Fehlerhafte Leerrohre - kürzung der Rechnung - Betrag?

Diskutiere Fehlerhafte Leerrohre - kürzung der Rechnung - Betrag? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, bei meinem Hausbau wurde mit dem Elektriker abgesprochen, dass für die EDV-Leitungen in die Zimmer 20mm Leerrohre verlegt werden,...

  1. #1 dertoni83, 02.01.2016
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    Hallo zusammen,

    bei meinem Hausbau wurde mit dem Elektriker abgesprochen, dass für die EDV-Leitungen in die Zimmer 20mm Leerrohre verlegt werden, und ich die EDV-Kabel und Dosen selber mache.
    Nachdem alles verputzt und gestrichen war, wollte ich mich an die Dosen machen (wir waren bereits eingezogen). Dabei fiel auf, dass ich nicht überall mit zwei Kabeln durchgekommen bin.
    Nach Durchsicht der Fotos aus dem Rohbau ist mir folgendes aufgefallen:
    Der Elektriker hat zwar die 20er Leerohre gelegt, allerdings hat er - wo sie zu kurz waren - einfach ein 15er Leerrohr in das größere gesteckt und bis an die Dose hingelegt.

    Das ist für mich natürlich eine mittlere Katastrophe, da ich jetzt meist nur 1 anstatt 2 CAT7 Kabel verlegen kann.

    Jetzt gehts für mich um die Rechnungskürzung. Aufreißen kann ich das Zeug jetzt ja fast nicht mehr lassen; den Elektriker möchte ich so und so nicht mehr.
    Mal eine genauere Beschreibung:
    3 Dosen, Kabel von der Decke kommend, die letzten 1,5 Meter mit 15er Leerrohr
    2 Dosen, Kabel aus Fußboden (Estrich kommen, die letzten 1,5 Meter mit 15er Leeror

    Ich bin am überlegen die Gesamtrechnung um den Betrag zu kürzen, die mich die Korrektur dieser Fehler Kosten würde... kann jemand ungefähr sagen was ich da kalkulieren müsste? Ich müsste ja 3 mal Wand mit 1,5m aufklopfen, 2 mal Estrich aufstämmen (ich habe FBH)... also ein ganzes Stück Arbeit. Vom Dreck, Fußboden neu legen und neu streichen mal ganz abgesehen.

    Gefühlt hätte ich um die 2,5 TEUR geschätzt?

    Mir gehts hier auch ausdrücklich nicht um eine rechtliche Beratung... nur um eine ungefähre Schätzung für die Korrektur der Fehler. Das rechtliche lass ich so und so noch abklären.

    Danke schonmal für eure Hilfe!
     
  2. #2 Pruefhammer, 02.01.2016
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    das rechtliche ist aber wichtig: wenn du meinst einen Mangel entdeckt zu haben mußt du den Elektriker erstmal zur Mangelbeseitigung auffordern (am besten mit sachgerechter Fristsetzung). Kommt er dieser Mangelbeseitigung nicht nach, kannst du ggf. kürzen. Wie er den Mangel beseitigt ist erstmal seine Sache.
     
  3. #3 dertoni83, 02.01.2016
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    In meinem Fall nicht mehr, da die Rechnung bereits verjährt ist. Ich bin zwar generell noch bereit zu zahlen, aber der Betrag soll eben entsprechend gekürzt werden.
     
  4. #4 Pruefhammer, 02.01.2016
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    verjährt? Wie lang soll das her sein? Sollte dem tatsächlich so sein, dann kannst du kürzen soviel du willst, da er ja eh keine rechtliche Handhabe mehr hat.
     
  5. #5 dertoni83, 02.01.2016
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    2011 war Baufertigstellung. Rechnung kam im Dezember. Ist am 31.12.2014 verjährt.

    Mir ist klar dass ich gar nichts überweisen müsste - aber andere Dinge hat er ja fertiggestellt. Von daher würde ich nur einen angemessenen Betrag zur Behebung des Schadens kürzen.
    Daher wäre ich froh, wenn mir jemand hierzu eine Schätzung geben könnte, bzw mir sagen ob ich mit meinen 2,5TEUR einigermaßen richtig liege.
     
  6. R.B.

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    Ist es tatsächlich so wichtig hier 2 Leitungen verlegen zu können? Ich denke, Hub bzw. Switch sind ja bereits erfunden. Unter Umständen könnte der "Schaden" also deutlich geringer sein als vermutet.
    Für das Öffnen der Wände und des Bodens würde ich mir einfach Angebote einholen auf die man sich berufen kann. Alles andere ist unsinnig und führt nur zu Diskussionen.
    Wenn auf dem Boden beispielsweise ein Oberbelag für 1.000,- €/m² liegt, dann wird´s logischerweise teurer als wenn da noch der rohe Estrich liegt. Für die Wände gilt das analog. Befinden sich die Dosen in einem Luxus-Wohnzimmer ist es auch was anderes als bei einem Kellerraum.

    Deswegen, Angeboten einholen, dann hat man etwas in der Hand.
     
  7. #7 Gast036816, 02.01.2016
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    d. h. du bist seit dem im zahlungsverzug!
     
  8. #8 dertoni83, 02.01.2016
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    Nein, bin ich nicht. Ich hatte 2010 ein Angebot des Elektrikers bekommen, aufgrund diesen Angebotes kam der Auftrag zustande. Bis Dezember 2015 habe ich dann von ihm nichts mehr gehört. Jetzt kam die Rechnung ( 4, 5 Jahre später!). D.h. er hat seine Forderung mir ggü. nie beziffert, somit war ich nicht in Verzug. Das soll hier aber auch nicht Grundlage für die Diskussion sein.

    Nochmal wg. den Preisen. Auf den Böden liegt Klick-Parkett, Wand ist "normaler" Putz, aufgerissen werden müsste der Estrich ca 2mal je 1,5m (wie gesagt, habe FBH), die Wand 3 mal 1,5m und 2 mal 0,5m.
    Da ich den "Luxus" der Verjährung habe, brauche ich auch keinen exakten Preis. Daher würde ich jetzt ungern andere Handwerker herbeordern und ein Angebot machen lassen, für etwas das ich - derzeit nicht ausführe. Ich brauche ja auch nichts "in der Hand", da er auch nichts machen könnte, wenn ich gar nichts bezahle.

    Kann denn keiner eine ungefähre Schätzung abgeben?
     
  9. Dino15

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    Dann würde ich anders schätzen, so wie R.B.: Schaden Pro Dose = 1 Switch (15€) plus Stromkosten für die nächsten 15 Jahre oder so.
    Dein tatsächlicher Schaden dürfte ja deutlich darunter liegen, weil Du vermutlich nicht an allen Stellen einen zweiten Anschluss brauchst.
     
  10. #10 dertoni83, 02.01.2016
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    Sehe ich anders. Switch, also Stichleitung kostet Performance. Aufgrund höherer Datenraten wird das auch immer wichtiger. Des weiteren kommen hier auch andere Geräte (Telefon, Fax usw.) dazu, d.h. ich hab nur noch 100Mbit....

    Daher erneut: Ich werde die ungefähren Kosten für die korrekte Ausführung abziehen... nur die Frage: Wie viel?
     
  11. #11 Gast943916, 02.01.2016
    Gast943916

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    2011 Baufertigstellung, wann war denn die Abnahme?
    bin absolut kein Jurist, aber ob die Verjährung greift, wäre ich mir nicht so sicher
     
  12. R.B.

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    Woher kennst Du die Entfernungen so genau?

    Ich wüsste jetzt nicht, wie man das aus der Entfernung schätzen sollte. Gibt´s Bilder? Wie oben schon einmal geschrieben wurde, ist die Mängelbeseitigung zuerst einmal Sache des Elektrikers. Du kannst nicht Rosinen picken, entweder es ist ein Mangel oder eben nicht. Es verwundert schon ein wenig, dass dieser Mangel erst jetzt auftritt nachdem die Rechnung gestellt wurde.
    Letztendlich geht es dann auch noch um so Sachen wie Verhältnismäßigkeit, und ob es zwingend erforderlich ist Wand und Boden zu öffnen, und wenn der "Schaden" mit 2 Switches erledigt ist dann sieht die Rechnung wieder ganz anders aus.

    Aber selbt wenn Wand und Boden geöffnet werden müssten, dann müsste sich der Eli drum kümmern, vielleicht hat er ja Firmen an der Hand, die das für ein paar Euro fachgerecht erledigen. An einen Schaden in Höhe von 2.500 € glaube ich ehrlich gesagt nicht. Es würde mich wundern wenn dies durch einen Fachmann halb so hoch eingeschätzt würde..
     
  13. #13 dertoni83, 02.01.2016
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    Ja, ich habe Fotos, daher weiß ich auch die Entfernungen.
    Ja, die Mängel hatte ich angezeigt, darüber wollten wir bei der Rechnung nochmal reden... dass er mir keine schickt, oder sich nicht meldet, dafür kann ich nichts.
    Wand und Boden müssten geöffnet werden, das hatte mir der Eli bereits mitgeteilt,... allerdings möchte ich nicht dass er mir das ausführt.

    Meine ungefähre Schätzung war:
    - die 3 langen Schlitze je 300 EUR (Schlitz schlagen, neues Lerrohr, verputzen, 2 Streichen, Wände haben alle unterschiedliche Farben)
    - die 2 mal Estrich je 800 EUR ( hatte in einem anderen Forum diesen Preis für Erneuerung von 1qm Estrich ohne FBH)
     
  14. MoeGTS

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    Durch ein 15er Rohr gehen zwei Cat7 Leitungen durch wenn es nicht ganz blöd geknickt wurde, man muss nur wollen.

    -Ellektriker zur Mangelbeseitigung auffordern
    -Der wird dir da schon 2 Leitungen durch Prügeln

    = wird wohl nichts mit deinen 2500€ Weihnachtsgeschenk
     
  15. #15 dertoni83, 02.01.2016
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    Hat er versucht, aber auch nicht geschafft.
     
  16. R.B.

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    Was Du möchtest oder nicht, das ist hier egal. Wenn Du ihm nicht die Möglichkeit gibst, kann er die Kürzung jederzeit ablehnen.
     
  17. #17 driver55, 02.01.2016
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    Und ich hätte wetten können, dertoni83 kommt woanders her...
     
  18. R.B.

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    Durch ein 15er Wellrohr kriegst Du keine 2 x CAT7 durch. Außendurchmesser um die 7-7,5mm, das wird nichts.
     
  19. #19 dertoni83, 02.01.2016
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    Schade dass ich keine Antwort auf meine Frage bekomme.
     
  20. #20 wasweissich, 02.01.2016
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    wasweissich Gast

    ganz grosses kino

    erinnert mich an etwas......
     
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