Mängel bei Fliesenarbeiten oder nicht?

Diskutiere Mängel bei Fliesenarbeiten oder nicht? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, wir bauen gerade ein Einfamilienhaus neu und sind gerade kurz vor der Abnahme. Derzeit ist der Fliesenleger gerade...

  1. #1 AudiV10, 21.11.2016
    AudiV10

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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir bauen gerade ein Einfamilienhaus neu und sind gerade kurz vor der Abnahme. Derzeit ist der Fliesenleger gerade dabei unsere Bäder und die Flure zu fliesen. Leider nicht überall zu unserer Zufriedenheit. Aktuell gibt es zwei Punkte, die uns sauer aufstoßen:
    1.) Einstellnische in der Dusche im Gästebad: Die Eckschutzleisten aus Edelstahl wurden nicht auf Gehrung geschnitten, sondern lieblos gerade abgeschnitten und eingesetzt. Da es ein 1/4-Kreis Abschlussprofil ist, sieht das Ganze in unseren Augen ziemlich gammelig aus. Auf unsere Bitte, die Leisten nochmal raus zu machen und auf Gehrung zu sägen (wie bei allen anderen Eckschutzleisten auch geschehen), kam nur die Aussage "ich bin ja noch nicht fertig - da kommt später noch Silikon drauf, dann sind die Ecken nicht mehr scharfkantig". Daraufhin war ich erst mal sprachlos.
    2.) Vormauerung hinter Waschbecken im Gästebad: Die obere rechte Fliese auf der Vorderseite sitzt meiner Meinung nach ziemlich schief (die Fuge linke der Fliese verengt sich nach oben hin) oder ist schief geschnitten, da die Fuge rechts zur Eckschutzleiste unten rechts quasi nicht mehr vorhanden ist und oben gute 3-4mm hat. Die Fuge der Fliese, die oben auf der Ablage sitzt, hat dort jedoch fast die Doppelte Fugenbreite. Die Edelstahl Eckschutzleisten sind ziemlich scharfkantig, da mit der Flex geschnitten und nicht entgratet.
    3.) Mauer zur Abtrennung der begehbaren Dusche im Hauptbad: Hier haben wir eine Duschwand, welche 2,1m hoch und komplett befliest ist. An allen Ecken sind Eckschutzleisten, außer an den Ecken zur Oberseite der Mauer (also auf 2,1m Höhe). Hier läuft die Fliese der Ablage auf der Mauer und die Fliese von der Duschinnenwand direkt scharfkantig aufeinander und sind so verfugt. Mein Wunsch, doch dort bitte eine Eckschutzleiste hin zu machen, da die Kante recht scharf ist, wurde abgelehnt. Da ich recht groß bin und gerne Sachen oben auf die Mauer stelle, wäre mir das aber wichtig. Der Fliesenleger meinte nur, er schleift die Kanten der Fliesen dort nochmal nach...

    Alles in allem kein schöner Anblick. Natürlich ist uns bewusst, dass so ein Haus handwerklich hergestellt wird und nicht industriell, sodass die Fugen überall 100%ig sein können. Jedoch kommen mir diese optischen Beeinträchtigungen ziemlich ungewöhnlich vor. Wir wissen nicht, ob wir hier zu pingelig sind, oder ob der Fliesenleger verpflichtet ist, diese optischen Mängel zu beheben. Zumindest behauptet er felsenfest, dass das alles so sein müsse und im Rahmen wäre. Er weigert sich quasi, die angesprochenen Punkte auszubessern.

    Wir möchten nun einen Gutachter einschalten, der sich diese Sachen mal anschaut. Denkt ihr, das macht Sinn, oder handelt es sich bei diesen Punkten tatsächlich um Kleinigkeiten, die so alle im Rahmen des normalen sind und nicht vom Fliesenleger ausgebessert werden müssen? Es wäre klasse, wenn mir jemand von euch mal seine Meinung dazu sagen könnte, damit ich weiß, in welche Richtung wir gehen können bzw. ob ein Gutachtertermin hier sinnvoll ist oder ob wir zu pingelig sind.

    Hier noch einige Fotos der betroffenen Stellen (zu Punkt 3 habe ich aktuell leider kein Foto parat):
    20161117_172451.jpg 20161117_172523.jpg 20161117_172500.jpg 20161117_172511.jpg

    Danke euch!
     
  2. #2 Andybaut, 22.11.2016
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    Hallo AudiV10,

    solange du noch nichts gezahlt hast und einen Vertrag mit Einheitspreisen hast, bemängele das ganze bei ihm.
    Weise ihn höflich darauf hin, dass du die genannten Punkte nicht abnehmen wirst.
    Wenn das nicht reicht, weisse ihn darauf hin, dass du einen Einbehalt in dreifacher Höhe
    der Ausbesserungsarbeiten vornimmern wirst. Für einen VOB Vertrag möglich

    bild1
    geht gar nicht. Das kann man deutlich besser machen. Silikon ist für Fugen und nicht zum abdecken von scharfen Kanten da.
    bild2
    der Überschnitt bei den Steckdosen wird wohl später rausschauen. Also neue Fliese rein
    bild 3 +4
    neue Fliesen sauber einbauen ohne diesen Versatz.

    Solltest du keinen Vertrag mit Einheitspreisen haben und den Fliesenleger "so" beauftragt haben
    und später die Rechnung bekommen, weißt du spätestens jetzt, dass das ein Fehler war.
     
  3. #3 Andybaut, 22.11.2016
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    noch was zum Gutachter, weil ich das so oft lese und im Fernsehen sehe.

    Wenn man privat einen Gutachter einschaltet, hat dessen Aussage vor Gericht quasi keinerlei Gültigkeit.
    Auch die Kosten dieses Gutachters muss man selbst zahlen und die Gegenseite muss und wird das Gutachten
    nicht anerkennen.

    Ein Gutachten kann im übrigen jeder Xbeliebige ausstellen. Ob er nun Sachverstand hat oder nicht.
    Ein Gericht bestellt daher einen vereidigten bestellten sachverständigen Gutacher.
    Der muss nicht zwangsläufig ein richtiges Gutachten machen aber er sollte es eigentlich können :-)

    Eine gutachterliche Aussage ist erst dann relevant, wenn sich entweder beide Seiten auf einen Gutachter geeinigt haben,
    die Gegenseite so verrückt ist, das Gutachten des Gegners anzuerkennen, oder ein Richter einen Gutachter bestellt hat.

    In solchen Fällen ist es eher sinnvoll bei der Handwerkskammer einen Streitschlichter einzuschalten.
    Beide Seiten teilen sich die Kosten und binden sich vertraglich an das Urteil des Streitschlichters.
    Diese Streitschlichter kommen zwar von der Handwerkskammer, stehen aber deshalb nicht unbedingt
    auf der Seite des Handwerkers. Sie prüfen schlicht ob der Stand der Technik bei den Arbeiten eingehalten wurde.
     
  4. #4 blabla0815, 22.11.2016
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    :yikes

    Zum Thema: Das sind eindeutig Mängel, das darf einem Profi nicht passieren.
    Weiteres Vorgehen hängt von deiner Baukonstellation ab.
    GU / GÜ, Architekt oder koordinierst du selbst? Je nachdem bei der entsprechenden Person Mängel anzeigen und auf keinen Fall so abnehmen.
    Gutachter ist erstmal Quatsch, die Mängel sind offensichtlich.
     
  5. #5 Andybaut, 22.11.2016
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    Ja OK. Vornimmern :bef1011:
    :mega_lol:

    Ich werde mir zukünftig mehr Zeit beim Schreiben lassen und eine Autokorrektur vornehmen.
     
  6. #6 Jürgen V., 22.11.2016
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    Moin,

    welches Vertragsverhältnis besteht denn zwischen AudiV10 und Fliesenleger. Beauftragter Meisterbetrieb oder einer der nem Fliesenleger mal Bier geholt hat.
    Hast du den Auftrag gegeben und vertrag mit dem, würd ich die Abnahme verweigern. Hast du einen GU must du bei dem Rügen.

    Ob Mangel oder nicht kann ich erstmal nicht sagen, nicht alles was sch..ße aussieht ist auch gleich ein Mangel. ARdT sollte schon eingehlten werden.

    Frage was ist beauftragt was wird geschuldet. Auftrag schriftlich ? Mündlich? wer hat die Fliesen geliefert. wer hat die Deteiplanung gemacht. Fragen über Fragen
     
  7. #7 AudiV10, 22.11.2016
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    Danke für die Antworten!

    Wir bauen mit einem GU. Der Fliesenleger ist vom GU beauftragt (und leider auch zugleich unser Bauleiter). Ich will also nicht wirklich wissen, was da sonst noch gemauschelt wird. Die Fliesenarbeiten sind in jedem Fall offiziell über den GU mit beauftragt. Wir hatten heute noch kurzfristig einen Termin mit einer Gutachterin des BSB vor Ort machen können (bei Anwesenheit des Fliesenlegers).

    Wir haben nun nochmals auf diese Stellen hingewiesen mit der Androhung der Verweigerung der Abnahme (diese soll in zwei Wochen stattfinden). Die Argumente der Gutachterin haben zumindest Wirkung gezeigt, sodass der Fliesenleger die Fliese mit dem Ausschnitt für die Schalter/Steckdosen in der Vormauerung nochmal rausnimmt und neu schneidet und die Fliesen oben auf der Ablage nochmal raus macht und die Fugenmaße dort korrigiert. Bei dem Schneiden der Edelstahlleiste der Nische in der Dusche meinte er noch immer, dass das kein Mangel sei und so der Standard wäre. Zudem würde er ja 45 Minuten brauchen, um so eine Leiste auf Gehrung zu schneiden. Nach etwas Diskussion mit der Gutachterin stimmte er letztendlich jedoch trotzdem zu, die Leiste nochmal raus zu machen und neu zu schneiden.

    Aussagen wie "das ist ja auch nicht die feine Art, mir einen Gutachter auf den Hals zu hetzen" oder "wenn Ihnen das nicht gefällt, dann kann ich die Baustelle auch verlassen und Sie machen die Fliesenarbeiten selbst" lassen mich allerdings generell an unserem Fliesenleger zweifeln... wer ordentlich arbeitet, sollte doch keine Angst haben, dass jemand mit einem Gutachter um die Ecke kommt... Sei's drum...

    Wir werden nun zwei Tage vor dem Abnahmetermin erneut mit der Gutachterin eine Ortsbegehung machen, um diese und etwaige weitere Punkte auf unsere Abnahmeliste mit aufzunehmen, um sie bei der Abnahme entsprechend anzusprechen.

    Alles in Allem verlief der Temin aber sehr zufriedenstellend.
     
  8. #8 Andreas Gr, 22.11.2016
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    Da bin ich ganz deiner Meinung,
    Ich glaube Du solltest Deinem Bauleiter ordentlich auf die Finger schauen
     
  9. #9 Lonesome Liftboy, 26.11.2016
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    3-fach ist nicht zulässig!!!
     
  10. #10 Andybaut, 26.11.2016
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    du hast Recht.
    Maximal zweifach.
    dreifach war damals in den guten alten Zeiten .-)
     
  11. KaLL

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    Hm, also die Aussagen finde ich auch ehrlich gesagt ein wenig dreist. Und dass da Mängel bestehen ist ja sogar für einen Laien wie mich offensichtlich. Also ich würde da auf jeden Fall etwas dagegen unternehmen.
     
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