Architektenhonorar fällig vor Baugenehmigung? Kosten für Vermesser?

Diskutiere Architektenhonorar fällig vor Baugenehmigung? Kosten für Vermesser? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; GFZ und GRZ sind damit wohl unterschrieben. Damit auch anerkannt und bekannt. So wird das zumindest ein Gericht mutmasslich sehen. Grenzabstand...

  1. #21 Andybaut, 23.11.2016
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    GFZ und GRZ sind damit wohl unterschrieben. Damit auch anerkannt und bekannt.
    So wird das zumindest ein Gericht mutmasslich sehen.

    Grenzabstand und Baufenster sind damit noch offen.
    Ob das der Architekt oder der Vermesser verbockt hat wäre zu klären.
    Also einen neuen Lageplan mit dem richtigen Grenzabstand unter Einhaltung des Baufensters.
    Das ist keine große Sache und kann als Deckblatt nachgereicht werden (bei den meisten Bauämtern geht das so)
    Damit wäre das ganze dann eigentlich abgeschlossen!?
     
  2. #22 joschijoschi, 23.11.2016
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    nicht ganz, aufgrund der Hanglage ändern sich beim Verschieben des Hauses sämtliche Höhen, die müssen an jeder Ecke, wo das Haus dem Boden berührt angegeben werden. Das löst aber nur das Problem mit dem Balkon, der über Das Baufenster hängt (längs). Die Überschreitung des seitlichen Grenzabstandes lässt sich damit nicht lösen, sonst müsste man das Haus 30 cm schmaler bauen, somit alles ändern.

    Im Übrigen bekomme ich gerade Nachricht vom Architekten, dass das Umweltamt die Lage und Art der Wärmepumpe wissen möchte, das hat er auch nicht angegeben. Er ist völlig überrascht, dass die das wissen wollen. Wir sollen uns jetzt mal schnell Gedanken machen.....
    Muss ein Architekt so etwas nicht wissen? Kann man sich so etwas nicht vorher überlegen? Das kostet alles unnötig Zeit und Nerven....
     
  3. Whizzy

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    Dann würde die Architektenkammer BW ja irren, link zur Mustervertragsvorlage, Seite 3 Vertrag, ... zusätzlich wird beauftragt.

    https://www.akbw.de/service/datenba...ment/merkblatt-nr-400-architektenvertrag.html
     
  4. Whizzy

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    Wenn von der Behörde besondere Nachweise wie Gutachten zum Verkehr, Schall, etc. gefordert werden, sind die dann auch vom Architekten zu erbringen, in LP 1-4 enthalten und müssen nicht vergütet werden? Diese Nachweise werden event. zur Erteilung der Genehmigung benötigt. Diese werden doch in der Regel durch vom Bauherren zu beauftragende Sonderfachleute erbracht.

    Der Entwässerungsantrag findet sich bei LP 1-4 in der technischen Gebäudeausrüstung wieder.
     
  5. #25 Andybaut, 24.11.2016
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    mein Zitat von oben ist lediglich ein Auszug aus der LPH4.
    Gutachten usw. sind natürlich besonders zu vergüten.

    Ein formales Entwässerungsgesuch ist auch besonders zu vergüten. Hier habe ich Begrifflichkeiten wohl etwas wild durcheinandergemixt.

    Ich meine einfach nur die Darstellung der Entwässerung im Rahmen eines Wohnhausbaus im UG
    Das sind ein paar Linien in braun und grün mit DN 100 und ein Übergabepunkt an die Kanalisation.

    Wenn die HOAI das auch als extra zu vergütende Leistung sieht, soll es mir Recht sein.
    Ich habe das bislang einfach mitgemacht und gut war.
    Wohlgemerkt bei einem Wohnhaus und nicht bei einer komplexen Entwässerung einer Industrieanlage.

    Bin auf deine Antwort gespannt.
     
  6. Whizzy

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    Selbst beim EFH müssen wir hier bei den meisten Behörden die komplette Strangabwicklung für Regen- & Schmutzwasser in Grundrissen und Schnitten darstellen, Schmutz- & Regenwassermengen berechnen, Anträge ausfüllen, event. einen Überflutungsnachweis rechnen, die Rohre dimensionieren,....

    Das bedeutet je nach EFH/MFH schon etwas mehr Arbeit.

    Grüße
    whizzy
     
  7. #27 Andybaut, 24.11.2016
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    joschijoschi,

    vielleicht ist es ratsam in so einem Fall der direkten Kontakt mit dem Baurechtsamt zu suchen.
    Bei solchen notwendigen Befreiuungen machen wir das normalerweise im Vorfeld um zu wissen
    ob das Baurechtsamt die Befreiuungen erteilen wird.

    Das ist bei dir ja vermutlich nicht geschehen.

    Das Baurechtsamt wird sich durch ein Vorsprechen zwar nicht in seiner Entscheidung beeinflussen lassen,
    du weißt aber dann schon etwas früher vom möglichen Ausgang und kannst mit deinen "jetzigen" Planern
    die weitere Vorgehensweise absprechen.

    4. Der gem. Bebauungsplan festgesetzte Grenzabstand von mind. 7,00 wird um 0,31 m (gepl. 6,69m) unterschritten.
    irgendwo im Plan muss diese Unterschreitung vermasst und evtl. mit einer Bemerkung versehen sein.
    Das Amt ist bei Papierplänen sonst nicht in der Lage eine Unterschreitung von 31cm herauszumessen.
    Das hast du dann vermutlich leider auch mit unterschrieben.
     
  8. #28 joschijoschi, 24.11.2016
    joschijoschi

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    Die Befreiungen für GRZ und GFZ wurden mit dem Bauamt vorher besprochen, hatte ich ja geschrieben.
    Die notwendige Befreiung wegen Grenzabständen wurde im Bauantrag nicht aufgeführt, auch nicht die Überschreitung des Balkons, ich wiederhole mich. Wenn das ein Fachmann aus dem zeichnerischen Teil rauslesen kann, mag sein, aber ich muss das nicht können. Offensichtlich hat es ja selbst der Vermesser und der Architekt übersehen. Das heißt noch lange nicht, dass ich dadurch verpflichtet bin, dem Architekt sein Honorar vor Vollendung der Leistung zu zahlen.

    Die Leistung ist erbracht, wenn die Sache genehmigungsfähig ist, und das steht erst fest, wenn es mir vom Bauamt so mitgeteilt wird. Bis dahin muss der Architekt die Pläne nachbessern. Schafft er es nicht, durch Nachbesserung eine Genehmigung zu erhalten, gibts kein Geld.
    Und kurz vor Ende der Leistungsphase 4 bezahle ich auch keinen Abschlag mehr, schon gar nicht in der Gesamthöhe des Honorars. Eher behalte ich mir vor, das Honorar selbst nach Genehmigung noch zu kürzen, wenn seine Leistung mangelhaft war, und dafür habe ich sehr viele Anhaltspunkte, auch wenn die Aufgaben eines Architekten in der Gebührenordung teils schwammig formuliert sind.

    - Wenn aber die Pläne eindeutig grobe, technische Fehler enthalten
    - die Planung schuldhaft durch den Architekten verzögert wurde, weil er ständig Dinge vergisst oder Fehler macht oder unsere Wünsche bei der Planung ignoriert
    - wenn die Hauptplanung sowieso ich gemacht habe und er nur meine Entwürfe in sein Programm übernommen hat
    - usw. usw

    ...dann könnte man selbst nach Baugenehmigung sicherlich das Honorar kürzen...

    Ich will keinen Streit. Wenn er die Genehmigung irgendwie hinbekommt, dann soll er seine 10K€ haben, aber vorher gibts von mir nix.
     
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