Aprilscherz?

Diskutiere Aprilscherz? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Haben die noch alle Latten am Zaun?[IMG] Aus Magdeburger Volksstimme von heute. Gruß Thomas

  1. #1 ThomasMD, 03.02.2016
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    Haben die noch alle Latten am Zaun?[​IMG]
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    Gruß
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  2. #2 Starbond, 03.02.2016
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  3. #3 Gast036816, 03.02.2016
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    wenn der stapel mehr als 50 cbm hat, eine folie drüber ist, kann man schon mal nach einer genehmigung und nach dem standsicherheitsnachweis fragen.

    in 4 wochen kommt die abrissverfügung!
     
  4. OlliL

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  5. #5 Thomas Traut, 03.02.2016
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    Das Stichwort ist "gebäudegleiche Wirkung", siehe auch hier:http://www.frag-einen-anwalt.de/Holzstapel---f43539.html

    Vor Jahren musste ich mal für Holzstapel an der Grundstücksgrenze nachträglich eine Baugenehmigung für jemanden einholen, der deshalb bei der Bauaufsicht angeschi..en wurde. Die wurden wie Nebengebäude behandelt, da höher als 1,50 m. Also das volle Programm mit Lageplan, Grundriss, Ansichten, Nachbarzustimmung ... Der Witz war, dass die Nachbarn ohne weiteres zugestimmt haben. Die Anzeige kam also nicht mal von einem Betroffenen.

    Mich über Sinn oder Unsinn solcher Regelungen auszulassen, erspare ich mir und dem geneigten Leser.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 03.02.2016
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    Wie werden denn für so einen Fall die Baukosten für den Bauantrag berechnet? :mega_lol:
    Wird für den Fall an der Grundstücksgrenze beim Nachbarn auch eine Baulast wg. der Abstandsflächen eingetragen?
    da würde mich mal interessieren, wie die formale Baugenehmigung aussieht...
     
  7. #7 stefano76, 03.02.2016
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    Brauch ich dazu einen Architekten...ab welcher LP?

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  8. #8 JamesTKirk, 03.02.2016
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    JamesTKirk Gast

    Ich denke, hier geht es nicht nur um den Holzstapel - die werden auf anderer Ebene schon Streit gehabt haben (ich habe da was von Schwimmsauna, Steg gehört). Die Verwaltung stellt nun auf stur und der Hotelier nutzt das werbewirklich aus. Kindergarten ... :shades

    Wenn man geistesmäßig alle Latten am Zaun hätte würde man aus dem einen Haufen 2 bis 3 kleinere machen und alle wären glücklich. Das wollen die aber vermutlich nicht ... :shades. Es lebe das Prinzip.
     
  9. #9 stockstadt, 03.02.2016
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    Ich hätte eine Baugenehmigung beantragt .... schon nur aus dem Grund, dass ich eine Abrissgenehmigung beantragen könnte (müsste), wenn ich den Stapel verheize
    Man darf ja nicht einfach ein genehmigtes Bauwerk abreissen :mega_lol:
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2016
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    Ja, brauchst Du, denn für die Stellung eines Bauantrags bedarf es der Bauvorlageberechtigung.
    Leistungsphase - ich würde sagen - LP 1 - 4. Es muss ja erstmal geklärt werden, ob der Stapel da stehen darf, wie er gestaltet wird usw.
    Anrechenbare Kosten < 25k€

    Und dann jeden Winter (wenn die LBO das hergibt) eine Teilabrissgenehmigung beantragen! Die geht glaube ich auch ohne Architekten.

    Wobei das Verfahren auf einem dicken Patzer beruht.
    Ja - ein aus Bauprodukten hergestelltes Bauwerk ist genehmigungspflichtig. Aber:
    Kaminholz wird nicht hergestellt, um in baulichen Anlagen dauerhaft eingebaut zu werden und vorgefertigt ist da auch nix.

    Ich vermute mal, ein ähnlicher Passus wird sich in der in Potsdam gültigen LBO finden, womit das Amt wohl (mal wieder) auf die *piep* fallen wird!
     
  11. #11 stefano76, 03.02.2016
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    Gilt der Passus in der LBO für ausgewiesene Wohngebiete und/oder auch für (teil-)gewerbliche Flächen?

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  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 03.02.2016
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    Frei nach EAV: Die LBO ist immer und überall! (jedenfalls innerhalb der Landesgrenzen)
     
  13. #13 flehmann, 03.02.2016
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  14. R.B.

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    Was passiert wenn er den Holzstapel teilt und die andere Hälfte ganz woanders auf dem Grundstück platziert? ;)
     
  15. #15 Thomas Traut, 03.02.2016
    Zuletzt bearbeitet: 03.02.2016
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    Für das Eintreten des *piep* würde ich mir keine Hand abhacken lassen.Ich vermute, dass die Forderungen des Amtes einmal mit der BBgBO:
    und weiter mit dem Abstandsflächenparagrafen 6 begründet werden könnten:
    Bei meinem damaligen Verfahren wurde mir von der Bauaufsicht die Höhe von 1,50 m mitgeteilt, ab der von einer gebäudegleichen Wirkung ausgegangen wird.

    Quelle? K.A., irgendein Urteil oder einen Kommentar zur BO gibt es wahrscheinlich dazu.
     
  16. #16 Gast036816, 04.02.2016
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    kannst ja die unteren 3 schichten holz liegen lassen, die füllst du dann auf. das nennt sich dann instandsetzung, dafür braucht es keine genehmigung.
     
  17. #17 Der Bauberater, 04.02.2016
    Der Bauberater

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    Ich klinke mich da mal ein!! :winken

    In der NBauO § 2 Abs. 2 steht:
    (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.

    Und da hängt der Hammer. Ab dem Moment, in dem auf einem "Holzstapel" eine Folie, LKW-Plane, Trapezblech oder Eternittafel liegt, handelt es sich nach der BO um ein Gebäude. Da können auch Mäuse und Igel (zum Schutz) rein. --> Ab einer gewissen Größe in einem gewissen Gebiet wird ein Holzlager genehmigungspflichtig!!
    Solche Sachen lassen sich im Allgemeinen die Juristen einfallen!! Ich bin dann mal weg!!
     
  18. #18 Anda2012, 04.02.2016
    Anda2012

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    irgendwann wirds krude: D.h. ich müsste den Karnikelstall genauso genehmigen lassen wie das Schutzhäuschen für den Igel (inklusive zugehöriger Statik). Mir ist schon klar, irgendwo anders gibts dann statt des Karnikelställchens ein Karnikelriesenwohnhaus und irgendwo braucht man ne Regelung etc.
    Darf ich dennoch hier gepflegt den Kopf schütteln...
     
  19. #19 Gast036816, 04.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    denk dran, wenn die zu dicht nebeneinander stehen, benötigst du auch einen brandschutznachweis.

    was bedeutet gepflegt den kopf schütteln - headbanging oder mit frisch gewaschenem haar?
     
  20. #20 Thomas Traut, 04.02.2016
    Thomas Traut

    Thomas Traut

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    Leider kann ich den Artikel nicht verlinken, aber in der Berliner Morgenpost stand gestern, dass das Amt der Meinung ist, das Grundstück wäre im Außenbereich (LSG), der Eigentümer beruft sich auf eine Baugenehmigung nach § 34 von 1996.

    Vielleicht erfahren wir noch, wer gewinnt.
     
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