Festlegung Höhe Sandplanums durch Bauleiter

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  1. MarioL

    MarioL

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    Hallo Forum!

    Für unser Bauvorhaben wurde vor 2 Wochen das Sandplanum für die Bodenplatte (kein Keller) angelegt. Der Bauleiter schickte mir per E-Mail die Höhe des Sandeinbaus ab Oberkante fertige Straße. Da ich mit dem Erdbauer einen Tag vorher schon vor Ort war um im Gartenbereich einen Erdwärmekollektor zu verlegen, war ich auch beim Sandeinbau dabei um auf die verlegten Rohre aufzupassen.

    Der Bauleiter ist leider zum Sandeinbau nicht erschienen. Ich gab also die Informationen, die ich per E-Mail erhalten hatte an den Erdbauer weiter. Nun stand allerdings das Problem an: Was ist fertige Straße? Die Straße, bzw. die Zuwegung ist noch nicht fertig, da es sich um ein in Gemeinschaftseigentum befindliches Grundstück handelt, das von 3 Parteien genutzt wird.

    Eines der anliegenden Grundstücke hatte schon die Bordsteinkante an die noch zu errichtende Straße gestellt. Diese wurde dann als OK fertige Straße angenommen und entsprechend der Sand eingebaut. Die sich so ergebende Höhe liegt nun leicht über der Geländeoberkante und es kommt ja noch der Bodenaufbau drauf und unser B-Plan schreibt uns aber eine max. Traufhöhe vor, die wir auch voll ausnutzen. Deswegen hat der Bauleiter nun ein Abschieben des Sandeinbaus um eben diese 15 cm veranlasst.

    Mich treiben nun folgende Fragen um: Hätte der Bauleiter zum Festlegen der Höhe des Sandplanums vor Ort sein müssen? Wer trägt die zusätzlichen Kosten für das Abschieben und den zu viel gelieferten und eingebauten Sand?

    Viele Grüße
    Mario
     
  2. bento

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    Hallo Mario,

    Was bedeutet in diesem Zusammenhang der Begriff "Bauleiter". Ist das die Person, die von dir den Auftrag für die Objektüberwachung (LP 8 HOAI) bekommen hat oder ist das der Bauleiter der Rohbaufirma/Fertighausfirma?
    Und welche Firma hat den "Sandeinbau" vorgenommen: Ein Erdbauer in deinem Auftrag oder der Rohbauer/die Fertighausfirma bzw. ein Erdbauer in deren Auftrag?

    Viele Grüße
    bento
     
  3. MarioL

    MarioL

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    Mit Bauleiter ist der von mir mit der Objektüberwachung beauftragte Bau-Ingenieur eines Planungsbüros gemeint. Die Gewerke waren von diesem Büro ausgeschrieben und wurden von uns dann beauftragt, so auch der Erdbauer.
     
  4. bento

    bento

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    Dem Bauleiter würde ich höchstwahrscheinlich die Ohren langziehen.
    Erstens kann niemand was mit einer Bezugshöhe "ab Oberkante fertige Straße" anfangen, wenn die Straße noch nicht da ist (und selbst wenn sie da wäre, gäbe es unterschiedliche Höhen, je nachdem wo gemesen wird) und zweitens hat er gefälligst die Höhenlage dem Erdbauer direkt vorzugeben und zwar nachweisbar und bezogen auf einen fixen örtlichen Bezugspunkt (z.B. Oberkante Kanaldeckel, Höhenbolzen oder anderen fixen Höhenbezugspunkt).

    Wenn es nun zu Fehlern in der Umsetztung gekommen ist, die dazu führen, dass durch die Behebung Kosten entstehen, so würde ich den Bauleiter in der Verantwortung sehen, denn wäre er direkt vor Ort gewesen und hätte klare Anweisungen gegeben, dann wäre der Fehler wohl nicht entstanden. Dafür wird er bezahlt!
    Falls er den Fehler im Rahmen seiner örtlichen Bauüberwachung festgestellt hat und dieser durch den Erdbauer verursacht wurde, so muss natürlich der Erdbauer diesen Mangel auf seine eigenen Kosten beheben.

    Viele Grüße
    bento
     
Thema: Festlegung Höhe Sandplanums durch Bauleiter
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