elektrische Heizstrahler außen zulässig?

Diskutiere elektrische Heizstrahler außen zulässig? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Ist es eigentlich zulässig, draußen elektrische Heizstrahler zu installieren? Die Heizstrahler sollen nur dazu dienen, dass Menschen bei Kaffee...

  1. #1 mastehr, 20.12.2015
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    Ist es eigentlich zulässig, draußen elektrische Heizstrahler zu installieren? Die Heizstrahler sollen nur dazu dienen, dass Menschen bei Kaffee und Kuchen draußen nicht frieren müssen, wenn sie dort in der kalten Jahreszeit sitzen.

    Der Rat unserer Stadt hat beschlossen, einem Gastronomen diese Heizstrahler zu sponsorn, damit er mehr Kundschaft bekommt.

    Mich wundert, dass man im Zeitalter von Energiewende und regelmäßig verschärften EnEVs draußen heizen darf.

    Mein Haus darf drinnen nur einen gewissen Energieverbrauch / m² haben, aber wenn ich draußen meine Terrasse beheize, kann ich ruhig 1 kW / m² von der universellsten Energieform verbrutzeln. :mauer
     
  2. #2 Skeptiker, 20.12.2015
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    Meines Wissens gibt es allenfalls lokale Satzungen der Gemeinden, die sich aber meistens auf die lokale Gastronomie beschränken. Wenn die Gemeinde den Sponsor macht, gibt es anscheinend keine entsprechende Satzung. Aber die könnte man ja aus diesem Anlass initiieren. Einer meiner Bauherren wollte sowas auch schon 'mal für die überdachte Dachterrasse :mauer :mauer - und hätte es im Verbotsfalle trotzdem angebaut.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 20.12.2015
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    ich kenne das nur umgekehrt: Der Rat verbietet außen aufgestellte Heizstrahler. Aber nicht wegen des Energieverbrauchs, sondern weil sich dann vermehrt Gäste draußen aufhalten und dadurch die Anwohner einer größeren Lärmbelästigung ausgesetzt sind...
     
  4. R.B.

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    Mich wundert, dass man im Zeitalter von Energiewende und regelmäßig verschärften EnEVs draußen heizen darf.

    Mein Haus darf drinnen nur einen gewissen Energieverbrauch / m² haben, aber wenn ich draußen meine Terrasse beheize, kann ich ruhig 1 kW / m² von der universellsten Energieform verbrutzeln. :mauer[/QUOTE]

    Denkfehler, hier wird ja nicht "geheizt" im üblichen Sinne, denn die Strahler sind ja nicht Tag und Nacht und über die ganze Winterperiode eingeschaltet. Ein Lagerfeuer im Freien unterliegt ja auch nicht der EnEV (höchstens Brandschutz etc.).
     
  5. #5 Achim Kaiser, 21.12.2015
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    Allerdings sollte dem armen Wirt eine fette Energiekostenrechnung dabei nicht verschwiegen werden ....
    Schon nach kurzer Zeit werden die Betriebskosten die Anschaffungskosten bei weitem übersteigen.

    Elektrische Edelenergie ist dafür schon die maximal kostenintensive Betriebsvariante.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. #6 driver55, 21.12.2015
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    Manche Markisen- u. Überdachungshersteller haben die Teile offiziell im Sortiment.
     
  7. #7 Inkognito, 21.12.2015
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    Da sitzt ein rauchender Kneipengänger wohl im Stadtrat...
     
  8. #8 mastehr, 21.12.2015
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    Auch daran wurde gedacht: Ein Teil der Betriebskosten wird natürlich auch von der Allgemeinheit übernommen.
     
  9. #9 mastehr, 21.12.2015
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    Sie sind zwar nicht permanent eingeschaltet, aber bei einem Betrieb von 3 Stunden täglich an 90 Tagen ergibt das 270 Betriebsstunden. Bei vier Strahlen à 1,5 kW sind das 1620 kWh. Damit kann man ein ganzes EFH heizen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 21.12.2015
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    Ich sags mal so: Wäre ich nicht DER Gastronom, sondern ein anderer und mir würde nicht das gleiche Sponsoring zu Teil, hätte der Stadtrat ein massives Problem wegen Korruptionsverdachts.
    Wegen der Verschwendung von Steuermittel ggf. noch oben drauf.
     
  11. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Genau!

    Na und? Das macht pro Betriebstag Stromkosten von nur etwa € 4,-.
    Wenn das binnen der 3 Stunden nicht durch zusätzliche Gäste hereinkommt, macht der Wirt etwas Anderes falsch!

    Was mich vielmehr irritiert als diese (weithin übliche, ob mit Strom oder Gas) Art der Ausweitung von Außenschankzeiten ist die (Mit)Finanzierung aus öffentlichen Mitteln!
    DAS würde ich sehr kritisch hinterfragt sehen wollen. So manche Gemeinden beschließen Ausgaben, die ihnen gar nicht zustehen...
     
  12. R.B.

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    Ja und? Es gibt auch Industriegebäude die nicht unter die EnEV fallen, und die trotzdem so viel Energie schlucken, dass Du damit ganze Dörfer beheizen könntest. Die paar kWh sind also kein Argument.

    Ich habe solche Heizer schon oft gesehen, meist aber mit Gas betrieben.
     
  13. #13 mastehr, 21.12.2015
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    Anderen Gaststättenbetreibern wurde auch Mittel zur Attraktivitätssteigerung zugesagt. Dieser Wirt wollte halt Heizstrahler haben. Interessanterweise befindet sich seine Terrasse auf einem ehemaligen öffentlichen Parkplatz und dieser Wirt kann nicht die vorgeschriebene Anzahl an Parkplätzen nachweisen.

    Drei Wochen nach dem die Förderung dieses Wirts bekannt wurde, wurde auch öffentlich, dass die Förderung der Sportvereine durch die Stadt dieses Jahr wegen knapper finanzieller Mittel ausfallen soll.
     
  14. R.B.

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    das ist sicherlich ärgerlich, und ein Grund warum ich lieber den örtlichen Vereinen eine Spende zukommen lasse als den vielen sonstigen "Institutionen" (seien es Kirchen, Sozialverbände oder sonstige selbst ernannte "Entwicklungs"helfer).
     
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