Nachbar baut ein großes Gebäude.

Diskutiere Nachbar baut ein großes Gebäude. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; merkwürdige nachbarschaft, in der man einfach so ein haus abreisst, neu baut und nicht mal die nachbarn informiert. In dem alten Haus haben...

  1. LAwetz

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    In dem alten Haus haben ältere Leute (94 und 98 Jahre alt) gewohnt die verstorben sind. Kurze Zeit später, kamen die Kinder vorbei. Auf meine Frage was mit dem Haus erschient antwortete er damals: ,, Entweder wird es verkauft oder aber meine Tochter zieht hier ein''. Ich habe ihn damals noch drum gebeten, sich erst bei mir zu melden, falls er das Haus verkaufen will. Dann eine sehr lange Zeit garnichts mehr gehört, bis die Bagger kamen.
     
  2. LAwetz

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    Meine Frage womit sich das alles eigentlich klärt, ist ob das Staffelgeschoss rechtlich gesehen zurück springt, wenn alle Geschosse auf einer Länge von 2,60m bündig sind, aber am Rest der Wand ein Rücksprungmarke gewährleistet ist.

    Die unteren beiden Stockwerke haben im Treppenhaus bzw. Eingangsbereich auf einer Länge von 2,6m eine Vertifung von 88cm in die Wand (Das Mauerwerk wird auf einer Länge Das Staffelgeschoss wurde bündig zu dieser Vertifung aufgestellt. In der Gesamten restlichen Länge ist aber ein Rüfksprung von 88cm zur Außenwand gewehrt. Länger Fede kurzer Sinn, schaut euch einfach das Foto an. Zählt die markierte Wand als Außenwand ? IMG_6678.jpg
     
  3. #23 simon84, 02.03.2017
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    Verstehe nicht was das mit dem Rücksprung zu tun haben soll?

    Das Staffelgeschoss hat an der Stelle Wandhöhe von 9,07 Meter, korrekt?

    Grenzabstand in Hessen = 0,4 (wow, das ist echt wenig, in Bayern wäre es 1)

    Das heisst für das Staffelgeschoss sind 3,63 Meter einzuhalten. (9,07 x 0,4).

    3 Meter zur Grenze unten + die 88 cm Rücksprung vom Staffelgeschoss sind 3,88 Meter Entfernung der Außenwand Staffelgeschoss zur Grenze,
    also ist doch alles in Butter ?

    Wenn der Nachbar eine Pyramide bauen würde, müsste er ja auch nicht an der untersten Steinreihe bei der Grenze den gesamten Abstand auf Basis der höchsten Stelle der Pyramide in der Mitte einhalten, sondern er müsste immer den Grenzabstand vom jeweiligen Punkt aus gesehen einhalten.

    Wenn du dir die Wandhöhe auf den Boden geklappt vorstellst (multipliziert mit 0,4), so musst du den Abstand einhalten.

    Der Nachbar könnte wenn er wollte womöglich sogar noch einen Balkon setzten, dafür gelten noch geringere Grenzabstände
     
  4. #24 Fred Astair, 02.03.2017
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    Liest Du Dir eigentlich mal durch, was Du für ein Kauderwelsch losschickst? Ich finde sowas extrem unhöflich.
     
  5. #25 Gast82596, 02.03.2017
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    Tja, spart aber Zeit und Ärger.:bierchen:
     
  6. LAwetz

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    Hallo, da melde ich mich wieder. Zwischen unserem und dem Grundstück wo gebaut wird gibt es eine Lücke. Also bin ich mal vorsichtig rüber und habe den Grenzabstand gemessen. Wenn ich von der blanken Mauer aus 3m zu unserem Grundstück messe, lande ich über 10cm in unserem Grundstück. Die Bodenplatte die mit der Erde eben ist, ist etwa 3m von der Grenze entfernt. Das Mauerwerk wurde allerdings mit einem Versatz von 10cm gemauert und da stimmt der Grenzabstand nicht. Was habe ich jetzt für Möglichkeiten, kann ich vom Bauamt verlangen das sie den derzeitigen realen Grenzabstand messen und bei einer nicht Einhaltung des Abstandes Maßnahmen dagegen ergreifen?
    Nach meiner Erkentniss hat man keine Toleranz mit eingeplant und die Baufirma hat nicht besonders genau gebaut.
     
  7. #27 Andybaut, 08.03.2017
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    Sollte es wirklich richtig sein was du schreibst, würde ich das dem Bauamt unverzüglich melden.
    Weniger weil ich 10cm dramatisch fände sondern eher um den Anfängen zu wehren.


    Aber:
    eigentlich werden so Gebäude ja von Vermessern eingemessen. Da gibt es ein Schnurgerüst mit Markierungen vom Vermesser.
    Es könnte nun sein, dass der Vermesser was falsch gemacht hat oder die Baufirma die Dielen aus unerfindlichen Gründen verschoben hat.
    Es kann aber auch sein, dass die Grenze gar nicht da ist wo du denkst, dass sie ist.
    Vielleicht ist die Grenze tatsächlich 10cm weiter hinten.
     
  8. #28 europatrucker, 08.03.2017
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    Blanke Wand =10cm kommt noch Dämmung drauf? Dann wirds wohl mehr

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  9. #29 Onkel Dagobert, 08.03.2017
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    Bevor Du jetzt eine große Welle wegen dem Grenzabstand machst solltest du auf jeden Fall kontrollieren ob du wirklich deine Grenze erwischt hast. Da kann man sich ganz schnell um 10 cm oder mehr vermessen.

    Sind Grenzsteine in der Nähe über die du fluchten kannst? Selbst wenn könnten diese auch mal verschoben worden sein bei Erdarbeiten.
    Wenn du jetzt nur mal so Pie mal Daumen bis zu deinem Zaun gemessen hast, dann ist das wenig aussagekräftig
     
  10. LAwetz

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    Ich weiß das es wenig aussagekräftig ist. Deswegen meine Frage, ob das Bauamt dann verpflichtet ist es nachzuprüfen.
    Das Problem ist. Ich sehe nirgendwo Grenzpunkte.
     
  11. #31 Onkel Dagobert, 08.03.2017
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    Wenn Du nirgendwo Grenzpunkte siehst, woher weißt du dann dass der Grenzabstand 10 cm zu wenig ist??
     
  12. #32 Fred Astair, 08.03.2017
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    Das Bauamt ist nicht Dein Erfüllungsgehilfe. Wenn Du privatrechtliche Probleme mit Deinen Nachbarn hast, musst Du die mit Deinen Nachbarn lösen. Das Bauamt wird keine Grenzfeststellung bei Dir durchführen.
     
  13. LAwetz

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    Die haben ja vorne am Bordstein genau am Reinstein zu meinem Grundstück bei der Vermessung einen Metall eingeschlagen. Ich nehme mal an das das der Grenzpunkt ist. Im hinteren Berreich des Grundstückes finde ich allerdings nichts. Der Reinstein führt bis zum Ende des Grundstückes. Vom Reinstein gemessen, der genau vor dem Zaun ist komme ich auf 2,90m. Messe ich die Bodenplatte komme ich auf genau 3m. Wie gesagt, die Mauer wurde mit einem Versatz von 10cm gemauert. Wenn ich jetzt dem Bauamt melde das der Grenzabstanf nicht stimmt müssen die doch etwas machen oder nicht ?
     
  14. #34 simon84, 08.03.2017
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    Was soll das Bauamt denn genau machen ?
     
  15. #35 Andybaut, 09.03.2017
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    Wieso rufst du nicht einfach beim Bauamt an und schilderst deine Vermutung?
    Das ist ja erstmal legitim und wenn man das höflich vorbringt auch nichts verbotenes.

    Das Bauamt kann dir dann sicher sagen ob sie dir helfen können/wollen oder ob du das privat
    in Auftrag gebene musst.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bauamt bei jedem Anruf sofort hektisch einen Vermesser beauftragt,
    andererseits ist dem Bauamt aber auch klar, dass hin und wieder mal was schief läuft und falsch gebaut wird
    und daran hat auch das Amt aus Gründen der Gleichbehandlung kein Interesse.

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Bauamt in dem Fall einfach mal den Vermesser der auf dem Baugesuch aufgeführt ist
    anruft und ihm die Sache schildert und um eine Einschätzung bittet.
    Dazu wird es vermutlich nicht verpflichtet sein, wäre aber aus meiner Sicht eine einfache erste Maßnahme.
     
  16. #36 El Gundro, 13.03.2017
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    Die nächste Frage die sich dann stellt, ist was Du Dir davon erhoffst? Wenn jetzt also festgestellt werden sollte, dass 10cm zu nah gebaut wurde (durch wen auch immer geprüft), was soll dann passieren?
    Ein Abriss des Gebäudes und dann neu aufbauen ist meist nicht verhältnismäßig. Oft wird man dann vom Nachbarn und auch vom Bauamt gebeten, die Abstandsfläche entsprechend zu übernehmen (das die Aktenlage stimmt) oder dem Nachbarn die entsprechende Fläche zu verkaufen ... was bei dieser geringen Gesamtfläche nicht wirklich lukrativ ist.
     
  17. LAwetz

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    Bei dem Bauamt der Gemeinde wollte sich niemand darum kümmern. Also habe ich vor einigen Tagen die Bauaufsichtsbehörde des Kreises angerufen. Mir wurde am Telefon gesagt ich solle die Vermutung bitte schriftlich ihnen zukommen lassen. Dann schicken die jemanden raus der das kontrolliert. Mir wurden Pläne vorgelegt, in denen um das Grundstück was gerade bebaut wird rund herum Punkte gesetzt sind. Läuft man auf dem Gehweg um das Grundstück herum, findet man die Punkte. Zu meinem Grundstück hin sind diese Metalldibger irgendwie verschwunden.
    Ich nehme mal aber an, das die Bauaufsicht vermutlich nicht kostenlos heraus rücken wird. Nicht das ich am Ende einen 4 stwlligen Betrag in Rechnung gestellt bekomme. Wird aber in Hessen das Haus nach der Fertigstellung nicht sowieso nochmal vermessen? Oder Irre ich mich. Ich weiß das ein um paar cm größerer Abstand die Situation nicht ändern würde. Ich bin sber sehr sauer. Ihr müsstet es mal sehen. Der Bauherr hat auf die Nachbarn 0 Rücksicht genommen und so nah wie möglich und so hoch wie möglich an der Grenze gebaut. Der ganze Garten der früher mit praller Sonne war ist komplett verschätzet und auf der Seite sind 10 Fenster ! Er hat einfach mit dem Motto so viel Profit wie möglich rausholen erbaut und dabei auf jeden anderen auf deutsch gesagt geschissen. Ich will einfach nur für die Wertminderung eine Entschädigung. Deswegen hoffe ich auch auf Fehler.
     
  18. #38 simon84, 28.03.2017
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    Wie viel Wertminderung schätzt du denn dadurch dass er zb 10 cm überbaut hat anstatt innerhalb der Grenzen zu bleiben ?

    Glaube eher dich ärgert dass er überhaupt so groß gebaut hat und du würdest dich genauso ärgern wenn er alle Toleranzen einhält
     
  19. LAwetz

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    Ich meine ja auch die Wertminderung durch ein 10m hohes Gebäude welches fast die gesamte Grundstückslänge bedeckt und mein Haus auf der wichtigsten Seite unszwar auf der Südseite verschattet. Er selbst hat ja z.B. das Staffelgeschoss komplett auf meine Seite verzogen, damit er eine sonnige Dachterasse auf der Südseite hat. Was dabei mit dem Nachbarn ist ist ihm scheiss egal. Versucht mal bei so einer Situation das eigene Haus zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Niemand kann mir sagen, das sich der Preis durch so einen Koloss was den gesamten Garten verschattet und durch welches man sich wie im Schsufenster fühlt sich der Preis des eigenen Hauses mindert. Sollte er den Abstand nicht eingehalten haben, werde ich nicht einfach so eine Baulast übernehmen.
     
  20. #40 Andybaut, 28.03.2017
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    LAwetz,

    dass es einen ärgert ist ja verständlich, aber ganz ehrlich:

    das dort ein Gebäude in der Größe hinkommen kann war durch den Bebauungsplan vermutlich seit Jahren bekannt!?
    Es ist aus Sicht eines jeden Bauherren legitim das maximal mögliche auf sein Grundstück zu bauen.
     
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