Gebäudeklasse 5 - ohne Ausführungsplanung

Diskutiere Gebäudeklasse 5 - ohne Ausführungsplanung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Muss/ will man solche Aufträge haben???? Bisher bin ich - aus gutem Grund - nur mit einer Unterlagensichtung und einer Baustellenbegehung zur...

  1. #41 Skeptiker, 18.12.2015
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    Bisher bin ich - aus gutem Grund - nur mit einer Unterlagensichtung und einer Baustellenbegehung zur Erstellung einer grundsätzlichen Bewertung und eines Angebots für Überwachungsleistungen beauftragt. Und darüber wird es mit heutigem Stand auch nicht hinausgehen.

    Für die Erwerbergemeinschaft wird das natürlich ein ziemlicher Frust: Angefragter Überwacher schreibt: "Überwachung mangels ausreichender Planung und Objektüberwachung nicht möglich."
     
  2. #42 Ralf Wortmann, 18.12.2015
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    Es ist doch ein BQÜ-Auftrag, wenn ich das richtig verstanden habe. Da ist den Wohnungskäufern nicht mit geholfen, wenn man das ablehnt. Man muss sich nur unterschreiben lassen, dass es allein zum Pflichtenkreis des Auftraggebers gehört, die erforderliche Plane und Unterlagen zu beschaffen und dass es wegen fehlender Pläne und Unterlagen sonst zu der Situation kommen kann, dass der BQÜ-ler einige Mängel nicht erkennt und dass der BQÜ-ler dann dafür nicht haftet.

    Ansonsten sind die Erwerber einer Wohnung von so einer Chaos-Baustelle bedürftiger, was BQÜ angeht, als diejenigen eines renommierten Bauträgers. Es muss halt mit Stundenvergütung und keinesfalls mit Pauschalen gearbeitet werden.

    So mancher Mangel müsste eigentlich auch ohne Pläne erkennbar sein.
     
  3. #43 Thomas B, 18.12.2015
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    Jein!

    Beispiel: Kunde wünscht Türen mit 1m Breite und 2,12m Höhe. BT denkt: 88,5 x 2,01 m reichen völlig. Handwerker mauern nur 76 cm breit....

    Mangel? Ohne Pläne? Ohne Maße?
     
  4. #44 Skeptiker, 18.12.2015
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    So detailliert sind weder BLB noch Pläne. Das sieht Käufer auch selbst. Kritisch ist hingegen völlig fehlende Planung der Gebäudehülle und bspw. der bodengleichen Duschen, der Brandschutztüren für den Aufzug, der durch die Wohneinheiten fährt und ... und ... und.
     
  5. #45 Skeptiker, 18.12.2015
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    Korrekt, Du hast das richtig verstanden!

    Die Erwerber jetzt im Regen stehen zu lassen ist zumindest fragwürdig. Es bedarf aber hier einer besonders klaren Abgrenzung der BQÜ-Leistung für die Erwerber und der ständige Hinweis darauf, wo Planung benötigt wird und wo sie erkennbar fehlt. Die wesentlichen Fehler zu finden ist nicht das Problem. Eher sehe ich die Gefahr, die fehlenden Ausführungsplanung durch leichtfertige Empfehlung zur richtigen Ausführung zu ersetzen und selbst in eine Planerhaltung zu kommen.
     
  6. #46 saarplaner, 18.12.2015
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    Jepp, das ist des Pudels Kern.

    Insgesamt aber eine seeeeeeehr undankbare Aufgabe so eine BQÜ zu machen.
    Das wird ein ganz schöner Eiertanz, mit sorgsam ausgewählten Floskeln um nicht in die Planerhaftung zu geraten...
     
  7. #47 Gast036816, 18.12.2015
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    und in jedem bericht einige standardsätze, was alles fehlt und der abgleich gegenüber den anerkannten regeln der technik erfolg, din/en erfolgt.

    oder gleich eine beauftragung mit haftungsfreistellung für dich!
     
  8. #48 Frau Maier, 18.12.2015
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    Wie arbeiten denn die Firmen dort, so ohne Pläne? Wie haben die ihr Angebot gemacht? Wie rechnet der BT denn das alles? Wie kann der SiGeKo da arbeiten? Also das ist doch die absolute Chaosbaustelle mit der keiner glücklich werden dürfte.
    Wie kann man da ne Wohnung kaufen, so ganz ohne Pläne und Vorstellungen wie das mal aussehen wird? :mauer
     
  9. #49 Skeptiker, 18.12.2015
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    schlecht

    Mit der Genehmigungsplanung und Pi * Daumen anscheinend.

    Keine Ahnung, Person wurde mir noch nicht mitgeteilt. Ob's den bisher überhaupt gibt?

    Der aufgestellte Turmdrehkran ist zu schwach für die gelieferte Filigran-Wände, die Brandwand-Dämmung zu den Nachbarn fehlt, Filigranwände werden liegend zwischengelagert ... Immerhin gab es am Deckenrand keine Absturzgefahr.

    Bauantrag gab's doch mit Ansichten. Mehr gibt's beim Profi-Bauträger auch nicht.
     
  10. #50 Skeptiker, 07.01.2016
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    Auch die erneute Nachfrage und die nach der Benennung des Bauleiters nach LBO wurde überraschend bisher nicht beantwortet. Heute Abend kommt der Termin mit den an der BQÜ interessierten Erwerbern. Ich bin sehr gespannt! :sleeping
     
  11. #51 Inkognito, 07.01.2016
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    Mal beim Prüfer nachhaken, der bekommt doch diese Angabe. Und der bekommt doch auch Ausführungsunterlagen, ich kann mir kaum vorstellen, dass da "nach Statik" gebaut werden soll.
     
  12. #52 Skeptiker, 07.01.2016
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    Der BT ist den Erwerbern keine Rechenschaft darüber schuldig, wer plant und wer prüft. Und weshalb sollte die Bauaufsicht Dritten hierüber Auskunft erteilen? Da ist hoffentlich der Datenschutz davor!

    Es gibt eine Statik und Schal- und Bewehrungspläne, nur sonst nichts außer ENEV-Nachweis und Brandschutzgutachten. Die liegen mir auch alle vor.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  13. #53 Thomas Traut, 08.01.2016
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    Nö. Der weiß nur, wer Bauherr, Entwurfsverfasser und Statiker sind. Der Bauleiter interessiert den nicht.
     
  14. #54 karo1170, 08.01.2016
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    Was beinhaltet das "Brandschutzgutachten"? Mir ist da nur die Kombination aus Brandschutzkonzept (erstellt vom Architekten oder FP Brandschutz) und, soweit baurechtlich gefordert, Prüfbericht zum BSK (vom Prüfer baulicher BS) bekannt. Im Prüfbericht findet man gelegentlich auch mal weitergehende Forderungen, z.B. nach einer "Fachbauleitung" für das Objekt, verbunden mit der Bitte an die zuständige Bauaufsicht, dieses zum Bestand der Baugenehmigung zu machen...
     
  15. #55 Thomas B, 08.01.2016
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    Hat Dich jetzt aber nicht wirklich überrascht, oder?!

    Nun ist das mit dem Bauleiter ja auch eher eine logistisch/ organisatorische Geschichte...dass man eben einen Ansprechpartner hat. Ist natürlich schon wichtig (wobei zB in BY ein BL nicht benannt werden muss!).

    Wichtiger wäre mir das schlichte Vorhandensein entsprechend geeigneter Planunterlagen (Werkpläne). Mir ist bis dato noch nicht ganz klar wie die armen Handwerker vor Ort arbeiten sollen, wenn solche Pläne schlichtweg nicht existieren.

    Wie war denn nun das Treffen mit den Erwerbern????
     
  16. mls

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    du weisst, wer automatisch BL im sinn der baybo ist?
    da gibts auch nicht so einfach die zivilrechtliche flucht ..
    und das ist gut so.
     
  17. #57 Skeptiker, 08.01.2016
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    Ehrlich? Nein! Aber ich hoffe immer auf das Gute im Menschen ...

    Jein, beides: Es muss nach LBO Berlin ein "für seine Aufgabe ... sachkundiger und erfahrener BL" bestellt und benannt werden und der hat nicht nur für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu sorgen, sondern auch für das "gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten" zu sorgen. Und mit der Fertigstellungsanzeige bestätigt er dann die Einhaltung der "ö.-r. Anf.".

    Werkpläne gibt's außer Schal- und Bewehrungspläne bis Fertigstellung OK EG bisher nicht. Und da wird anscheinend auch nicht mehr viel kommen.

    Erstaunlicherweise viel gefasster als ich erwartet hatte. Es herrschte nach meiner Bewertung der BLB und dem Bericht über die Baustelle sofort Galgenhumor. Anscheinend hatte jeder einzelne der anwesenden 5 Erwerber schon negative Erfahrungen mit dem BT gemacht. Schnelle zeigte sich dann auch, dass jedem andere Geschichten über den selben Sachverhalt erzählt worden waren und anscheinend alle schon mind. einmal drastisch belogen wurden. Die Erwerber werden voraussichtlich gemeinsam einen Fachanwalt in B einschalten und mich mit einer dichten BQÜ (mind. alle 14 Tage + wichtige Zwischenschritte) beauftragen - unter einem noch detailliert zu formulierenden Haftungsausschluß bezüglich fehlender Ausführungsplanung. Zuerst werden sie versuchen, mir ein dauerhaftes Zugangsrecht zu verschaffen und den BT mit der zusätzlichen und für ihn kostenlosen Überwachung seiner Nachunternehmer locken. Bisher war er externer Überwachung gegenüber aufgeschlossen. Ich werde weiter berichten!
     
  18. #58 Inkognito, 08.01.2016
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Doch natürlich, für die Bauüberwachung und Fachbauleitererklärung.
     
  19. #59 Thomas Traut, 11.01.2016
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    Das bezieht sich nur auf die Rohbaugewerke und hat nicht unbedingt was mit dem Bauleiter nach BauOBln zu tun.
     
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