Lieferung mit oder ohne Entladeteechnik?

Diskutiere Lieferung mit oder ohne Entladeteechnik? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, sicher habt Ihr auch Erfahrung mit Liefer/-Speditionskosten. Ein allseits bekannter Baustoffhändler (irgend so ein Seppl vom...

  1. faleis

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    Hallo Experten,
    sicher habt Ihr auch Erfahrung mit Liefer/-Speditionskosten.
    Ein allseits bekannter Baustoffhändler (irgend so ein Seppl vom Bau) berechnet in der Auftragsbestätigung und späteren Rechnung eine Position "Entladetechnik" mit happigen 24 €, kündigt aber mit gleichem Schreiben an, dass die Lieferung mit "Fern-LKW OHNE Entladetechnik" kommt.
    Tatsächlich kam ein 7,5-Tonner mit Hebebühne und Hubwagen.
    Nach Rückfrage beim Händler handelt es sich dabei um Entladetechnik, er will die 24 € also nicht von der Rechnung streichen.

    Meine Fragen:
    - Kann man (im Sprachgebrauch des Handels/Speditionswesens) von "Entladetechnik" sprechen? Ist der Begriff definiert? (Ich hätte da eher an einen Kran oder mitgebrachten Gabelstapler erwartet, für den die 24 € dann ja auch gerechtfertigt wären)

    - Für die Rechtsexperten:
    Wenn zusammen mit der Auftragsbestätigung, in der eine Position "Entladetechnik" berechnet wird, ein Hinweis kommt, dass die Lieferung ohne Entladetechnik erfolgt und dann tatsächlich keine "richtige" Entladetechnik vorhanden ist, sondern nur Hubwagen und Hebebühne: Muss die Position dann trotzdem bezahlt werden.

    - Und dann nur so als Eure persönliche Meinung:
    Haltet Ihr die Auftragsabwicklung hinsichtlich der Position "Entladetechnik" für seriös? Oder ist das billigste Abzocke, um mit "versandkostenfreie Lieferung" werben zu können.

    Vielen Dank für Eure konstruktiven Beiträge
    faleis
     
  2. #2 Pruefhammer, 25.02.2016
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    ich würde mal sagen, es hängt auch von den Lieferbedigungen und dem konkreten Ladegut ab, was man als Entladetechnik definieren will. Wenn z.B. frei Bordsteinkante angegeben ist, dann ist es letztendlich Sache der Spedition wie und womit sie die Ware vom LKW zur Bordsteinkante transportiert. Wenn dafür Ladebordwand und Hubwagen ausreichen, dann ist es eben so. Entscheidend ist in meinen Augen, dass der Besteller an der Baustelle keine Technik stellen muss zur Entladung des Lkw wie Kran oder Gabelstapler. Bei anderen Transportgütern wie Palette Steine, Stahlmatten, Betonfertigteile wäre das nicht mehr ausreichend nur mit dem Hubwagen zu kommen. Wenn da Entladetechnik angeboten wird erfordert das zwingend einen Kran. Hier geht es ja oft nicht nur um die Entladung bis zur Bordsteinkante sondern bis auf die Baustelle, teilweise bis auf den Bau. Hier wäre dann aber auch eine konkrete Vereinbarung nötig wie weit und wie hoch ggf. angeliefert werden kann, sonst sagst du: der kommt mit seinem LKW-Kran ja nichtmal bis in den 8. Stock..
     
  3. faleis

    faleis

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    Um es zu konkretisieren:
    Die Ware wurde auf 3 Paletten geliefert (Mischpaletten, mit Folie umwickelt).
    Die Position "Entladetechnik" wurde nicht bestellt, sondern so wie der übliche "Palettenpfand" vom Händler in der Auftragsbestätigung ungefügt hinzugefügt.
    Die Auftragsbestätigung wurde mit dem separaten Hinweis "Lieferung OHNE Entaladetechnik" verschickt. Wenn man Entladetechnik benötigt, solle man sich vorab melden, damit Aternativlösung gefunden werden kann.
    Geliefert wurde bis Bordsteinkante, Lieferbedingungen können im Shop nicht ausfindig gemacht werden.
     
  4. #4 MoRüBe, 25.02.2016
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    MoRüBe Gast

    also war es ein online-shop-Baustofffuzzi?
     
  5. #5 Skeptiker, 25.02.2016
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    Zwei große Berliner Baustoffhändler liefern grundsätzlich ohne Berechnung und materialabhängig überwiegend nur unabgeladen. Bauseitiges Abladen kann binnen 30 Minuten kostenlos erfolgen. Jede aktive Art des Abladens (Kippen, Ladekran am Fahrzeug, mitgebrachter Gabelstapler, Ladebordwand, Ameise) werden bei den beiden einzeln berechnet, Fahrstrecken auf der Baustelle auch. Genaue Bedingungen werden pro Lieferung / Baustelle vereinbart und beauftragt.

    Wurde Dir die Nutzung Deines Krans oder Gabelstaplers verweigert?

    Aber, lohnt sich die Diskussion für 24 € wirklich?


    mit skeptischen Grüßen!
     
  6. #6 Gast036816, 25.02.2016
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    entweder es steht der zuschlagpreis im angebot, dann beauftragst du den zuschlag und zahlst ihn am ende. dabei ist es egal, ob ein selbstladekran, eine hubbühne oder eigener gabelstapler zum einsatz kommt.

    steht der zulagepreis nicht im angebot oder du hast ihn raus verhandelt oder die technologie gelangt nicht zum einsatz - stapler der baustelle entlädt - dann kannst du die position aus der rechnung streichen. eigentlich ein kleines problem für 24 €.
     
  7. Neutal

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    Mal abgesehen davon das ich bestimmt nicht wegen 24€ Entladepauschale auf die Idee kommen würde zu nörgeln, geschweige denn einen Tread zu öffnen, als Sachbearbeiter in der Baubranche solltest Du Dich doch etwas mit der Materie auskennen.
    Die meisten Händler, ob nun online oder nicht, haben Ihre Lieferbedingungen, oftmals aber keinen ausreichend großen Fuhrpark. Es werden also Transportaufträge an externe Fuhrunternehmen vergeben. Entscheidend ist nun eigentlich nur ob Du der Entladung billigend zugestimmt hat, oder mit eigenem Gerät zur Entladung bereitgestanden hast. Die Dienstleistung der Entladung habt Ihr in Anspruch genommen(zumindest aber habt Ihr nicht wiedersprochen)und somit besteht Anspruch auf Entlohnung. Ich bezweifele zudem das eine Entladung für 24€ mit eigenem Personal und Gerät funktioniert, Schwarzarbeiter und billiglöhner mal ausgenommen.
    An was man persönlich bei dem Begriff Entladetechnik denkt ist hier übrigens Zweitrangig. Palttenwagen und Hubbühne gehören schon dazu
     
  8. faleis

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    Ja, es war ein online-shop-Baustofffuzzi, und zwar einer, der hier im Forum als Werbepartner gelistet ist.
     
  9. mls

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    ich finde das thema nicht so uninteressant, weil
    was heisst das?
    ich kenne das als gegensatz zu "frei haus" oder "frei verwendungsstelle"
    oder "frei einbauort" .. aber ist irgendwas davon rechtssicher definiert?
     
  10. reezer

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    der TS gibt nicht an, was bezüglich Lieferort und Entladen vereinbart wurde.
    Er schreibt nur "geliefert wurde bis Bordsteinkante".
    Die Ware wurde also mit der vom Lieferanten mitgebrachten Entladetechnik entladen.

    Wenn der TS das Zeug selbst abgeladen hätte, könnte ich die Argumentation nachvollziehen.
    Daß hier ein "Sachbearbeiter" jetzt meint, ein Ladekran oder ein Gabelstapler wären die Pauschale wert, aber eine Hebebühne oder sonstwas nicht, finde ich befremdlich.
     
  11. #11 Kalle88, 25.02.2016
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    Ja gibt es. Sollte jedem Kaufmann bewusst sein. Frei Bordsteinkante bedeutet nicht mehr als das die Anlieferung mit dem Abstellen auf dem Gehweg abgeschlossen ist. Der Klauselsteller hält sich damit das Recht vor nicht bis in die Wohnung/ Geschäftsstelle zu liefern.

    Beim Onlinehandel zählt das aber in der Regel nicht, siehe Entscheidung des Bonner Gerichtes. Frei Bordsteinkante muss hier rechtssicher abgeschlossen sein. Das kann zwar in den AGB's des Verkäufers geschehen, dennoch muss der Käufer diese akzeptieren damit es Vertragsgrundlage wird.

    Die AB im Falle des TS ist missverständlich. Denn ich kann nicht frei Bordsteinkante verhandeln und gleichwohl das Entladen aus dem LKW dem Verkäufer aufdrücken. Im Zweifel glaube ich nicht, dass der Onlineshop damit durchkommen würde. Eine Klausel (Entladung bauseits z. B.) hätte hier wohl ausgereicht.
     
  12. Stoni

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    Wie kommst Du auf den Gedanken, ein Hubwagen oder eine Labowa wären keine Entladetechnik?
    Schon mal was von UVV gehört?
    Die Prüfungen davon sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben und kosten auch entsprechend.
    Wenn ich Dein Händler wäre, würde ich nochmal bei Dir vorbeikommen, das Geraffel auf meinen LKW laden und Dir die 24€ zurückgeben.
    Danach hätte ich Kinopause und würde Dir beim Abladen zusehen...........

    Gruß Stoni
     
  13. faleis

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    Oh, das klingt gut. Nächstes Mal bestelle ich bei Dir.

    Die Vorstellung wird ca. 10 Minuten dauern. Tickets sind im Vorfeld zu ordern und zu bezahlen. Der Preis wird nach Wetterverhältnissen berechnet und ist nicht verhandelbar. Viel Spaß. :yikes
     
  14. faleis

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    Wenn ein Sachbearbeiter keine eigene Meinung haben darf, ist das sicher noch "befremdlicher"
     
  15. faleis

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    Mal abgesehen davon ...

    Immerhin kommst Du auf die Idee, darauf zu antworten. Das Thema scheint dir also auch einen Beitrag wert zu sein.
    Es geht auch nicht generell um die 24 €, sondern darum, dass hier ein deutschlandweit tätiger und im Forum als Werbepartner empfohlener Baustoffhändler Kosten fordert, die er vorab selbst negiert ("Lieferung OHNE Entladetechnik").
    Und wenn die 24 € ca. 5% der Bestellsumme ausmachen, geht es auch um den Betrag an sich.
    Als Sachbearbeiter in der Baubranche bin ich übrigens nicht automatisch mit Speditionskosten und -technik oder Geschäftsgebaren einzelner Baustofffhändler vertraut. Sonst würde ich hier nicht fragen.
     
  16. faleis

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    Nicht, wenn ich die Position als Rechnungsprüfer nur freigeben muss und der Auftraggeber letztendlich bezahlt.
    Wenn aber bei jeder Lieferung 5 % für die Entladetechnik drauf geht und ich die dann selbst bezahlen muss, dann schon.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2016
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    Nun, dann würde ich nach einer rechtssicheren Definition des Begriffs "Entladetechnik" suchen und, sollte diese Definition nicht auf die bei Ihnen angewendeten Mittel zutreffen, das Geld auf dem Klagewege zurückfordern.

    Sollten Sie keine rechtssichere Definition des Begriffs finden, sollten Sie sich selber anklagen, weil Sie Widersprüche und undefinierte Begriffe in einem Vertrag sehr wohl gefunden, aber nicht für Klarheit gesorgt haben.
     
  18. faleis

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    Bin ja dabei. Leider scheinen die Experten vom Bau da auch nicht weiterhelfen zu können oder zu wollen. Schade eigentlich.
    Aber macht nix, gibt ja tatsächlich auch andere Lieferanten, die mit seriöser Kostenaufstellung hantieren.
     
  19. #19 Skeptiker, 26.02.2016
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    Wie bitte? Entscheidend bei der Rechnungsprfung ist doch, ob die Leistung "Entladen" vollständig und mangelfrei erbracht wurde. Entladen und transportieren zum Verwendungsort kostet. Wenn der Auftrageber das gerne selbst erledigen möchte, kann er sparen, muss dann aber pünktlich da sein und diesen Teil selbst übernehmen. Hast Du die Leistung des Abladens nun erhalten, ja oder nein?

    Nach Deinem Zitat kann man die Auftragsbestätigung aber auch so verstehen, dass im Preis keine Entladetechnik enthalten ist, diese also zusätzlich zu vergüten bleibt.


    mit skeptischen Grüßen!
     
  20. #20 Skeptiker, 26.02.2016
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    Ich kann daran nichts unseriöses finden.

    Die Begrifflichkeit lässt sich vermutlich eher in einem Spediteurs-Forum klären.

    In der kaufmännischen Berufsschule habe ich den Grundsatz "Warenschuld ist Holschuld" gelernt. D.h. alle Transportkosten sind grundsätzlich vom Käufer zu tragen. In manchen Branchen sind Einschränkungen als Handelsbrauch üblich, im Baustoffhandel nicht.


    mit skeptischen Grüßen!
     
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