Schulbau 2016

Diskutiere Schulbau 2016 im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Das hatte ich auch nicht geschrieben. Technisch besteht aber kein allzu großer Unterschied. Bei dem, was nach der Auslösung passiert natürlich...

  1. #21 karo1170, 16.03.2016
    karo1170

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    Naja, Hausalarm im Sinne der Anforderungen SchulBauR heisst eigentlich nur laut alarmieren, ueberall gut hoerbar... Was dann passiert, faellt in den Bereich "Alarm-Organisation".
    (Das die Hausalarmanlagen haeufig vom Bauplaner, Architekten oder BS-Konzeptersteller gleich noch mit genutzt werden, um bauliche Maengel mit einer teilweisen Ueberwachung durch Rauchmelder zu kompensieren und das es keine DIN VDE "Hausalarmanlagen" gibt, steht dann auf einen anderen Blatt...)

    Dafuer gibt es technische Loesungen, Intercom-Systeme auf Netzwerkbasis u.dgl. Nur leider noch kein entsprechendes Foerdermittelprogramm...

    NGRS wuerde sich auch gut auf so einen gelben Taster machen. Reduziert auch die Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs, bis man das am Handy gegoogelt hat, ist die Schulpause vorbei.
     
  2. Baumal

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    traurig genug, dass man sich über so etwas unterhalten muß (auch
    ich habe kinder).

    aber haben heutzutage nicht alle lehrkräfte, hausmeister,
    sekretärinnen, reinigungskräfte, .... usw, schüler sowieso,
    ein handy in der tasche um 110 zu tippen?
     
  3. #23 Anda2012, 16.03.2016
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    übrigens, diese Scheiben lassen sich ganz ganz leicht mit einem Finger eindrücken. Habs selbst mal ausprobiert. Zum Glück den Finger nicht genau über dem Alarmknopf gehabt, aber ich war wirklich sehr überrascht wie leicht das ging!
     
  4. #24 Skeptiker, 16.03.2016
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    Im Sinne der Muster-Schulbaurichtlinie stimmt das. Es handelt sich um hier eine eigenständige Meldergruppe. Aber: Die "Amok"-Warnung ist jenem fotografierten Neubau nicht identisch mit dem Haus-Alarm. Dieser wird andernorts und verdeckt ausgelöst. Bei anderen "Haus-Alarm"-Anlagen hatten die Nutzer oder ihre Verbände oder die GUV oder www ... ganz andere Absichten mit dem "Haus-Alarm", der meiner Erinnerung nach auch nie direkt mit den Sirenen für die Evakuierungsaufforderung gekoppelt war.

    ... halte ich für ein Gerücht. Durchschnittliche Architekten planen solche Anlagen mangels eigenen Wissens nicht, sondern reden allenfalls beim Positionieren der Druckknopftaster mit. Und den BS-Planer, der solch einer Kompensation (Hausalarm statt Rauchmelder) zustimmen würde, habe ich noch nicht kennengelernt.
     
  5. Baumal

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    ich muß mal meine kids fragen.
    zu meiner schulzeit gab es einmal jährlich, so eine feuerwehrübung.
    fluchtwege, wo versammelt man sich im pausenhof, alle vollzählig...usw.

    gibt es nun auch amokfluchtpläne?
    die könnten unter umständen fatal sein.
     
  6. #26 Skeptiker, 16.03.2016
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    Sollen sie ja auch. Nur ganz aus Versehen soll nicht aufgelöst werden. Die Abdeckungen sind heute bei neuen Meldern auch nicht mehr aus Mineralglas, sondern aus splitterfrei brechendem Kunststoff - soll sich ja keiner verletzen. Die Knöpfe brauchen dann aber schon etwas Druck.
     
  7. #27 Skeptiker, 16.03.2016
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  8. Baumal

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    naja, ich bin immer noch der meinung, bei gefährdungsgrad 3
    (da gehts nicht nur um amok), tuts auch der feuermelder.

    wenns nicht brennt, aber die k....ke trotzdem am dampfen ist,
    hat vermutlich 89% aller in der schule anwesenden, ein handy in der tasche.
     
  9. #29 karo1170, 16.03.2016
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    (Das die Hausalarmanlagen haeufig vom Bauplaner, Architekten oder BS-Konzeptersteller gleich noch mit genutzt werden, um bauliche Maengel mit einer teilweisen Überwachung durch Rauchmelder zu kompensieren ...

    Ich habe mich vielleicht missverstaendlich ausgedrueckt... Die gaengigen Hausalarmanlagen bieten heutzutage zumeist Anschlussmoeglichkeiten fuer nichtautomatische Melder (Handmelder) und automatische Melder (Rauchmelder...) . Das verleitet natuerlich dazu, im BS-Konzept eine Hausalarmanlage zu fordern, die bestimmte Bereiche (z.B. den Dachboden, Flure, Rettungswege...) auch mittels automatischer (Rauch-)melder ueberwacht, um damit bauliche Maengel zu kompensieren.
    Die Hersteller solcher HAA greifen das natuerlich gerne auf und erfinden dann (mangels vorhandener gesetzlicher Vorgaben) eigene Definitionen, was eine Hausalarmanlage ist. Hausalarmanlage Typ A und Typ B sind dann solche recht frei erfundenen Herstellerbezeichnungen dafuer. Und die Hersteller versuchen auch gleich noch, anzugeben, wo solche Anlagen denn einzusetzen sind...
     
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