Aufklärungspflicht Banken

Diskutiere Aufklärungspflicht Banken im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe eine Frage an euch, evtl. könnt ihr mir weiterhelfen. Wir haben letztes Jahr einen Kredit bei der örtlichen Bank...

  1. woce82

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    Hallo,

    ich habe eine Frage an euch, evtl. könnt ihr mir weiterhelfen.

    Wir haben letztes Jahr einen Kredit bei der örtlichen Bank abgeschlossen. Hier hießt es, die örtliche Bank gibt uns für ein Jahr ein Dahrlehen und überträgt dann den Kredit an die Münchner Hypothekenbank. Dies hörte sich alles ganz gut an uns haben wir auch so gemacht.
    Im Gespräch vor Abschluss des Kredites, habe ich und meine Frau extra noch einmal nachgefragt, ob hier in irgendeiner Form Kosten auf uns zu kommen, wenn der Kredit übertragen wird. Hier wurde uns geantwortet: Nein, dies sei nur ein formeller Akt.

    Nun ist das Jahr um, und jetzt heißt es, wir müssen unsere Buchschulen in Briefschulden umwandeln, damit das übertragen werden kann, dass wäre die günstigste Möglichkeit. Auf nachfragen meinerseits: wieso günstigste Möglichkeit, da ich dachte es fallen keine Kosten an, antwortete mir der Bank Mitarbeiter: Ja er habe gemeint, es fallen bei uns keine Kosten an, Notar und Grundbuchamt werden ca. 400 Euro anfallen.
    Nach ewigen Diskussionen habe ich mir dann gedacht, reg dich nicht zu sehr, zahl es und fertig und mach nix mehr mit der Bank.

    Nun sind die Rechnungen gekommen und diese belaufen sich auf über 1000 Euro. Ich bin natürlich stinksauer, zumal es etliche Vorfälle mit der Bank gab, u.a.:

    - Auf keinerlei Gebühren hingewiesen (Girokonto...)
    - Versehentliches Abbuchen von dem kompletten Kreditbetrag > 200.000 Euro, was natürlich mein Girokonto lahm legte und zu etlichen Rückbuchungen kam, was mit erheblichen Aufwand und an Unkosten verbunden war
    - Erstellung eines angeblich Zinssicheren Angbotes mit Bauspareren, Vorfinanzierungen usw. was dann nachträglich sich als nicht zinssicher herausgestellt hatte...
    - Verkauf von 3 Bausparen vor 2 Jahren mit Riester Förderung, die dann nicht beantragt wurde und letzendlich auch nicht für die Finanzierung genommen wurde.
    - uvm.


    Lange Rede..... Kann ich mich irgendwie wehren? Hat die Bank keine Aufklärungspflicht? Kann ich die 1000 Euro der jetzt anfallenden Kosten von der Bank einfordern?
    Wie würdet ihr euch verhalten? Danke für eure Tipps.


    Gruß Michael
     
  2. #2 driver55, 22.12.2016
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    Sieht wieder nach Kategorie "Lehrgeld" aus. (Habe gerade mal etwas in Deinen alten Beiträgen gestöbert....)
    Das Konstrukt ist nicht nachvollziehbar.

    Wie habt er denn letztendlich finanziert? Annu? x-Bausparer? Riester?....

    Was war denn hier die Motivation?
     
  3. woce82

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    Er konnte uns den Zinssatz nur so anbieten, wenn wir es bei Ihm 1 Jahr vorfinanzieren und dann zur Münchner Hypothekenbank wechseln. Da diese ein "super" Angebot hatte, 30 Jahre Festzins zu 20 Jahre Zinskonditionen... Der Zinssatz hat gepaßt. Deshalb haben wir es gemacht. Wir haben also nur ein Annu-Darlehen über die örtliche Bank 1 Jahr gemacht und dies wird jetzt in den nächsten Wochen zur Hyp. Bank übertragen.

    Ich bin nur total aufgebracht, dass nun wieder 1000 Euro Gebühren anfallen, wovon uns, auch auf nachfragen, nichts gesagt wurde.
     
  4. #4 driver55, 22.12.2016
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    Wer ist er?
    Welche Kredite hattet ihr davor schon bei welcher Bank am laufen?
    Weshalb nicht gleich bei der Münchner Hypothekenbank das Annu abgeschlossen? (Weil ihr vermutlich bei der Örtlichen bereits das Grundstück finanziert?)
    Meinst du eher Forwarddarlehen?

    Ich kapier's noch immer nicht!
     
  5. woce82

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    Ja genau. Wir hatten das Grundstück schon vorher bei der Bank finanziert. Allerdings war dies ein variables Darlehen. Wir hätten also dies sofort ablösen können und zu einer anderen Bank. Wir sind aber dann bei der Bank geblieben. Diese haben das Darlehen für das Haus dann noch aufgestockt. Dieses Darlehen dann komplett war für ein Jahr und danach sollte es zur Münchner Hyp Bank gehen.
    Weiß nicht wie man das nennt, Vorrausdahrlehen, Forwarddarlehen, Vorfinanzierung.....

    Aber grundlegend, muss mich die Bank nicht auf anfallende Kosten hinweisen?
     
  6. woce82

    woce82

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    Und wieso hat diese nicht gleich eine Briefschuld beantragt, sondern eine Buchgrundschuld? Darum mussten wir es ja umschreiben lassen und deshalb sind die Kosten angefallen. Es war ja im voraus schon alles klar, wieso nicht gleich Briefschuld????
     
  7. #7 driver55, 22.12.2016
    driver55

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    Was ich im WWW rauslesen konnte.
    Ich zitiere einfach mal:

    Quelle finanzfrage.net

    Bei der Briefgrundschuld wird zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ein Grundschuldbrief erstellt.
    Das hat folgende Nach-/Vorteile:
    1. Für die Ausstellung des Grundschuldbriefes fallen zusätzliche Kosten an. Zum Zeitpunkt der Bestellung des Rechtes ist die Briefgrundschuld also teurer.
    2. In der Folge kann es aber zu einer Kostenersparnis kommen, wenn die Grundschuld später an andere Gläubiger abgetreten werden soll. Dann kann nämlich auf eine Eintragung der Abtretung im Grundbuch verzichtet werden (was ebenfalls wieder kostenpflichtig wäre) - hier reicht dann die Abtretungserklärung + Übergabe des Grundschuldbriefes an den neuen Gläubiger. Die Abtretung einer Buchgrundschuld ist zwingend im Grundbuch zu veröffentlichen.

    Kommt somit vermutlich auf's selbe raus.

    Eurer Konstrukt ist (für mich) nach wie vor nicht nachvollziehbar.

    Aber egal...
     
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