Aufgabe des Architekten - oder nicht?

Diskutiere Aufgabe des Architekten - oder nicht? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Der Bauherr beauftragt und bezahlt die Planer (Statik, TGA, Energie, ...), das ist klar. Wessen Aufgabe ist es aber, einen geeigneten Planer zu...

  1. #1 Siegfried1960, 06.10.2016
    Siegfried1960

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    Der Bauherr beauftragt und bezahlt die Planer (Statik, TGA, Energie, ...), das ist klar.

    Wessen Aufgabe ist es aber, einen geeigneten Planer zu finden, wenn der Bauherr einen Architekten hat?
    Eigentlich sollte das ja kein Problem sein, da man meinen sollte, dass der Architekt genug Planer kennt und sich "seinen" Planer dann gerne aussucht.
    Was aber, wenn er meldet, dass er wegen der boomenden Baukonjunktur keinen Planer findet und meint, dass das nach HOAI nicht seine Aufgabe wäre?
    Analog: Ist es Aufgabe des Architekten, den Bauherren zu beraten, welchen von verschiedenen Planern er nehmen sollte und Angebote von verschiedenen Planern zu vergleichen?
    Eigentlich sollte man denken, dass das selbstverständlich ist ... aber, was, wenn der Architekt das anders sieht?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. #2 jodler2014, 07.10.2016
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    Du bist der Meinung :

    Der Architekt findet keinen ,hat aber von Dir den Auftrag dafür erhalten und kann nicht liefern = Vertrag nicht erfüllt ..

    Oder um was geht es hier ?

    Stell doch mal den ganzen Schriftverkehr online
     
  3. #3 Siegfried1960, 07.10.2016
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    Die Frage ist, ja gerade, ob ein Architekt, dem man für einen Hausbau LPh1-8 nach HOAI 2013 übertragen hat, überhaupt "den Auftrag" hat, Planer (Statik,...) zu suchen und Planerangebote mit mir zu erörtern.
    D.h. den Werkvertrag ein Haus zu bauen hat er - aber gehört Suche und Auswahl der Planer zu seinen normalen Aufgaben?
    Da der Bauherr die Planer beauftragen (Unterschrift unter Vertrag) und bezahlen muss, kann sich ja der Architekt daran klammern und sagen, dass zur Beauftragung auch die Suche gehört - und von Planerangebote vergleichen nichts in der HOAI steht.

    Die Frage ist also: Ist der für LPh1-8 HOAI mit Werkvertrag engagierte Architekt automatisch beauftragt, Planer zu suchen und Angebote zu studieren? Oder ist das alleinig Bauherrenaufgabe?
    Und: woraus ergibt sich das?

    Der Schriftverkehr (u.a. Architektenvertrag) kann ich nicht einstellen, da zu lang und die entscheidenden Passagen der Auseinandersetzung mündlich sind.
    Ich denke aber, dass ich oben genau beschrieben habe, wo da Problem liegt.
     
  4. #4 rechter Winkel, 08.10.2016
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    Der Architekt hat den Werkvertrag, ein Haus zu bauen???
    Dann ist das ein GU / GÜ.
    Architekten planen Häuser.
    GU/GÜ managt die Ausführung, manche haben auch einen eigenen Architekten beschäftigt.
     
  5. #5 jodler2014, 08.10.2016
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    Wenn er entsprechend HOAI 2013 Leistungsphase 1-8 beauftragt wurde ist es Aufgabe des Architekten .

    Man mag es kaum glauben...

    Such mal nach HOAI 2013 !
     
  6. #6 Siegfried1960, 09.10.2016
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    @rechter Winkel. Ich weiß was Du meinst, aber Architkten mit LPh1-8 machen mehr als nur Planung :-)

    @Jodler: Wo siehst Du bei "Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer Planer" oder "Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungsleistungen" die Pflicht zum Einholen von Planerangeboten durch den Architekten? Oder meinst Du eine andere Stelle - wenn ja: welche?
     
  7. #7 El Gundro, 10.10.2016
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    Ändert das etwas am Sachverhalt, dass anscheinend die Fach-Planer derzeit so voll mit Aufträgen sind, dass sie kein Angebot abgeben wollen? Da ist es doch egal, ob der Architekt anfragt oder der Bauherr. Ich würde vermuten, dass ein Architekt auf Grund seiner Kontakte und bisherigen Zusammenarbeit sogar noch eher ein Angebot bekommt als jeder Bauherr direkt.
    Ich verstehe die entsprechenden Stellen der HOAI so, dass es Aufgabe des Architekten ist, den Bauherren dahingehend zu beraten, welche Fach-Planer noch hinzugezogen werden sollten. Mitwirkung bei der Vergabe ist es auch, dem Bauherren verschiedene Planer zu benennen und im Namen des Bauherren (weil dieser ja letztendlich den Auftrag vergibt) zu kontaktieren. Wenn hier jetzt jeder ausgewählte Planer ablehnt, weil die Auftragsbücher voll sind, hat der Archtiekt dies dem Bauherren mitzuteilen. Seine Pflicht ist damit erst einmal erfüllt. Jeder anständige Architekt wird sich aber nicht nur auf 2 Ablehnungen berufen, sondern wird dann weitere Planer ausfindig machen. Ob diese dann Zeit haben oder ein preisgünstiges Angebot machen, ist eine andere Frage.
    Das es zum Abschluss des Vertrages kommt, ist jedoch keine Leistung des Architekten.
     
  8. #8 jodler2014, 11.10.2016
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    Daraus lernen wir :

    Was bisher geschehen ist :
    Wenn der Architekt nicht liefern kann ,ist der Bauherr der " Dumme " ,und sich dann selbst darum kümmern muss?
    Und das natürlich ohne Abzüge ,wie er ja bis LPH 8 beauftragt hat ?!:winken
     
  9. #9 Siegfried1960, 12.10.2016
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    @ ElGundro: Vielen Dank für Ihre Antwort; so wird es vermutlich sein.

    @ Jodler: Erst wollte ich fragen, ob Ihre anderen 1537 Beiträge hier im Forum i.d.R. genauso wenig sinnvoll sind, wie Ihre 3 Beiträge in diesem Thread. Dann habe ich mir aber gesagt, dass ich das ja durch Nachlesen in Ihren Beiträgen selber herausfinden kann. Meine Vermutung wurde bestätigt.
     
  10. #10 jodler2014, 12.10.2016
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    In #3 steht ..HOAI 2013 LPH 1-8 ist beauftragt .
    In #3 steht weiter ,dass mündlich etwas vereinbart wurde .
    In #1 steht , wenn auch nur indirekt : Eine TGA -Fachplanung usw. ist notwendig .

    BTW wird er die Statik wahrscheinlich auch extern anfragen und ausführen lassen..

    .. was soll der Auftritt ?
     
  11. #11 jodler2014, 12.10.2016
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    Ach Du lieber Gott mir blutet das Herz !

    Da habe ich ja in ein Fett-Näpfchen getreten.:bef1020:

    Und ich dachte die Nordlichter können mit Sarkasmus und schwarzem Humor besser umgehen und auch verstehen.

    Ich bitte natürlich vielmals um Entschuldigung .:bef1004:
     
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