungen an Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,max[/SUB] gibt.

    Dies hat eine interessante Folge: ein wärmepumpenbeheiztes Gebäude, das derzeit Eff-70 erreicht, ist nach künftiger Berechnung bezüglich Q[SUP]''[/SUP][SUB]P,max[/SUB] fast ein Eff-55!
     
  16. #16 Bauliesl, 09.12.2015
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    Alfons - danke für Deine Erläuterungen!
     
  17. #17 BennyTurbo, 09.12.2015
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    Hallo Herr Fischer,

    vielen Dank. Ich hoffe ich habe es richtig verstanden, also demnach dürfte ich nach wie vor ein Kfw70 Haus bauen, da ich ja immer noch 30% unter dem Referenzgebäude liege.... also ändert sich für mich eigentlich nichts... Beheizung findet mit Gas statt.

    Danke.
    Viele Grüße
     
  18. #18 Bauliesl, 09.12.2015
    Bauliesl

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    Bei Beheizung ausschließlich mit Gas sehe ich Schwierigkeiten.
     
  19. #19 Gast56083, 09.12.2015
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    warum? Wenn Ja, versteh ich das jetzt auch nicht mehr.
    Wenn er aktuell KfW70 (also mind. 30% unter gefordertem Qp) erreicht, warum sollte es dann nach EnEV 2016 Schwierigkeiten geben, wenn man kein KfWxy haben will?
     
  20. #20 BennyTurbo, 09.12.2015
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    Also Gas + kontrollierte Wohnraumlüftung (Zentral) als alternative Energie.... Zumindest reichte das meine ich um auf Kfw70 zu kommen.
     
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