Was bedeutet 1/1 Gemeinderecht im Grundbuch?

Diskutiere Was bedeutet 1/1 Gemeinderecht im Grundbuch? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hab ich heute beim durchblättern der Unterlagen gesehen. Die Recherche im Netz hat mich nicht wirklich schlauer gemacht. Das steht direkt auf...

  1. #1 SirSydom, 17.12.2015
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    Hab ich heute beim durchblättern der Unterlagen gesehen.
    Die Recherche im Netz hat mich nicht wirklich schlauer gemacht.

    Das steht direkt auf dem 1. Blatt bei "Wirtschaftsart und Lage" "Beispielstraße 123, Gebäude- und Freifläche 1/1 Gemeinderecht"

    Der Notar hat dazu beim Kauf nichts gesagt..
    Sonst ist nix eingetragen...
     
  2. rekeck

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    Früher hatten die Bauern ein Recht die Gemeindewiese/See/Wald mit zu nutzen. Wenn z.B. noch ein Gemeindewald besteht, kann es sein das das Recht besteht dort Holz zu schlagen. Dieses Recht verjährt aber meines wissens wenn man es nicht nutzt. Und es ist schwer es durchzusetzen wenn es nicht noch von anderen aktiv genutzt wird.
     
  3. reezer

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    mal so als Anregung was das sein kann:

    https://openjur.de/u/584348.html
    oder
    Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 3 K 12.987
     
  4. #4 SirSydom, 18.12.2015
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    oha. Naja, wahrscheinlich ist das verjährt, aber ich frag mal in der Gemeinde nach oder die Nachbarn.
    Es müsste seit 1922 ununterbrochen genutzt worden sein..
     
  5. #5 Villert, 21.12.2015
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    Die gemeinde würde ich als letztes fragen.. sonst kommen die noch auf komische ideen
     
  6. #6 SirSydom, 21.12.2015
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    auf welche Ideen sollen die denn kommen?
    Mehr wie abstreiten oder behaupten, es sei verjährt können sie nicht.

    Es geht ja um ein mit dem Grundstück verbundenes RECHT und nicht um eine LAST.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 21.12.2015
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    möglicherweise geht es um einen Rechtlerwald. da gibt es ganze (1/1), halbe (1/2), viertel (1/4) und vielleicht sogar noch kleinere Anteile (ich kenne den Begriff "Laube". Anteil bezogen auf den jährlichen Brennholzeinschlag.
    Aus dem Erlös des Nutzholzverkaufs werden in der Regel die Kosten getragen (zum Beispiel Wegebau, Neuanpflanzung, Kosten für Holzeinschlag)
     
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