Zählen Gartenrabatten zur Grundflächenzahl GRZ 2 ?

Diskutiere Zählen Gartenrabatten zur Grundflächenzahl GRZ 2 ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Baufuchs, kannst du bitte mal den entsprechenden § in der BauNVO für die GRZ relevanten Anlagen nennen ? Könnten in anderen mitgeltenden...

  1. #61 winnetou, 06.07.2016
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    Hallo Baufuchs,
    kannst du bitte mal den entsprechenden § in der BauNVO für die GRZ relevanten Anlagen nennen ?
    Könnten in anderen mitgeltenden Unterlagen neben der BauNVO von der Stadt Wolfsburg noch weitere GRZ relevante Anlagen definiert werden oder ist die BauNVO die einzige ?
    Danke und Gruß
    Winnetou
     
  2. #62 winnetou, 06.07.2016
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    Neben deinem "superspitz" wäre auch noch zu definieren, was eigentlich ein Bauprodukt ist.
    Für mich ist Granitsplitt oder auch Basalt ein Naturprodukt und kein Bauprodukt, da es direkt in der Natur vorkommt und nicht künstlich hergestellt werden muss (wie z.B. Pflastersteine oder Beton).
    Daher ist dieser Auslegung der Stadt Wolfsburg sicher mehr als überzogen.
     
  3. Athene

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    Weiss nicht, ob du in diesem Forum noch eine Antwort vom Baufuchs bekommst.
     
  4. #64 winnetou, 07.07.2016
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    Hallo Tafelsilber,
    in der NBauO §2 "Begriffe" ist detailliert beschrieben, was bauliche Anlagen sind.
    Deinen letzten Satz "Ob diese Begriffsbestimmung....." verstehe ich überhaupt nicht.
    Kannst du den bitte mal genau erläutern ?
    Fließt die Begriffsbestimmung "bauliche Anlage" aus der NBauO nicht automatisch in die BauNVO ein ?
    Oder gilt der Betriff gemäß NBauO nur dann, wenn in der BauNVO die NBauO als mitgeltende Unterlage aufgeführt ist ?
    Gruß Winnetou
     
  5. #65 winnetou, 07.07.2016
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    Hallo Vitruvius,
    weißt du vielleicht, ob außer der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und dem Bebauungsplan (B-Plan) die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes automatisch ein mitgeltende Unterlage ist, auch wenn sie als mitgeltende Unterlage weder in der BauNVO noch im B-Plan explizit erwähnt wird ?
    Gruß Winnetou
     
  6. #66 winnetou, 08.07.2016
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    Hallo Ralf,
    Dein Zitat: Dein Bauamt müsste Dir also rechtssicher nachweisen, wieso Deine Kiesrabatten als bauliche Anlagen einzustufen sind und müsste sie dann der GRZ 100 zurechnen.
    In der NBauO §2 Absatz 1 sind auch Aufschüttungen als bauliche Anlage definiert. Falls NBauO automatisch mitgeltende Unterlage wäre (ist das so ?) wäre das nicht Rechtssicherheit genug ? (NBauO ist übrigens weder in meinem B-Plan noch in der BauNVO erwähnt).
    Was meinst du eigentlich mit GRZ 100 ?
    Gruß Winnetou
     
  7. Athene

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    Holz ist ein Naturprodukt. Nach deiner Definition könnte ich aus Holzstämmen eine Hütte erstellen, da diese ja auch ein Naturprodukt sind und nicht extra hergestellt werden? Gleiches trifft für Lehm und Stroh zu oder für Feldsteine.
     
  8. #68 winnetou, 08.07.2016
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    Genau so ist es nach unserer Logik.
    Die wahrscheinlich maßgebliche Niedersächsische Bauordnung (§2 Absatz 14) und die Musterbauordnung (§2 Absatz 10) definieren aber ganz anders.
    NBauO§2Absatz14.jpg
    Und sicher kann man alles mögliche dauerhaft einbauen !
    Gruß Winnetou
     
  9. Athene

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    Ich halte die Auslegung/Definition von "hergestellt" für sehr spitzfindig und falsch.
    Nun aber es ist müßig in diesem Forum weiter zu diskutieren da ich vermute, dass es hier keine Fachleute mehr gibt die meine Quelle/Thesen widerlegen können. Daher wechsle ich wieder zu blau. :konfusius
     
  10. #70 winnetou, 08.07.2016
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    "hergestellt" ist in der Tat ein sehr stark auslegbarer und dehnbarer Begriff. Damit hätte das Bauamt gute Karten gegen den Bürger.
    Beispiele:
    Schon dann, wenn die Rinde des Baumes abgeschält wird, für die Baumstämme eines Blockhauses, wird ein erster Herstellungsprozess durchgeführt. Auch wenn man Granitblöcke aus der Natur zu kleinem Granitsplitt zermahlt wird etwas hergestellt.
    Anderes Beispiel
    Kleine Steine, die von der Natur selbst produziert wurden, sind wahrscheinlich kein Bauprodukt. Da die Natur diese selbst hergestellt hat könnte aber auch das als Bauprodukt gelten. Denn in der NBAuO ist nichts darüber gesagt, wer hier herstellt.
    Wenn das Bauamt also will können sie fast alles als Bauprodukt sehen. Keine guten Aussichten für den Bürger. Allerdings meine ich, dass das Bauamt hier den Nachweispflicht für "Bauprodukt"
    Was
     
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