maximale Neigung Rampe für Tiefgarage

Diskutiere maximale Neigung Rampe für Tiefgarage im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, das ist wahrscheinlich kein neues Thema, aber eine andere Perspektive. Ich (kein Häuslebauer sondern Architekt) habe ein BV...

  1. #1 asynchron, 08.02.2016
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    Hallo zusammen,

    das ist wahrscheinlich kein neues Thema, aber eine andere Perspektive.
    Ich (kein Häuslebauer sondern Architekt) habe ein BV übernommen, bei dem die Genehmigung bereits vorliegt, also ab LPH 5.
    Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus als VGB und ein Doppelhaus mit gemeinsamer TGa (Mittelgarage)
    Bei Beginn der Werkplanung stelle ich jetzt fest, dass die Rampe zu steil geplant ist. Wenn ich eine korrekte Ausrundung an der Kuppel zeichne und (wenigstens) die 3m zur öffentlichen Fläche mit 5% einhalten will, komme ich auf knapp 24,5% Steigung. - so dass an der Stelle, an der die Rampe unter das Haus führt gerade mal 2,10m erreiche. (Eh schon sehr knapp.)
    Da die Baugenehmigung vor Gericht erstritten wurde, ist jede Art von Tektur ein Problem - und eine Alternative (ausser Haus verkleinern) gibt es ohnehin kaum, da auch noch Bäume rechts und links der Zufahrt sind, die stehen bleiben müssen.
    Jetzt also die Frage: Ich weiß, dass die Garagen- und Stellplatzverordnung nicht eingehalten ist, und selbst würde ich im Notfall auch nie mehr als 20% planen (mit Ausrundungen Rampenheizung etc.).
    Aber: gibt es Eurerseits Erfahrungswerte, die sagen: ja, das kann schon funktionieren (mit Heizung)? Und wie könnte ich mich gegebenenfalls absichern, gegen einen "Bumerangeffekt" (also am Ende doch die Schuld in die Schuhe bekommen, wenn es dann doch Probleme gibt)? Reicht ein schriftlicher Hinweis und dem Bauherrn die Entscheidung überlassen? Ich will es mir ja nicht gleich zu Beginn mit allen verderben.

    danke schon mal für Eure Ratschläge!
    asynchron
     
  2. #2 Der Bauberater, 08.02.2016
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  3. #3 Der Bauberater, 08.02.2016
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    Die Vorschrift ist eingeführt und deshalb zwingend anzuwenden. --> Umplanen, ansonsten untersagt dir das Baurechtsamt die Nutzung!
     
  4. #4 Gast036816, 08.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    oder alle kaufen einen teuren Range Rover!

    24,5% bekommst du nicht abgenommen!

    was steht in der baugenehmigung zur rampe?
     
  5. R.B.

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    München.....ich denke da an eine leidvolle Erfahrung in Pasing, unten an der Rampe angekommen, durfte ich alle mir nachfolgenden Autos wieder zurück schicken, damit ich im Rückwärtsgang wieder raus komme. Der Bereich um die Rampe war bunt, weil jedes zweite Auto dort Farbe hinterlassen hat.
     
  6. #6 Skeptiker, 08.02.2016
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    Die GaStellV ist zwingend einzuhalten. Persönlich halte ich 20 % bei Kleingaragen für das alleräußerste noch vertretbare Maß. Aber ach dann nur mit flach geneigtem Übergang zur Öfdentlichen Verkehrsfläche und am besten ausgegründet!


    mit skeptischen Grüßen!
     
  7. #7 lawrence, 08.02.2016
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    Porsche fahren hat nicht nur Vorteile :mega_lol:
     
  8. mls

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    ich *glaube* nicht, dass du dich freizeichnen kannst.
    wenn überhaupt, wird das ein staatsakt.
    immerhin scheint die nonfunktionale rampe bei der
    hochheiligen lbk durchgerutscht zu sein? :p

    schon probiert, die rampe weiter in die tg zu schieben?
    in dem fall wird´s der konstruktion (auch über kopf) an
    den kragen gehen?
     
  9. R.B.

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    Nö, ich fahre 4 Ringe. ;)
     
  10. #10 trekkie, 08.02.2016
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    Das ist imho wurscht, was der eine unten zuwenig, hat ein andrer 'oben' zuviel, Sportwagen <> SUV/Van halt.

    Ich weiss nicht, ob es möglich ist - die Rampe auf <20% zu bringen incl. aller notwendigen Übergänge - ohne Tektur?
    Stelle ich mir gerade irgendwie sehr schwierig vor.
     
  11. #11 PeterUma, 08.02.2016
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    Es geht hier aber nicht um das Bauvorhaben, wo mal jemand wegen dem freistehenden haus auf angeblich real geteiltem Grundstück gefragt hatte unter dem sich die Tiefgarage des benachbarten mfh geplant war?

    Gesendet von meinem XT1039 mit Tapatalk
     
  12. #12 lawrence, 08.02.2016
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    Ne, das war im schwabenland


    Als Laie wundere ich mich, dass dies dem Architekten für lph 4 und dem Bauamt durchgerutscht ist.
     
  13. #13 Skeptiker, 08.02.2016
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    Klassiker, dürfte ich schon öfter in LP 5 oder noch später reparieren.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  14. #14 trekkie, 08.02.2016
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    Sehe ich ähnlich, wenns Einer auf'm BA bemerkt hätte, wären entsprechende Nachforderungen (Längsschnitt Rampe, vorh.<>geplantes Gelände incl. Höhen- und Steigungsangaben) gestellt worden.
     
  15. #15 plattypus, 08.02.2016
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    Mal eine ganz blöde Frage:

    Wie wäre es mit einem PKW-Aufzug vor der Tiefgarage? :think
     
  16. #16 Skeptiker, 08.02.2016
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    teurer, viel teurer!
     
  17. #17 Pruefhammer, 08.02.2016
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    ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber evtl. ist eine Kurve in der Rampe eine Lösung?
     
  18. #18 gunther1948, 08.02.2016
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    hallo
    an den wänden sieht man die farbspuren dann auch besser als
    gruss aus de pfalz
     
  19. #19 Pruefhammer, 08.02.2016
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    nun ja, wenn man mit dem Auto nicht umgehen kann. Bei mir in der Nachbarschaft gibt es so eine Rampe mit 90Grad Kurve. Da sehe ich bisher (seit rd. 5Jahren) noch keine Farbspuren. Und da wohnen sicher nicht nur Fahrkünstler.
     
  20. #20 asynchron, 09.02.2016
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    Erstmal dankeschön für die prompten Antworten!
    Durchgerutscht ist wahrscheinlich das richtige Wort... Mein "Vorarchitekt" hatte in den Genehmigungsplan 12° reingeschrieben (nicht % und die Rampe auch gleich noch etwas länger und damit flacher gezeichnet als sie ist...) Ist allerdings nicht München (LBK) sondern Landratsamt Starnberg. Hatte bisher auch immer nur mit der LBK zu tun.

    Ich hab es jetzt mal genau gezeichnet - mit Ausrundung etc. nach Vorschrift und 15% fehlen mir 80cm in der Höhe. das läßt sich nicht so richtig schönreden, fürchte ich.
    Selbst wenn ich es mit 20% riskieren wollte sind es immer noch fast 45cm. 45cm Stufe ins Schlafzimmer??? auch nicht wirklich.

    An einen Autoaufzug hatte ich auch schon gedacht (hab ich auch schon mal eingebaut, da war an eine Rampe nicht zu denken - so schrecklich teuer war das glaube ich gar nicht...)
    Um die Kurve fahren (oder am haus vorbei) weiß ich nicht ob geht, mit den geschützten Bäumen... Aber eines davon wird es wohl werden müssen. Ist nur dumm wenn man gleich am Anfang als Spielverderber dasteht. hrg.

    Euch allen trotzdem erstmal vielen Dank und gute Nacht!

    asynchron
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