Extra Marge auf gehobene Ausstattung Usus?

Diskutiere Extra Marge auf gehobene Ausstattung Usus? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich bin neu hier und habe direkt eine Frage. Wir bauen ein schlüsselfertiges Haus zu einem Festpreis. Der Vertrag ist...

  1. jflyer

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    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage.

    Wir bauen ein schlüsselfertiges Haus zu einem Festpreis. Der Vertrag ist unterzeichnet und die Bodenplatte bereits gegossen, die Maurerarbeiten beginnen sobald es die Witterung zulässt.

    Wir haben den Vertrag genau durchgearbeitet und sind uns auch bei Unterschrift schon sehr bewusst darüber gewesen, dass wir bei der Ausstattung etwas mehr als den Standard wünschen. Unser Bauträger hat uns damals verständlich erklärt, dass wir den Aufpreis für höherwertige Materialien oder Ausstattungen dann selbstverständlich zu zahlen haben. Die Bemusterung findet bei örtlichen Fachhändlern statt. Laut Leistungsbeschreibung sind konkrete Objekte genannt, teilweise aber auch Preise (z.B. Fliesen im Wert von 30€ / m2).

    Wir haben uns jetzt in dem vom Bauträger vorgegebenen Badeinrichtungsgeschäft (Fa. Köbig) über den (vom Bauträger beauftragten) Installateur ein Angebot (inkl. Einbau und Montage!!) für unsere Auswahlobjekte machen lassen. Erwartungsgemäß lag dies ca. 13.000 EUR netto über dem Standard (für 2 Bäder und ein Gäste WC). Wir haben diverse Nächte darüber geschlafen und uns dennoch dafür entschieden, weil es eben unser Traumhaus mit unserem Traumbad werden soll. Jetzt kommt unser Bauträger um die Ecke und fordert nochmal 18% "Deckungsbeitrag" (ich zitiere nur...über Begrifflichkeiten lässt sich streiten) auf den Aufpreis. Als Begründung wurde der höhere Aufwand (warum macht eine teurere Badewanne mehr Aufwand als das Standardmodell?) und die damit verbundene höhere Haftung (haftet nicht der Installateur oder die Versicherung?) genannt. Das sei völlig üblich und muss auch nicht im Vertrag vereinbart worden sein.

    Wir bekommen jetzt richtig Angst, weil sich diese 18% Aufschlag dann wohl auch auf Böden, Türen, die Haustür, die Treppe ....eben auf ALLES bezieht, was besser ist als der Standard.

    Sind wir hier zu gutgläubig gewesen oder wird unser Bauträger (mit dem wir aktuell 3 Projekte parallel durchführen) größenwahnsinnig? Er hat doch seinen Verdienst schon im Festpreis einkalkuliert.

    DANKE für eure Meinung oder auch einfach nur den Erfahrungsaustausch.

    j.flyer
     
  2. #2 Onkel Dagobert, 07.12.2016
    Onkel Dagobert

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    Ob das üblich ist oder nicht ist jetzt auch nicht mehr wichtig. Fakt ist dass ihr einen Vertrag mit dem Bauträger unterschrieben habt, und dass ihr bei Änderungen auf den Bauträger angewiesen seit. Wie viel Zuschlag er auf die Sub-Angebote aufschlägt kann er festlegen.

    Das könnte man jetzt auch als "Friss oder Stirb" bezeichnen.

    genau mit dieser Masche verdienen die Bauträger ihr Geld.
    Genau deswegen würde ich niemandem, schon gar nicht einem Baulaien, das Bauen mit einem Bauträger empfehlen, aber damit ist dir jetzt auch nicht geholfen.

    PS: Den Verdienst hat der Bauträger nicht unbedingt im Festpreis einkalkuliert, sondern genau in dieser Art Mehrkosten. Und ob der vom Bauträger beauftragte Installateur dir jetzt marktkonforme Preise angeboten hat wage ich auch zu bezweifeln. Der weiß ja dass ihr nicht woanders hingehen könnt.
     
  3. #3 Onkel Dagobert, 07.12.2016
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    Wenn schon Bauträger, dann VOR Vertragsunterzeichner alles bemustern und sämtliche Ausführen vor Vertragsabschluss festlegen!!
     
  4. #4 Gast943916, 07.12.2016
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    Gast943916 Gast

    und den Vertrag, vor Unterschrift, vom Baufachanwalt prüfen lassen.....
     
  5. jflyer

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    Hallo Dagobert,

    ok - ich bin schockiert.

    Witzigerweise stehen gerade im Sanitärbereich Objekte einer Modellreihe in der Leistungsbeschreibung, die es bei den vorgegebenen Fachhändlern gar nicht gibt. Uns wurden deshalb "preisgleiche" Alternativen bei Köbig gezeigt. Wenn er Alternativen aufrufen darf, dann sollte doch das Gleiche für uns gelten, auch wenn die Alternative teurer ist (zu unseren Lasten)? Dass der Installateur da auch noch mitverdient ist völlig klar, das erkennt man allein beim Preisvergleich mit dem Internet. Das ist eben der Lohn, den man zu zahlen hat, wenn man absolut keine Zeit hat sich selbst zu kümmern. Aber mit nochmal 18% mehr haben wir nicht gerechnet. Und dass diese Willkür legitim ist, dass kann ich mir einfach nicht vorstellen. Vielleicht kommt er morgen mit 50% um die Ecke?

    Verstehen könnte ich das dann, wenn die Bemusterung (wie z.B. bei Weber Haus) in den eigenen Ausstellungsräumen stattfindet und man sich für etwas anderes / "externes" entscheidet. Hier habe ich aber die freie Wahl beim Fachhändler - und das ohne Aufpreis, solange ich nur im Budget bleibe.

    Ich bin schon völlig ernüchtert bevor es überhaupt begonnen hat... :-(

    Viele Grüße
    j.flyer
     
  6. #6 Lonesome Liftboy, 07.12.2016
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    Aufschläge zwischen 15 und 25 % sind durchaus üblich. Wenn der Vertragspartner dir das vorher mitgeteilt hätte - ich schlage noch einmal 18% drauf - dann wäre alles perfekt für dich gewesen und due weisst, was auf dich zukommt.

    Selbstverständlich kannst du noch mit ihm verhandeln, aber 18 % finde ich jetzt nicht schlimm für AGK, W + G, Versicherung. Dein Auftragnehmer hat nun mal eigene Aufwendungen, dafür beschäftigt er Mitarbeiter und die halten regelmäßig die Hand auf.
     
  7. #7 Andybaut, 08.12.2016
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    ich bin verwirrt. Wenn vertraglich vereinbart, dass er 18% draufschlagen kann, dann darf er das.
    Wenn das vertraglich nicht vereinbart ist, kann er das eigentlich nicht.

    Ich finde im Artikel nicht wirklich den Hinweis was im Vertrag wie beschrieben ist.
    Da solltest du nachlegen.
     
  8. #8 Gast943916, 08.12.2016
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    Gast943916 Gast

    Falsch, Andybaut, da muss vertraglich gar nichts vereinbart sein.
    Der Vertrag ist ja bereits unterschrieben, nun möchte der TE eine Änderung die der Zustimmung des BT bedarf, der diktiert die Regeln.
    Der TE kann nur akzeptieren oder aber bleiben lassen, dann wird so gebaut wie im Vertrag steht
     
  9. #9 Onkel Dagobert, 08.12.2016
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    Da muss ich Gipser zustimmen. Wenn zu Mehrleisten oder Änderungen nichts im Vertrag steht was die Kostenseite angeht hat der BT hier freie Hand.

    Wie gesagt: " Friss oder Stirb"
     
  10. #10 Lonesome Liftboy, 08.12.2016
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    18 % sind marktüblich. Wenn im Vertrag steht zuschlagfrei, dann darf er die 18% nicht drauf legen. Liegt das Angebot im markt- oder ortsüblichen Preissegment, dann sehe ich keinen Grund, warum die 18% nicht sein dürfen.

    Am besten ist eben nicht im Nachhinein den Vertrag zu ändern. Dann muss sich auch niemand beschweren, wenn Überraschungen präsentiert werden. Verbuch es als Erkenntnisgewinn.
     
  11. #11 Corinna72, 08.12.2016
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    Man kann Onkel Dagoberts Beitrag #3 gar nicht groß genug hervorheben:

    Und für andere Mitleser:
    Wenn schon Bauträger, dann VOR Vertragsunterzeichnung alles bemustern und sämtliche Ausführen vor Vertragsabschluss festlegen!!
     
  12. #12 Gast340953, 08.12.2016
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    Gast340953 Gast

    Das passt aber leider nicht mit der Realität zusammen. Welcher Bauträger lässt vor Vertragsunterzeichnung alles bemustern? Heutzutage ist sowas in gefragten Gegenden nicht zu bekommen denke ich.
    Ich denke mal, in diesem Fall war es eher ein Unfall...normalerweise kommen solche Vertragsnachschläge vom Bauträger, der haut seine 18% dann auf jeden einzelnen Posten drauf so dass das für den Kunden nicht transparent ist.
    Ich würde heute, wenn ich in dieser Situation wäre, einfach den Standard nehmen und dann später mal nachrüsten. Ist wahrscheinlich billiger also diese Aufpreise der Bauträger.
     
  13. jflyer

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    Da bin ich bei dir, Held. Es ist gar keine Zeit vorher alles zu bemustern, weiterhin wussten wir zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht einmal ob wir die Genehmigung erhalten, da wir im Außenbereich bauen. Teilweise wird uns jetzt erst (nach Beginn der Bodenplatte) mitgeteilt, bei welchem Fachhändler wir überhaupt was bemustern sollen.

    Ob es billiger wäre den Standard zu nehmen und später nachzurüsten weiß ich nicht, dann bezahlt man ja auch die Handwerkerkosten doppelt. Dafür sind die Kalkulationen leider nicht transparent genug. Das Mittel der Wahl wäre dann eher das Gewerk ganz zu streichen, das wird einem dann (mit einem Abschlag natürlich!) rückvergütet. An dem Gewerk Sanitär hängt aber halt noch etwas mehr als Toilette & Co, nämlich sämtliche Wasserleitungen, Fußbodenheizung etc. Am Ende bleibt (überspitzt gesprochen) nur ein überteuerter Rohbau und keiner will mehr für irgendwas haften.

    Im Vertrag ist - wie gesagt - dazu nichts konkret geregelt. Da steht sinngemäß die Fliese für 30€ (30x30, so und so gefugt, ...) ist inklusive. Mündlich wurde erläutert, dass wir dann eben den Mehrpreis zu zahlen haben, wenn die 30€ überschritten werden. Das klang logisch und hat aus unserer Sicht auch keinen Raum für Spekulationen gelassen. Eine höherpreisige Fliese ist dann eigentlich auch keine Vertragsänderung, wenn die Fliese nicht konkret benannt ist, oder? Mehrkosten (unabhängig vom Materialpreis) können dann unter Umständen noch für eine teurere Montage entstehen (wenn ich z.B. eine 100cm*60cm Fliese haben will). Auch darüber wurde gesprochen und das ist auch selbstverständlich. Die 18% "für nichts" wurden einfach verschleiert, obwohl wir mit Rückfragen nicht gegeizt haben.

    Wir waren heute direkt beim Bauträger zum Gespräch. Normalerweise ist es wohl wirklich so, dass dem Kunden die 18% gar nicht offengelegt werden. Wir haben uns jetzt darauf verständigt, dass wir uns je Paket auf einen pauschalen Aufschlag einigen, der dann vielleicht im Durchschnitt bei 10-13% liegen wird. Ich habe nichts dagegen wenn er auf ein Handwaschbecken seine 18% draufschlägt, bei der 5.000€ Badwanne hört der Spaß dann aber auch auf. Ich denke das ist angekommen.

    Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass der gute Mann noch an anderen Stellen auf Unterschriften von uns wartet und deshalb kein Interesse daran haben sollte uns zu verärgern.

    Bei Interesse halte ich Euch gerne auf dem Laufenden :-).
     
  14. #14 Gast340953, 13.12.2016
    Gast340953

    Gast340953 Gast

    Also wenn Ihr Geld für eine 5.000 Euro Badewanne habt, dann hättet Ihr vielleicht doch besser mit Architekt bauen sollen. Solche spezielle Ausstattungen lassen sich dann viel einfacher realisieren.
    Es sieht auch so aus als wenn Ihr mit GU/GÜ baut, Mt Bauträger muss man sich nicht selber um eine Baugenehmigung kümmern...
     
  15. jflyer

    jflyer

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    Hab jetzt Google dazu befragt, Generalunternehmer trifft es wohl tatsächlich besser. Er hat teils einen Architektenvertrag (für die gewerblichen Gebäude) und das Wohnhaus eben schlüsselfertig.

    Bei einer landwirtschaftlichen Vollaussiedlung ist das mit der Genehmigung nicht ganz so einfach wie im Wohngebiet, die nötigen Pläne und Anträge hat er aber erstellt.

    Die Badewanne ist eine "Ausnahme", ist nicht so dass wir Geld zu viel hätten. Sonst würden mich die 18% wohl auch nicht stören..
     
Thema: Extra Marge auf gehobene Ausstattung Usus?
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